Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 11.12.2023 - 6 U 25/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- verbraucherzentrale-bawue.de
Unzulässige Kontaktaufnahme nach Kündigung
- verbraucherzentrale.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 7 Abs. 1 S. 2; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 1, 2
Darstellen des Schreibens eines Mobilfunkanbieters nach Kündigung des Vertrags als eine unzumutbare Belästigung eines Verbrauchers in Form unerwünschter Werbung; Unterlassung der Verwendung der personenbezogenen Daten eines ehemaligen Kunden und einer Kontaktaufnahme
Kurzfassungen/Presse (4)
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
"Offene Fragen": Unlautere Kontaktaufnahme nach Kündigung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mobilfunkanbieter bittet um Rückruf - Hat ein Kunde gekündigt, ist es "unerwünschte (Rück-)Werbung", erneut Kontakt anzubahnen
- verbraucherzentrale-bawue.de (Kurzinformation)
Unzulässige Kontaktaufnahme nach Kündigung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Unzulässige Kontaktaufnahme nach Kündigung - Kontaktversuch des Mobilfunkbetreibers gegen ausdrücklichen Kundenwunsch stellt unzulässige Kundenwerbung dar
Verfahrensgang
- LG Kiel, 17.03.2023 - 15 HKO 39/22
- OLG Schleswig, 11.12.2023 - 6 U 25/23
Papierfundstellen
- MMR 2024, 252
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.03.2021 - VI ZR 505/19
Dieselskandal: Audi muss sich VW-Wissen nicht zurechnen lassen
Auszug aus OLG Schleswig, 11.12.2023 - 6 U 25/23
Genügt der Anspruchsgegner seiner sekundären Darlegungslast nicht, gilt die Behauptung des Unterlassungsgläubigers nach § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (BGH NJW 2021, 1669 Rn. 27). - BGH, 02.07.2009 - III ZR 333/08
Rechtsstellung des Verwalters eines Mietpools; Zulässigkeit des Bestreitens von …
Auszug aus OLG Schleswig, 11.12.2023 - 6 U 25/23
Erst recht kann eine Partei Umstände, für die sie die Darlegungslast trägt, nicht mit Nichtwissen bestreiten (BGH, Urt. v. 02.07.2009 - III ZR 333/08 = NJW-RR 2009, 1666, Rn. 14). - BGH, 27.11.2003 - I ZR 94/01
Mondpreise?
Auszug aus OLG Schleswig, 11.12.2023 - 6 U 25/23
Dies belegt auch nicht das durch den Kläger zitierte Urteil des BGH "Mondpreise", das im Gegenteil den Grundsatz der vollen Darlegungs- und Beweislast des Unterlassungsgläubigers für alle anspruchsbegründenden Umstände der Verletzungshandlung bestätigt (BGH, U. v. 27.11.2003, I ZR 94/01, NJW-RR 2004, 616, 617 Ziff. 3 - Mondpreise). - LG Kiel, 17.03.2023 - 15 HKO 39/22
Auszug aus OLG Schleswig, 11.12.2023 - 6 U 25/23
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 17.03.2023, Az. 15 HKO 39/22, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 1. des Tenors des angefochtenen Urteils wie folgt gefasst wird:.
- VG Bremen, 23.04.2025 - 4 K 2873/23
Nachvertragliche Haustürwerbung und DSGVO
Für den Werbenden muss ersichtlich werden können, dass keine Werbung gewünscht ist, was nicht bereits dann der Fall ist, wenn ein Vertrag gekündigt wird (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.12.2023 - 6 U 25/23, juris, bei welchem zusätzlich zur Kündigung ein Widerspruch zur Verwendung personenbezogener Daten vorlag).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 6 U 25/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- MIR - Medien Internet und Recht
Violeds vs. violed - Ansprüchen aus einer Unionsmarke kann, bei Branchennähe, der Einwand eines prioritätsälteren deutschen Unternehmenskennzeichens entgegengehalten werden
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Art 9 UMV, § 15 MarkenG
Einwand eines prioritätsälteren Rechts - rechtsportal.de
Geltendmachung eines markenrechtlichen Unterlassungsanspruchs; Vorliegen einer Verwechselungsgefahr; International Zuständigkeit des Unionsmarkengerichts; Territoriale Beschränkung eines deutschen Unternehmenskennzeichens
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Markenrecht: Einwand eines prioritätsälteren Rechts
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 01.02.2023 - 6 O 13/22
- OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 6 U 25/23
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2024, 322
- MIR 2024, Dok. 054
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (15)
- BGH, 27.03.2013 - I ZR 93/12
Baumann
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 6 U 25/23
Das Unternehmenskennzeichen der Beklagten zu 1 gewähre nur ein Recht zum firmenmäßigen Gebrauch, nicht aber zum Übergang zu einer markenmäßigen Benutzung (vgl. BGH GRUR 2013, 1150 Rn. 47 - Baumann I).c) Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Baumann I" (BGH, GRUR 2013, 1150 Rn. 47- Baumann I) führt nicht zu einer anderen Bewertung.
Im Verhältnis zwischen den Parteien war sie so zu stellen, als wäre ihr Unternehmenskennzeichen erst mit einer Priorität zum Ende des Lizenzverhältnisses entstanden (vgl. BGH, GRUR 2013, 1150 Rn. 46 - Baumann I).
Könne ihr danach die Führung einer Firma mit dem Namen ihres Gesellschafters Baumann nicht untersagt werden, rechtfertige dies aber nicht den Übergang von einer firmen- zu einer markenmäßigen Benutzung des angegriffenen Zeichens (vgl. BGH, GRUR 2013, 1150 Rn. 47- Baumann I).
bb) Dieser Entscheidung liegt die Sondersituation einer beendeten Lizenzbeziehung zwischen den Inhabern der kollidierenden Rechte zugrunde (vgl. z.B. BGH, GRUR 2013, 1150 Rn. 44 mwN - Baumann I;… Urteil vom 21.10.2015 - I ZR 173/14, GRUR 2016, 201 Rn. 31 - Ecosoil).
- BGH, 09.11.2017 - I ZR 110/16
form-strip II - Verletzung einer Unionsmarke: Einrede des Inhabers eines älteren …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 6 U 25/23
Der Anspruch des Verletzungsklägers reicht nur so weit, wie er auf prioritätsältere Rechte verweisen kann (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 09.11.2017 - I ZR 110/16,GRUR 2018, 516 Rn. 29 mwN - formstrip II).Auch nach der geltenden Fassung der Unionsmarkenverordnung ist es daher möglich, der Inanspruchnahme aus dem jüngeren Recht allein durch die Berufung auf das ältere Recht entgegenzutreten, ohne dessen Löschung zu betreiben (vgl. z.B. BGH, GRUR 2018, 516 Rn. 30 mwN - formstrip II).
Voraussetzung des Nichtigkeitseinwands war, dass die jüngere Marke und ihr Schutzbereich mit der älteren Marke und deren Schutzbereich identisch waren (Art. 8 Abs. 1 Buchst. a GMV), eine Verwechslungsgefahr zwischen jüngerer und älterer Marke bestand (Art. 8 Abs. 1 Buchst. b GMV), die jüngere Marke den Bekanntheitsschutz der älteren Marke verletzte (Art. 8 Abs. 5 GMV) oder dass ein älteres sonstiges Kennzeichenrecht der Benutzung der jüngeren Marke entgegenstand (Art. 8 Abs. 4 GMV) (vgl. BGH, GRUR 2018, 516 Rn. 33 mwN - formstrip II).
Die mit der Verordnung (EU) Nr. 2015/2424 vorgenommene Änderung des Art. 99 Abs. 3 GMV hat am Vorrang älterer Rechte gegenüber jüngeren Marken nichts geändert (BGH, GRUR 2018, 516 Rn. 26, 34 mwN - formstrip II).
Der in Art. 9 Abs. 2 UMV ausdrücklich erwähnte Vorrang der vor dem Zeitpunkt der Anmeldung oder dem Prioritätstag der Unionsmarke erworbenen Rechte besteht, wenn - wie in Art. 8 Abs. 1, 4 und 5 UMV geregelt (vgl. auch Art. 60 Abs. 1 Satz 1 Buchst. d, Abs. 2 UMV) - die jüngere Marke das ältere Recht verletzt oder das ältere Recht der Benutzung der jüngeren Marke entgegensteht und folglich der Inhaber des älteren Rechts Löschung der jüngeren Marke verlangen kann (BGH, GRUR 2018, 516 Rn. 34 mwN - formstrip II).
- BGH, 22.03.2012 - I ZR 55/10
METRO/ROLLER's Metro
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 6 U 25/23
Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Ähnlichkeitsgrad der einander gegenüberstehenden Bezeichnungen, der Kennzeichnungskraft des in Rede stehenden Kennzeichens und dem wirtschaftlichen Abstand der Tätigkeitsgebiete der Parteien (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 22.03.2012 - I ZR 55/10, GRUR 2012, 635 Rn. 12 mwN - METRO/ROLLER's Metro).Im Einzelfall können auch Überschneidungen in Randbereichen der Unternehmenstätigkeiten zu berücksichtigen sein (vgl. z.B. BGH…, Urteil vom 20.01.2011 - I ZR 10/09, GRUR 2011, 831 Rn. 23 - BCC; GRUR 2012, 635 Rn. 14 mwN - METRO/ROLLER's Metro).
(2) Soweit es für die Bestimmung des Grades der Kennzeichnungskraft bei einem Unternehmenskennzeichen - anders als bei einer Marke - darauf ankommt, ob der Verkehr das fragliche Kennzeichen nicht nur einem bestimmten, sondern gerade dem Unternehmen zuordnet, das für diese Bezeichnung Schutz beansprucht (vgl. z.B. BGH, GRUR 2012, 635 Rn. 18 mwN - METRO/ROLLER's Metro), ist das Unternehmensschlagwort der Beklagten zu 1 durchschnittlich kennzeichnungskräftig.
- BGH, 15.10.2020 - I ZR 135/19
PEARL/PURE PEARL - Gemeinschaftsmarkenrechtliche Verwechslungsgefahr: Prüfung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 6 U 25/23
(3) Zwischen den sich gegenüberstehenden Zeichen "violed" (Unternehmensschlagwort der Beklagten zu 1) und "Violeds" (Klagemarke) besteht eine sehr hohe (weit überdurchschnittliche) Zeichenähnlichkeit (siehe insofern z.B. BGH, GRUR 2021, 724 Rn. 61 mwN - PEARL/PURE PEARL).Dabei hat sie ausdrücklich aufgezeigt, dass sich angetrieben von der rasanten technischen Entwicklung bei den LEDs neue Anwendungsgebiete für UV-LEDs eröffneten (dazu, dass der Aspekt eines Know-how-Transfers im Markenrecht im Grenzbereich der Warenähnlichkeit für eine Verwechslungsgefahr sprechen kann, vgl. z.B. BGH, Urteil vom 15.10.2020 - I ZR 135/19, GRUR 2021, 724 Rn. 49 mwN - PEARL/PURE PEARL).
- BGH, 03.07.2014 - I ZB 77/13
Markenschutz: Ähnlichkeit von Waren - ZOOM/ZOOM
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 6 U 25/23
Für den Verkehr liegt insofern im Allgemeinen die Annahme nahe, dass sich ein Unternehmen auch mit der Herstellung, dem Vertrieb oder der Lizenzierung funktionell nahestehender Produkte befasst, um seine vorhandenen Erfahrungen, Marktkenntnisse und Kundenbeziehungen weitergehend nutzen zu können (vgl. z.B.BGH, GRUR 2015, 176 Rn. 20 mwN - ZOOM/ZOOM, zu einer Marke).Den Verhältnissen beim Vertrieb der Waren ist ebenfalls häufig - so auch hier - nur geringeres Gewicht beizumessen (BGH, GRUR 2015, 176 Rn. 27 mwN - ZOOM/ZOOM, zu einer Marke).
- BGH, 28.04.2016 - I ZR 82/14
Verletzung des Namensrechts: Schutz des Namensträgers bei Gebrauch seines Namens …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 6 U 25/23
Zu berücksichtigen sein kann auch, ob sich die Unternehmen mit ihren Produkten auf dem Markt tatsächlich begegnen, mithin jedenfalls eine Überschneidung der Kreise der Adressaten der jeweiligen Leistungen gegeben ist (vgl. z.B. BGH,GRUR 2016, 810 Rn. 65 mwN - profitbricks.es).Eine Branchennähe kann auch unter Einbeziehung einer etwaigen sachlichen Ausweitung des Tätigkeitsbereichs zu bejahen sein, sofern eine entsprechende Ausweitung naheliegend und nicht nur theoretisch ist (vgl. z.B. BGH…, Urteil vom 19.02.2009 - I ZR 135/06, juris Rn. 27 mwN - ahd.de; BGH, GRUR 2016, 810 Rn. 67 mwN - profitbricks.es).
- BGH, 15.02.2018 - I ZR 201/16
Zur markenrechtlichen Haftung für die durch eine Autovervollständigen-Funktion …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 6 U 25/23
Es reicht aus, dass sich eine rein beschreibende Verwendung nicht festzustellen lässt (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 15.02.2018 - I ZR 201/16, GRUR 2018, 935 Rn. 28 mwN - goFit).Von einer kennzeichenmäßigen Verwendung einer angegriffenen Bezeichnung ist auszugehen, wenn sie vom Verkehr als Hinweis auf ein Unternehmen oder auf eine bestimmte betriebliche Herkunft der im Zusammenhang mit der Bezeichnung angebotenen Produkte verstanden wird (vgl. z.B. BGH, GRUR 2018, 935 Rn. 47 mwN - goFit).
- BGH, 20.01.2011 - I ZR 10/09
BCC
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 6 U 25/23
Im Einzelfall können auch Überschneidungen in Randbereichen der Unternehmenstätigkeiten zu berücksichtigen sein (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 20.01.2011 - I ZR 10/09, GRUR 2011, 831 Rn. 23 - BCC;… GRUR 2012, 635 Rn. 14 mwN - METRO/ROLLER's Metro).Dabei gibt es eine (absolute) Branchenunähnlichkeit, die auch bei Identität der Zeichen nicht durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft des prioritätsälteren Unternehmenskennzeichens ausgeglichen werden kann (vgl. z.B. BGH, GRUR 2011, 831 Rn. 23 mwN - BCC).
- BGH, 05.11.2015 - I ZR 50/14
ConText - Schutz eines Unternehmenskennzeichens: Widersprüchlichkeit eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 6 U 25/23
Bei schlagwortfähigen Firmenbestandteilen ist der Kennzeichenschutz, der lediglich die Eignung voraussetzt, im Verkehr als Herkunftshinweis zu dienen, aus der Gesamtfirma abgeleitet und entsteht daher bereits mit dem Schutz der vollständigen Bezeichnung (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 05.11.2015 - I ZR 50/14, GRUR 2016, 705 Rn. 19 mwN - ConText).Zwar führen die Unterschiede in der Groß- und Kleinschreibung des jeweiligen Anfangsbuchstabens der Kollisionszeichen noch nicht aus dem Identitätsbereich hinaus (vgl. z.B. BGH, GRUR 2016, 705 Rn. 30 mwN - ConText).
- BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06
Streit um Domainnamen ahd.de
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 6 U 25/23
Eine Branchennähe kann auch unter Einbeziehung einer etwaigen sachlichen Ausweitung des Tätigkeitsbereichs zu bejahen sein, sofern eine entsprechende Ausweitung naheliegend und nicht nur theoretisch ist (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 19.02.2009 - I ZR 135/06, juris Rn. 27 mwN - ahd.de;… BGH, GRUR 2016, 810 Rn. 67 mwN - profitbricks.es). - BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06
METROBUS
- BGH, 21.10.2015 - I ZR 173/14
Ecosoil - Markenverletzungsklage einer insolventen Konzerngesellschaft und …
- BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05
HEITEC
- BGH, 07.11.2019 - I ZR 222/17
Kennzeichenschutz: Voraussetzungen für eine inländische relevante …
- BGH, 23.06.2016 - I ZR 241/14
Baumann II - Marken- und Wettbewerbsrecht: Vermeidung von Wertungswidersprüchen …
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