Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 12.02.1988 - 6 Ta 22/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
ArbGG 1979 § 12 Abs. 7
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1
Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirtschaftliche Identität bei Feststelungsklage und Leistungsklage; Lohnansprüche für Zeit nach dem den Gegenstand der Kündigungsschutzklage bildenden Beendigungszeitpunkt
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 04.12.1987 - 10 Ca 3252/87
- LAG Nürnberg, 12.02.1988 - 6 Ta 22/87
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 754/79
Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag
Auszug aus LAG Nürnberg, 12.02.1988 - 6 Ta 22/87
Das Bundesarbeitsgericht hat es jedoch in neueren Entscheidungen (vgl. z.B. AP Nr. 8 zu § 12 ArbGG 1979) abgelehnt, für mehrere zeitlich in engem Zusammenhang stehende und in einem Verfahren angegriffene Kündigungen, obwohl es sich auch dort um verschiedene Streitgegenstände handelt, gerade wegen deren wirtschaftlicher Identität jeweils gesonderte bzw. in der Summe die Höchstgrenze des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG übersteigende Streitwerte festzusetzen. - BAG, 16.01.1968 - 2 AZR 156/66
Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung - Vergleich
Auszug aus LAG Nürnberg, 12.02.1988 - 6 Ta 22/87
Denn das Erstgericht hat bereits unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in AP Nr. 17 zu § 12 ArbGG 1953 zutreffend darauf hingewiesen, dass dann, wenn - wie hier geschehen - im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses mit einer Leistungsklage auch Lohnansprüche für einen Zeitraum nach dem strittigen und den Gegenstand der Kündigungsschutzklage bildenden Beendigungszeitpunkt geltend gemacht werden, das wirtschaftliche Interesse der Klagepartei an der Leistungs- und der Feststellungsklage im Rahmen und bis zur Höchstgrenze des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG gleich und damit deren Streitwert wirtschaftlich identisch ist, mit der Folge, dass der jeweils höhere Wert als Streitwert festzusetzen ist. - LAG Hamburg, 23.04.1987 - 5 Ta 7/87
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren
Auszug aus LAG Nürnberg, 12.02.1988 - 6 Ta 22/87
Dies entspricht sowohl der ständigen Rechtsprechung der er kennenden Kammer (vgl. zuletzt Beschluss vom 08.07.1987 - 6 Ta 12/87 -), an der sie festhält, wie auch - soweit feststellbar - der übrigen Kammern des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (vgl. die Beschlüsse vom 22.08.1984 - 3 Ta 18/84 -, vom 16.02.1987 - 4 Ta 23/85 - vom 30.04.1987 - 5 Ta 7/87 - und vom 10.02.1987 - 7 Ta 2/87 -).
- LAG Nürnberg, 27.11.2003 - 9 Ta 190/03
Streitwert bei Kündigungsschutz - allgemeiner Feststellungsantrag und Antrag auf …
Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (Beschluss vom 12.02.1988 - 6 Ta 22/87 - LAGE Nr. 73 zu § 12 ArbGG Streitwert; Beschluss vom 21.07.1988 - 1 Ta 6/88 - LAGE Nr. 74 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; Beschluss vom 01.08.2003 - 6 Ta 98/03 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) werden Zahlungsansprüche für die Zeit nach dem Entlassungstermin nicht neben dem Streitwert für den Bestandsschutzantrag i.R.d. § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG streitwerterhöhend berücksichtigt. - LAG Nürnberg, 02.07.2015 - 4 Ta 60/15
Streitwert - wirtschaftliche Identität - Annahmeverzug
Rn. 22 Wird neben dem Feststellungsantrag auch der vom Ausgang des Kündigungsrechtsstreites abhängige Annahmeverzugslohn eingeklagt und übersteigt der Zeitraum, für den Annahmeverzugslohn begehrt wird, die Anzahl der für den Feststellungsantrag festzusetzenden Bruttomonatseinkommen, ist bis zur Höchstgrenze des § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG (früher § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG) wegen wirtschaftlicher Identität eine Verrechnung durchzuführen (vgl. LAG Nürnberg vom 12.02.1988 - 6 Ta 22/87 - LAGE Nr. 73 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; vom 21.07.1988 - 1 Ta 6/88 - LAGE Nr. 74 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; vom 02.12.2003 - 9 Ta 190/03 - MDR 2004, 718; vom 03.01.2008 - 4 Ta 188/07 - n.v.).Rn. 23 Von einer wirtschaftlichen Identität ist nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (LAG Nürnberg vom 12.02.1988 - 6 Ta 22/87 - LAGE Nr. 73 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; vom 21.07.1988 - 1 Ta 6/88 - LAGE Nr. 74 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; vom 01.08.2003 - 6 Ta 98/03 - AR-Blattei ES 160.13, Nr. 247; vom 02.12.2003 - 9 Ta 190/03 - AR-Blattei ES 160.13, Nr. 255) dann auszugehen, wenn die geltend gemachten Zahlungsansprüche lediglich vom Fortbestand des Arbeitsverhältnisses abhängen und vom Prozessgegner keine weitergehenden Einwände gegen die Entstehung oder für das Erlöschen des Zahlungsanspruchs erhoben werden.
- LAG Sachsen, 21.06.2007 - 4 Ta 10/07
Streitwertbeschwerde
- LAG Nürnberg, 02.02.2011 - 4 Ta 189/10
Streitwert - Bestandsstreit - Zahlungsklage
Rn. 25 Wird neben dem Feststellungsantrag auch der vom Ausgang des Kündigungsrechtsstreites abhängige Annahmeverzugslohn eingeklagt und übersteigt der Zeitraum, für den Annahmeverzugslohn begehrt wird, die Anzahl der für den Feststellungsantrag festzusetzenden Bruttomonatseinkommen, ist bis zur Höchstgrenze des § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG (früher § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG) eine Verrechnung durchzuführen (vgl. LAG Nürnberg vom 12.02.1988 - 6 Ta 22/87 - LAGE Nr. 73 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; vom 21.07.1988 - 1 Ta 6/88 - LAGE Nr. 74 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; vom 02.12.2003 - 9 Ta 190/03 - MDR 2004, 718; vom 03.01.2008 - 4 Ta 188/07 - n.v.). - LAG Nürnberg, 22.11.2018 - 4 Ta 136/18
Streitwert - Herabsetzung - Bestandsstreit - Annahmeverzugslohn
Insoweit findet nach § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG keine Wertaddition statt, vielmehr ist der höhere Wert maßgeblich (vgl. LAG Nürnberg v. 16.04.2018 - 4 Ta 40/18; v. 02.02.2011 - 4 Ta 189/10 - JurBüro 2011, 258, v. 12.02.1988 - 6 Ta 22/87 - LAGE Nr. 73 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; v. 21.07.1988 - 1 Ta 6/88 - LAGE Nr. 74 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; vom 02.12.2003 - 9 Ta 190/03 - MDR 2004, 718; Hessisches LAG v. 01.08.2014 - 1 Ta 190/14; LAG Rheinland-Pfalz v. 04.05.2010 - 1 Ta 55/10; beide zitiert in Juris). - LAG Nürnberg, 04.09.2008 - 4 Ta 126/08
Streitwert - Kündigung und Schadensersatz gem. § 15 Abs. 1 AGG
Das Erstgericht hat bei seiner Entscheidung unberücksichtigt gelassen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (LAG Nürnberg vom 12.02.1988 - 6 Ta 22/87 - LAGE Nr. 73 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; vom 21.07.1988 - 1 Ta 6/88 - LAGE Nr. 74 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert; vom 01.08.2003 - 6 Ta 98/03 - AR-Blattei ES 160.13, Nr. 247; vom 02.12.2003 - 9 Ta 190/03 - AR-Blattei ES 160.13, Nr. 255) wegen gänzlicher oder weitgehender wirtschaftlicher Identität der Streitwert einer Zahlungsklage (gerichtet auf Annahmeverzugslohn) zwar dann mit dem Streitwert des Bestandsstreits ausreichend bewertet ist oder mit diesem verrechnet werden kann, wenn die geltend gemachten Zahlungsansprüche lediglich vom Fortbestand des Arbeitsverhältnisses abhängen. - LAG Nürnberg, 21.07.1988 - 1 Ta 6/88
Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung
Der Grundsatz der wirtschaftlichen Identität, den das Landesarbeitsgericht Nürnberg in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 22.08.1984 - 3 Ta 18/84 - vom 10.02.1987 - 7 Ta 2/87 - vom 16.02.1987 - 4 Ta 231/87 - vom 30.04.1987 - 5 Ta 7/87 - vom 08.07.1987 - 6 Ta 12/87 - und vom 12.02.1988 - 6 Ta 22/87 -) entsprechend der vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Grundsätze (BAG, AP Nr. 17 zu § 12 ArbGG 1979) und in Übereinstimmung mit der Literatur (…vgl. Grunsky, aaO., Rdn. 5 a zu § 12 ;… KR-Friedrich, aaO., Rdn. 279 zu § 4 KSchG ;… KR-Wolf, aaO., Grundsätze Rdn. 621; Rohlfing/Rewolle/Bader, ArbGG , Stand Juni 1987, § 12 VI "Streitwert" a, S. 116 b;… Stein/Jonas/Schumann, aaO., Rdn. 125 zu § 2; weitere Nachweise - auch zur Gegenmeinung - bei Vossen, DB 1986, 326, 328 ff. und Philippsen-Dörner, NZA 1987, 113, 116) vertritt, führt im vorliegenden Fall dazu, dass die Werte von Feststellungsantrag (Ziffer 1 der Klage) und Antrag auf künftige Lohnzahlungen (Ziffer 2 der Klage) entgegen § 5 Halbsatz 1 ZPO nicht zusammengerechnet werden. - LAG Bremen, 13.04.1989 - 2 Ta 12/89
Zur Frage der Zusammenrechenbarkeit der Streitwerte von Feststellungsklagen und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Nürnberg, 01.02.2013 - 4 Ta 167/12
Streitwert - Insolvenzforderung - Masseunzulänglichkeit
Die vom Kläger geltend gemachten Ansprüche auf Annahmeverzugslohn für die Zeit vom 01.07.2010 bis 31.03.2011 hat das Erstgericht ebenfalls zutreffend lediglich mit dem sechsfachen Monatsbetrag bewertet, da hinsichtlich der ersten drei Monate nach dem Entlassungstermin von einer wirtschaftlichen Identität mit dem Feststellungsbegehren ausgegangen werden konnte (vgl. LAG Nürnberg vom 12.02.1988 - 6 Ta 22/87 - LAGE Nr. 73 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert, vom 21.07.1988 - 1 Ta 6/88 - LAGE Nr. 74 zu § 12 ArbGG 1979 Streitwert, vom 02.12.2003 - 9 Ta 190/03 - MDR 2004, 718). - LAG Nürnberg, 20.01.1995 - 7 Ta 148/94
Beantragung einer Streitwertfestsetzung in einem Bestandstreit bzw. Lohnstreit …
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