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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 25.08.2008 - 6 T 12/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19099
LG Karlsruhe, 25.08.2008 - 6 T 12/08 (https://dejure.org/2008,19099)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.08.2008 - 6 T 12/08 (https://dejure.org/2008,19099)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. August 2008 - 6 T 12/08 (https://dejure.org/2008,19099)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Einfluss eines langen Sozialrentenbewilligungsverfahren auf die betriebsrentenrechtliche Ausschlussfrist

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der gerichtlichen Kontrolle der Ausschlussfristregelung des § 52 Satzung der Versicherungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS) (auch i.V.m. dem Antragserfordernis des § 33 VBLS) im Betriebsrentenrecht des öffentlichen Dienstes; Möglichkeit eines Antrages auf ...

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus LG Karlsruhe, 25.08.2008 - 6 T 12/08
    Rn. 5 §§ 33 Abs. 1 S. 2 und 52 VBLS beruhen auf den weitgehend wort- und sinngleichen tarifvertraglichen Regelungen der §§ 5 Abs. 1 S. 2 und 23 ATV und somit auf maßgebenden Grundentscheidungen der Tarifpartner, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als solche der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle entzogen sind (BGHZ 103, 370, II 2 a; BGH VersR 2004, 319 unter II 2 b).

    Bei der Umsetzung und inhaltlichen Ausgestaltung solcher Grundentscheidungen genießt der Satzungsgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, die die Gerichte grundsätzlich zu respektieren haben (BGHZ 103, 370, 384 f;… Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06 - veröffentlicht in Juris, Rn. 28 ff).

    Da die Beklagte als Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 1 Satz 1 VBLS) eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, ist die gerichtliche Kontrolle ihrer Satzungsbestimmungen nach ständiger Rechtsprechung neben der Prüfung, ob die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft beachtet sind (vgl. BGH VersR 2005, 1228 unter II 1 b), jedenfalls darauf zu erstrecken, ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt (vgl. BGHZ 103, 370, 383; 169, 122, 125; BVerfG VersR 1999, 1518, 1519; 2000, 835, 836).

    Im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG ist zu beachten, dass bei der Ordnung von Massenerscheinungen und bei der Regelung hochkomplizierter Materien wie der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst typisierende und generalisierende Regelungen notwendig sein können (BVerfGE 98, 365, 385; BVerfG VersR 2000, 835, 837; BGHZ 103, 370, 385; 139, 333, 338).

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 25.08.2008 - 6 T 12/08
    Da die Beklagte als Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 1 Satz 1 VBLS) eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, ist die gerichtliche Kontrolle ihrer Satzungsbestimmungen nach ständiger Rechtsprechung neben der Prüfung, ob die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft beachtet sind (vgl. BGH VersR 2005, 1228 unter II 1 b), jedenfalls darauf zu erstrecken, ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt (vgl. BGHZ 103, 370, 383; 169, 122, 125; BVerfG VersR 1999, 1518, 1519; 2000, 835, 836).

    Im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG ist zu beachten, dass bei der Ordnung von Massenerscheinungen und bei der Regelung hochkomplizierter Materien wie der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst typisierende und generalisierende Regelungen notwendig sein können (BVerfGE 98, 365, 385; BVerfG VersR 2000, 835, 837; BGHZ 103, 370, 385; 139, 333, 338).

    Zudem können derartige Bestimmungen das Versorgungssystem vereinfachen und die Durchschaubarkeit erhöhen (vgl. dazu BVerfG VersR 2000, 835, 838).

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 25.08.2008 - 6 T 12/08
    Bei der Umsetzung und inhaltlichen Ausgestaltung solcher Grundentscheidungen genießt der Satzungsgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, die die Gerichte grundsätzlich zu respektieren haben (BGHZ 103, 370, 384 f; Urteil vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06 - veröffentlicht in Juris, Rn. 28 ff).

    Sie ist darauf angelegt, die strukturelle Unterlegenheit der einzelnen Arbeitnehmer beim Abschluss von Arbeitsverträgen durch kollektives Handeln auszugleichen und damit ein annähernd gleichgewichtiges Aushandeln der Löhne und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen (vgl. u.a. BVerfGE 84, 212, 229; BGH-Urteil vom 14.11.2007 aaO).

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 25.08.2008 - 6 T 12/08
    Sie ist darauf angelegt, die strukturelle Unterlegenheit der einzelnen Arbeitnehmer beim Abschluss von Arbeitsverträgen durch kollektives Handeln auszugleichen und damit ein annähernd gleichgewichtiges Aushandeln der Löhne und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen (vgl. u.a. BVerfGE 84, 212, 229;… BGH-Urteil vom 14.11.2007 aaO).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus LG Karlsruhe, 25.08.2008 - 6 T 12/08
    Im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG ist zu beachten, dass bei der Ordnung von Massenerscheinungen und bei der Regelung hochkomplizierter Materien wie der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst typisierende und generalisierende Regelungen notwendig sein können (BVerfGE 98, 365, 385; BVerfG VersR 2000, 835, 837; BGHZ 103, 370, 385; 139, 333, 338).
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LG Karlsruhe, 25.08.2008 - 6 T 12/08
    Sie sind zwar nicht unmittelbar grundrechtsgebunden, ihre privatautonom legitimierte Normsetzung darf jedoch nicht zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der Freiheitsrechte anderer und/oder einer gleichheitssatzwidrigen Regelbildung führen (vgl. u.a. BAGE 111, 8, 14 f.).
  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 25.08.2008 - 6 T 12/08
    Gleichwohl ist das Rechtsverhältnis der Beklagten zu den Versicherungsnehmern, den Arbeitgebern, wie auch zu den Versicherten, den Arbeitnehmern, privatrechtlich organisiert (st. Rspr., vgl. BGHZ 48, 35, 39; 142, 103, 106).
  • BGH, 20.09.2006 - IV ZR 304/04

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens von Zusatzversorgungsansprüchen von …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 25.08.2008 - 6 T 12/08
    Da die Beklagte als Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 1 Satz 1 VBLS) eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, ist die gerichtliche Kontrolle ihrer Satzungsbestimmungen nach ständiger Rechtsprechung neben der Prüfung, ob die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft beachtet sind (vgl. BGH VersR 2005, 1228 unter II 1 b), jedenfalls darauf zu erstrecken, ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt (vgl. BGHZ 103, 370, 383; 169, 122, 125; BVerfG VersR 1999, 1518, 1519; 2000, 835, 836).
  • BGH, 01.06.2005 - IV ZR 100/02

    Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei Errechnung einer von der …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 25.08.2008 - 6 T 12/08
    Da die Beklagte als Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 1 Satz 1 VBLS) eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, ist die gerichtliche Kontrolle ihrer Satzungsbestimmungen nach ständiger Rechtsprechung neben der Prüfung, ob die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft beachtet sind (vgl. BGH VersR 2005, 1228 unter II 1 b), jedenfalls darauf zu erstrecken, ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt (vgl. BGHZ 103, 370, 383; 169, 122, 125; BVerfG VersR 1999, 1518, 1519; 2000, 835, 836).
  • BGH, 11.06.2003 - IV ZR 158/02

    Bei der Zusatzversorgung der Deutschen Bundespost ist die Änderung des Maßstabs …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 25.08.2008 - 6 T 12/08
    Dabei ist auch zu prüfen, ob Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt ist (vgl. BGHZ 155, 132, 137, 140; BGH VersR 2003, 719 unter 3).
  • BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Zusatzrenten für …

  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 217/02

    Zulässigkeit der Berechnung eines fiktiven Nettoarbeitsentgelts in der …

  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 56/02

    Höhe der Zusatzversorgung von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • BGH, 30.09.1998 - IV ZR 262/97

    Wirksamkeit der Berechnung der Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

  • BGH, 22.05.1967 - VII ZR 188/64

    Rechtsweg. Schiedsklausel in Anstaltssatzung

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 40/06

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Überprüfung einer infolge des …

  • OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 8/08

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Verfassungsgemäßheit der …

  • LG Karlsruhe, 15.12.2006 - 6 S 31/06

    Versorgung im öffentlichen Dienst: Rechtmäßige Begrenzung der rückwirkenden …

  • LG Karlsruhe, 05.05.2006 - 6 O 287/05

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Hinweispflicht des Versicherers …

  • BGH, 07.09.2016 - IV ZR 370/13

    Zusatzversorgungskasse für Angestellte des öffentlichen Dienstes in Thüringen: …

    Soweit die Klägerin weiter vorbringt, ihr sei erklärt worden, Erwerbsunfähigkeit sei vom Versicherungsschutz nicht erfasst, hat die Beklagte auch dem nicht widersprochen, sondern ihre Verteidigung darauf beschränkt, unter Hinweis auf die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe vom 25. August 2008 (6 T 12/08, juris Rn. 12) ihre Hinweispflicht aus Rechtsgründen in Abrede zu stellen.
  • LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 154/09

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Ausschlussfrist für die …

    Rn. 25 Es ist von einer eingeschränkten Prüfungsbefugnis der Gerichte auszugehen (LG Karlsruhe, Beschluss vom 25.08.2008 - 6 T 12/08, juris-Tz. 5;… s.a. OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.07.2008, Az.: 12 U 8/08).

    Bei der Stellung des ersten Rentenantrags ist es allein Sache des Versicherten, sich rechtzeitig um die Antragstellung zu kümmern (vgl. LG Karlsruhe, Beschluss vom 25.08.2008 - 6 T 12/08, juris-Tz. 15; s.a. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT-Kommentar, § 23 ATV, Erl.

  • LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 198/09

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Pflichtversicherungsverhältnis als …

    Rn. 36 Es ist von einer eingeschränkten Prüfungsbefugnis der Gerichte auszugehen (LG Karlsruhe, Beschluss vom 25.08.2008 - 6 T 12/08, juris-Tz. 5;… s.a. OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.07.2008, Az.: 12 U 8/08).
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dejure.org Übersicht LG Karlsruhe

Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 08.01.2008 - 6 T 10 - 22/08, 6 T 10/08, 6 T 11/08, 6 T 12/08, 6 T 13/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,25227
LG Wuppertal, 08.01.2008 - 6 T 10 - 22/08, 6 T 10/08, 6 T 11/08, 6 T 12/08, 6 T 13/08 (https://dejure.org/2008,25227)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 08.01.2008 - 6 T 10 - 22/08, 6 T 10/08, 6 T 11/08, 6 T 12/08, 6 T 13/08 (https://dejure.org/2008,25227)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 08. Januar 2008 - 6 T 10 - 22/08, 6 T 10/08, 6 T 11/08, 6 T 12/08, 6 T 13/08 (https://dejure.org/2008,25227)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Zwangsverwaltung über eine Wohnungseigentumsanlage; Festsetzung einer Mindestvergütung für einen Zwangsverwalter; Ermäßigung des Aufwandes eines Zwangsverwalters auf eine Wirtschaftseinheit wegen Vermietung oder Verpachtung mehrerer grundstücksgleicher ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2008, 273
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 33/03

    Bemessung der Vergütung des Zwangsverwalters bei Vermietung oder Verpaachtung …

    Auszug aus LG Wuppertal, 08.01.2008 - 6 T 10/08
    Rn. 14 Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Rpfleger 2005, 99 f.; Rpfleger 2006, 151 ff.; ZMR 2007, 792 f.) fällt für den Fall, dass Gegenstand des Zwangsverwaltungsverfahrens mehrere Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sind, die diesen nach § 23 ZwVwV vergütungsrechtlich gleichstehen, die Mindestvergütung nach § 20 Abs. 1 ZwVwV für jeden in Besitz genommenen Vollstreckungsgegenstand gesondert an.

    Rn. 16 In seinen Entscheidungen vom 05.11.2004 (Rpfleger 2005, 99 f.) und vom 24. November 2005 (Rpfleger 2006, 151 ff.) hat der Bundesgerichtshof zur Frage der Festsetzung der Vergütung im Falle mehrerer betroffener Grundstücke oder grundstücksgleicher Rechte ausgeführt, dass die Frage einer einmaligen oder mehrfachen Festsetzung der Gebühr zunächst nicht abhängen kann von der allein unter verfahrensökonomischen Gesichtspunkten zu treffenden Entscheidung des Vollstreckungsgerichtes, ob die beantragte Zwangsverwaltung bei mehreren Grundstücken oder Rechten in einem einheitlichen oder in mehreren getrennten Verfahren zu betreiben ist.

  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 133/05

    Vergütung des Zwangsverwalters bei Anordnung der Zwangsverwaltung mehrerer …

    Auszug aus LG Wuppertal, 08.01.2008 - 6 T 10/08
    Rn. 14 Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Rpfleger 2005, 99 f.; Rpfleger 2006, 151 ff.; ZMR 2007, 792 f.) fällt für den Fall, dass Gegenstand des Zwangsverwaltungsverfahrens mehrere Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sind, die diesen nach § 23 ZwVwV vergütungsrechtlich gleichstehen, die Mindestvergütung nach § 20 Abs. 1 ZwVwV für jeden in Besitz genommenen Vollstreckungsgegenstand gesondert an.

    Rn. 16 In seinen Entscheidungen vom 05.11.2004 (Rpfleger 2005, 99 f.) und vom 24. November 2005 (Rpfleger 2006, 151 ff.) hat der Bundesgerichtshof zur Frage der Festsetzung der Vergütung im Falle mehrerer betroffener Grundstücke oder grundstücksgleicher Rechte ausgeführt, dass die Frage einer einmaligen oder mehrfachen Festsetzung der Gebühr zunächst nicht abhängen kann von der allein unter verfahrensökonomischen Gesichtspunkten zu treffenden Entscheidung des Vollstreckungsgerichtes, ob die beantragte Zwangsverwaltung bei mehreren Grundstücken oder Rechten in einem einheitlichen oder in mehreren getrennten Verfahren zu betreiben ist.

  • BGH, 18.01.2007 - V ZB 63/06

    Vergütung des Zwangsverwalters bei Verwaltung mehrerer Grundstücke oder …

    Auszug aus LG Wuppertal, 08.01.2008 - 6 T 10/08
    Rn. 14 Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Rpfleger 2005, 99 f.; Rpfleger 2006, 151 ff.; ZMR 2007, 792 f.) fällt für den Fall, dass Gegenstand des Zwangsverwaltungsverfahrens mehrere Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sind, die diesen nach § 23 ZwVwV vergütungsrechtlich gleichstehen, die Mindestvergütung nach § 20 Abs. 1 ZwVwV für jeden in Besitz genommenen Vollstreckungsgegenstand gesondert an.
  • LG Schwerin, 30.09.2009 - 6 T 48/09

    Wohnungseigentum: Wohnfläche als Abrechnungsmaßstab für verbrauchsunabhängige …

    10.873,62 EUR, nämlich 25 % x 43.494,46 EUR (Gesamtvolumen NKA 2005), zum 25%-Ansatz vgl. LG Schwerin, Beschluss vom 29.04.2008,6 T 10/08.

    12.586,62 EUR, nämlich 25 % x 50.346,49 EUR (Gesamtvolumen Wirtschaftsplan 2007), zum 25%-Ansatz vgl. LG Schwerin, Beschluss vom 29.04.2008,6 T 10/08.

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Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 08.01.2008 - 6 T 12/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,58057
LG Wuppertal, 08.01.2008 - 6 T 12/08 (https://dejure.org/2008,58057)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 08.01.2008 - 6 T 12/08 (https://dejure.org/2008,58057)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 08. Januar 2008 - 6 T 12/08 (https://dejure.org/2008,58057)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Zwangsverwaltung über eine Wohnungseigentumsanlage; Festsetzung einer Mindestvergütung für einen Zwangsverwalter; Ermäßigung des Aufwandes eines Zwangsverwalters auf eine Wirtschaftseinheit wegen Vermietung oder Verpachtung mehrerer grundstücksgleicher ...

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