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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 04.04.2008

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.09.2009 - 6 U 184/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7950
OLG Karlsruhe, 10.09.2009 - 6 U 184/07 (https://dejure.org/2009,7950)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.09.2009 - 6 U 184/07 (https://dejure.org/2009,7950)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. September 2009 - 6 U 184/07 (https://dejure.org/2009,7950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Keine "Laubrente" vom Nachbarn wegen zweier Eichen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Laubrente für Eichenbäume

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anforderungen für Laubrente

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine "Laubrente" bei hinnehmbarer Beeinträchtigung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine "Laubrente" wegen zweier Eichen

  • anwaltssuchdienst.de (Kurzinformation)

    Keine "Laubrente" wegen zweier Eichen

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Recht und Pflichten von Grundstückseigentümern - Wer ist für das Herbstlaub zuständig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachbarrechtsstreit : Keine "Laubrente" wegen zweier Eichen

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Keine "Laubrente" vom Nachbarn wegen zweier Eichen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03

    Kiefern in Nachbars Garten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.09.2009 - 6 U 184/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist überdies in analoger Anwendung des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gegeben, wenn von einem Grundstück Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen und die an sich nach § 1004 Abs. 1 BGB hätten abgewehrt können, sofern der davon betroffene Eigentümer aus besonderen Gründen gehindert war, diese Einwirkungen rechtzeitig zu unterbinden (z. B. BGH NJW 1990, 1910, 1911; NJW 2003, 1732; 1733 BGH AUR 2005, 410, BGHZ 157, 33, BGHZ 160, 232).

    Voraussetzung eines Anspruchs nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB sowohl in direkter als auch in analoger Anwendung ist jedoch jeweils, dass die hinzunehmenden Einwirkungen das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen (BGHZ 157, 33 Rn. 30).

    Das trifft auch auf das Abfallen von Laub, Ästen und Eicheln zu (vgl. BGHZ 157, 33, Rn. 23 m. w. N.;… Senat, Urt. v. 09.11.1988, 6 U 100/88, AgrarR 1990, 209).

    b) Ein Anspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog setzt jedoch, ebenso wie ein Anspruch in direkter Anwendung der genannten Regelung, voraus, dass von dem benachbarten Grundstück Einwirkungen ausgehen, durch die der Betroffene Nachteile erleidet, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen (BGHZ 157, 33, Rn. 30).

    aa) Maßgeblich ist insoweit, in welchem Verhältnis der von der Klägerin behauptete, durch die Emissionen der beiden Eichen bis November 2007 - dem Zeitpunkt, ab dem aufgrund ihres Absterbens keine nennenswerten Auswirkungen mehr auftreten - verursachte zusätzliche Reinigungs- und Pflegeaufwand zu dem Aufwand steht, den sie für die Reinigung und Pflege ihres Grundstücks ohnehin hat (BGHZ 157, 33 Rn. 32).

    Der Senat verkennt insoweit nicht, dass bei der hierfür erforderlichen Abwägungen Gesichtspunkte wie der, dass derjenige, der die mit dem Wohnen im Grünen verbundenen Annehmlichkeiten in Anspruch nimmt, bis zu einem gewissen Grad auch die damit verbundenen Nachteile in Kauf nehmen muss, oder das gewachsene Umweltbewusstsein weiter Kreise der Bevölkerung, das das Anpflanzen und Halten von Bäumen auch in Wohngebieten als wünschenswert ansieht, keine Rolle spielen dürfen (vgl. BGHZ 157, 33, Rn. 32).

  • BGH, 30.05.2003 - V ZR 37/02

    Haftung des Versorgungsunternehmens für Schäden durch Bruch einer Wasserleitung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.09.2009 - 6 U 184/07
    Dabei kann der Hinderungsgrund rechtlicher Art sein - etwa der Ablauf einer Ausschlussfrist zur Abwehr der Störung - oder tatsächlicher Art (BGH NJW 2003, 2377, 2378).
  • BGH, 21.03.2003 - V ZR 319/02

    Störereigenschaft des Grundstückseigentümers bei alten Bäumen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.09.2009 - 6 U 184/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist überdies in analoger Anwendung des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gegeben, wenn von einem Grundstück Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen und die an sich nach § 1004 Abs. 1 BGB hätten abgewehrt können, sofern der davon betroffene Eigentümer aus besonderen Gründen gehindert war, diese Einwirkungen rechtzeitig zu unterbinden (z. B. BGH NJW 1990, 1910, 1911; NJW 2003, 1732; 1733 BGH AUR 2005, 410, BGHZ 157, 33, BGHZ 160, 232).
  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 199/02

    Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis nach Aufteilung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.09.2009 - 6 U 184/07
    Dagegen handelt es sich bei dem von der Klägerin behaupteten Entzug von Sonnenlicht nicht um eine Einwirkung i. S. von § 906 BGB (BGH NJW-RR 2003, 1313, 1314).
  • BGH, 17.09.2004 - V ZR 230/03

    Ausgleichsansprüche im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.09.2009 - 6 U 184/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist überdies in analoger Anwendung des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gegeben, wenn von einem Grundstück Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen und die an sich nach § 1004 Abs. 1 BGB hätten abgewehrt können, sofern der davon betroffene Eigentümer aus besonderen Gründen gehindert war, diese Einwirkungen rechtzeitig zu unterbinden (z. B. BGH NJW 1990, 1910, 1911; NJW 2003, 1732; 1733 BGH AUR 2005, 410, BGHZ 157, 33, BGHZ 160, 232).
  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00

    Zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.09.2009 - 6 U 184/07
    Auch wer sich in Kenntnis einer vorhandenen Quelle störender Einwirkungen in deren Nähe ansiedelt, ist nicht uneingeschränkt zur Duldung jeglicher Immissionen verpflichtet (BGHZ 148, 261, 269, BGH NJW-RR 2007, 168, 170).
  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 84/04

    Verkehrssicherungspflicht für Bäume auf einem Grundstück

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.09.2009 - 6 U 184/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist überdies in analoger Anwendung des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gegeben, wenn von einem Grundstück Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen und die an sich nach § 1004 Abs. 1 BGB hätten abgewehrt können, sofern der davon betroffene Eigentümer aus besonderen Gründen gehindert war, diese Einwirkungen rechtzeitig zu unterbinden (z. B. BGH NJW 1990, 1910, 1911; NJW 2003, 1732; 1733 BGH AUR 2005, 410, BGHZ 157, 33, BGHZ 160, 232).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.09.2009 - 6 U 184/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist überdies in analoger Anwendung des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gegeben, wenn von einem Grundstück Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen und die an sich nach § 1004 Abs. 1 BGB hätten abgewehrt können, sofern der davon betroffene Eigentümer aus besonderen Gründen gehindert war, diese Einwirkungen rechtzeitig zu unterbinden (z. B. BGH NJW 1990, 1910, 1911; NJW 2003, 1732; 1733 BGH AUR 2005, 410, BGHZ 157, 33, BGHZ 160, 232).
  • BGH, 27.10.2006 - V ZR 2/06

    Beeinträchtigung eines Grundstücks durch von dem Nachbargrundstück ausgehende …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.09.2009 - 6 U 184/07
    Auch wer sich in Kenntnis einer vorhandenen Quelle störender Einwirkungen in deren Nähe ansiedelt, ist nicht uneingeschränkt zur Duldung jeglicher Immissionen verpflichtet (BGHZ 148, 261, 269, BGH NJW-RR 2007, 168, 170).
  • OLG Karlsruhe, 09.11.1988 - 6 U 100/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.09.2009 - 6 U 184/07
    Das trifft auch auf das Abfallen von Laub, Ästen und Eicheln zu (…vgl. BGHZ 157, 33, Rn. 23 m. w. N.; Senat, Urt. v. 09.11.1988, 6 U 100/88, AgrarR 1990, 209).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.04.2008 - 6 U 184/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,115574
OLG Köln, 04.04.2008 - 6 U 184/07 (https://dejure.org/2008,115574)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.04.2008 - 6 U 184/07 (https://dejure.org/2008,115574)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. April 2008 - 6 U 184/07 (https://dejure.org/2008,115574)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 117/00

    Verfremdung des Bundesadlers - Gies-Adler

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2008 - 6 U 184/07
    Bei der Auslegung der Bestimmung sind zwar neben dem Schutzinteresse des Urhebers auch die Grundrechte des Zitierenden (insbesondere aus Art. 5 GG) zu berücksichtigen (vgl. BGH GRUR 2003, 956 f - "Gies-Adler"), gleichwohl ist davon auszugehen, dass das Zitat jedenfalls seinem Zweck dienen muss.
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2008 - 6 U 184/07
    Rn. 10 Ein die Anforderungen des § 2 Abs. 2 UrhG an die Schöpfungshöhe erfüllendes Sprachwerk setzt eine individuelle geistige Schöpfung voraus; eine solche kann sowohl in der von der Gedankenführung geprägten Gestaltung der Sprache als auch in der Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung des Stoffes zum Ausdruck kommen (BGH GRUR 99, 923 - "Tele-Info-CD"; GRUR 2002, 958 f - "Technische Lieferbedingungen";… Schricker-Loewenheim, Urheberrecht, 3. Auflage, § 2 Rz 83).
  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79

    Springer ./. Wallraff: Schutz eines Zeitungsunternehmens vor Offenbarung …

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2008 - 6 U 184/07
    Ohne Erfolg stützt sich der Beklagte zur Begründung seiner Berufung auch auf die BGH-Entscheidung NJW 81, 1089 ff. Dabei handelt es sich um eine im Kern arbeitsrechtliche Auseinandersetzung, in der die Offenlegung von Vorgängen in der Redaktion einer Zeitung Gegenstand war.
  • OLG Frankfurt, 22.03.2005 - 11 U 64/04

    Zur Schutzfähigkeit von Webseiten

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2008 - 6 U 184/07
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um eine übersichtliche, verständliche benutzerfreundliche Textgestaltung handelt, die die Kommunikation mit dem Benutzer erleichtert, ihn anschaulich durch die verschiedenen Ebenen und Funktionen des Internetauftrittes führt und die Programmbedienung vereinfacht, wobei was üblich oder durch technische Notwendigkeiten vorgegeben ist, zur Individualität nicht beitragen kann (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 99, 729; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 299 f;… Schricker-Loewenheim, a.a.O. § 2 Rz 93 m.w.N.).
  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 231/99

    "Technische Lieferbedingungen"; Urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines …

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2008 - 6 U 184/07
    Rn. 10 Ein die Anforderungen des § 2 Abs. 2 UrhG an die Schöpfungshöhe erfüllendes Sprachwerk setzt eine individuelle geistige Schöpfung voraus; eine solche kann sowohl in der von der Gedankenführung geprägten Gestaltung der Sprache als auch in der Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung des Stoffes zum Ausdruck kommen (BGH GRUR 99, 923 - "Tele-Info-CD"; GRUR 2002, 958 f - "Technische Lieferbedingungen";… Schricker-Loewenheim, Urheberrecht, 3. Auflage, § 2 Rz 83).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 20 U 85/98

    Nutzrechte gegen das sog. "Inline-Linking" von Internet-Seiten

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2008 - 6 U 184/07
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um eine übersichtliche, verständliche benutzerfreundliche Textgestaltung handelt, die die Kommunikation mit dem Benutzer erleichtert, ihn anschaulich durch die verschiedenen Ebenen und Funktionen des Internetauftrittes führt und die Programmbedienung vereinfacht, wobei was üblich oder durch technische Notwendigkeiten vorgegeben ist, zur Individualität nicht beitragen kann (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 99, 729; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 299 f;… Schricker-Loewenheim, a.a.O. § 2 Rz 93 m.w.N.).
  • BGH, 04.12.1986 - I ZR 189/84

    Filmzitat; Zitierfreiheit für Filmwerke

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2008 - 6 U 184/07
    Rn. 23 Die Regelung des § 51 UrhG stellt eine Schranke des Urheberrechtes dar und ist deswegen grundsätzlich im Ausgangspunkt eng auszulegen (vgl. BGH NJW 1987, 1408 - "Filmzitat";… Schricker/Schricker, § 51 Rz. 8 ff.).
  • LG Köln, 24.10.2007 - 28 O 153/07
    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2008 - 6 U 184/07
    1.) Die Berufung des Beklagten gegen das am 24.10.2007 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landegerichts Köln - 28 O 153/07 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass im Tenor des landgerichtlichen Urteils zu 1) in der dritten Zeile das Wort "insbesondere" durch das Wort "nämlich" ersetzt wird.
  • LG Köln, 17.09.2008 - 28 O 103/08
    Eine solche kann sowohl in der von der Gedankenführung geprägten Gestaltung der Sprache als auch in der Sammlung, Auswahl, Einleitung und Anordnung des Stoffes zum Ausdruck gebracht kommen (vgl. Urteil des OLG Köln vom 04.04.2008, Az. 6 U 184/07).

    Rn. 34 Das OLG Köln (Urteil vom 04.04.2008, 6 U 184/07) schreibt hierzu:.

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