Rechtsprechung
| BGH, 09.02.2022 - 6 StR 625/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 22 StGB; § 24 Abs. 1 StGB
Versuchte gefährliche Körperverletzung (Rücktrittshorizont) - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Erleiden von Schmerzen durch den Schlag mit dem Topfdeckel gegen den Kopf der Geschädigten als vollendete Körperverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 223 Abs. 1
Erleiden von Schmerzen durch den Schlag mit dem Topfdeckel gegen den Kopf der Geschädigten als vollendete Körperverletzung
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 21.06.2021 - 2 KLs 651 Js 51952/20
- BGH, 09.02.2022 - 6 StR 625/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Auszug aus BGH, 09.02.2022 - 6 StR 625/21
Feststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten nach dem Abschluss der letzten Ausführungshandlung (vgl. zum "Rücktrittshorizont" etwa BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f.) hat das Landgericht nicht getroffen. - BGH, 07.04.2021 - 6 StR 128/21
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Rücktritt vom Versuch …
Auszug aus BGH, 09.02.2022 - 6 StR 625/21
Die Urteilsgründe belegen deshalb nicht, dass der Angeklagte keine Möglichkeit mehr sah, die Nebenklägerin zu verletzen, etwa mangels weiterer verfügbarer Gegenstände oder weil sie sich zwischenzeitlich in Sicherheit gebracht hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2021 - 6 StR 128/21 Rn. 7).
- BGH, 24.01.2023 - 6 StR 488/22
Versuchte räuberische Erpressung (Rücktritt vom Versuch: Rücktrittshorizont, …
Die Urteilsgründe belegen deshalb nicht, dass die Angeklagten keine Möglichkeit mehr sahen, die Gegenstände von dem Zeugen ausgehändigt zu erhalten, weil er sich zwischenzeitlich in Sicherheit gebracht hätte eine Verfolgung ohne Erfolg bliebe (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 6 StR 625/21).
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