Rechtsprechung
| OLG Celle, 26.02.2009 - 6 U 141/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Sofortigkeit eines Anerkenntnisses nach Klageänderung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Begriff des sofortigen Anerkenntnisses
- Judicialis
ZPO § 307
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 307
Begriff des sofortigen Anerkenntnisses - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Begriff des sofortigen Anerkenntnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 03.09.2008 - 12 O 46/08
- OLG Celle, 26.02.2009 - 6 U 141/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05
Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren
Auszug aus OLG Celle, 26.02.2009 - 6 U 141/08
Diese Ansicht verkennt die geänderte Rechtslage, dass es zum Anerkenntnis keiner Verhandlung mehr bedarf (vgl. auch: BGH Beschl. v. 30. Mai 2006, VI ZB 64/05, zit. nach juris, Rn. 10). - OLG Celle, 22.01.2009 - 6 W 5/09
Begriff des sofortigen Anerkenntnisses
Auszug aus OLG Celle, 26.02.2009 - 6 U 141/08
aa) Die Entscheidung des Senats vom 22. Januar 2009 (6 W 5/09, bei juris) betrifft nicht den hier gegebenen Sonderfall des erst in der mündlichen Verhandlung abgegebenen Anerkenntnisses, welches auch dann kein sofortiges ist, wenn dem Beklagten weder eine Frist auf denjenigen Schriftsatz gesetzt war, der die geänderten Anträge enthält, noch er vor der mündlichen Verhandlung den geänderten Anträgen entgegengetreten ist. - KG, 27.07.2007 - 8 W 43/07
Kostenentscheidung: sofortiges Anerkenntnis nach einer Klageänderung
Auszug aus OLG Celle, 26.02.2009 - 6 U 141/08
cc) Der Ansicht (KG Beschl. v. 27. Juli 2007 - 8 W 43/07 - bei juris), der Beklagte könne stets nach Klagänderung in der folgenden Verhandlung noch sofort anerkennen, tritt der Senat entgegen.
- OLG Nürnberg, 07.05.2026 - 3 U 2063/25 Dabei soll nach einer Auffassung in entsprechender Anwendung des § 132 Abs. 1 Satz 1 ZPO dem Beklagten keine längere Überlegungsfrist als eine Woche zustehen (OLG Celle, Urteil vom 26.02.2009 - 6 U 141/08, BeckRS 2009, 8696).
- OLG Düsseldorf, 27.09.2017 - 1 W 53/16
Begriff des sofortigen Anerkenntnisses i.S. von § 93 ZPO
Rn. 24 Nach einem Anerkenntnisurteil des OLG Celle vom 26.02.2009 - 6 U 141/08 - soll dem Beklagten sogar in entsprechender Anwendung des § 132 Abs. 1 Satz 1 ZPO keine längere Überlegungsfrist als eine Woche zuzugestehen sein. - OLG Hamm, 30.01.2019 - 20 W 3/19
Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung
Vielmehr folgt aus der allgemeinen Prozessförderungspflicht der Parteien, dass der Zeitraum bis zu dem nächsten angesetzten Termin nicht unabhängig von der Länge abgewartet werden kann, sondern das Anerkenntnis auch dann innerhalb einer - jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden - angemessenen Prüfungsfrist erklärt werden muss (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.2017 - 1 W 53/16, NJW 2018, 1764; OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.06.2017 - 1 W 18/17, BeckRS 2017, 114587; OLG Celle, Anerkenntnisurteil vom 26.02.2009 - 6 U 141/08, BeckRS 2009, 8696).
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