Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 6 U 31/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 UWG
Irreführende Werbung: Sternchenhinweis zur Berichtigung einer Werbeaussage - Judicialis
- Kanzlei Prof. Schweizer
Irreführung durch "eUVP **DM ... Sie haben gespart; DM ..."
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3 § 13 Abs. 2 Nr. 2
Voraussetzungen einer irreführenden Blickfangwerbung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wettbewerb; Verbraucherschutz; Unterlassungsanspruch; Werbehinweis; Irreführende Vorspiegelung eines Preisvorteils; Korrektur durch "Sternchenhinweis"
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main - 2 O 128/00
- LG Frankfurt/Main, 01.12.2000 - 3-20128/00
- OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 6 U 31/01
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99
Mitwohnzentrale.de
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 6 U 31/01
Die in ihrer konkreten Gesamtgestaltung angegriffene Werbung enthält irreführende (§ 3 UWG) Angaben über die Preisgestaltung, da sie beim durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, der das Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt (vgl. hierzu BGH WRP 02, 81, 84 Anwalts- und Steuerberatung; WRP 01, 1286, 1289- Mitwohnzentrale; WRP 2000, 517- Orient-Teppichmuster) die unzutreffende Vorstellung hervorrufen kann, bei dem dem verlangten Preis gegenübergestellten, als "eUVP" bezeichneten höheren Preis handele es sich um den aktuellen vom Hersteller empfohlenen Preis. - BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97
Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 6 U 31/01
Die in ihrer konkreten Gesamtgestaltung angegriffene Werbung enthält irreführende (§ 3 UWG) Angaben über die Preisgestaltung, da sie beim durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, der das Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt (vgl. hierzu BGH WRP 02, 81, 84 Anwalts- und Steuerberatung; WRP 01, 1286, 1289- Mitwohnzentrale; WRP 2000, 517- Orient-Teppichmuster) die unzutreffende Vorstellung hervorrufen kann, bei dem dem verlangten Preis gegenübergestellten, als "eUVP" bezeichneten höheren Preis handele es sich um den aktuellen vom Hersteller empfohlenen Preis. - BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97
Computerwerbung
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 6 U 31/01
Der Sternchenhinweis nimmt selbst nicht am Blickfang teil und wird daher nicht ohne weiteres beim Lesen des orangefarben unterlegten Kästchens wahrgenommen (vgl. hierzu BGH WRP 2000, 1248, 1251 - Computerwerbung -m.w.N.).
- BGH, 15.09.1999 - I ZR 131/97
Ehemalige Herstellerpreisempfehlung; kein generelles Werbungsverbot
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 6 U 31/01
Zwar kann grundsätzlich auch die dem verlangten Preis gegenübergestellte ehemalige Preisempfehlung dem Verkehr als sachgerechte Orientierungshilfe zur Einschätzung der Preiswürdigkeit dienen (vgl. BGH WRP 2000, 383, 385 - ehemalige Herstellerpreisempfehlung). - BGH, 19.04.2001 - I ZR 46/99
Anwalts- und Steuerkanzlei
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 6 U 31/01
Die in ihrer konkreten Gesamtgestaltung angegriffene Werbung enthält irreführende (§ 3 UWG) Angaben über die Preisgestaltung, da sie beim durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, der das Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt (vgl. hierzu BGH WRP 02, 81, 84 Anwalts- und Steuerberatung; WRP 01, 1286, 1289- Mitwohnzentrale; WRP 2000, 517- Orient-Teppichmuster) die unzutreffende Vorstellung hervorrufen kann, bei dem dem verlangten Preis gegenübergestellten, als "eUVP" bezeichneten höheren Preis handele es sich um den aktuellen vom Hersteller empfohlenen Preis. - OLG Köln, 27.04.2001 - 6 U 164/00
Verletzung von Markenrechten durch den Vertrieb von drei Haftklebestiften; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 6 U 31/01
Sie hat zur Verteidigung auf ihre schriftsätzlichen Ausführungen im vorausgegangenen Eilverfahren (2-3 0 143/00 Landgericht Frankfurt am Main/6 U 164/00 OLG Frankfurt am Main) verwiesen. - OLG Frankfurt, 22.03.2001 - 6 U 221/00
Irreführung einer Preisangabe unter Hinweis auf eine ehemalige unverbindliche …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 6 U 31/01
Dem Kläger steht - wie das Landgericht mit Recht angenommen und der erkennende Senat bereits nach Erlass des angefochtenen Urteils im vorausgegangenen Eilverfahren (6 U 221/00) mit Urteil vom 22.03.2001 (OLG-Report 01, 165 = GRUR-RR 2001, 242) ausgeführt hat - der geltend gemachte Unterlassungsanspruch aus §§ 3,13 Abs. 2 Nr. 3 UWG zu.
- OLG Frankfurt, 30.11.2006 - 6 U 24/06
Irreführende Werbung: Koppelung eines DSL-Phone-Angebots mit einer blickfangartig …
Gewinnt der Webeadressat schon aufgrund des Blickfangs einen bestimmten unzutreffenden Eindruck vom Inhalt des Angebots, dann kann die Irreführung nicht ohne weiteres durch einen - insofern dann berichtigenden und nicht nur erläuternden - Sternchenhinweis behoben werden, wenn der Adressat in diesem Hinweis nur übliche oder unbedeutende Zusatzinformationen erwartet und dessen Lektüre deshalb für entbehrlich halten mag (vgl. Urteile des Senats vom 11.04.2002 - 6 U 31/01 - [OLGR 2002, 227 f.] und vom 19.10.2006 - 6 U 98/06 - sowie Beschluss des Senats vom 01.04.2004 - 6 W 53/04).
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