Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 06.09.2012 - 6 U 143/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente ist auch bei nur indirektem Produktbezug unzulässig
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 7 HWG, § 10 HWG
Produktbezogene Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel
- kanzlei.biz
Produktbezogene Werbung auch ohne direkten Produktbezug
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Produktbezogene Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Auch Arzneimittelwerbung ohne Namensnennung kann unzulässig sein
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)
Heilmittelwerbung ohne Heilmittel!? trickreiche Arzneimittelwerbung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 07.07.2011 - 3 O 9/11
- OLG Frankfurt, 06.09.2012 - 6 U 143/11
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2013, 76
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 05.05.2011 - C-316/09
MSD Sharp & Dohme - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Verbot der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2012 - 6 U 143/11
Rn. 23 Diesen Erwägungen stehen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs in der Entscheidung vom 5.5.2011 (Rechtssache MSD/Merkle AG Az.: C-316/09 = GRUR 2011, 1160 ff.) nicht entgegen. - BGH, 15.12.1994 - I ZR 154/92
Pharma-Hörfunkwerbung - HWG - Pflichtangaben
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2012 - 6 U 143/11
Rn. 14 Wenn in einer Werbeaussage keine bestimmten Arzneimittel(namen) genannt werden, kann zwar erfahrungsgemäß nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die Leser der Werbeaussage gleichwohl die Werbung für ein bestimmtes Arzneimittel entnehmen (BGH GRUR 1995, 223, 224 - Pharma-Hörfunkwerbung). - BGH, 17.06.1992 - I ZR 177/90
Femovan - HWG - Unternehmens-/Produktwerbung
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2012 - 6 U 143/11
Dabei ist zu berücksichtigen, ob der Zweck der Förderung des Absatzes bestimmter Arzneimittel im Vordergrund der Anzeige steht und ihren Schwerpunkt bildet oder ob es nach dem Erscheinungsbild der Werbung im Wesentlichen um eine Vertrauens- (Image-, Firmen-)werbung geht oder allgemein um Hinweise auf die Notwendigkeit einer Inanspruchnahme von Beratung und Aufklärung (BGH GRUR 1992, 871, 872 - Femovan).
- OLG Frankfurt, 06.03.2025 - 6 U 74/24
Wettbewerbsverstöße im Zusammenhang mit medizinischem Cannabis
Es soll nicht nur der Gefahr entgegenwirken, dass ein bestimmtes, in seinen Wirkungen und Nebenwirkungen vom Publikum nicht überschaubares Mittel ohne ärztliche Aufsicht oder missbräuchlich angewandt wird, sondern auch vermeiden, dass Adressaten aufgrund der Werbung bei Arztbesuchen auf die Verschreibung eines bestimmten Arzneimittels drängen (vgl. z.B. (vgl. z.B. BGH…, Urteil vom 26.03.2009 - I ZR 213/06, juris Rn. 18 mwN - Festbetragsfestsetzung; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.09.2012 - 6 U 143/11 , juris Rn. 21 - Liebe ist pink; OLG Stuttgart…, Urteil vom 27.09.2018 - 2 U 41/18, juris Rn. 71 - Defekturarzneimittel). - LG Hamburg, 04.08.2022 - 312 O 75/22
Wettbewerbswidrigkeit einer Absatzwerbung für ein Asthma-Medikament
Rn. 52 Auch der Begriff der Werbung für Arzneimittel i.S.d. §§ 1 1, 10 HWG umfasst dementsprechend alle produkt- oder leistungsbezogenen Aussagen, die darauf angelegt sind, den Absatz des beworbenen Arzneimittels zu fördern (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 6.9.2012, 6 U 143/11, Rz 13, Liebe ist pink).Rn. 53 Wenn in einer Werbeaussage keine bestimmten Arzneimittel(namen) genannt werden, kann zwar erfahrungsgemäß nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die Leser der Werbeaussage gleichwohl die Werbung für ein bestimmtes Arzneimittel entnehmen (OLG Frankfurt, Urteil vom 6.9.2012, 6 U 143/11, Rz 14, Liebe ist pink, mit Verweis auf BGH, GRUR 1995, 223, 224 - Pharma-Hörfunkwerbung).
Von einem unzulässigen mittelbaren Produktbezug ist aber auszugehen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise aufgrund sonstiger Umstände, wie beispielsweise der Angabe des Indikationsgebiets, wegen der Nennung des Namens des werbenden Unternehmens oder aus dem gegebenen Zusammenhang und wegen ihrer Kenntnisse der Marktverhältnisse, der Anzeige entnehmen können, dass für bestimmte einzelne Arzneimittel geworben werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 17.6.1992, I ZR 177/90, Rz 16. Femovan; OLG Frankfurt, Urteil vom 6.9.2012, 6 U 143/11, Rz 14, Liebe ist pink).
Dabei ist zu berücksichtigen, ob der Zweck der Förderung des Absatzes bestimmter Arzneimittel im Vordergrund der Anzeige steht und ihren Schwerpunkt bildet oder ob es nach dem Erscheinungsbild der Werbung im Wesentlichen um eine Vertrauens- (Image-, Firmen-)werbung geht oder allgemein um Hinweise auf die Notwendigkeit einer Inanspruchnahme von Beratung und Aufklärung (OLG Frankfurt, Urteil vom 6.9.2012, 6 U 143/11, Rz 14, Liebe ist pink).
- LG Berlin II, 24.03.2025 - 52 O 233/22 Rn. 59 Wie oben dargestellt (siehe die Ausführungen unter I. 2. c)) werden den Betrachtern der Internetseite https://www.xxxxx.de medizinische Cannabisprodukte der Beklagten angepriesen, in dem sowohl durch konkret benannte Produkte als auch mit wirkstoffbezogenen Hinweisen Anreize geschaffen werden, die den Absatz dieser Waren fördern sollen (…vgl. Fritzsche, in: Spickhoff, Medizinrecht, a.a.O., Rn. 4; OLG Stuttgart…, Urteil vom 27.09.2018 - 2 U 41/18 - Rn. 60f., a.a.O.; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 06.09.2012 - 6 U 143/11, GRUR-RR 2013, 76).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11 (Kart.) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Inhaltskontrolle der Regelung zur Gegenwertzahlung durch ausgeschiedene Beteiligte; ergänzende Vertragsauslegung; Unternehmen im Sinne des Kartellrechts
- ra.de
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 28.08.2009 - 2 O 74/08
- OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11 (Kart.)
- BGH, 10.02.2016 - IV ZR 423/12
- BGH, 14.12.2016 - IV ZR 423/12
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (34)
- OLG Karlsruhe, 23.12.2010 - 12 U 224/09
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anspruch der Versorgungskasse auf …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11
Rn. 44 Der Senat hält an seiner in den Urteilen von Mitte Dezember 2011 zum Ausdruck gebrachten und vom 12. Senat des Oberlandesgerichts Karlsruhe geteilten Rechtsauffassung fest (vgl. Urteile 6 U 130/10; 6 U 194/10; 6 U 116/10; 6 U 115/10; 6 U 114/10; 6 U 193/10, WuW DE-R 3478; 6 U 132/10; 6 U 131/10; 6 U 113/10; 6 U 110/10; Urteile des 12. Senats: 23.12.2010 - 12 U 1/10 - ZTR 2011, 160 und 12 U 224/09 - VersR 2011, 869).Rn. 71 Dies hat, wie der 12 Senat des Oberlandesgerichts in seiner Entscheidung (VersR 2011, 869 juris Tz. 50 ff.) ausgeführt hat, zur Folge, dass ein Beteiligter, der in zurückliegenden Zeiträumen - möglicherweise durchgehend seit Beginn seiner Beteiligung - wegen eines hohen Rentenlastquotienten die Versorgung von Arbeitnehmern anderer Arbeitgeber mitfinanziert hat, die Chance auf einen Ausgleich dieser überdurchschnittlichen Belastung verliert, wenn er seine Beteiligung beendet und er gleichwohl im Rahmen der Gegenwertberechnung die Versorgungsleistungen für die über ihn versicherten Personen in vollem Umfang finanzieren muss.
Rn. 73 aa) Wie der Senat in seinen oben zitierten Entscheidungen bereits mehrfach ausgesprochen hat benachteiligt § 23 Abs. 2 VBLS einen ausscheidenden Beteiligten dadurch unangemessen benachteiligt, dass bei der Berechnung der Gegenwertforderung verfallbare Rentenanwartschaften in gleicher Weise wie unverfallbare Rentenanwartschaften berücksichtigt werden (ebenso der 12. Senat VersR 2011, 869 Juris Tz. 54 ff.).
Rn. 100 Ebenso wie der 12. Senat des Oberlandesgerichts Karlsruhe (VersR 2011, 869 Juris Tz. 85 ff.) dies in seiner Entscheidung zur Gegenwertzahlung im Abrechnungsverband Ost bereits ausgesprochen hat, sieht auch der erkennende Senat, dass der ersatzlose Wegfall der Regelung über die Folgen des Ausscheidens eines Beteiligten dem hypothetischen Parteiwillen nicht entsprechen würde.
- BGH, 20.07.2011 - IV ZR 76/09
Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11
Die Beklagte räumt ein, dass sie keine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien i.S. von § 4 Abs. 2 TVG ist (vgl. auch BGH v. 20.07.2011 - IV ZR 76/09, Rz. 56).Das führt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 190, 314 Tz. 49 ff.) und des Senats (…Urt. v. 25.04.2012 - 6 U 74/10, Umdruck S. 21 ff.) sowie des 12. Senats des Oberlandesgerichts Karlsruhe (…Urt. v. 03.03.2009 - 12 U 81/08, abrufbar in Juris) dazu, dass die entsprechenden Regelungen in der VBLS keiner oder nur einer eingeschränkten Inhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen.
Der eigentümlichen Verzahnung von Tarifvertrag und Satzung, die bei solchen Einrichtungen besteht, trägt die Rechtsprechung dadurch Rechnung, dass sie auch solche Regelungen der Satzungen, die auf Grundentscheidungen der Tarifpartner beruhen, nur einer eingeschränkten Kontrolle unterzieht (BGH WM 1986, 259; BGHZ 103, 370; 155, 132; 174, 127; BGH FamRZ 2010, 2065; BGH NVwZ-RR 2010, 689; BGH v. 20.07.2011 - IV ZR 76/09, Rz. 49ff.; BAG DB 2007, 2847).
Das gilt schon deshalb, weil die Beklagte - eine Anstalt des öffentlichen Rechts - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH v. 20.07.2011 - IV ZR 76/09, Rz. 88ff.), der der Senat folgt, nicht als Unternehmen im Sinne des Kartellrechts anzusehen ist.
- BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06
BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11
Rn. 46 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, handelt es sich bei der VBLS um Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Form Allgemeiner Versicherungsbedingungen (…BGHZ 142, 103, Juris-Rn. 9ff.; BGHZ 174, 127, Juris-Rn. 30;… s. auch BGH v. 29.09.2010 - IV ZR 8/10 Juris-Rn. 23, s. auch BVerfG NJW 2000, 3341, Juris-Rn. 21).Die Beklagte beruft sich auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung BGHZ 174, 127.
Rn. 49 Die Deutung der Entscheidung BGHZ 174, 127 durch die Beklagte geht nach Auffassung des Senats zu weit.
Der eigentümlichen Verzahnung von Tarifvertrag und Satzung, die bei solchen Einrichtungen besteht, trägt die Rechtsprechung dadurch Rechnung, dass sie auch solche Regelungen der Satzungen, die auf Grundentscheidungen der Tarifpartner beruhen, nur einer eingeschränkten Kontrolle unterzieht (BGH WM 1986, 259; BGHZ 103, 370; 155, 132; 174, 127; BGH FamRZ 2010, 2065; BGH NVwZ-RR 2010, 689;… BGH v. 20.07.2011 - IV ZR 76/09, Rz. 49ff.; BAG DB 2007, 2847).
- BGH, 14.01.2004 - IV ZR 56/03
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Versorgungsrente in der Zusatzversorgung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11
Damit unterliegen die Bestimmungen der VBLS grundsätzlich der Inhaltskontrolle (BGH v. 14.01.2004 - IV ZR 56/03, VersR 2004, 453, Juris-Rn. 17).Werden aber die von den Arbeitgebern in Form von Umlagen erbrachten Beiträge sofort zur Finanzierung bestehender Leistungsansprüche verwendet, stehen sie anders als Pflichtbeiträge zur Finanzierung der späteren Leistungen an denjenigen, für den sie eingezahlt worden sind, nicht zur Verfügung (BGH VersR 2004, 453).
- BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 309/05
Vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11
Hierzu verweist die Beklagte auf das Urteil des BAG vom 21.11.2006 - 3 AZR 309/05 (dokumentiert bei Juris).Aus der von der Beklagten angeführten Entscheidung ergibt sich vielmehr, dass nach Auffassung des BAG nur solche Bestimmungen der VBLS, auf die in einem Tarifvertrag verwiesen wird, dem für Tarifverträge geltenden, eingeschränkten Prüfungsmaßstab unterliegen, weil sie vom Geltungswillen der Tarifvertragsparteien umfasst sind (BAG v. 21.11.2005 - 3 AZR 309/05, Juris-Rn. 22ff. Der in Juris zu findenden Orientierungssatz 4 ist daher zu weitgehend formuliert).
- BGH, 29.09.2010 - IV ZR 8/10
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Verstoß der Übergangsregelung über die …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11
Rn. 46 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, handelt es sich bei der VBLS um Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Form Allgemeiner Versicherungsbedingungen (…BGHZ 142, 103, Juris-Rn. 9ff.;… BGHZ 174, 127, Juris-Rn. 30; s. auch BGH v. 29.09.2010 - IV ZR 8/10 Juris-Rn. 23, s. auch BVerfG NJW 2000, 3341, Juris-Rn. 21).Der eigentümlichen Verzahnung von Tarifvertrag und Satzung, die bei solchen Einrichtungen besteht, trägt die Rechtsprechung dadurch Rechnung, dass sie auch solche Regelungen der Satzungen, die auf Grundentscheidungen der Tarifpartner beruhen, nur einer eingeschränkten Kontrolle unterzieht (BGH WM 1986, 259; BGHZ 103, 370; 155, 132; 174, 127; BGH FamRZ 2010, 2065; BGH NVwZ-RR 2010, 689;… BGH v. 20.07.2011 - IV ZR 76/09, Rz. 49ff.; BAG DB 2007, 2847).
- BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98
Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11
Rn. 46 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, handelt es sich bei der VBLS um Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Form Allgemeiner Versicherungsbedingungen (BGHZ 142, 103, Juris-Rn. 9ff.;… BGHZ 174, 127, Juris-Rn. 30;… s. auch BGH v. 29.09.2010 - IV ZR 8/10 Juris-Rn. 23, s. auch BVerfG NJW 2000, 3341, Juris-Rn. 21).Die Beklagte "verwendet" die Regelungen der VBLS als Vertragsbedingungen (BGHZ 142, 103, Juris-Rn. 13).
- LG Mannheim, 28.08.2009 - 2 O 74/08
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Ergänzende Vertragsauslegung der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11
Die Berufungen beider Parteien gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 28. August 2009 - 2 O 74/08 - werden zurückgewiesen.Rn. 36 auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 28.08.2009 (2 O 74/08) im Kostenpunkt aufgehoben und im übrigen wie folgt abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.
- BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03
Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11
Sie scheitert, anders als bei Verträgen zwischen einzelnen Personen, nicht daran, dass mehrere Gestaltungsmöglichkeiten zur Ausfüllung der Regelungslücke in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297, juris-Tz. 47). - EuGH, 05.03.2009 - C-350/07
Kattner Stahlbau - Wettbewerb - Art. 81 EG, 82 EG und 86 EG - Pflichtversicherung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11
Sie beruhen auf dem Grundsatz der Solidarität, wenn die Rente der im Ruhestand befindlichen Arbeitnehmer durch Beiträge finanziert werden, die von den noch erwerbstätigen Arbeitnehmern - oder für diese vom Arbeitgeber - geleistet werden (EuGH Slg. 1993 I 637 - Poucet et Pistre; Slg. 2002 I 691 - Cisal; EuGH, Slg. 2009 I 1513 - Kattner Stahlbau GmbH). - BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00
Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen
- BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07
Anspruch auf Überhangprovision
- EuGH, 21.09.1999 - C-67/96
Albany - Pflichtmitgliedschaft in einem Betriebsrentenfonds - Vereinbarkeit mit …
- BGH, 21.09.1994 - XII ZR 77/93
Verzinsung einer Mietkaution
- BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91
Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in …
- EuGH, 12.09.2000 - C-180/98
Pavlov u.a. - "Pflichtmitgliedschaft in einem Berufsrentenfonds - Vereinbarkeit …
- EuGH, 17.02.1993 - C-159/91
Poucet und Pistre / AGF und Cancava
- EuGH, 22.01.2002 - C-218/00
Cisal - "Artikel 85, 86 und 90 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG, 82 EG und 86 EG) …
- BGH, 13.07.1994 - IV ZR 107/93
Zulässigkeit der Inhaltskontrolle von Laufzeitbestimmungen der privaten …
- BGH, 22.11.2000 - IV ZR 235/99
Wirksamkeit von Klauseln einer Auslandsreise-Krankenversicherung
- BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 61/84
Inhaltskontrolle von formularmäßigen Vereinbarungen über das Entgelt für den …
- EuGH, 16.11.1995 - C-244/94
FFSA u.a. / Ministère de l'Agriculture und de la Pêche
- BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 299/06
Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst
- BGH, 11.06.2003 - IV ZR 158/02
Bei der Zusatzversorgung der Deutschen Bundespost ist die Änderung des Maßstabs …
- BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87
Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes
- EuGH, 21.09.1999 - C-115/97
Brentjens' - Pflichtmitgliedschaft in einem Betriebsrentenfonds — Vereinbarkeit …
- BGH, 04.10.1984 - VII ZR 65/83
Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bei unberechtigter Kündigung
- BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96
Wirksamkeit der Meldung von Angestellten zur Versorgungsanstalt des Bundes und …
- BGH, 24.02.2010 - IV ZR 7/09
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeitskontrolle für eine …
- BGH, 06.07.1994 - IV ZR 272/93
Anpassung einer statischen Versicherungsrente aufgrund der Geldentwertung
- BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96
Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten …
- OLG Karlsruhe, 14.12.2011 - 6 U 193/10
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Inhaltskontrolle der …
- OLG Karlsruhe, 23.12.2010 - 12 U 1/10
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Inhaltskontrolle der Regelung zur …
- OLG Karlsruhe, 03.03.2009 - 12 U 81/08
- OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 115/11
Ausscheiden eines Arbeitgebers aus einer Beteiligungsvereinbarung mit der …
Darüber hinaus hat der Senat bereits mit Urteil v. 25.07.2012 (6 U 143/11, veröffentlicht in Juris) ausgeführt, dass eine wirksamen Änderung des Tarifvertrages durch den Änderungstarifvertrag Nr. 6 bereits daran scheitere, dass es an der nach § 311 BGB erforderlichen Zustimmung aller am Vertrag Beteiligten fehle. - OLG Karlsruhe, 29.03.2019 - 12 U 94/18
Gegenwertforderung der VBL gegen einen ausgeschiedenen Beteiligten
Rn. 181 Soweit die Beklagte in ihrer Klageerwiderung vom 31.07.2017 ihre Position durch die Rechtsprechung des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe gestützt sieht, ist zutreffend, dass dieser in seinem Urteil vom 25.07.2012 (6 U 143/11 Kart, juris Rn. 83 ff.) die Fehlbetragspauschale als die ausscheidenden Beteiligten unangemessen benachteiligend gewürdigt hat. - OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 116/11
VBL-modifiziertes Erstattungsmodell II
Darüber hinaus hat der Senat bereits mit Urteil v. 25.07.2012 (6 U 143/11, veröffentlicht in Juris) ausgeführt, dass eine wirksamen Änderung des Tarifvertrages durch den Änderungstarifvertrag Nr. 6 bereits daran scheitere, dass es an der nach § 311 BGB erforderlichen Zustimmung aller am Vertrag Beteiligten fehle. - OLG Karlsruhe, 05.03.2015 - 12 U 202/11
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Gegenwertregelung für …
Darüber hinaus hat das Oberlandesgericht Karlsruhe bereits mit Urteil vom 25.07.2012 (6 U 143/11, veröffentlicht in juris) ausgeführt, dass eine wirksame Änderung des Tarifvertrages durch den Änderungstarifvertrag Nr. 6 bereits daran scheitere, dass es an der nach § 311 BGB erforderlichen Zustimmung aller am Vertrag Beteiligten fehle. - OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 31/11
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Abmeldung/Nichtanmeldung von …
Unabhängig von der Frage, inwieweit die Einzelheiten der in § 23 Abs. 2 VBLS vorgesehenen Berechnungsmethode letztlich Bestand haben werden (vgl. dazu Senatsurteile vom 14.12.2011, 6 U 193/10 (Kart.), WuW-E DE-R 3478, abrufbar in juris, sowie vom 25.07.2012, 6 U 143/11), dient diese Gegenwertforderung - soweit sie berechtigt ist - zur Finanzierung der Verpflichtung der Beklagten, die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des ausscheidenden Beteiligten, auf die diese auch gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch haben, trotz des Ausbleibens der Umlagezahlungen zu gewährleisten.
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