Rechtsprechung
| OLG Köln, 24.05.2006 - 6 U 236/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
UWG § 3; ; UWG § 4; ; UWG § 4 Nr. 10; ; UWG § 8; ; BGB § 823 Abs. 1; ; GWB § 20 Abs. 1; ; GWB § 87; ; GWB § 87 Abs. 1; ; GWB § 87 Abs. 1 Satz 2; ; GWB § 89; ; GWB § 93
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 4 Nr. 10
Gezielte Behinderung eines Wettbewerbers nach Widerruf eines zweiten Preselection-Vertrages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gezielte Behinderung eines Wettbewerbers nach Widerruf eines zweiten Preselection-Vertrages
Verfahrensgang
- LG Köln, 18.11.2005 - 81 O (Kart) 93/05
- OLG Köln, 24.05.2006 - 6 U 236/05
- BGH, 05.02.2009 - I ZR 119/06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- LG Köln, 18.11.2005 - 81 O (Kart) 93/05
Anspruch auf Wiederherstellung der Voreinstellung eines Telefonanschlusses auf …
Auszug aus OLG Köln, 24.05.2006 - 6 U 236/05
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18. November 2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O (Kart) 93/05 - teilweise abgeändert.
- OLG Düsseldorf, 24.01.2018 - U (Kart) 10/17
Voraussetzungen der Berufungszuständigkeit des Kartellsenats beim …
Rn. 29 Die in § 91 Satz 2 GWB (n.F.) nunmehr angeordnete materielle Anknüpfung führt nach in Rechtsprechung sowie Literatur wohl überwiegend vertretener und auch zutreffender Ansicht dazu, dass die Berufungszuständigkeit eines Kartell-Oberlandesgerichts nicht mehr damit begründet werden kann, dass im ersten Rechtszug ein Landgericht - obwohl eine Kartellstreitigkeit im Sinne von § 87 GWB objektiv nicht vorgelegen hat - in seiner Eigenschaft "als Kartellgericht" entschieden hat (so: OLG Köln, Urteil v. 24. Mai 2006 - 6 U 236/05, BeckRS 2009, 22054 [unter II.1.]; OLG München, Urteil v. 12. März 2009 - 23 U 4606/08, BeckRS 2010, 26448;… FK-Bracher, § 91 GWB Rz. 13;… einschränkend Langen/Bunte-Bornkamm, § 91 Rz. 15: Kartell-OLG für das Rechtsmittel zuständig, sofern vorinstanzlich das Landgericht erkennbar und ohne eklatante Fehlbeurteilung unter Inanspruchnahme seiner kartellrechtlichen Zuständigkeit entschieden hat; a. A. Immenga/Mestmäcker-K. Schmidt, § 91 Rzn. 10, 14: Rechtsmittelzuständigkeit des Kartell-OLG kraft "Doppeltatbestands" stets auch dann, wenn im ersten Rechtszug das Landgericht objektiv erkennbar in der Eigenschaft als ausschließlich zuständiges "Kartellgericht" entschieden hat). - OLG Düsseldorf, 21.02.2018 - U (Kart) 20/17
Bindung der Verweisung einer Nichtkartellsache an das Kartellgericht
Infolgedessen kann die Berufungszuständigkeit eines Kartell-Oberlandesgerichts richtigerweise nicht mehr damit begründet werden, dass im ersten Rechtszug ein Landgericht - obwohl eine Kartellstreitigkeit im Sinne von § 87 GWB objektiv nicht vorgelegen hat - in seiner Eigenschaft "als Kartellgericht" entschieden hat (Senat, Beschluss v. 24. Januar 2018 - VI-U (Kart) 10/17, Umdruck S. 7 ff. [unter II.A.2.a.aa.] m.w.N. - Berufungseinlegung beim Kartell-Oberlandesgericht); diese Beurteilung hat auch der im Streitfall wegen des Rechtsmittels der Beklagten angerufene 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln selbst bereits vertreten (vgl. OLG Köln, Urteil v. 24. Mai 2006 - 6 U 236/05, BeckRS 2009, 22054 [unter II.1.]). - OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 182/06
Fehlerhafte Auftragsbestätigung im Resalegeschäft
Ein Widerspruch zu der von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung des Senats vom 24.05.2006 - 6 U 236/05 (81 O (Kart) 93/05 LG Köln) - besteht insoweit nicht.
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