Rechtsprechung
| KG, 04.05.2010 - 6 U 174/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Abwendung einer Räumungsvollstreckung durch Sicherheitsleistung: Berücksichtigung von Nutzungsentschädigungs- und Schadenersatzansprüchen des Vermieters im Rahmen des Anspruch auf Bewilligung der Auszahlung der Sicherheitsleistung
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Gleichzeitig bezweckter Schuldner- (Mieter) und Gläubiger- (Vermieter) Schutz bei der zur Abwendung der Räumungsvollstreckung von dem Mieter hinterlegten Sicherheitsleistung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO §§ 522 Abs. 2, 711 Satz 1
Sicherheit; Umfang des Sicherungszwecks - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 711 S. 1
Verfall der Sicherheit zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem Räumungsurteil - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abwendung der Zwangsräumung: Umfang der geleisteten Sicherheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Räumung mit Sicherheitsleistung abgewendet - Wofür kann sie verwendet werden?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfall einer Sicherheit zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem Räumungsurteil
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zweck einer Sicherheitsleistung zur Abwendung der Zwangsräumung (IMR 2010, 320)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 27.08.2009 - 5 O 500/08
- KG, 04.05.2010 - 6 U 174/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 1020
- MDR 2010, 1016
- NZM 2010, 438
- ZMR 2010, 752
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Naumburg, 27.05.2011 - 5 U 1/11
Haftung des Architekten: Schadensersatzpflicht bei Erhöhung der Kosten eines …
Das zwischen denselben Parteien insoweit vor dem 6. Zivilsenat geführte Parallelverfahren 6 U 174/09 endete mit einem Prozessvergleich über 90.000,00 Euro unter Kostenaufhebung.Dieser Preis lag - anders als im Parallelverfahren 6 U 174/09 - unstreitig unter den Gestehungskosten.
Wie der Senat bereits in seinem Hinweisbeschluss vom 20.08.2010 im Parallelverfahren 6 U 174/09 ausgeführt hat, gilt dies allerdings dann nicht mehr, wenn die Erhöhung der Kosten nicht nur zu einer Gewinnminderung, sondern von vornherein zu einem Verlust führt; in diesem Fall stellt der Verlust den Schaden dar.
- OLG Hamm, 14.12.2015 - 5 U 69/15
Anforderungen an den Nachweis des Abschlusses eines Mietvertrages mit dem …
Nachdem die Parteien vor dem hiesigen Oberlandesgericht einen Vergleich im Verfahren 12 0 59/12 Landgericht Detmold = 5 U 83/12 OLG Hamm geschlossen und sich darin auf eine Räumung des Objekts zum 07.10.2012 geeinigt hatten, ist gerade der Fall eingetreten, für den die Sicherheit geleistet worden ist (vgl.KG Berlin MDR 2010, 1016 f; OLG Hamm, Rpfleger 1982, 354 und Landgericht Bielefeld Rpfleger 1993, 353), zumal in dem den Rechtsstreit beendenden Vergleich eine Vereinbarung über eine Nutzungsentschädigung nicht getroffen wurde. - AG Frankfurt/Main, 28.05.2020 - 33 C 3932/19
Fristlose Mietvertragskündigung wegen Störung des Hausfriedens
Bei der Sicherheitsleistung zur Abwendung der Räumung hält das Gericht eine Jahresnettomiete zuzüglich der Vollstreckungskosten für angemessen (vgl. Beschluss des KG Berlin vom 04.05.2010, Az. 6 U 174/09).
- LG Limburg, 27.04.2018 - 1 O 303/17
Fristlose Mietvertragskündigung wegen Hausfriedensstörung
Denn bei der Höhe der Sicherheitsleistung sind neben den Verfahrenskosten auch etwaige Verzögerungsschäden aufgrund der verzögerten Räumung zu berücksichtigen (vgl. hierzu KG, Beschluss vom 04.05.2010 - 6 U 174/09, NJW-RR 2010, 1020). - AG Frankfurt/Main, 02.07.2026 - 33067 C 163/26
Fristlose Kündigung wegen Vermüllung und Verwahrlosung der Wohnung
Bei der Bemessung der Höhe der Sicherheitsleistung wurden mögliche Kosten bei der Räumung der Wohnung (geschätzt) und mögliche Erfüllungs- und Verzögerungsschäden (12 Netto-Monatsmieten) berücksichtigt (vgl. KG NJW-RR 2010, 1020). - LG München I, 29.11.2023 - 14 T 14551/23
Rückgabe der Sicherheit wegen Wegfall des Sicherungszwecks
Rn. 19 2. Zweck der Sicherheitsleistung ist vorliegend zum einen, dass die von der Beklagten als Mieterin gem. § 711 S. 1ZPO geleistete Sicherheit auch etwaige Nutzungsentschädigungsansprüche wegen einer verzögerten Rückgabe der Wohnung abdeckt (KG MDR 2010, 1016). - AG Frankfurt/Main, 25.04.2024 - 33067 C 42/23
Auf die vereinbarten Details kommt es an!
Bei der Bemessung der Höhe der Sicherheitsleistung bei der Abwendungsbefugnis hinsichtlich der Räumung wurden mögliche Erfüllungs- und Verzögerungsschäden auf Vermieterseite (Jahresmiete) und ein möglicher Schaden (insbesondere Umzugskosten) bei der Räumung der Wohnung auf Mieterseite (geschätzt) berücksichtigt (vgl. KG NJW-RR 2010, 1020). - AG Frankfurt/Main, 28.05.2020 - 33 C 9/20
Fristlose Mietvertragskündigung wegen Vermüllung der Wohnung
Bei der Bemessung der Höhe der Sicherheitsleistung wurden mögliche Kosten bei der Räumung der Wohnung (geschätzt) und mögliche Erfüllungs- und Verzögerungsschäden (12 Netto-Monatsmieten) berücksichtigt (vgl. KG NJW-RR 2010, 1020). - AG Hamburg, 25.07.2019 - 44 C 11/19
Ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug
Rn. 48 Die Höhe der Sicherheit zur Räumungsabwendung bemisst sich nicht nur nach den drohenden Kosten der Räumung, sondern darüber hinaus auch nach dem möglichen Erfüllungs- und Verzögerungsschaden der Klägerin; die Sicherheit steht der Klägerin sowohl als Sicherheit für die in dem Zeitraum zwischen Erlass des Räumungsurteils und der tatsächlichen Herausgabe des Wohnraums für eventuell nicht gezahlte Nutzungsentschädigung, als auch als Sicherheit für den durch Verletzung der Pflicht zur vollständigen und ordnungsgemäßen Herausgabe der Räumlichkeiten drohenden Schaden zur Verfügung (vgl. KG Berlin, WuM 2010, 585). - LG Magdeburg, 12.02.2013 - 11 O 895/12
Berechtigung zur fristlosen Kündigung wegen Mietrückstands; Befreiung von der …
- LG Frankfurt/Main, 30.12.2021 - 17 O 8/21
Zutrittsverweigerung führt zur Kündigung!
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Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 6 U 174/09 |
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 04.05.2009 - S 14 U 60/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 6 U 174/09
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BSG, 26.05.1977 - 2 RU 80/76
Ersatzpflicht - Nicht unfallbedingte Erkrankung - Hinzutreten einer …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 6 U 174/09
Der Handelnde muss - aus seiner Sicht berechtigt - eine gefährliche Situation erkannt haben und - wesentlich - mit dem Entschluss, diese zu beseitigen, eine Person vor einer drohenden Gefahr für ihre Gesundheit oder gar ihr Leben zu bewahren, tätig geworden sein (vgl BSGE 44, 22/24; SGB VII-Komm/Kruschinsky § 2 Rn 655 mwN zur Rspr). - LSG Niedersachsen, 19.12.1996 - L 6 U 100/96
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 6 U 174/09
Eine Hilfeleistung beginnt, sobald der Helfende nach außen erkennbar eine Handlung vornimmt, um den Entschluss, zu helfen, in die Tat umzusetzen (Urteil des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1996 - L 6 U 100/96 -).
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