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Rechtsprechung
   LG München II, 21.07.1989 - 6 T 916/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2564
LG München II, 21.07.1989 - 6 T 916/89 (https://dejure.org/1989,2564)
LG München II, Entscheidung vom 21.07.1989 - 6 T 916/89 (https://dejure.org/1989,2564)
LG München II, Entscheidung vom 21. Juli 1989 - 6 T 916/89 (https://dejure.org/1989,2564)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    AGBG § 11 Nr. 15; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an die Auslegung eines Generalunternehmervertrages; Voraussetzungen für die Unzulässigkeit einer Vertragsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AGBG § 11 Nr. 15; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zwangsvollstreckungsunterwerfung in notariellem Bauvertrag ? (IBR 1991, 19)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1465
  • DNotZ 1990, 574
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.06.1981 - III ZR 179/79

    Zustandekommen eines Vertrages trotz noch offener Vertragspunkte

    Auszug aus LG München II, 21.07.1989 - 6 T 916/89
    Zunächst ist festzuhalten, daß der Verzicht der Schuldner auf den Nachweis der Fälligkeit der künftigen Ansprüche als Voraussetzung der Klauselerteilung gem. § 726 Abs. 1 ZPO allgemein als zulässig erachtet wird (Zöller/Stöber, 15. Aufl., RZ 17, Thomas-Putzo, 15. Aufl., Am., 3 b je zu § 726 ZPO m.w.N., OLG Düsseldorf. Rpfl 77, 67, Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 12. Aufl., § 52 Beurk. G RZ 25, BGH NJW 81, 2756/57 m.w.N.).

    Die Gleichbehandlung von Urteil und Urkunde beschränkt sich in Wahrheit auf den Umstand, daß beide Vollstreckungstitel darstellen (insoweit zutreffend BGH NJW 81, 2756).

    Der BGH (NJW 81, 2756) hat zwar ausgeführt, die Verzichtsklausel spreche dafür, daß die Parteien die von ihm als ohnehin gegeben angesehene Beweislastverteilung bei der Vollstreckungsgegenklage gewollt haben.

    Ginge man mit der Entscheidung des BGH (NJW 81, 2756) davon aus, daß der Schuldner im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage die Beweislast für den Einwand mangelnder Fälligkeit des Anspruchs trägt, so ist mit der Unterwerfungserklärung selbst keine Beweislaständerung verbunden (BGHZ 99, 274, 283 [BGH 18.12.1986 - IX ZR 11/86] /84).

  • BGH, 18.12.1986 - IX ZR 11/86

    Anforderungen an Inhalt der Anfechtungsklage zur Wahrung der Anfechtungsfrist; …

    Auszug aus LG München II, 21.07.1989 - 6 T 916/89
    In Gegensatz zur vorzitierten Entscheidung hat der BGH in einer späteren (BGHZ 99, 274/283 = NJW 87, 907 ff) die erweiterte Verteidungsmöglichkeit des Schuldners zutreffend hervorgehoben.

    Der Schutz des Schuldners ist durch das Erfordernis notarieller Beurkundung und die damit verbundenen notariellen Belehrungspflichten sowie durch die gegenüber Urteilen erweiterten Verteidigungsmöglichkeiten der Schuldner ( § 797 Abs. 4 ZPO ) gewährleistet (BGHZ 99, 274/283).

    Ginge man mit der Entscheidung des BGH (NJW 81, 2756) davon aus, daß der Schuldner im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage die Beweislast für den Einwand mangelnder Fälligkeit des Anspruchs trägt, so ist mit der Unterwerfungserklärung selbst keine Beweislaständerung verbunden (BGHZ 99, 274, 283 [BGH 18.12.1986 - IX ZR 11/86] /84).

  • OLG Koblenz, 25.03.1988 - 10 U 135/87

    Zur Unzulässigkeit von Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklauseln im …

    Auszug aus LG München II, 21.07.1989 - 6 T 916/89
    Sie sind unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Koblenz (BauR 88, 748) der Auffassung, die Unterwerfungserklärung sei unwirksam.

    Abzulehnen ist daher die Auffassung, diesem Verzicht kenne der Wille entnommen werden, dem Schuldner die Beweislast für die (mangelnde) Fälligkeit "aufzuerlegen" (so aber LG Mainz, U. v. 12.12.86 - 7 O 173/86, bestätigt durch OLG Koblenz. BauR 88, 748).

  • BGH, 10.05.1976 - III ZR 157/74

    Zwangsvollstreckung aus notarieller Urkunde - Rechtswirksamkeit eines …

    Auszug aus LG München II, 21.07.1989 - 6 T 916/89
    Solche Vereinbarungen sind grundsätzlich möglich (Thomas-Putzo, § 284 ZPO Vorbem. 7 h. 8, BGH WM 76, 907).
  • LG Mainz, 12.12.1986 - 7 O 173/86
    Auszug aus LG München II, 21.07.1989 - 6 T 916/89
    Abzulehnen ist daher die Auffassung, diesem Verzicht kenne der Wille entnommen werden, dem Schuldner die Beweislast für die (mangelnde) Fälligkeit "aufzuerlegen" (so aber LG Mainz, U. v. 12.12.86 - 7 O 173/86, bestätigt durch OLG Koblenz. BauR 88, 748).
  • BGH, 16.02.1961 - VII ZR 191/59

    US-amerikanischer Schiedsspruch - § 767 Abs. 2 ZPO, Ausschluß der Aufrechnung …

    Auszug aus LG München II, 21.07.1989 - 6 T 916/89
    Die Entscheidung BGH NJW 61, 1067 befaßt sich (ebenso wie BGH NJW 65, 1138) mit der Vollstreckbar-Erklärung ausländischer Schiedssprüche und hebt auf die Bestimmung § 767 Abs. 2 ZPO ab, die für Urkunden nicht anwendbar ist.
  • BGH, 21.05.1987 - VII ZR 210/86

    Zulässigkeit von Rechtsbehelfen gegen einen von vornherein unwirksamen Titel

    Auszug aus LG München II, 21.07.1989 - 6 T 916/89
    Die Unwirksamkeit der Erklärung, mit der sich die Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung in einer notariellen Urkunde gem. § 794 Abs. 1 Ziff. 5 ZPO unterworfen haben, kann im Klauselerteilungsverfahren gem. §§ 732 Abs. 1, 797 Abs. 2 und 3 ZPO mit der Erinnerung geltend gemacht werden (BGH NJW-RR 87, 1149).
  • OLG Stuttgart, 03.10.1978 - 8 W 340/78

    Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis für ein Familienheimdarlehen von der …

    Auszug aus LG München II, 21.07.1989 - 6 T 916/89
    Die formularmäßige Verwendung der Unterwerfungserklärung verstößt nicht gegen § 11 Ziffer 5 AGBG, weil es sich gesetzlich geregeltes Rechtsinstitut benutzt wird (OLG Stuttgart NJW 79, 222/223: LG Stuttgart JZ 77, 760; Kohlhosser, JA 79, 264).
  • BGH, 07.01.1965 - VII ZR 241/63

    Anwendbarkeit des § 767 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) bei ausländischen …

    Auszug aus LG München II, 21.07.1989 - 6 T 916/89
    Die Entscheidung BGH NJW 61, 1067 befaßt sich (ebenso wie BGH NJW 65, 1138) mit der Vollstreckbar-Erklärung ausländischer Schiedssprüche und hebt auf die Bestimmung § 767 Abs. 2 ZPO ab, die für Urkunden nicht anwendbar ist.
  • BayObLG, 18.09.1986 - BReg. 3 Z 118/86
    Auszug aus LG München II, 21.07.1989 - 6 T 916/89
    Diese Erklärung stellt eine ausschließlich auf das Zustandekommen eines Vollstreckungstitels gerichtete einseitige prozessuale Willenserklärung des Schuldners dar, die lediglich prozeßrechtlichen Grundsätzen untersteht (Bay ObLG DNotZ 87, 176/177 m.w.N.).
  • LG Stuttgart, 22.09.1977 - 1 T 27/77
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