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Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2008

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.04.2005 - 6 U 111/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2055
OLG Frankfurt, 14.04.2005 - 6 U 111/04 (https://dejure.org/2005,2055)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.04.2005 - 6 U 111/04 (https://dejure.org/2005,2055)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. April 2005 - 6 U 111/04 (https://dejure.org/2005,2055)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • markenmagazin:recht

    Gewerbliche Diät- und Ernährungsberatung durch einen Arzt

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 3 Abs 2 ÄBerufsO HE, § 34 Abs 5 ÄBerufsO HE
    Wettbewerbsverstoß durch berufsrechtswidriges Verhalten: Durchführung einer gewerblichen Diät- und Ernährungsberatung in einer Arztpraxis in Hessen; Mitstörerhaftung des Produktanbieters

  • Judicialis

    BOÄ § 3 II; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11

  • IWW
  • aufrecht.de

    Keine Ernährungsberatung durch Arzt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BOÄ § 3 Abs. 2; UWG § 3; UWG § 4 Nr. 11
    Verletzung der Berufspflicht des Arztes bei gewerblicher Ernährungs- und Diätberatung auch außerhalb der Sprechstundenzeiten

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arzt ist kein Verkäufer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Diät- und Ernährungsberatung: Verstoß gegen die Berufsordnung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arzt darf in seiner Praxis keine Produkte verkaufen - Hersteller eines Diät- und Ernährungsprogramms schlägt Medizinern wettbewerbswidriges Verhalten vor

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch gegen Anbieter eines Diätprogramms und Ernährungsprogramms wegen eines Wettbewerbsverstoßes aus dem Verleiten niedergelassener Ärzte zu berufsrechtswidrigem Verhalten ; Unterlassungsantrag gegen Anbieter eines Diätprogramms und Ernährungsprogramms; Verletzung ...

Besprechungen u.ä.

  • wettbewerbszentrale.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verkauf von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln in Arztpraxen (Christiane Köber; Hessisches Ärzteblatt 2008, 229)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 230
  • GRUR-RR 2008, 376 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.09.2000 - I ZR 141/98

    Augenarztanschreiben - Verletzung Berufs-/Standesrecht; Vorsprung durch …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2005 - 6 U 111/04
    Notwendig für die Annahme einer Anstiftung ist allerdings eine wirklich bestimmende Einflußnahme, wobei man berücksichtigen muß, daß Ärzte durch Werbeschreiben und -maßnahmen nicht leicht zu einem bestimmten oder gar berufsrechtswidrigen Verhalten zu veranlassen sind (vgl. BGH, GRUR 2001, 255, 256 - Augenarztanschreiben).

    Im übrigen liegt ein Wettbewerbsverstoß der Beklagten, der geeignet ist, den Wettbewerb nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, auch deshalb vor, weil die Beklagte mit der beanstandeten Werbung ihren eigenen Wettbewerb planmäßig zu Lasten rechtstreuer Mitbewerber durch die Veranlassung Dritter zur Verletzung der diesen obliegenden Standespflichten gefördert hat (vgl. hierzu BGH, GRUR 2001, 255, 256 - Augenarztanschreiben).

  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02

    Werbung von Zahnärzten im Internet

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2005 - 6 U 111/04
    Die Fremdwerbung eines Arztes ist im Regelfall Ausdruck eines rein geschäftsmäßigen, am Gewinn orientierten Verhaltens und birgt daher die Gefahr in sich, das Vertrauen in den Arztberuf zu untergraben und dadurch langfristig negative Rückwirkungen auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung zu haben (BVerfG, WRP 2003, 1209, 1211 - Werbung von Zahnärzten im Internet).
  • BGH, 26.04.1989 - I ZR 172/87

    "Institutswerbung"; Zulässigkeit der Patientenwerbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2005 - 6 U 111/04
    Dieser Einschätzung steht die von der Beklagten in den Mittelpunkt ihrer Argumentation gerückte Entscheidung des BGH "Institutswerbung" (WRP 1989, 585 f. = NJW 1989, 2324) nicht entgegen.
  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05

    Kommunalversicherer

    Diese Behauptung der Zulässigkeit einer Beschaffung von Versicherungsschutz ohne Ausschreibung, die deutlich erkennbar darauf abzielte, weiterhin auf diesem Wege im laufenden Geschäft Versicherungsleistungen abzusetzen, kann objektiv den Tatbestand der Anstiftung erfüllen (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2005, 230, 231;… MünchKomm.UWG/Fritzsche, § 8 Rdn. 243).
  • BGH, 29.05.2008 - I ZR 75/05

    Ernährungsberatung

    Das Berufungsgericht hat der Klage bis auf einen Teil des Zinsanspruchs stattgegeben (OLG Frankfurt GRUR-RR 2005, 230).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - 6t A 1456/05

    Arztpraxis und Gewerbe

    Rn. 65 BGH, Urteil vom 29. Mai 2008 - I ZR 75/05 -, NJW 2008, 2850 = MedR 2008, 613; anders OLG Frankfurt, Urteil vom 14. April 2005 - 6 U 111/04 -, MedR 2005, 661.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2008 - L 6 U 111/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,117956
LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2008 - L 6 U 111/04 (https://dejure.org/2008,117956)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.09.2008 - L 6 U 111/04 (https://dejure.org/2008,117956)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. September 2008 - L 6 U 111/04 (https://dejure.org/2008,117956)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2008 - L 6 U 111/04
    Der Grund dafür liegt darin, dass es kein für eine berufliche Hebe- und Tragebelastung typisches und damit eindeutig abgrenzbares Krankheitsbild gibt, sondern dass die auch in der Allgemeinbevölkerung ohne eine entsprechende Exposition weit verbreiteten bandscheibenbedingten Erkrankungen (sog Volkskrankheiten ) auf einem Bündel von Ursachen ("multifaktorielles Geschehen") beruhen (BSG, Urteile vom 7. September 2004 - B 2 U 34/03 R - Rn 16, vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 - Rnr 12 sowie Konsensempfehlungen zur Zusammenhangsbegutachtung der auf Anregung des HVBG eingerichteten interdisziplinären Arbeitsgruppe, von Bolm-Audorff ua, veröffentlicht in Trauma und Berufskrankheit 2005, S. 211 ff, S. 212, im folgenden zitiert als Konsensempfehlungen).

    Aus der Vielfalt dieser Verursachungsmöglichkeiten folgt, dass sich ein ursächlicher Zusammenhang zwischen bandscheibenbedingter Erkrankung und beruflicher Belastung nicht im Wege des Anscheinsbeweises, sondern medizinisch begründen lassen muss (BSG Urteil vom 27. Juni 2006, aaO; Urteil des erkennenden Senats vom 6. April 2000 - Breithaupt 2000, 818, 821).

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 34/03 R

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - Wahrscheinlichkeit - Nachweis …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2008 - L 6 U 111/04
    Der Grund dafür liegt darin, dass es kein für eine berufliche Hebe- und Tragebelastung typisches und damit eindeutig abgrenzbares Krankheitsbild gibt, sondern dass die auch in der Allgemeinbevölkerung ohne eine entsprechende Exposition weit verbreiteten bandscheibenbedingten Erkrankungen (sog Volkskrankheiten ) auf einem Bündel von Ursachen ("multifaktorielles Geschehen") beruhen (BSG, Urteile vom 7. September 2004 - B 2 U 34/03 R - Rn 16…, vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 - Rnr 12 sowie Konsensempfehlungen zur Zusammenhangsbegutachtung der auf Anregung des HVBG eingerichteten interdisziplinären Arbeitsgruppe, von Bolm-Audorff ua, veröffentlicht in Trauma und Berufskrankheit 2005, S. 211 ff, S. 212, im folgenden zitiert als Konsensempfehlungen).
  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 48/96

    Anscheinsbeweis bei der Feststellung einer Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2008 - L 6 U 111/04
    Allein das Vorliegen einer bandscheibenbedingten Erkrankung der LWS und einer beruflichen Exposition, die geeignet ist, diese Krankheit zu verursachen, begründen keinen Anscheinsbeweis und damit noch nicht die Wahrscheinlichkeit einer beruflichen Verursachung (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 48/96 = SGb 1999, 39 mit Anm von Ricke).
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