Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 15.12.2015 - 6 U 185/15 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (25)
- BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00
Belehrungszusatz
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2015 - 6 U 185/15
Die vom Gesetz vorausgesetzte Bedingung des Fristlaufs ist vielmehr die Abgabe der Willenserklärung durch den Verbraucher (BGH, Urteil vom 4.7.2002 -I ZR 55/00 -, juris, Rn. 4).Die Frist zum Widerruf kann aber keinesfalls vor der Abgabe der auf den Abschluss des Vertrages gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers beginnen (BGH, Urteil vom 4.7.2002 -I ZR 55/00 -, juris).
Darüber hinaus ist die Belehrung zum Vertrag vom 3.3.2010/9.3.2010 auch deshalb unrichtig, weil der Lauf der Widerrufsfrist danach in jedem Fall bereits mit dem Erhalt eines Exemplars der Widerrufsbelehrung und eines Exemplars der Vertragsurkunde, des schriftlichen Vertragsantrags des Verbrauchers oder einer Abschrift der Vertragsurkunde oder des schriftlichen Vertragsantrags des Verbrauchers beginnen würde, während der Lauf der Frist tatsächlich von der Abgabe der Willenserklärung durch den Verbraucher abhängt (BGH, Urteil vom 4.7.2002 -I ZR 55/00 -, juris, Rn. 4).
- OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 6 U 66/14
Widerruf eines Verbraucherkreditvertrags in einem Altfall: Berufung des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2015 - 6 U 185/15
Auf die Vorrangigkeit der Leistungsklage kann der Darlehensnehmer nicht verwiesen werden, wenn, wie hier, der Saldo der nach wirksamem Widerruf ggf. entstehenden wechselseitigen Ansprüche für den Darlehensnehmer negativ ist (vgl. Senat, Urteil vom 14.4.2015 - 6 U 66/14).Das Landgericht hat den Antrag jedoch der Sache nach zutreffend dahin ausgelegt, dass festgestellt werden soll, dass sich die Darlehensverträge durch den Widerruf in Rückabwicklungsschuldverhältnisse umgewandelt haben; jedenfalls in dieser Auslegung ist die Klage auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses i. S. d. § 256 ZPO gerichtet und zulässig (vgl. wiederum Senat, Urteil vom 14.4.2015 - 6 U 66/14).
Indem die Belehrung für alle fristauslösenden Umstände bis auf den Vertragsschluss die Fristberechnung erläutert, wird der Fehlvorstellung des Verbrauchers Vorschub geleistet, in Bezug auf den Abschluss des Darlehensvertrages sei die Widerrufsfrist - im Gegensatz zu den weiteren genannten Ereignissen - unter Einschluss des Tages des Vertragsschlusses zu berechnen (Senat, Urteil vom 29.9.2015 - 6 U 21/15 -, juris; Urteil vom 14.4.2015 - 6 U 66/14 - zur Fristberechnung nach § 312 d Abs. 2 BGB).
- BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08
Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2015 - 6 U 185/15
Die gegenteilige Auffassung der Beklagten verkennt, dass es auf die Kausalität eines Belehrungsmangels für die Nichtausübung des Widerrufsrechts generell nicht ankommt, vielmehr unabhängig hiervon nur eine allen Anforderungen des Gesetzes genügende Widerrufsbelehrung den Lauf der Widerrufsfrist in Gang setzt (BGH, Urteil vom 23.6.2009 - XI ZR 156/08 -, juris Rn. 25).Die Wirksamkeit des Widerrufs setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht voraus, dass der Mangel der Belehrung ursächlich dafür war, dass der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch gemacht hat (BGH, Urteil vom 23.6.2009 - XI ZR 156/08 -, juris, Rn. 25; Urteil vom 13.1.1983 - III ZR 30/82 -, juris; Senat, Urteil vom 29.5.2015 - 6 U 110/14).
- BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08
Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2015 - 6 U 185/15
Der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Schutz des Verbrauchers erfordert eine unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung (BGH, Urteil vom 13.1.2009 -XI ZR 118/08 -, juris; Urteil vom 10.3.2009 - XI ZR 33/08 -, juris).Vielmehr muss der Belehrung bei Schriftform des Vertrages die zusätzliche Voraussetzung für den Lauf der Widerrufsfrist eindeutig zu entnehmen sein, dass der Verbraucher im Besitz einer seine eigene Vertragserklärung enthaltenden Urkunde ist (BGH, Urteil vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08 -, juris, Rn. 15 f.).
- BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2015 - 6 U 185/15
Der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Schutz des Verbrauchers erfordert eine unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung (BGH, Urteil vom 13.1.2009 -XI ZR 118/08 -, juris; Urteil vom 10.3.2009 - XI ZR 33/08 -, juris).Und zwar kann der Beginn der Widerrufsfrist durch eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Parteien zeitlich hinausgeschoben werden (BGH, Urteil vom 13.1.2009 - XI ZR 118/08 -, juris).
- BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11
Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2015 - 6 U 185/15
Ein schutzwürdiges Vertrauen kann der Unternehmer regelmäßig schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil er den mit dem unbefristeten Widerrufsrecht verbundenen Schwebezustand selbst herbeigeführt hat, indem er eine fehlerhafte Belehrung erteilt hat (BGH, Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11 -, juris, Rn. 30). - BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08
Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2015 - 6 U 185/15
Einen Grund, das Widerrufsrecht zu beschränken oder zu befristen, hat der Bundesgerichthof in den Defiziten der Umsetzung des mit der Verordnungsermächtigung in Art. 245 Nr. 1 EGB verbundenen gesetzgeberischen Konzepts nicht gesehen (BGH, Urteil vom 10.2.2015 - II ZR 163/14 -, juris; Urteil vom 18.3.2014 - II ZR 109/13 -, juris; Urteil vom 1.3.2012 - III ZR 83/11 -, juris; Urteil vom 28.06.2011 - XI ZR 349/10 -, juris; Urteil vom 9.12.2009 - VIII ZR 219/08 -, juris). - BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11
Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2015 - 6 U 185/15
In Kenntnis der berechtigten Kritik an der Musterbelehrung hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass sich der Unternehmer zwar auf die Schutzwirkungen des § 14 Abs. 1 BGB-lnfoV berufen kann, wenn er das Muster verwendet hat (BGH, Urteil vom 15.8.2012 - VIII ZR 378/11 -,BGHZ 194, 238, Rn. 14), gleichzeitig hat er aber das Vertrauen des Unternehmers in die Richtigkeit der Musterbelehrung trotz deren bekannter Mängel nur dann für schutzwürdig erachtet, wenn der Unternehmer ein Formular verwendet hat, das dem Muster sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht, nicht aber, wenn der Unternehmer den Text der Musterbelehrung einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzogen hat und zwar selbst dann, wenn die Abweichungen von der Musterbelehrung nur in der Aufnahme von insoweit zutreffenden Zusatzinformationen zugunsten des Belehrungsempfängers bestehen. - BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13
Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2015 - 6 U 185/15
Einen Grund, das Widerrufsrecht zu beschränken oder zu befristen, hat der Bundesgerichthof in den Defiziten der Umsetzung des mit der Verordnungsermächtigung in Art. 245 Nr. 1 EGB verbundenen gesetzgeberischen Konzepts nicht gesehen (BGH, Urteil vom 10.2.2015 - II ZR 163/14 -, juris; Urteil vom 18.3.2014 - II ZR 109/13 -, juris; Urteil vom 1.3.2012 - III ZR 83/11 -, juris; Urteil vom 28.06.2011 - XI ZR 349/10 -, juris; Urteil vom 9.12.2009 - VIII ZR 219/08 -, juris). - BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11
Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei …
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2015 - 6 U 185/15
Einen Grund, das Widerrufsrecht zu beschränken oder zu befristen, hat der Bundesgerichthof in den Defiziten der Umsetzung des mit der Verordnungsermächtigung in Art. 245 Nr. 1 EGB verbundenen gesetzgeberischen Konzepts nicht gesehen (BGH, Urteil vom 10.2.2015 - II ZR 163/14 -, juris; Urteil vom 18.3.2014 - II ZR 109/13 -, juris; Urteil vom 1.3.2012 - III ZR 83/11 -, juris; Urteil vom 28.06.2011 - XI ZR 349/10 -, juris; Urteil vom 9.12.2009 - VIII ZR 219/08 -, juris). - BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10
Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …
- BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02
Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des …
- OLG Stuttgart, 06.10.2015 - 6 U 148/14
Verbraucherkreditvertrag zur Grundstückskauffinanzierung im Altfall: Umfang der …
- BGH, 10.02.2015 - II ZR 163/14
Haustürgeschäft: Folgen der Verwendung einer inhaltlich bearbeiteten …
- OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer …
- BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 113/85
Anwendung des AbzG auf eine in einem Grundstückskaufvertrag übernommene …
- OLG Stuttgart, 30.04.2015 - 6 W 25/15
Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines …
- OLG Karlsruhe, 16.09.2015 - 17 W 41/15
Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des vom …
- KG, 16.08.2012 - 8 U 101/12
Leasingvertrag: Verwirkung eines Widerrufsrechts
- OLG Celle, 22.07.2015 - 3 W 48/15
Streitwert einer Klage auf Feststellung der Beendigung eines Darlehensvertrages
- BGH, 13.01.1983 - III ZR 30/82
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wirksamkeit eines …
- OLG Stuttgart, 17.04.2015 - 6 U 222/13
Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines …
- OLG Zweibrücken, 07.07.2015 - 7 W 33/15
- OLG Stuttgart, 29.09.2015 - 6 U 21/15
Verbraucherkreditvertrag: Abweichung der Widerrufsbelehrung von der …
- LG Potsdam, 21.12.2015 - 6 O 148/14
Verkehrsunfall zwischen Linienbus und entgegenkommenden Motorrad
- OLG Frankfurt, 08.02.2017 - 23 U 32/16
Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag mit in Fußnote genannter alternativer …
Teile der Rechtsprechung bejahen einen Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot (…OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.11.2016 - 6 U 50/16, zit. nach juris Rn. 15;… Urt. v. 13.05.2016 - 17 U 175/15, zit. nach juris Rn. 16;… OLG Frankfurt, Urt. v. 07.09.2016 - 17 U 6/16;… OLG Hamm, Urt. v. 18.07.2016 - 31 U 284/15, zit. nach juris Rn. 39 ff. [anhängig beim BGH unter Az. XI ZR 432/16]); OLG Stuttgart, Beschl. v. 15.12.2015 - 6 U 185/15; Urt. v. 01.12.2015 - 6 U 107/15; OLG Zweibrücken, Urt. v. 23.11.2016 - 7 U 62/16, zit. nach juris Rn. 75 ff.).Entgegen der Gegenauffassung (OLG Stuttgart, Beschl. v. 15.12.2015 - 6 U 185/15;… OLG Zweibrücken, Urt. v. 23.11.2016 - 7 U 62/16, zit. nach juris Rn. 78) bedeutet dies jedoch nicht, dass nur eine Belehrung, die keinerlei Alternativen aufweist und insoweit eine eigene Subsumtion durch den Verbraucher von vorneherein entbehrlich macht, dem Deutlichkeitsgebot entspricht.
Soweit Teile der obergerichtlichen Rechtsprechung (…so OLG Hamm, Urt. v. 18.97.2016 - 31 U 284/15, zit. nach juris Rn. 44; OLG Stuttgart, Beschl. v. 15.12.2015 - 6 U 185/15) darüber hinaus annehmen, die Belehrung im Fußnotentext sei auch insofern irreführend, als ausgeführt werde, die Monatsfrist gelte, wenn die Widerrufsbelehrung in Textform erst nach Vertragsschluss "mitgeteilt wird bzw. mitgeteilt werden kann", da der Begriff "kann" mehrdeutig sei, kann dies vorliegend dahinstehen.
- OLG Stuttgart, 24.01.2017 - 6 U 121/16
Verbraucherdarlehensvertrag: Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung; Frage der …
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 01.09.2016 - I-6 U 185/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
§ 169 Abs. 3 S. 1 VVG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 169 Abs. 3 S. 1
Rückabwicklung von Rentenversicherungsverträgen gegen Einmalbeitrag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückabwicklung von Rentenversicherungsverträgen gegen Einmalbeitrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- versr.de (Kurzinformation)
Regelung über Mindestrückkaufswert gilt nicht für Einmalbeitragsversicherung
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Einbehalt von Abschlusskosten bei Rentenversicherungsvertrag gegen Einmalzahlung zulässig
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 24.09.2015 - 2 O 375/14
- OLG Hamm, 01.09.2016 - I-6 U 185/15
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 487
- VersR 2017, 215
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- LG Dortmund, 24.09.2015 - 2 O 375/14
Rückzahlung der durch die Versicherung einbehaltenen Abschlusskosten nach …
Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2016 - 6 U 185/15
Rn. 16 Das Landgericht Dortmund (Urteil vom 24.09.2015, Az. 2 O 375/14, veröffentlicht in VersR 2016, 1047) hat den Beklagten antragsgemäß verurteilt.Rn. 20 das am 24.09.2015 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des LG Dortmund, Az. 2 O 375/14, abzuändern und die Klage abzuweisen.
- BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10
Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen
Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2016 - 6 U 185/15
Denn die Regelung in § 8 Abs. 3 AVB, auf die der Beklagte den Stornoabzug gestützt hat, ist wegen der darin enthaltenen Beweislastregel irreführend und damit unwirksam (BGH, Urteil vom 25.07.2012, Az. IV ZR 201/10, Tz. 65;… Prölss/Martin-Reiff, VVG, 29. Auflage 2015, § 169 Rn. 60a). - BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11
Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen …
Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2016 - 6 U 185/15
Rn. 46 Auch der Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH zur Zurechnung des Beratungsverschuldens in Fällen, in denen sich der Abschluss des Versicherungsvertrages bei wirtschaftlicher Betrachtung als Kapitalanlagegeschäft darstellt (BGH, Urteil vom 11.07.2012, Az. IV ZR 164/11), ersetzt nicht den hier erforderlichen Vortrag zu dessen Voraussetzungen. - OLG Hamm, 17.08.2007 - 20 U 284/06
Wirksamkeit des Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts eines …
Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2016 - 6 U 185/15
Die Entscheidung des OLG Hamm vom 17.08.2007, Az. 20 U 284/06, betreffe die aktuelle Rechtslage nicht.
- BGH, 18.09.2024 - IV ZR 436/22
Wirksamkeit von Regelungen zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an …
Rn. 72 (1) Nach in Rechtsprechung und Literatur vorherrschender Auffassung unterfallen Lebensversicherungen gegen Einmalprämie und mit einer Prämienzahlungsdauer von weniger als fünf Jahren nicht dem Anwendungsbereich des § 169 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 VVG über den sogenannten Mindestrückkaufswert (vgl. OLG Hamm r+s 2018, 265 Rn. 23 ff.; OLG Nürnberg…, Urteil vom 13. Februar 2018 - 3 U 169/17, juris Rn. 101;… OLG Köln r+s 2017, 149 Rn. 24;… Baroch Castellví in Präve, Lebensversicherung [2016] § 12 ARB Rn. 70, 74 f.;… BeckOK-VVG/Binz, § 169 Rn. 27 f. [Stand: 1. August 2024];… HK-VVG/Brambach, 4. Aufl. § 169 Rn. 40;… Grote in Langheid/Rixecker, VVG 7. Aufl. § 169 Rn. 33;… ders. in Marlow/Spuhl, Das Neue VVG kompakt 4. Aufl. Rn. 1151 ff.;… Looschelders in Looschelders/Pohlmann, VVG 4. Aufl. § 169 Rn. 44;… MünchKomm-VVG/Mönnich, 3. Aufl. § 169 Rn. 98;… Ortmann in Schwintowski/Brömmelmeyer/Ebers, PK-VersR 4. Aufl. § 169 Rn. 57;… Reiff in Prölss/Martin, VVG 32. Aufl. § 169 Rn. 38;… ders. in Halm/Engelbrecht/ Krahe, Handbuch des Fachanwalts Versicherungsrecht, 6. Aufl. Kap. 21 Rn. 90; Schumacher, Der Rückkaufswert von Lebensversicherungen [2012] S. 183 ff.;… Winter in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 169 Rn. 98 f.;Engeländer, VersR 2007, 1297, 1307; ebenso BaFin, Hinweise zu einigen Auslegungsfragen zum Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vom 28. Mai 2008, Geschäftszeichen VA 21 - A - 2008/0033 [abrufbar unter: www.bafin.de]; unentschieden Römer, r+s 2008, 405, 408 mit Fn. 27).Das ist bei Lebensversicherungen gegen Einmalbeitrag und mit einer Beitragszahlungsdauer von weniger als fünf Jahren indessen nicht der Fall, weil es bei ihnen durch eine gleichmäßige Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf die vereinbarten Beitragsjahre nicht zu einer übermäßigen Minderung des Rückkaufswertes, der stets nur unwesentlich unter den gezahlten Prämien liegt, kommt (vgl. OLG Hamm r+s 2018, 265 Rn. 23;… Schumacher aaO S. 185 f.; Engeländer, VersR 2007, 1297, 1307).
- OLG Stuttgart, 03.02.2022 - 2 U 117/20
Privatrente Perspektive - Zulässige Klauseln hinsichtlich Abschlusskosten und …
Verträge, bei denen die Prämien als Einmalzahlung oder innerhalb von fünf Jahren geleistet werden, haben nicht den Anlass für die Regelung in § 169 Absatz 3 VVG gegeben, weil sie von Beginn an einen hohen Rückkaufswert haben (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 01. September 2016 - I-6 U 185/15, juris Rn. 25). - OLG Köln, 07.12.2018 - 20 U 76/18 Allgemein gültige Maßstäbe können hierzu allerdings nicht aufgestellt werden; es ist vielmehr jeweils im Einzelfall festzustellen, ob die Ausübung des Widerspruchs trotz fehlerhafter Belehrung oder unvollständiger Verbraucherinformation mit Treu und Glauben nicht in Einklang zu bringen ist (…BGH, Beschl. v. 11. November 2015, aaO, Rz. 16; Urt. v. 1. Juni 2016 - IV ZR 482/14 -, VersR 2017, 215, Rz. 24).
- OLG Köln, 23.03.2018 - 20 U 108/17
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer …
Allgemein gültige Maßstäbe können hierzu allerdings nicht aufgestellt werden; es ist vielmehr jeweils im Einzelfall festzustellen, ob die Ausübung des Widerspruchs trotz fehlerhafter Belehrung oder unvollständiger Verbraucherinformation mit Treu und Glauben nicht in Einklang zu bringen ist (…BGH, Beschl. v. 11. November 2015, aaO, Rz. 16; Urt. v. 1. Juni 2016 - IV ZR 482/14 -, VersR 2017, 215, Rz. 24). - LG Hagen, 09.02.2021 - 9 O 368/19 Allgemein gültige Maßstäbe können hierzu allerdings nicht aufgestellt werden; es ist vielmehr jeweils im Einzelfall festzustellen, ob die Ausübung des Widerspruchs trotz fehlerhafter Belehrung oder unvollständiger Verbraucherinformation mit Treu und Glauben nicht in Einklang zu bringen ist (BGH…, Beschluss vom 11. November 2015, aaO, Rz. 16; Urt. v. 1. Juni 2016 - IV ZR 482/14 -, VersR 2017, 215, Rz. 24).
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