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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.10.2021 - 6 U 130/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,41745
OLG Karlsruhe, 13.10.2021 - 6 U 130/19 (https://dejure.org/2021,41745)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.10.2021 - 6 U 130/19 (https://dejure.org/2021,41745)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Oktober 2021 - 6 U 130/19 (https://dejure.org/2021,41745)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Arbeitnehmervergütung

    § 9 ArbnErfG, § 29 ArbnErfG, Nr 16 ArbnErfRL, § 242 BGB, § 259 BGB
    Arbeitnehmererfindervergütung: Ermittlung der angemessenen Vergütung im Fall des Verkaufs der Schutzrechte bei fehlender Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Auskunft und Rechnungslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmererfindervergütung; Verkauf der Schutzrechte; Auskunft; Rechnungslegung; Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf angemessene Arbeitnehmererfindervergütung; Auskunftspflicht nach Treu und Glauben zur Vorbereitung und Durchsetzung eines Anspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Arbeitnehmererfindervergütung: Bosch Rexroth muss Ex-Mitarbeiter Unternehmenskaufvertrag offenlegen - Bosch Rexroth muss Unternehmenskaufvertrag offenlegen

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Bosch Rex, Haftung bei unterbliebener Offenlegung, Unternehmenskaufvertrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Prüfungsanspruch des Arbeitnehmererfinders hinsichtlich Auswahl und Geeignetheit der vom Arbeitgeber gewählten Berechnungsmethode zur Ermittlung seiner angemessenen Vergütung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 108
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (22)

  • BGH, 16.04.2002 - X ZR 127/99

    "Abgestuftes Getriebe"; Ermittlung der angemessenen Vergütung für eine …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2021 - 6 U 130/19
    Rn. 60 Nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) besteht eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte die zur Vorbereitung und Durchsetzung seines Anspruchs notwendigen Auskünfte weder besitzt noch sich auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete sie unschwer, d.h. ohne unbillig belastet zu sein, zu geben vermag (BGH…, Urteil vom 17.05.1994 - X ZR 82/92 - Copolyester I, Rn. 25; Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 127/99 - Abgestuftes Getriebe, Rn. 24, juris).

    Deshalb bedarf der Arbeitnehmererfinder gegenüber seinem Arbeitgeber als Hilfsmittel zur Ermittlung der Höhe der ihm zustehenden Erfindervergütung eines Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs, dessen Inhalt und Umfang sich unter Beachtung von § 242 BGB nach den Umständen und unter Einbeziehung der Verkehrsübung bestimmt (BGH…, Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 132/95 - Copolyester II, Rn. 60, juris;… Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 6/96 - Spulkopf, Rn. 51, juris; Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 127/99 - Abgestuftes Getriebe, Rn. 24, juris…, Urteil vom 17.11.2009 - X ZR 60/07 - Türinnenverstärkung, Rn. 16, juris ).

    Der Arbeitnehmererfinder kann von seinem Arbeitgeber nicht unbeschränkt alle Angaben verlangen, die zur Bestimmung und Überprüfung der angemessenen Erfindervergütung irgendwie hilfreich und nützlich sind oder sein können, sondern nur solche Angaben, die zur Ermittlung der angemessenen Vergütung unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen erforderlich sind (BGH, Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 127/99 - Abgestuftes Getriebe, Rn. 24, juris;… Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 132/95 - Copolyester II, Rn. 62, juris;… Urteil vom 17.11.2009 - X ZR 60/07 - Türinnenverstärkung, Rn. 16, juris; vgl. auch Urteil vom 14.01.1958 - I ZR 171/56 - Dia-Rähmchen = GRUR 1958, 288 [290]).

    Rn. 65 Darüber hinaus kann der Arbeitgeber insbesondere Angaben verweigern, die für ihn mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wären, der in keinem vernünftigen Verhältnis zu der dadurch erreichten genaueren Bemessung der dem Arbeitnehmer zustehenden angemessenen Vergütung mehr steht, oder die zu geben ihm wegen eines berechtigten Geheimhaltungsinteresses nicht oder nicht ohne besondere Schutzvorkehrungen zuzumuten ist (BGH, Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 127/99 - Abgestuftes Getriebe, Rn. 24, juris;… Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 132/95 - Copolyester II, Rn. 62, juris;… Urteil vom 17.11.2009 - X ZR 60/07 - Türinnenverstärkung, Rn. 16, juris).

    Dabei besteht zwischen den Kriterien der Erforderlichkeit und der Zumutbarkeit eine Wechselwirkung: Je bedeutsamer die verlangten Angaben für den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers sind, desto intensivere Bemühungen um Aufklärung sind dem Arbeitgeber zumutbar; je stärker der Arbeitgeber durch ein Auskunftsverlangen belastet wird, desto sorgfältiger muss geprüft werden, inwieweit die Angaben zur Ermittlung einer angemessenen Vergütung unumgänglich sind (BGH, Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 127/99 - Abgestuftes Getriebe, Rn. 24, juris…, Urteil vom 17.11.2009 - X ZR 60/07 - Türinnenverstärkung, Rn. 16, juris).

    Rn. 67 Welche konkreten Angaben im Einzelfall erforderlich sind, richtet sich nach der Methode für die Berechnung einer angemessenen Vergütung (vgl. BGH, Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 127/99 - Abgestuftes Getriebe, Rn. 25, juris).

    Die Bestimmung der geschuldeten Angaben obliegt dabei dem Tatrichter (vgl. BGH Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 127/99 - Abgestuftes Getriebe, Rn. 26, juris).

    Regelmäßig rechtfertigt sich jedoch die Annahme, dass von dem Arbeitgeber tatsächlich erzielte wirtschaftliche Vorteile den Erfindungswert am besten widerspiegeln, da der Arbeitgeber in seinem eigenen Interesse bestrebt sein wird, die Erfindung so auszunutzen, wie dies im Interesse eines möglichst großen Erfolges seiner unternehmerischen Tätigkeit sachlich möglich und wirtschaftlich vernünftig ist (BGH, Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 127/99 - Abgestuftes Getriebe, Rn. 22, juris).

    In vielen Fällen wird die sog. Lizenzanalogie geeignet sein die angemessene Arbeitnehmererfindervergütung zu bemessen, d.h. die Prüfung der Frage, welche Gegenleistung für die Überlassung der Erfindung vernünftige Parteien vereinbart hätten, wenn es sich bei der Diensterfindung um eine dem Arbeitgeber zur ausschließlichen Nutzung überlassene freie Erfindung handeln würde (vgl. BGH, Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 127/99 - Abgestuftes Getriebe, Rn. 23, juris).

  • BGH, 17.11.2009 - X ZR 60/07

    Auskunftsanspruch und Rechnungslegungsanpspruch eines Arbeitnehmers gegenüber …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2021 - 6 U 130/19
    Deshalb bedarf der Arbeitnehmererfinder gegenüber seinem Arbeitgeber als Hilfsmittel zur Ermittlung der Höhe der ihm zustehenden Erfindervergütung eines Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs, dessen Inhalt und Umfang sich unter Beachtung von § 242 BGB nach den Umständen und unter Einbeziehung der Verkehrsübung bestimmt (BGH…, Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 132/95 - Copolyester II, Rn. 60, juris;… Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 6/96 - Spulkopf, Rn. 51, juris;… Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 127/99 - Abgestuftes Getriebe, Rn. 24, juris, Urteil vom 17.11.2009 - X ZR 60/07 - Türinnenverstärkung, Rn. 16, juris ).

    Der Arbeitnehmererfinder kann von seinem Arbeitgeber nicht unbeschränkt alle Angaben verlangen, die zur Bestimmung und Überprüfung der angemessenen Erfindervergütung irgendwie hilfreich und nützlich sind oder sein können, sondern nur solche Angaben, die zur Ermittlung der angemessenen Vergütung unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen erforderlich sind (BGH…, Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 127/99 - Abgestuftes Getriebe, Rn. 24, juris;… Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 132/95 - Copolyester II, Rn. 62, juris; Urteil vom 17.11.2009 - X ZR 60/07 - Türinnenverstärkung, Rn. 16, juris; vgl. auch Urteil vom 14.01.1958 - I ZR 171/56 - Dia-Rähmchen = GRUR 1958, 288 [290]).

    Rn. 65 Darüber hinaus kann der Arbeitgeber insbesondere Angaben verweigern, die für ihn mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wären, der in keinem vernünftigen Verhältnis zu der dadurch erreichten genaueren Bemessung der dem Arbeitnehmer zustehenden angemessenen Vergütung mehr steht, oder die zu geben ihm wegen eines berechtigten Geheimhaltungsinteresses nicht oder nicht ohne besondere Schutzvorkehrungen zuzumuten ist (BGH…, Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 127/99 - Abgestuftes Getriebe, Rn. 24, juris;… Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 132/95 - Copolyester II, Rn. 62, juris; Urteil vom 17.11.2009 - X ZR 60/07 - Türinnenverstärkung, Rn. 16, juris).

    Dabei besteht zwischen den Kriterien der Erforderlichkeit und der Zumutbarkeit eine Wechselwirkung: Je bedeutsamer die verlangten Angaben für den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers sind, desto intensivere Bemühungen um Aufklärung sind dem Arbeitgeber zumutbar; je stärker der Arbeitgeber durch ein Auskunftsverlangen belastet wird, desto sorgfältiger muss geprüft werden, inwieweit die Angaben zur Ermittlung einer angemessenen Vergütung unumgänglich sind (BGH…, Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 127/99 - Abgestuftes Getriebe, Rn. 24, juris, Urteil vom 17.11.2009 - X ZR 60/07 - Türinnenverstärkung, Rn. 16, juris).

    Durch Angabe von Herstellungs- und Lieferdaten wird dem Arbeitnehmer eine gewisse Plausibilitätskontrolle ermöglicht (BGH, Urteil vom 17.11.2009 - X ZR 60/07 - Türinnenverstärkung, Rn. 44, juris).

    Zwar beruht die von der Beklagten angeführte Entscheidung (BGH, Urteil vom 17.11.2009 - X ZR 60/07 - Türinnenverstärkung, Rn. 44) auf dieser Fallkonstellation.

    Vielmehr sind die genannten Pflichten erst erfüllt, wenn der Arbeitgeber eine sachlich und zeitlich geordnete Aufstellung vornimmt, aus der sich ergibt, wie es zu den mitgeteilten Jahresumsätzen gekommen ist und in der die erzielten Umsätze aufgeschlüsselt nach Produkten, Inland und Ausland sowie Lizenzeinnahmen oder sonstigen Vermögensvorteilen mitgeteilt werden (BGH, Urteil vom 17.11.2009 - X ZR 60/07 - Türinnenverstärkung, Rn. 14, juris mwN).

  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 132/95

    Arbeitnehmererfinder hat weiten Rechnungslegungsanspruch gegen Arbeitgeber

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2021 - 6 U 130/19
    Deshalb bedarf der Arbeitnehmererfinder gegenüber seinem Arbeitgeber als Hilfsmittel zur Ermittlung der Höhe der ihm zustehenden Erfindervergütung eines Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs, dessen Inhalt und Umfang sich unter Beachtung von § 242 BGB nach den Umständen und unter Einbeziehung der Verkehrsübung bestimmt (BGH, Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 132/95 - Copolyester II, Rn. 60, juris;… Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 6/96 - Spulkopf, Rn. 51, juris;… Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 127/99 - Abgestuftes Getriebe, Rn. 24, juris…, Urteil vom 17.11.2009 - X ZR 60/07 - Türinnenverstärkung, Rn. 16, juris ).

    Die Begründung muss demzufolge alle für die Bemessung der Vergütung wesentlichen Gesichtspunkte und Bewertungsfaktoren enthalten (BGH, Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 132/95 - Copolyester II, Rn. 60, juris;… Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 6/96 - Spulkopf, Rn. 51, juris).

    Der Arbeitnehmererfinder kann von seinem Arbeitgeber nicht unbeschränkt alle Angaben verlangen, die zur Bestimmung und Überprüfung der angemessenen Erfindervergütung irgendwie hilfreich und nützlich sind oder sein können, sondern nur solche Angaben, die zur Ermittlung der angemessenen Vergütung unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen erforderlich sind (BGH…, Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 127/99 - Abgestuftes Getriebe, Rn. 24, juris; Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 132/95 - Copolyester II, Rn. 62, juris;… Urteil vom 17.11.2009 - X ZR 60/07 - Türinnenverstärkung, Rn. 16, juris; vgl. auch Urteil vom 14.01.1958 - I ZR 171/56 - Dia-Rähmchen = GRUR 1958, 288 [290]).

    Rn. 65 Darüber hinaus kann der Arbeitgeber insbesondere Angaben verweigern, die für ihn mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wären, der in keinem vernünftigen Verhältnis zu der dadurch erreichten genaueren Bemessung der dem Arbeitnehmer zustehenden angemessenen Vergütung mehr steht, oder die zu geben ihm wegen eines berechtigten Geheimhaltungsinteresses nicht oder nicht ohne besondere Schutzvorkehrungen zuzumuten ist (BGH…, Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 127/99 - Abgestuftes Getriebe, Rn. 24, juris; Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 132/95 - Copolyester II, Rn. 62, juris;… Urteil vom 17.11.2009 - X ZR 60/07 - Türinnenverstärkung, Rn. 16, juris).

    Es obliegt dem Arbeitgeber dazu, die notwendigen Tatsachen vorzutragen; er muss begründen, warum es ihm nicht zumutbar sein soll, bestimmte Grundlagen für die Bemessung und Überprüfung der geschuldeten angemessenen Erfindervergütung mitzuteilen (vgl. BGH Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 132/95 - Copolyester II, Rn. 62, juris;… Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 6/96 - Spulkopf, Rn. 63, juris).

    Rn. 66 Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Auskünfte zu erteilen, die dieser benötigt, um seine Arbeitnehmererfindervergütung berechnen zu können; dazu gehört auch, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmererfinder in die Lage versetzen muss, die Richtigkeit der erteilten Auskünfte nachprüfen zu können (BGH…, Urteil vom 21.12.1989 - X ZR 30/89 - Marder, Rn. 20, juris; Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 132/95 - Copolyester II, Rn. 61, juris).

  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 6/96

    "Spulkopf"; Rechte des Arbeitnehmererfinders; Umfang des Anspruchs auf …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2021 - 6 U 130/19
    Deshalb bedarf der Arbeitnehmererfinder gegenüber seinem Arbeitgeber als Hilfsmittel zur Ermittlung der Höhe der ihm zustehenden Erfindervergütung eines Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs, dessen Inhalt und Umfang sich unter Beachtung von § 242 BGB nach den Umständen und unter Einbeziehung der Verkehrsübung bestimmt (BGH…, Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 132/95 - Copolyester II, Rn. 60, juris; Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 6/96 - Spulkopf, Rn. 51, juris;… Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 127/99 - Abgestuftes Getriebe, Rn. 24, juris…, Urteil vom 17.11.2009 - X ZR 60/07 - Türinnenverstärkung, Rn. 16, juris ).

    Die Begründung muss demzufolge alle für die Bemessung der Vergütung wesentlichen Gesichtspunkte und Bewertungsfaktoren enthalten (BGH…, Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 132/95 - Copolyester II, Rn. 60, juris; Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 6/96 - Spulkopf, Rn. 51, juris).

    Es obliegt dem Arbeitgeber dazu, die notwendigen Tatsachen vorzutragen; er muss begründen, warum es ihm nicht zumutbar sein soll, bestimmte Grundlagen für die Bemessung und Überprüfung der geschuldeten angemessenen Erfindervergütung mitzuteilen (…vgl. BGH Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 132/95 - Copolyester II, Rn. 62, juris; Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 6/96 - Spulkopf, Rn. 63, juris).

    Es besteht kein Grund, solche Mitarbeiter der Beklagten von derartigen Informationen auszuschließen, die einen Anspruch auf Arbeitnehmererfindervergütung und Rechnungslegung haben (BGH, Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 6/96 - Spulkopf, Rn. 59, juris).

  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2021 - 6 U 130/19
    Rn. 60 Nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) besteht eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte die zur Vorbereitung und Durchsetzung seines Anspruchs notwendigen Auskünfte weder besitzt noch sich auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete sie unschwer, d.h. ohne unbillig belastet zu sein, zu geben vermag (BGH, Urteil vom 17.05.1994 - X ZR 82/92 - Copolyester I, Rn. 25;… Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 127/99 - Abgestuftes Getriebe, Rn. 24, juris).

    Für einen Anspruch auf Auskunft (oder Rechnungslegung) als Gegenstand eines Hilfsanspruchs ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass ein Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht (BGH, Urteil vom 17.05.1994 - X ZR 82/92 - Copolyester I, Rn. 25).

    Die Unterlagen für die Vergütungsberechnung müssen so vorgelegt werden, dass der Erfinder die Richtigkeit und Vollständigkeit der Erfüllung seines Zahlungsanspruchs überprüfen kann (BGH, Urteil vom 17.05.1994 - X ZR 82/92 - Copolyester I, Rn. 32 juris).

  • BGH, 23.09.2020 - IV ZR 74/20

    Vorbringen nach Schluss der mündlichen Verhandlung: Zurückweisung von …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2021 - 6 U 130/19
    Zwar ist Vortrag, der nach Schluss der mündlichen Verhandlung geleistet wird und deshalb nach § 296a ZPO vom erstinstanzlichen Gericht unberücksichtigt geblieben ist, nicht nach § 531 Abs. 1 ZPO ausgeschlossen, da er als in erster Instanz nicht vorgebracht gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 23.09.2020 - IV ZR 74/20, Rn. 7;… Beschluss vom 21.03.2013 - VII ZR 58/12, Rn. 10, juris).

    Vielmehr handelt es sich dabei um neuen Vortrag, dessen Zulassung an § 531 Abs. 2 ZPO zu messen ist (BGH…, Urteil vom 11.01.2007 - IX ZR 31/05, Rn. 18, Beschluss vom 23.09.2020 - IV ZR 74/20, Rn. 10, juris).

  • BGH, 13.02.1981 - I ZR 111/78

    Geschmacksmuster - Wirtschaftsprüfvorbehalt - Darlegungslast - Beweislast - …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2021 - 6 U 130/19
    Die Einräumung des Wirtschaftsprüfervorbehalts setzt eine Abwägung der beiderseitigen Interessen voraus (BGH, Beschluss vom 13.02.1981 - I ZR 111/78 - Wirtschaftsprüfervorbehalt).

    Dies ist von dem Auskunftsverpflichteten darzulegen (BGH, Beschluss vom 13.02.1981 - I ZR 111/78 - Wirtschaftsprüfervorbehalt).

  • LG Mannheim, 19.11.2019 - 2 O 2/19

    In Rechtsstreit um Arbeitnehmererfindervergütung muss Bosch Rexroth AG …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2021 - 6 U 130/19
    Die Berufung der Beklagten gegen das Teil-Urteil des Landgerichts Mannheim vom 19. November 2019, Az. 2 O 2/19, berichtigt durch Beschluss vom 27. Januar 2020, wird zurückgewiesen.

    Rn. 48 das am 19.11.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Mannheim, Az. 2 O 2/19, im Umfang der Beschwer der Beklagten abzuändern und die Klage vollumfänglich abzuweisen.

  • BAG, 25.06.1964 - 2 AZR 135/63

    Ordnungsgemäße Provisionsabrechnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2021 - 6 U 130/19
    Der Kläger tritt nicht als Wettbewerber für einen Konkurrenten der Beklagten auf, sondern ist ein im Ruhestand befindlicher ehemaliger Arbeitnehmer der Beklagten, den auch ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung Treuepflichten auch post contractum finitum treffen (vgl. BAG, Urteil vom 25.06.1964 - 2 AZR 135/63, Rn. 25).
  • BGH, 21.01.2015 - VIII ZR 51/14

    Entgangener Gewinn als Schaden des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.2021 - 6 U 130/19
    § 275 Abs. 1 BGB greift nur ein, wenn der Schuldner auch zur Beschaffung oder Wiederbeschaffung nicht in der Lage ist; erfordert dies unverhältnismäßige Aufwendungen, ist nicht Abs. 1, sondern Abs. 2 einschlägig (…BeckOK BGB/Lorenz, Stand: 01.05.2021, BGB, § 275, Rn. 45; vgl. BGH Urteil vom 21.01.2015 - VIII ZR 51/14, Rn. 25;… Urteil vom 16.12.1952 - I ZR 29/52, Rn. 20; RG, Urteil vom 11.11-1922 - I 674/21 = RGZ 105, 349 [351]).
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

  • BGH, 17.11.2009 - X ZR 137/07

    Türinnenverstärkung

  • BGH, 21.01.2020 - VI ZR 346/18

    Gehörsverletzung wegen unterbliebener Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung …

  • OLG München, 24.10.2018 - 3 U 1551/17

    Ansprüche aus einem Vertragshändlervertrag: Auskunft über Abnehmer eines Krans …

  • BGH, 11.01.2007 - IX ZR 31/05

    Anfechtung der Befriedigung eines Gläubigers aus einer geduldeten …

  • BGH, 21.03.2013 - VII ZR 58/12

    Werklohnprozess: Rechtzeitigkeit des Parteivorbringens; Verbot der Auswechslung …

  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 32/99

    Auskunftsanspruch nach § 5 Abs. 1 EBRG gegen fingierte zentrale Leitung

  • BGH, 16.12.1952 - I ZR 29/52

    Wertpapierbereinigung. Rückgriff

  • BGH, 08.01.1999 - I ZR 299/98

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

  • RG, 11.11.1922 - I 674/21

    Kauf; Unmöglichkeit der Leistung

  • BGH, 21.12.1989 - X ZR 30/89

    Anspruch des Arbeitnehmer-Erfinders auf Herausgabe von geschäftlichen Unterlagen

  • BGH, 14.01.1958 - I ZR 171/56

    Rechtsmittel

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2023 - 15 U 78/22

    Zulässigkeit der Einheit von zunächst unbezifferter Stufenklage mit verbundener …

    Das OLG Karlsruhe hat zuletzt eine Pflicht zur Angabe von Herstellungs- und Lieferdaten zudem nicht nur für die vorstehende genannte Fallkonstellation des langen Zuwartens des Arbeitgebers angenommen, sondern auch dann, wenn für den Arbeitnehmererfinder aus nachvollziehbaren Gründen (wie den Verkauf des Schutzrechts) Anlass für Plausibilitätskontrollen besteht (vgl. Urt. v. 13. Oktober 2021, AZ. 6 U 130/19, GRUR-RR 2022, 108 - Arbeitnehmervergütung).

    Bei Kunden bzw. Abnehmern eines Unternehmens handelt es sich zwar regelmäßig um ein Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 13. Oktober 2021, Az. 6 U 130/19, GRUR-RR 2022, 108).

    Es besteht kein Grund, solche Mitarbeiter von derartigen Informationen auszuschließen, die einen Anspruch auf Arbeitnehmererfindervergütung und Rechnungslegung haben (OLG Karlsruhe, Urt. v. 13. Oktober 2021, Az. 6 U 130/19, GRUR-RR 2022, 108;… BGH, Urt. v. 13. November 1997, Az. X ZR 6/96, GRUR 1998, 684 - Spulkopf).

    Erkennt ein Gericht auf gesetzlicher Grundlage einen Auskunftsanspruch zu, so sind diese Voraussetzungen - wie auch im vorliegenden Fall - regelmäßig erfüllt (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 13. Oktober 2021, Az. 6 U 130/19, GRUR-RR 2022, 108; OLG München, Teilurt. v. 24. Oktober 2018, Az. 3 U 1551/17, GRUR-RR 2019, 137 - Vertragshändlervertrag; OLG Düsseldorf GRUR-RS 2020, 44647 - Zündkerze;… Voß/Fricke/BeckOK, a.a.O., § 140b Rn. 21).

    Dies ist von der Beklagten als Auskunftsverpflichtete darzulegen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 13. Oktober 2021, Az. 6 U 130/19, GRUR-RR 2022, 108; BGH, Beschl. v. 13. Februar 1981, Az. I ZR 111/78, GRUR 1981, 535 - Wirtschaftsprüfervorbehalt), was vorliegend nicht erfolgt ist.

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