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Weitere Entscheidung unten: LAG Düsseldorf, 04.02.2009

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2009 - 6 Ta 52/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10821
LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2009 - 6 Ta 52/09 (https://dejure.org/2009,10821)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.04.2009 - 6 Ta 52/09 (https://dejure.org/2009,10821)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. April 2009 - 6 Ta 52/09 (https://dejure.org/2009,10821)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsplatzabfindung als einzusetzendes Vermögen bei der Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Arbeitsplatzabfindung als einzusetzendes Vermögen bei der Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.04.2006 - 3 AZB 12/05

    Prozesskostenhilfe - einzusetzendes Vermögen - Abfindung im …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2009 - 6 Ta 52/09
    Mit seiner Entscheidung vom 24.04.2006, 3 AZB 12/05, hat das Bundesarbeitsgericht zum Einsatz von gezahlten Abfindungen ausgeführt, dass dem Arbeitnehmer durch den Verlust des Arbeitsplatzes typischerweise Kosten entstehen, die es ihm in der Regel nicht zumutbar machen, die gesamte Abfindung einzusetzen.
  • BAG, 22.12.2003 - 2 AZB 23/03

    Nachträgliche Abänderung der Prozesskostenhilfe bei Erhalt einer Abfindung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2009 - 6 Ta 52/09
    Ob tatsächlich einzusetzendes Vermögen vorhanden ist, muss durch eine Gegenüberstellung der Plus- und Minuspositionen errechnet werden (BAG, Beschluss vom 22.12.2003, - 2 AZB 23/03 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2009 - 6 Ta 133/09

    Abänderung der Zahlungsbestimmung im Prozesskostenhilfenachprüfungsverfahren …

    Nach dem Stand der Rechtsprechung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschlüsse vom 23.12.2002 - 9 Ta 1066/02 -, vom 11.12.2003 - 3 Ta 1325/03 - und vom 08.04.2009 - 6 Ta 52/09 - m. w. N. auf BAG Beschluss vom 23.12.2003 - 2 AZB 23/03 - sowie BAG Beschluss vom 24.04.2006 - AZB 12/05 -) sind erhaltene Abfindungen als Vermögen anzusehen.
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 04.02.2009 - 6 Ta 52/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,64667
LAG Düsseldorf, 04.02.2009 - 6 Ta 52/09 (https://dejure.org/2009,64667)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.02.2009 - 6 Ta 52/09 (https://dejure.org/2009,64667)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Februar 2009 - 6 Ta 52/09 (https://dejure.org/2009,64667)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 48 GKG; § 32 I RVG
    Vergleichswert eines Zeugnisses bei Bewertung "gut"

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Streitwerts im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vergleichs bzgl. eines Arbeitszeugnisses bei Festlegung der Leistungsbeurteilung und Führungsbeurteilung mit "gut"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • LAG Düsseldorf, 08.05.2007 - 6 Ta 99/07

    Streitwertfestsetzung für "Schleppnetzantrag" und Mehrvergleich in einem …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.02.2009 - 6 Ta 52/09
    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung der seit 01.01.2006 zuständigen Beschwerdekammer (vgl. insbesondere Beschluss vom 08.05.2007 - 6 Ta 99/07 - juris Rdn. 173).

    Dabei ist Vergleichsgegenstand der vom Vergleich betroffene Gegenstand, nicht etwa der danach geschuldete (vgl. LAG Düsseldorf vom 08.05.2007 - 6 Ta 99/07 - juris Rdn. 147).

  • LAG Düsseldorf, 24.06.2005 - 17 Ta 339/05

    Streitwertfestsetzung; Mehrvergleich; Freistellung Outplacement-Maßnahme

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.02.2009 - 6 Ta 52/09
    Rn. 21 Die Festsetzung eines ganzen Monatsgehaltes ist nicht festzusetzen, da nicht der gesamte Zeugnisinhalt definiert worden ist und darüber hinaus auch nicht dargetan ist, dass die Beurteilung zwischen den Parteien streitig gewesen ist (Vergl. zur Differenzierung auch LAG Düsseldorf vom 24.06.2005 - 17 Ta 339/05 -, vgl. auch Beschluss vom 28.03.2006 - 6 Ta 137/06 -).
  • LAG Düsseldorf, 23.09.2005 - 17 Ta 528/05

    Streitwert für einen Mehrvergleich

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.02.2009 - 6 Ta 52/09
    Rn. 18 Nach der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, dem auch die nunmehr zuständige Kammer folgt, ist grundsätzlich bei einem Vergleich über ein Zeugnis, das lediglich ein Titulierungsinteresse beinhaltet, 25 % eines Monatsgehaltes in Ansatz zu bringen (Beschluss vom 23.09.2005 - 17 Ta 528/05 - und 29.08.2005 - 17 Ta 499/05-), während regelmäßig bei einem Streit über den Inhalt eines qualifizierten Zeugnisses ein Monatsgehalt in Ansatz zu bringen ist.
  • LAG Düsseldorf, 29.08.2005 - 17 Ta 499/05

    Mehrvergleich; Zeugnis; Streitwertfestsetzung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.02.2009 - 6 Ta 52/09
    Rn. 18 Nach der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, dem auch die nunmehr zuständige Kammer folgt, ist grundsätzlich bei einem Vergleich über ein Zeugnis, das lediglich ein Titulierungsinteresse beinhaltet, 25 % eines Monatsgehaltes in Ansatz zu bringen (Beschluss vom 23.09.2005 - 17 Ta 528/05 - und 29.08.2005 - 17 Ta 499/05-), während regelmäßig bei einem Streit über den Inhalt eines qualifizierten Zeugnisses ein Monatsgehalt in Ansatz zu bringen ist.
  • LAG Düsseldorf, 28.03.2006 - 6 Ta 137/06

    Streitwert für Vergleichsmehrwert bei Titulierung von Zeugniserteilung und …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.02.2009 - 6 Ta 52/09
    Rn. 21 Die Festsetzung eines ganzen Monatsgehaltes ist nicht festzusetzen, da nicht der gesamte Zeugnisinhalt definiert worden ist und darüber hinaus auch nicht dargetan ist, dass die Beurteilung zwischen den Parteien streitig gewesen ist (Vergl. zur Differenzierung auch LAG Düsseldorf vom 24.06.2005 - 17 Ta 339/05 -, vgl. auch Beschluss vom 28.03.2006 - 6 Ta 137/06 -).
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