Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 18.12.2003 - 6 U 220/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Patent eines Offiziers; Haftung wegen anfänglicher Seetüchtigkeit und Ladungsuntüchtigkeit; Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Bemannung eines Schiffes; Anwendung der Bestimmungen eines Frachtvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HGB § 559 § 606 § 607 Abs. 2 S. 1
Umfang der Haftungsbefreiung wegen nautischen Verschuldens
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.09.2000 - 413 O 67/00
- OLG Hamburg, 18.12.2003 - 6 U 220/00
- BGH, 26.10.2006 - I ZR 20/04
Papierfundstellen
- VersR 2004, 1067
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- LG Hamburg, 07.09.2000 - 413 O 67/00 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 26.10.2006 - I ZR 20/04
Haftung des Verfrachters bei einer Havarie aufgrund Einschlafens des Wachhabenden …
Die Berufung der Beklagten hat zur Abweisung der Klage geführt (OLG Hamburg TranspR 2004, 127).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 12.09.2001 - 6 U 220/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 906 Abs. 2 S. 2; ZPO § 543 Abs. 1 Hs. 2
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch - Einzelfallabwägung - Interessenausgleich - Baustellensituation - Zufahrt zu Spargelbauer - baustellenbedingter Einnahmeausfall - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Straßensperrung; Rücksichtnahmegebot; Nachbarschaftlicher Verkehr ; Baustellensituation ; Einnahmeausfall ; Ausgleichsverlangen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Umsatzverluste durch Baustellenabsperrung: Entschädigung? (IBR 2002, 17)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 86
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.11.1977 - III ZR 157/75
Enteignende Wirkung verkehrsregelnder Maßnahmen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.09.2001 - 6 U 220/00
Es trifft zwar zu, dass nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes die Lage eines Betriebes regelmäßig nur einen zufälligen Vorteil bildet, deren unveränderter Fortbestand in Gestalt einer bestimmten Anbindung an das öffentliche Wegesystem regelmäßig nicht in den Schutzbereich des Grundrechts auf Eigentum nach Art. 14 GG fällt, weil der Anlieger den Gemeingebrauch einschränkende Maßnahmen wie die Verkehrsverlagerung durch Änderung des Straßensystems entschädigungslos hinnehmen muss, solange sein Anwesen nur überhaupt auf öffentlichen Straßen erreicht werden kann (vgl. BGHZ 55, 261, 264 f. m.w.N. - Soldatengaststätte; BGHZ 57, 359, 363 ff. - Frankfurter U-Bahn; BGHZ 70, 212, 218 - Mannheimer Rosengarten).Daraus folgt aber nicht, dass der Kläger die für ihn als genehmigte Überschreitung des Gemeingebrauchs (BGHZ 70, 212, 219) ausnahmsweise nicht abwehrbare Bevorzugung der Interessen der Beklagten an einem durch Reparaturen am Gleiskörper nicht beeinträchtigten Zugverkehr gegenüber seinen Interessen am gewinnbringenden Verkauf seines Spargels ohne jeden Ausgleich hinnehmen müsste.
Das im hier erörterten Zusammenhang entscheidende, abschreckenden Bild für eventuelle Kunden (vgl. BGHZ 70, 212, 220 f.) wird durch die von der Beklagten in der Berufungsbegründung zitierten Passagen der Zeugenaussagen, wonach das Grundstück des Klägers (objektiv), wenn auch mit Schwierigkeiten durch Kraftfahrzeuge erreicht werden konnte, nicht in Zweifel gestellt.
- BGH, 31.05.1974 - V ZR 114/72
Ausgleichsanspruch wegen Beeinträchtigung des Anliegergemeingebrauchs
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.09.2001 - 6 U 220/00
Die Frage der Sozialpflichtigkeit des Eigentums im öffentlichen Bereich ist aber anders zu beurteilen, als das Ausmaß der Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme im nachbarschaftlichen Verkehr, denn bei der nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB gebotenen Abwägung aller Umstände des Einzelfalls steht weniger die Sozialpflichtigkeit des Eigentums im Vordergrund als vielmehr der billige Ausgleich der widerstreitenden nachbarlichen Interessen (BGHZ 62, 361, 369 - Münchener U-Bahn).Vielmehr war der Interessenwiderstreit der Parteien unter den im Einzelfall geforderten Billigkeitsgesichtspunkten zu lösen (so ausdrücklich BGHZ 62, 361, 370 - Münchener U-Bahn).
- BGH, 20.12.1971 - III ZR 79/69
Enteignender Charakter einer Gewerbebeeinträchtigung infolge U-Bahn-Baus; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.09.2001 - 6 U 220/00
Es trifft zwar zu, dass nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes die Lage eines Betriebes regelmäßig nur einen zufälligen Vorteil bildet, deren unveränderter Fortbestand in Gestalt einer bestimmten Anbindung an das öffentliche Wegesystem regelmäßig nicht in den Schutzbereich des Grundrechts auf Eigentum nach Art. 14 GG fällt, weil der Anlieger den Gemeingebrauch einschränkende Maßnahmen wie die Verkehrsverlagerung durch Änderung des Straßensystems entschädigungslos hinnehmen muss, solange sein Anwesen nur überhaupt auf öffentlichen Straßen erreicht werden kann (vgl. BGHZ 55, 261, 264 f. m.w.N. - Soldatengaststätte; BGHZ 57, 359, 363 ff. - Frankfurter U-Bahn; BGHZ 70, 212, 218 - Mannheimer Rosengarten).Es mag sein, dass der Beklagte die hoheitliche Maßnahme der Sperrung oder Aufhebung seines direkten Zugangs zur Bundesstraße im Rahmen einer Veränderung des öffentlichen Wegesystems wegen der Sozialpflichtigkeit seines Eigentums entschädigungslos hinnehmen müsste (wobei auch in dieser Fallkonstellation bei Überschreitung der Opfergrenze Ansprüche gewährt werden, vgl. BGH 57, 359, 365 f. - Frankfurter U-Bahn).
- BGH, 08.02.1971 - III ZR 33/68
Umbau einer Straße zur Sackgasse
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.09.2001 - 6 U 220/00
Es trifft zwar zu, dass nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes die Lage eines Betriebes regelmäßig nur einen zufälligen Vorteil bildet, deren unveränderter Fortbestand in Gestalt einer bestimmten Anbindung an das öffentliche Wegesystem regelmäßig nicht in den Schutzbereich des Grundrechts auf Eigentum nach Art. 14 GG fällt, weil der Anlieger den Gemeingebrauch einschränkende Maßnahmen wie die Verkehrsverlagerung durch Änderung des Straßensystems entschädigungslos hinnehmen muss, solange sein Anwesen nur überhaupt auf öffentlichen Straßen erreicht werden kann (vgl. BGHZ 55, 261, 264 f. m.w.N. - Soldatengaststätte; BGHZ 57, 359, 363 ff. - Frankfurter U-Bahn; BGHZ 70, 212, 218 - Mannheimer Rosengarten).
- OLG Bremen, 17.06.2013 - 3 U 36/11
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Beeinträchtigung eines …
Das ist ausreichend, um von einer Baustellensituation auszugehen, die sich nachteilig auf den Betrieb des Klägers ausgewirkt hat (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.2001, 6 U 220/00, NJW-RR 2002, 86, 87).Es trifft zwar zu, dass nach der Rechtsprechung des BGH die Lage eines Betriebes regelmäßig nur einen zufälligen Vorteil bildet, deren unveränderter Fortbestand in Gestalt einer bestimmten Anbindung an das öffentliche Wegesystem regelmäßig nicht in den Schutzbereich des Grundrechts auf Eigentum nach Art. 14 GG fällt, weil der Anlieger den Gemeingebrauch einschränkende Maßnahmen wie die Verkehrsverlagerung durch Änderung des Straßensystems entschädigungslos hinnehmen muss, solange sein Anwesen nur überhaupt auf öffentlichen Straßen erreicht werden kann (so das von der Beklagten zitierte Urteil des BGH Urteil vom 10.11.1977, III ZR 157/75, NJW 1978, 373, 374 sowie OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.2001, 6 U 220/00, NJW-RR 2002, 86, 87).
- OLG Dresden, 30.12.2008 - 11 U 1774/05
Grundurteil im City-Tunnel-Prozess: Bahn soll Schadenersatz leisten
In der Rechtsprechung ist darüber hinaus zwar anerkannt, dass für eine Beeinträchtigung des Kontakts nach außen das abschreckende Bild einer Großbaustelle für eventuelle Kunden genügen kann, weil hierdurch die Möglichkeit, mit dem Gewerbebetrieb werbend auf den Verkehr einzuwirken und dadurch Kunden zu gewinnen, erheblich beschnitten sein kann ( BGH NJW 1978, 373, 374 = BGHZ 70, 212; OLG Karlsruhe NJW-RR 2002, 86, 87).
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Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2003 - L 6 U 220/00 |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 551 Abs. 1 RVO; § 581 RVO; § 212 SGB VII; § 9 Abs. 1 SGB VII; § 551 Abs. 2 RVO
Anspruch auf Anerkennung einer Gesundheitsstörung im Bereich der Lendenwirbelsäule als Folgen der Berufskrankheiten (BKen) der Nr. 2108 oder Nr. 2110 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKVO); Anspruch auf Verletztenrente ; Bandscheibenbedingte Erkrankungen der ...
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch auf Anerkennung einer Gesundheitsstörung im Bereich der Lendenwirbelsäule als Folgen der Berufskrankheiten (BKen) der Nr. 2108 oder Nr. 2110 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKVO); Anspruch auf Verletztenrente ; Bandscheibenbedingte Erkrankungen der ...
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 06.04.2000 - S 8 U 185/99
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2003 - L 6 U 220/00
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R
Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2003 - L 6 U 220/00
Eine arbeitstechnische Konkretisierung dieser Exposition ergibt sich aus den Materialien (BR-Drs. 773/92 zu Art. 1 Nr. 4b, S 9 ff) und insbesondere aus dem vom BMA herausgegebenen Merkblatt (BABl 3/1993, 55 ff) zu dieser BK (BSGE 84, 30, 39).Ein solches Verständnis der Merkblätter trägt auch der Bedeutung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats - Sektion "Berufskrankheiten" - beim BMA Rechnung, dessen Aufgabe die medizinisch-wissenschaftliche Beratung der Verordnungsgeberin ist (BSGE 84, 30, 36).
- BSG, 31.01.1984 - 2 RU 67/82
Einordnung einer Lungenfibrose bei Elektroschweißern als Berufskrankheit - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2003 - L 6 U 220/00
Insoweit entspricht die Problemstellung der Prüfung der "generellen Geeignetheit" bei der Erweiterung der BK-Liste durch die Verordnungsgeberin, die eine Entschädigung durch Unfallversicherungsträger und Gerichte nach § 551 Abs. 2 RVO (§ 9 Abs. 2 SGB VII) "sperrt" (BSG, Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 RU 67/82, S 10 f; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. November 2000 - L 10 U 4773/98). - LSG Baden-Württemberg, 23.11.2000 - L 10 U 4773/98
Anerkennung einer Lungenfibrose als Berufskrankheit
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2003 - L 6 U 220/00
Insoweit entspricht die Problemstellung der Prüfung der "generellen Geeignetheit" bei der Erweiterung der BK-Liste durch die Verordnungsgeberin, die eine Entschädigung durch Unfallversicherungsträger und Gerichte nach § 551 Abs. 2 RVO (§ 9 Abs. 2 SGB VII) "sperrt" (BSG, Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 RU 67/82, S 10 f; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. November 2000 - L 10 U 4773/98).
- BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R
Berufskrankheit - BKV Anl 1 Nr 2108 - Bestimmtheitsgrundsatz - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2003 - L 6 U 220/00
Das MDD ist ein im Wesentlichen von der Verwaltung unter Heranziehung von Arbeitsmedizinern entwickeltes Modell zur Konkretisierung der arbeitstechnischen Voraussetzungen dieser BK Nr. 2108, insbesondere der unbestimmten Rechtsbegriffe "langjähriges Heben und Tragen schwerer Lasten" (vgl. dazu Jäger, Luttmann, Bolm-Audorff, Schäfer, Hartung, Kuhn, Paul, Francks in ASUMed 1999 S. 101 ff, 112 ff und 143 ff; vgl. hierzu auch BSG Urteil vom 18. März 2003, - B 2 U 13/02 R -). - BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R
Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2003 - L 6 U 220/00
Die Merkblätter sind zwar rechtlich unverbindlich, stellen aber eine wichtige, wenn auch nicht unbedingt ausreichende Informationsquelle für die Praxis dar (BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16, S. 86 = Breithaupt 2001, 791, 795). - LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2002 - L 6 U 196/00
Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - wesentliche Mitursache - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2003 - L 6 U 220/00
Zwar wird in einer Studie von SCHWARZE u.a. (1999 vgl. Urteil des Senats vom 21. November 2002 in L 6 U 196/00) diskutiert, auch Expositionstage mit einer Tagesdosis von weniger als 16, 2 in die Berechnung des "Gesamt-Dosiswerts" einzustellen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2002 - L 6 U 196/00
Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - wesentliche Mitursache - …
Auch der Sachverständigenbeirat befasst sich mit dieser Fragestellung und prüft eine Überarbeitung des Merkblatts (Becker, SGb 2000, 116, 118 re Sp; Auskunft des BMA vom 13. Juli 2001 im Rechtsstreit L 6 U 220/00 vor dem erkennenden Senat).
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