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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 05.12.1995

Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.05.1995 - 6 U 23/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4082
OLG Köln, 19.05.1995 - 6 U 23/95 (https://dejure.org/1995,4082)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.05.1995 - 6 U 23/95 (https://dejure.org/1995,4082)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Mai 1995 - 6 U 23/95 (https://dejure.org/1995,4082)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unzulässige Rechtsausübung; irreführende Gestaltung von sog. ,Zweikammernbechern"

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG § 3
    Unzulässige Rechtsausübung; irreführende Gestaltung von sog. ,Zweikammernbechern"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    Unzulässige Rechtsausübung; irreführende Gestaltung von sog. "Zweikammernbechern"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung einer abgewandelten Produktgestaltung nach Erklärung des Rechtsstreits bzgl. einer vorherigen Gestaltung für erledigt; Auswirkung einer Kenntnis des einen Rechtsstreit für erledigt ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 368
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.02.1958 - I ZR 129/56

    Emaillelack

    Auszug aus OLG Köln, 19.05.1995 - 6 U 23/95
    Da der Schutzzweck des § 3 UWG den Allgemeininteressen dient, kommt der Verfolgung von Individualinteressen eines Mitbewerbers dort nur insoweit Bedeutung zu, als ihre Wahrung zugleich auch im Gesamtinteresse liegt (vgl. BGHZ 27, 1 ff/3 f;… Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., Rdnr. 442 zu § 3 UWG).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.12.1995 - 6 U 23/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8665
OLG Brandenburg, 05.12.1995 - 6 U 23/95 (https://dejure.org/1995,8665)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.12.1995 - 6 U 23/95 (https://dejure.org/1995,8665)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Dezember 1995 - 6 U 23/95 (https://dejure.org/1995,8665)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Keine rechtliche Einheit zwischen einem Vertrag über die Abgeltung von Bauleistungen und einen Grundstückskaufvertrag; Formbedürftigkeit; Anfechtung; Rechtliche Unmöglichkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 978
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.03.1966 - V ZR 62/64

    Wirksamkeit von Vereinbarungen vor Abschluss eines Grundstücksgeschäfts - …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.1995 - 6 U 23/95
    Dabei spricht bereits bei äußerlich getrennten Vereinbarungen eine tatsächliche Vermutung dafür, daß sie auch nach Ansicht der Beteiligten nicht als eine einheitliche Vereinbarung, sondern als verschiedene selbständige Geschäfte gewollt sind und dies gerade durch die Trennung zum Ausdruck gebracht werden solle (BGH WM 1966, 585 [588]).
  • RG, 20.10.1934 - V 208/34

    Bedarf der Beurkundung nach § 313 BGB. eine Nebenabrede zu dem notariell …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.1995 - 6 U 23/95
    Im weiteren ergibt sich auch nicht, daß die Gemeinde E. als Grundstücksverkäuferin einen eigenen Anspruch auf Zahlung der Abstandszahlung durch die Beklagte an die Klägerin (§ 328 BGB) haben sollte (RGZ 145, 246 [248]).
  • VG Bayreuth, 27.07.2011 - B 4 K 09.870

    Nichtigkeit eines Erschließungsvertrags wegen Verstoß gegen Formvorschriften oder …

    Rn. 39 Allerdings sind Leistungen an Dritte auch bei bestehendem rechtlichen Zusammenhang der Vereinbarungen nur beurkundungspflichtig, wenn sie mit zu den Gegenleistungen gehören, die der Käufer gegenüber dem Verkäufer übernommen hat, d.h., wenn der Verkäufer, hier die Gemeinde, einen eigenen Anspruch auf Gewährung der Leistung an den Dritten, hier die Klägerin, hat (Reichsgericht, Urteil vom 20.10.1934, Az. V 208/34, RGZ 145, 246/248; seither st. Rspr., vgl. nur OLG Brandenburg, Urteil vom 05.12.1995, Az. 6 U 23/95, NJW-RR 1996, 978/979).
  • OLG München, 17.07.2019 - 17 U 6/19

    Zuständigkeit deutscher Gerichte aus den Umständen des Falles

    Die vom Kläger zitierte Begründungspassage eines Urteils des Oberlandesgerichts Brandenburg (vgl. Schriftsatz des Klägers vom 29.05.2019 unter I 8, Bl. 422/423 d.A.) betrifft eine anders gelagerte Sachverhaltskonstellation, nämlich die Frage, ob der zwischen der dortigen Beklagten und der Gemeinde E. abgeschlossene Grundstückskaufvertrag und der Vertrag über die Abgeltung der Bauleistungen im Rechtssinne eine Einheit bildeten (vgl. OLG Brandenburg Urteil vom 05.12.1995 - 6 U 23/95, NJW-RR 1996, 978 unter I 2 a (b)).
  • OLG Celle, 07.11.2019 - 8 U 94/19

    Erschließungsvertrag - Beurkundungsbedürftigkeit - Aufrechterhaltung trotz …

    Denn Leistungen an Dritte sind auch bei bestehendem rechtlichem Zusammenhang der Vereinbarungen nur beurkundungspflichtig, wenn sie zu den Gegenleistungen gehören, die der Käufer gegenüber dem Verkäufer übernommen hat, d. h. wenn der Verkäufer, hier der Beklagte zu 2, einen eigenen Anspruch auf Gewährung der Leistung an den Dritten hat (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 5. Dezember 1995 - 6 U 23/95, NJW-RR 1996, 978, 979; VG Bayreuth…, Urteil vom 27. Juli 2011 - B 4 K 09.870, juris Rn. 39;… jurisPK-BGB/ Ludwig, 8. Aufl., § 311b Rn. 50).
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