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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 20.08.2002 - 6 Ta 63/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9182
LAG Nürnberg, 20.08.2002 - 6 Ta 63/02 (https://dejure.org/2002,9182)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 20.08.2002 - 6 Ta 63/02 (https://dejure.org/2002,9182)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 20. August 2002 - 6 Ta 63/02 (https://dejure.org/2002,9182)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Franchise-Nehmer als arbeitnehmerähnliche Person

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert des Beschwerdeverfahrens im Rechtswegstreit; Rückzahlung einer Einlage; Arbeitnehmereigenschaft; Weisungsgebundenheit; Wirtschaftliche Abhängigkeit Selbständiger; Reparaturen von Schuhen sowie Schlüsseldienste, Fertigung von Stempeln und Gravuren für ein ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • LAG Nürnberg, 21.05.2001 - 7 Ta 95/01

    Bindungswirkung einer Verweisung hinsichtlich der Rechtswegzuständigkeit bei …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.08.2002 - 6 Ta 63/02
    Die Beklagte hat als insoweit Unterlegene nach § 91 ZPO die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen; § 17b Abs. 2 GVG gilt für das Beschwerdeverfahren nicht (vgl. hierzu BGH vom 17.06.1993, NJW 1993, 2541, 2542; LAG Nürnberg vom 05.03.2001, Az. 1 Ta 47/01; LAG Nürnberg vom 21.05.2001, NZA-RR 2002, 327, 328).

    Als Streitwert des Beschwerdeverfahrens hält das Beschwerdegericht nach § 25 Abs. 2 GKG ein Drittel des Wertes der Hauptsache für angemessen, weil nicht über die Ansprüche an sich, sondern nur über den richtigen Rechtsweg gestritten und entschieden wird (wie LAG Nürnberg vom 21.05.2001, NZA-RR 2002, 327, 328; ähnlich BGH vom 19.12.1996, NJW 1998, 909, 910; LG Berlin vom 13.11.1997, NZA-RR 1999, 212;… Zöller-Herget, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 3 RdNr. 16 Stichwort "Rechtswegverweisung").

  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkgebührenbeauftragter

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.08.2002 - 6 Ta 63/02
    Dabei ist im wesentlichen auf die Gesamttypik, insbesondere auf die Höhe der Vergütung und die Notwendigkeit, die Dienste in Person erbringen zu müssen, abzustellen (so zuletzt BAG vom 30.08.2000, NZA 2000, 1359, 1360).
  • BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96

    Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.08.2002 - 6 Ta 63/02
    Als Streitwert des Beschwerdeverfahrens hält das Beschwerdegericht nach § 25 Abs. 2 GKG ein Drittel des Wertes der Hauptsache für angemessen, weil nicht über die Ansprüche an sich, sondern nur über den richtigen Rechtsweg gestritten und entschieden wird (wie LAG Nürnberg vom 21.05.2001, NZA-RR 2002, 327, 328; ähnlich BGH vom 19.12.1996, NJW 1998, 909, 910; LG Berlin vom 13.11.1997, NZA-RR 1999, 212;… Zöller-Herget, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 3 RdNr. 16 Stichwort "Rechtswegverweisung").
  • BGH, 17.06.1993 - V ZB 31/92

    Rechtsweg nach Vermögensgesetz - Rechtsmittelkosten

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.08.2002 - 6 Ta 63/02
    Die Beklagte hat als insoweit Unterlegene nach § 91 ZPO die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen; § 17b Abs. 2 GVG gilt für das Beschwerdeverfahren nicht (vgl. hierzu BGH vom 17.06.1993, NJW 1993, 2541, 2542; LAG Nürnberg vom 05.03.2001, Az. 1 Ta 47/01; LAG Nürnberg vom 21.05.2001, NZA-RR 2002, 327, 328).
  • LAG Nürnberg, 05.03.2001 - 1 Ta 47/01

    Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1 Satz 3 Arbeitsgerichtsgesetz für einen …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.08.2002 - 6 Ta 63/02
    Die Beklagte hat als insoweit Unterlegene nach § 91 ZPO die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen; § 17b Abs. 2 GVG gilt für das Beschwerdeverfahren nicht (vgl. hierzu BGH vom 17.06.1993, NJW 1993, 2541, 2542; LAG Nürnberg vom 05.03.2001, Az. 1 Ta 47/01; LAG Nürnberg vom 21.05.2001, NZA-RR 2002, 327, 328).
  • LG Berlin, 13.11.1997 - 52 T 97/97

    Beginn der Frist zur Einlegung einer Beschwerde bei unterbliebener Zustellung des …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.08.2002 - 6 Ta 63/02
    Als Streitwert des Beschwerdeverfahrens hält das Beschwerdegericht nach § 25 Abs. 2 GKG ein Drittel des Wertes der Hauptsache für angemessen, weil nicht über die Ansprüche an sich, sondern nur über den richtigen Rechtsweg gestritten und entschieden wird (wie LAG Nürnberg vom 21.05.2001, NZA-RR 2002, 327, 328; ähnlich BGH vom 19.12.1996, NJW 1998, 909, 910; LG Berlin vom 13.11.1997, NZA-RR 1999, 212;… Zöller-Herget, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 3 RdNr. 16 Stichwort "Rechtswegverweisung").
  • LAG Nürnberg, 24.03.2004 - 5 Ta 153/03

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei persönlicher Haftung des …

    § 17 b Abs. 2 GVG gilt für das Beschwerdeverfahren nicht (vgl. hierzu BGH vom 17.06.1993, NJW 1993, 2541, 2542; LAG Nürnberg vom 21.05.2001, NZA-RR 2002, 327, 328; LAG Nürnberg vom 20.08.2002, 6 Ta 63/02, AR-Blattei ES "Arbeitnehmerähnliche Personen" Nr. 17; BAG vom 07.04.2003, Az. 5 AZB 2/03).

    Im Verfahren auf Bestimmung des Rechtsweges erscheint regelmäßig ein Betrag in Höhe von 1/3 des Hauptsachestreitwertes als angemessen (LAG Nürnberg vom 20.08.2002, a.a.O.;… BAG vom 09.07.2003, a.a.O.).

  • LAG Nürnberg, 25.02.2016 - 5 Ta 15/16

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für die Inanspruchnahme aus …

    Als Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird 1/3 des Wertes der Hauptsache für angemessen angesehen, weil nicht über die Ansprüche an sich, sondern nur über den richtigen Rechtsweg gestritten und entschieden wird (LAG Nürnberg vom 21.05.2001 in NZA RR 2002, 327; LAG Nürnberg vom 20.08.2002 - 6 Ta 63/02 - zitiert nach juris m.w.N.).
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