Rechtsprechung
| OLG Köln, 03.01.2003 - 6 U 140/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AMG § 21 ff.; LMBG § 47a; UWG § 1
UWG -Recht; Verbraucherrecht; Glucosaminsulfat 750 mg Tagesdosis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung der arzneimittelrechtlichen Zulassungsbestimmungen; Unterlassungsanspruch wegen Verstoßes gegen außerwettbewerbsrechtliche Bestimmungen des Arneimittelgesetzes (AMG); Bewerbung eines Arzneimittels; Voraussetzungen einer arzneimitteltypischen Aufmachung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 05.07.2002 - 81 O 65/02
- OLG Köln, 03.01.2003 - 6 U 140/02
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.02.2000 - I ZR 97/98
L-Carnitin - Vorsprung durch Rechtsbruch
Auszug aus OLG Köln, 03.01.2003 - 6 U 140/02
Entscheidend für die Einordnung eines Produkts als Arznei- oder Lebensmittel ist seine an objektive Merkmale anknüpfende überwiegende Zweckbestimmung, wie sie sich für einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher darstellt (vgl. BGH MD 2002, 975/979 -"Muskelaufbaupräparate"-; ders. WRP 2000, 510/512 = GRUR 2000, 528 - "L-Carnitin"- ; ders. GRUR 1995, 419/420 = WRP 1995, 386 -"Knoblauchkapseln"- ). - BGH, 19.01.1995 - I ZR 209/92
Knoblauchkapseln
Auszug aus OLG Köln, 03.01.2003 - 6 U 140/02
Entscheidend für die Einordnung eines Produkts als Arznei- oder Lebensmittel ist seine an objektive Merkmale anknüpfende überwiegende Zweckbestimmung, wie sie sich für einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher darstellt (vgl. BGH MD 2002, 975/979 -"Muskelaufbaupräparate"-; ders. WRP 2000, 510/512 = GRUR 2000, 528 - "L-Carnitin"- ; ders. GRUR 1995, 419/420 = WRP 1995, 386 -"Knoblauchkapseln"- ).
- OLG Köln, 15.07.2005 - 6 U 103/03
Funktionsarzneimittel bei wissenschaftlichen Rätseln
Mit der Behauptung, die beiden von der Beklagten zur Nahrungsergänzung angebotenen Präparate besäßen pharmakologische Wirkung, hat die Klägerin die Beklagte auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadenersatzfeststellung in Anspruch genommen, die behaupteten Ansprüche aber anders als in dem diesem Rechtsstreit vorauslaufenden einstweiligen Verfügungsverfahren 81 O 65/02 LG Köln = 6 U 140/02 OLG Köln nicht mehr darauf gestützt, wegen der konkreten Produktaufmachung und/oder sonstiger werblicher Auftritte präsentiere die Beklagte ihre Produkte als Arzneimittel.Zur Begründung hat es sich im Wesentlichen auf den Inhalt der Entscheidung des Senats vom 03.01.2003 in dem diesem Rechtsstreit vorauslaufenden einstweiligen Verfügungsverfahren 6 U 140/02 OLG Köln = 81 O 65/02 LG Köln bezogen.
1. In seinen beiden den Parteien bekannten Urteilen vom 03.01.2003 und 26.05.2004 (veröffentlicht in ZLR 2004, 94 ff. = LRE 45, 168 ff. = Magazindienst 2003, 481 ff. und ZLR 2005, 109 ff. = Magazindienst 2004, 1054 ff.) hat der Senat bereits im Einzelnen ausgeführt, dass Fertigarzneimittel, die Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 AMG sind, im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes gemäß § 21 Abs. 1 AMG nur dann in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie durch die zuständige Bundesoberbehörde zugelassen sind oder wenn für sie die Kommission der Europäischen Gemeinschaften oder der Rat der Europäischen Union eine Genehmigung für das Inverkehrbringen gemäß Artikel 3 Abs. 1 oder Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 des Rates vom 22. Juli 1993 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Schaffung einer Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (ABl. EG Nr. L 214 S. 1) erteilt hat.
Danach kann die mit der Berufung angefochtene Entscheidung des Landgerichts keinen Bestand haben: b. Zu betonen ist zunächst, dass die Klägerin den erhobenen Unterlassungsanspruch (und auch die Folgeansprüche) anders als in dem diesem Rechtsstreit vorauslaufenden einstweiligen Verfügungsverfahren, das durch das Urteil des Senats vom 03.01.2003 in dem Rechtsstreit 6 U 140/02 beendet worden ist, nicht darauf gestützt hat, bei dem von der Beklagten vertriebenen Glucosaminsulfat handele es sich um ein Präsentationsarzneimittel.
- OLG Köln, 12.10.2007 - 6 U 56/07
"Donaprevent" - Präsentationsarzneimittel trotz Aufdruck …
Weit stärker für ein Arzneimittel als für ein Lebensmittel zur Nahrungsergänzung spricht schon die Produktbezeichnung E. Diese trifft - wie das Landgericht im Einzelnen zutreffend ausgeführt hat - auf ein Vorstellungsbild des Verbrauchers, das durch langjährige Marktpräsenz des ebenfalls von der Beklagten hergestellten und immer schon als Arzneimittel vertriebenen Glucosaminsulfat-Produkts F geprägt ist (vgl. hierzu bereits Senat, MD 2003, 481 = ZLR 2004, 94). - OLG Köln, 26.05.2004 - 6 U 136/02 Anders als in einem Fall, den der Senat im Jahre 2003 in dem Verfügungsverfahren 6 U 140/02 OLG Köln zu entscheiden hatte (veröffentlicht u.a. in ZLR 2004, 94 ff.), werden von den Beklagten in ihrer Werbung und erst recht auf dem Produkt selbst nämlich keine augenfälligen Begriffe verwendet, die der Verbraucher im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Vertrieb von Arzneimitteln kennt, wie zum Beispiel die für Arzneimittel charakteristischen Begriffe "therapeutische Wirkungen", "Patienten", "Therapie", "Placebo", "Nebenwirkungen", "Therapiedauer" etc. Es wird eine Verzehrsempfehlung ausgesprochen und keine Dosierungsanleitung gegeben, von den bei Arzneimitteln typischen Hinweisen auf Gegenanzeigen oder Nebenwirkungen ist im Streitfall keine Rede.
- OLG Brandenburg, 23.08.2005 - 6 U 132/04
Dienstvertrag: Kündigung eines Organes einer juristischen Person - Prüfung der …
Jedenfalls habe er diesen Vortrag im Rechtsstreit 17 O 635/00 (6 U 140/02) mit Schriftsatz vom11. Mai 2001 getätigt. - OLG Hamburg, 03.02.2005 - 3 U 212/03
Irreführende Angaben in der Packungsbeilage eines Arzneimittels
Jenem Rechtsstreit ist ein entsprechendes einstweiliges Verfügungsverfahren vorausgegangen; das Landgericht Köln hatte mit dem Urteil vom 5. Juli 2002 (Landgericht Köln 81 O 65/02: Anlage B 3) die Beschlussverfügung vom 28. März 2002 (Anlage B 2) bestätigt, die dagegen gerichtete Berufung ist vom Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 3. Januar 2003 zurückgewiesen worden (OLG Köln 6 U 140/02: Anlage B 4).
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Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2005 - L 6 U 140/02 |
Verfahrensgang
- SG Aurich, 17.01.2002 - S 3 U 54/99
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2005 - L 6 U 140/02
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 5/98 U R
Rückwirkungsklauseln bei neuen Berufskrankheiten, hier: chronisch obstruktiven …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2005 - L 6 U 140/02
Da bereits weder das Krankheitsbild einer Polyneuropathie bzw Enzephalopathie noch der Kausalzusammenhang festgestellt werden kann, kann dahingestellt bleiben, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, vgl Urteile vom 30. September 1999, - B 8 Kn 5/98 U R - sowie vom 24. Februar 2000, - B 2 U 43/98 R - ) wegen der Stichtagsregelung des § 6 BKV zur BK Nr. 1317 auch eine Anerkennung einer möglicherweise vor diesem Stich-tag eingetretenen Polyneuropathie bzw Enzephalopathie über die BKen Nrn. 1302 bzw 1303 der Anlage zur BKV auch über § 44 SGB X ausgeschlossen ist. - BSG, 24.02.2000 - B 2 U 43/98 R
Rückwirkung bei neuer Berufskrankheit
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2005 - L 6 U 140/02
Da bereits weder das Krankheitsbild einer Polyneuropathie bzw Enzephalopathie noch der Kausalzusammenhang festgestellt werden kann, kann dahingestellt bleiben, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, vgl Urteile vom 30. September 1999, - B 8 Kn 5/98 U R - sowie vom 24. Februar 2000, - B 2 U 43/98 R - ) wegen der Stichtagsregelung des § 6 BKV zur BK Nr. 1317 auch eine Anerkennung einer möglicherweise vor diesem Stich-tag eingetretenen Polyneuropathie bzw Enzephalopathie über die BKen Nrn. 1302 bzw 1303 der Anlage zur BKV auch über § 44 SGB X ausgeschlossen ist. - OLG Frankfurt, 21.09.1989 - 6 U (Kart) 36/89
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2005 - L 6 U 140/02
Anschließend wurde die Berufung des Klä-gers mit Urteil vom 18. April 1991 zurückgewiesen ( - L 6 U 36/89 - ). - OLG Hamburg, 14.07.1988 - 3 U 36/87
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2005 - L 6 U 140/02
Nach Ermittlungen zu den beruflichen Expositionen des Klägers holte das Sozialgericht (SG) Aurich das Gutachten des Prof Dr T. /PD Dr U., Ärzte für Arbeitsmedizin der Universitätsklinik V., vom 7. September 1988 ein und wies mit Urteil vom 15. November 1988 die Klage ab ( - S 3 U 36/87 - ).
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