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Rechtsprechung
   OLG München, 05.02.2015 - 6 U 3249/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,3030
OLG München, 05.02.2015 - 6 U 3249/14 (https://dejure.org/2015,3030)
OLG München, Entscheidung vom 05.02.2015 - 6 U 3249/14 (https://dejure.org/2015,3030)
OLG München, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - 6 U 3249/14 (https://dejure.org/2015,3030)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Verwechslungsgefahr von Marken mit einem Adlersymbol mit der Marke des Deutschen Fußballbunds

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwechslungsgefahr von Zeichen mit Marken und dem Logo des DFB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr von Zeichen mit Marken und dem Logo des DFB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lhr-law.de (Zusammenfassung)

    Niederlage für den Deutschen Fußballbund im Markenstreit mit Handelskette real

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Adler-Symbol auf Fanartikeln

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    DFB-Adler vor Nachahmung durch Merchandisingartikel geschützt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr von Zeichen mit Marken und dem Logo des DFB

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr von Zeichen mit Marken und dem Logo des DFB

  • handelsblatt.com (Pressemeldung, 13.03.2015)

    Adler-Symbolen: Teil-Niederlage für DFB im Rechtsstreit mit Real

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Markenschutz: Adler-Logo des DFB

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 12.12.2014)

    DFB gegen Real: Hat der Bundesadler Nasenlöcher?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 590
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 228/12

    Zur Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

    Auszug aus OLG München, 05.02.2015 - 6 U 3249/14
    Die Herkunftsfunktion ist beeinträchtigt, sofern das Zeichen zur Kennzeichnung der Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen verwendet wird (BGH GRUR 2014, 1101 Tz. 23 - Gelbe Wörterbücher).

    Dies setzt voraus, dass der Angriff gegen die Marke mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg verspricht (vgl. BGH GRUR 2014, 1101 LS 1 und Tz. 16 f. - Gelbe Wörterbücher; GRUR 2003, 1040 - Kinder I).

  • LG München I, 07.08.2014 - 11 HKO 10510/14

    Streit ums Federvieh: Real unterliegt dem DFB

    Auszug aus OLG München, 05.02.2015 - 6 U 3249/14
    11 HK O 10510/14, abgeändert:.

    Rn. 32 das Urteil des Landgerichts München I vom 7.8.2014, Az. 11 HK O 10510/14 abzuändern, die Beschlussverfügung der Kammer aufzuheben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.

  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 58/11

    Streitwertberechnung: Streitwerterhöhung bei hilfsweise geltend gemachten …

    Auszug aus OLG München, 05.02.2015 - 6 U 3249/14
    Rn. 85 Die hilfsweise Antragserweiterung hat der Senat, soweit darüber entschieden wurde, mit EUR 100.000,- bewertet (§ 45 Abs. 1 Satz 2 GKG; vgl. BGH WRP 2014, 192; OLG Köln WRP 2015, 241).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 78/06

    OSTSEE-POST

    Auszug aus OLG München, 05.02.2015 - 6 U 3249/14
    Wie bereits im Termin erörtert, stellen auf UWG gestützte Ansprüche neben kennzeichenrechtlichen Ansprüchen einen eigenen Streitgegenstand dar (BGH GRUR 2009, 783 - UHU; GRUR 2009, 672 LS 4 und Tz. 57 - Ostsee-Post; jeweils zu § 5 Abs. 2 UWG neben kennzeichenrechtlichen Ansprüchen) mit der Folge, dass die Antragserweiterung in zweiter Instanz nicht nur an den Bestimmungen der §§ 529 ff ZPO zu messen ist, sondern auch die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG als widerlegt anzusehen ist (…Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl., Rn. 218, Rn. 84, Seite 72 mwN).
  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 195/06

    UHU

    Auszug aus OLG München, 05.02.2015 - 6 U 3249/14
    Wie bereits im Termin erörtert, stellen auf UWG gestützte Ansprüche neben kennzeichenrechtlichen Ansprüchen einen eigenen Streitgegenstand dar (BGH GRUR 2009, 783 - UHU; GRUR 2009, 672 LS 4 und Tz. 57 - Ostsee-Post; jeweils zu § 5 Abs. 2 UWG neben kennzeichenrechtlichen Ansprüchen) mit der Folge, dass die Antragserweiterung in zweiter Instanz nicht nur an den Bestimmungen der §§ 529 ff ZPO zu messen ist, sondern auch die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG als widerlegt anzusehen ist (…Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl., Rn. 218, Rn. 84, Seite 72 mwN).
  • OLG Köln, 24.10.2014 - 6 U 211/13

    Verwechslungsgefahr des Titels einer Print-Zeitschrift mit der Bezeichnung für …

    Auszug aus OLG München, 05.02.2015 - 6 U 3249/14
    Rn. 85 Die hilfsweise Antragserweiterung hat der Senat, soweit darüber entschieden wurde, mit EUR 100.000,- bewertet (§ 45 Abs. 1 Satz 2 GKG; vgl. BGH WRP 2014, 192; OLG Köln WRP 2015, 241).
  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

    Auszug aus OLG München, 05.02.2015 - 6 U 3249/14
    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere die unterscheidungskräftigen oder dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2013, 833 Tz. 30 mwN - Culinaria/Villa Culinaria).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN …

    Auszug aus OLG München, 05.02.2015 - 6 U 3249/14
    Rn. 60 Eine markenmäßige Benutzung setzt voraus, dass das angegriffene Zeichen wie eine Marke benutzt wird, d.h. die Benutzung des Zeichens durch den Dritten die Hauptfunktion der Marke, den Verbrauchern die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann (EuGH GRUR 2009, 756 Tz. 58 - L'Oréal/Bellure; BGH GRUR 2010, 726 Tz. 16 - Opei-Blitz II).
  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 88/08

    Opel-Blitz II

    Auszug aus OLG München, 05.02.2015 - 6 U 3249/14
    Rn. 60 Eine markenmäßige Benutzung setzt voraus, dass das angegriffene Zeichen wie eine Marke benutzt wird, d.h. die Benutzung des Zeichens durch den Dritten die Hauptfunktion der Marke, den Verbrauchern die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann (EuGH GRUR 2009, 756 Tz. 58 - L'Oréal/Bellure; BGH GRUR 2010, 726 Tz. 16 - Opei-Blitz II).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus OLG München, 05.02.2015 - 6 U 3249/14
    Dies setzt voraus, dass der Angriff gegen die Marke mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg verspricht (vgl. BGH GRUR 2014, 1101 LS 1 und Tz. 16 f. - Gelbe Wörterbücher; GRUR 2003, 1040 - Kinder I).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der …

  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

  • BGH, 03.07.2014 - I ZB 77/13

    Markenschutz: Ähnlichkeit von Waren - ZOOM/ZOOM

  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

  • EuGH, 02.09.2010 - C-254/09

    Zafra Marroquineros / Calvin Klein Trademark Trust - Rechtsmittel - …

  • OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 70/07

    "Drei-Scherkopf-Rasierer" - Bindungswirkung der Markeneintragung für das …

  • OLG Hamburg, 21.06.2007 - 3 U 252/06

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung gegen die Verwendung einer Farbmarke …

  • KG, 20.11.2001 - 5 U 4282/00

    Voraussetzungen einer markenrechtlich relevanten Verwechslungsgefahr

  • OLG Nürnberg, 06.04.2021 - 3 U 2801/19

    Was ist, wenn der Fußballspieler nicht will?

    Rn. 144 Es ist jedoch weder dargetan noch ersichtlich, inwieweit die Klägerin im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft (vgl. OLG München, Urteil vom 05.02.2015 - 6 U 3249/14, GRUR 2015, 590, Rn. 39 - Adler im Kreis) geistige Eigentumsrechte - insbesondere Markenrechte - des Fußballers P…D…(Name) gegenüber dem Konkurrenten A…(Sportartikelhersteller) hätte geltend machen und dadurch die dem streitgegenständlichen Schadensersatzanspruch zugrundeliegenden Verletzungshandlungen verhindern können.
  • LG München I, 16.04.2019 - 33 O 2323/19

    Arzneimittel-Vertriebswege nach dem Brexit

    Gefordert wird in diesem Zusammenhang, dass die in Frage stehende Marke "offensichtlich zu Unrecht eingetragen" (OLG München GRUR 2015, 590, 594 - Adler im Kreis) und somit ihre Löschung "so gut wie feststehend" ist (OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 293 - Rotkoffer).
  • KG, 10.12.2025 - 5 W 168/25

    Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung im einstweiligen …

    Dringlichkeitsschädliches Verhalten wird aber regelmäßig anzunehmen sein, soweit ein neuer Streitgegenstand in das Verfahren eingeführt wird (vgl. OLG München, Urteil vom 5. Februar 2015 - 6 U 3249/14, GRUR 2015, 590 [juris Rn. 82]; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Urteil vom 10. September 2008 - 5 U 114/07, GRUR-RR 2009, 309 [juris Rn. 27];… vgl. auch Retzer in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 5. Aufl. 2021, § 12 Rn. 87;… BeckOK UWG/Scholz [1.10.2024], § 12 Rn. 38 ff.;… Spätgens/Danckwerts in Gloy/Loschelder/Danckwerts, WettbR-HdB, 5. Aufl. 2019, § 100 Rn. 58; jeweils mwN).
  • OLG München, 03.12.2020 - 29 U 7097/19

    Lio

    Rn. 39 hh) Dass Merchandising in vielen Bereichen und möglicherweise insbesondere im Bereich Kultur und Unterhaltung eine wesentliche Rolle spielen kann, ist daher für die Bejahung der Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit im hier zu entscheidenden Fall per se nicht ausreichend (so auch die st. Rspr., vgl. ua BGH, GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; OLG München, GRUR 2015, 590 Rn. 41 - Adler im Kreis, sowie die weiteren Nachweise bei Hacker, in: Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 9 Rn. 105).
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