Rechtsprechung
| KG, 17.07.2009 - 6 U 237/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BB-BUZ § 3
Zulässigkeit der Verweisung auf einen Ersatzberuf in der privaten Unfallversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)
Rettungsassistenten wird nach Herzinfarkt Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Verweisung auf einen Ersatzberuf in der privaten Unfallversicherung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.11.2008 - 7 O 57/08
- KG, 17.07.2009 - 6 U 237/08
Papierfundstellen
- VersR 2011, 384
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.03.2009 - IV ZR 88/07
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Veröffentlichungen:
Auszug aus KG, 17.07.2009 - 6 U 237/08
4 b) Bei der jetzt vom Kläger ausgeübten Tätigkeit als Sachbearbeiter bei der Abrechnung der Notfalleinsätze handelt es sich um keinen Beruf, der einen annähernd vergleichbaren Kenntnisstand erfordert wie die die bisherige Tätigkeit und auch keine vergleichbare Wertschätzung (vgl. BGH, Beschluss vom 11.3.09 - IV ZR 88/07 m. w. Nachw.) erfährt.
- OLG Dresden, 27.10.2023 - 3 U 725/23
Versicherung; Berufsunfähigkeit; Leistungseinstellung; Verweisungstätigkeit; …
Rn. 56 Ein Wechsel in den "Innendienst" bzw. auf rein organisatorische Tätigkeiten kann abhängig vom jeweiligen Einzelfall als Indiz für ein Absinken der sozialen Wertschätzung herangezogen werden, insbesondere wenn damit eine nur noch geringere Verantwortung wahrgenommen wird, so etwa bei einem Hauptbrandmeister und Staffelführervertreter der Feuerwehr im aktiven Dienst mit nachgehender Tätigkeit in einem Feuerwehrmuseum (LG Berlin…, Urteil vom 03.08.2016 - 23 O 249/15 -, Rn. 39, juris), bei einem Rettungsassistenten, der an Einsätzen im Notarztwagen teilgenommen hat und nachgehend als Sachbearbeiter im Rettungswesen mit der Abrechnung von Notfalleinsätzen betraut wird (KG Berlin, Beschluss vom 17.07.2009 - 6 U 237/08 -, Rn. 4, juris) oder bei einem Gerichtsvollzieher, der nachgehend Justizsekretär wird (OLG München, Urteil vom 23.05.2000 - 25 U 1566/00 -, juris). - LG Berlin, 03.08.2016 - 23 O 249/15
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Pflicht zur Abgabe einer Erklärung …
Damit ist schon ansatzweise keine vergleichbare Wertschätzung verbunden (vgl. z.B. zur untauglichen Verweisung eines Rettungsassistenten im Notarztwagen auf Sachbearbeiter ) KG v. 17.7.2009 - 6 U 237/08 - VersR 2011, 384).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 6 U 237/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- damm-legal.de
§§ 3, 5 UWG
Wenn der Begriff "Branchenbuch” irreführend verwendet wird - openjur.de
§ 5 UWG
- Justiz Hessen
§ 5 UWG
Irreführung durch Begriff "Branchenbuch" sowie durch Gestaltung einer Formularaussendung
- kanzlei.biz
Irreführung durch "Branchenbuch" und Formularaussendung
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Irreführung durch Verwendung des Begriffs Branchenbuch für ein nicht vollständiges Verzeichnis
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Irreführende Verwendung der Bezeichnung Branchenbuch für eine nur aus bezahlten Einträgen bestehende Datensammlung
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Werbung mit Bezeichnung Online-Branchenbuch muss auf mögliche Unvollständigkeit hinweisen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bezeichnung "Online-Branchenbuch" nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Online-Branchenbuch zulässig
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 24.10.2008 - 11 O 78/08
- OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 6 U 237/08
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2011, 142
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01
BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 6 U 237/08
Aber auch wenn keiner der erkennenden Richter durch die fragliche Werbung angesprochen wird, kann eine Beweiserhebung zur Ermittlung des Verkehrsverständnisses entbehrlich sein, wenn nicht ersichtlich ist, dass die Fachkreise für die Beurteilung der Werbeangabe über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügen; außerdem können Gerichte, die wie der Senat ständig mit Wettbewerbssachen befasst sind, aufgrund ihres Erfahrungswissens in der Lage sein, eigenständig zu beurteilen, wie Fachkreise eine bestimmte Werbeaussage verstehen (vgl. BGH, GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft). - BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99
Elternbriefe
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 6 U 237/08
Rn. 28 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Tatrichter die Verkehrsauffassung insbesondere dann aufgrund eigener Sachkunde und Lebenserfahrung feststellen, wenn sich die fragliche Werbung an die Allgemeinheit richtet (vgl. BGH, GRUR 2002, 550, 552 - Elternbriefe). - BGH, 27.11.2003 - I ZR 94/01
Mondpreise?
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 6 U 237/08
Im Grundsatz hat der Kläger als Verletzter die rechtsbegründenden Tatsachen zu behaupten und zu beweisen, während der Beklagte (der Verletzer) diejenigen Umstände behaupten und beweisen muss, die den rechtsbegründenden Tatsachen ihre Bedeutung oder Grundlage nehmen (vgl. BGH, GRUR 1997, 229, 230 - Beratungskompetenz; GRUR 2004, 246, 247 - Mondpreise?;… Köhler- Bornkamm , UWG, 28. Auflage, § 5 Rn 3.19).
- BGH, 19.02.2004 - I ZR 76/02
Schlauchbeutel
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 6 U 237/08
Zum anderen muss der Gesichtspunkt der Interessenabwägung (vgl. zuletzt BGH WRP 04, 904 - Schlauchbeutel) eine gewisse Berücksichtigung finden, weil es den Herausgebern von "Auftragsverzeichnissen" jedenfalls nicht generell untersagt werden kann, für ihre Erzeugnisse eine griffige und vom Wortsinn her nicht unzutreffende Bezeichnung zu wählen. - BGH, 19.09.1996 - I ZR 124/94
Beratungskompetenz - Irreführung/Leistungsfähigkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 6 U 237/08
Im Grundsatz hat der Kläger als Verletzter die rechtsbegründenden Tatsachen zu behaupten und zu beweisen, während der Beklagte (der Verletzer) diejenigen Umstände behaupten und beweisen muss, die den rechtsbegründenden Tatsachen ihre Bedeutung oder Grundlage nehmen (vgl. BGH, GRUR 1997, 229, 230 - Beratungskompetenz; GRUR 2004, 246, 247 - Mondpreise?;… Köhler- Bornkamm , UWG, 28. Auflage, § 5 Rn 3.19). - OLG Frankfurt, 26.03.2009 - 6 U 242/08
Irreführende Werbung: Irreführungsgefahr bei Täuschung eines nur geringen Teils …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 6 U 237/08
Rn. 42 Zu berücksichtigen ist schließlich auch, dass für eine Irreführung ( § 5 UWG) ausnahmsweise auch die Täuschung eines eher geringen Teils des angesprochenen Verkehrs ausreichen kann, wenn nach den Gesamtumständen die Werbung gezielt auf eine solche Täuschung angelegt ist (vgl. Urteil des Senats v. 26.03.2009 - 6 U 242/08 = MMR 2009, 553).
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