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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.09.2017 - 6 U 34/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,75097
OLG Karlsruhe, 27.09.2017 - 6 U 34/17 (https://dejure.org/2017,75097)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.09.2017 - 6 U 34/17 (https://dejure.org/2017,75097)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. September 2017 - 6 U 34/17 (https://dejure.org/2017,75097)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 16.02.2024 - 21 U 65/23

    Bemessung der Vollstreckungssicherheit bei Verurteilung in Stellung einer …

    Die Entscheidung erfolgt nach mündlicher Verhandlung vor dem Senat durch ein Teilurteil, das durch die spätere Entscheidung in der Hauptsache auflösend bedingt ist (vgl. OLG Karlsruhe, Teilurteil vom 27. September 2017 - 6 U 34/17, juris Rn. 13).

    Dieses Ermessen unterliegt im Rahmen eines Antrags nach § 718 ZPO der Nachprüfung durch das Berufungsgericht (…vgl. OLG Karlsruhe, Teilurteil vom 10. Mai 2017 - 6 U 169/16, juris Rn. 13; Teilurteil vom 27. September 2017 - 6 U 34/17, juris Rn. 15).

    In ähnlicher Weise stellt auch die für den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes übliche Vorgehensweise, die von dem Gläubiger zu leistende Vollstreckungssicherheit nach dem Streitwert des zu vollstreckenden Unterlassungsanspruchs zu bemessen, auf die pauschalierende Erwägung ab, dass einem niedrigen Streitwert im Regelfall auch eine entsprechend geringe Bedeutung der zu untersagenden Geschäftstätigkeit für den Betrieb des Unterlassungsschuldners entsprechen wird (vgl. z.B. OLG Karlsruhe, Teilurteil vom 27.09.2017 - 6 U 34/17, juris Rn. 18;… OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 08.03.2012, I-2 U 65/12, juris Rn. 20 ff.).

    Da die Beklagte schon nicht geltend gemacht hat, dass der Senat ihr zu dieser Frage weiteren Vortrag gestatten müsse, kann der Senat in diesem Zusammenhang auch die Frage dahin stehen lassen, ob der Auffassung zu folgen wäre, dass im Verfahren nach § 718 ZPO weiterer, den Parteien aber schon erstinstanzlich möglicher Sachvortrag zur Bemessung der Vollstreckungssicherheit nicht mehr nachgeschoben werden darf (vgl. für eine solche Tatsachenpräklusion z.B. OLG Karlsruhe, Teilurteil vom 29.07.2019 - 6 U 34/17, juris Rn. 16 ff. m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 U 131/22

    Streamingdienst - Vorabentscheidung des Berufungsgerichts über die Heraufsetzung …

    Rn. 16 Nach § 709 ZPO i.V.m. § 108 ZPO entscheidet das Gericht über die Höhe der Sicherheitsleistung von Amts wegen nach pflichtgemäßem, im Berufungsrechtszug überprüfbaren Ermessen (…Senat, Teil-Urteile vom 10.05.2017 - 6 U 169/16 , juris Rn. 13 ; vom 27.09.2017 - 6 U 34/17 juris Rn. 15;… vom 10.10.2018 - 6 U 82/18 juris Rn. 29 ).

    Rn. 27 aa) Ohne Erfolg wendet die Beklagte gegen diese Schätzung ein, das Landgericht habe unter unzutreffender Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 27.09.2017 - 6 U 34/17 - letztlich angenommen, die Beklagte hätte darlegen und begründen müssen, warum sie auf die Nutzung des Klagepatents wirtschaftlich angewiesen sei.

    Deshalb ist es einer Partei insbesondere nicht gestattet, in diesem Zusammenhang erstmals im Berufungsrechtszug einen streitigen Sachverhalt vorzutragen, der bereits dem Landgericht hätte unterbreitet werden können und gestützt hierauf, eine Erhöhung oder Ermäßigung der festgesetzten Sicherheitsleistung zu verlangen (Senat, Teilurteil v. 27.09.2017, 6 U 34/17 juris Rn. 16 f.;… OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 14.02.2008, 2 U 90/07 juris Rn. 9;… Teilurteil vom 31.10.2019, 2 U 35/19 juris Rn. 12;… Teilurteil vom 02.02.2012, 2 U 91/11 juris Rn. 8.).

  • OLG Karlsruhe, 10.10.2018 - 6 U 82/18

    Drucker - Bemessung der Höhe der Vollstreckungssicherheit in einem …

    Die Entscheidung erfolgt nach mündlicher Verhandlung vor dem Senat durch ein Teilurteil, das durch die spätere Entscheidung in der Hauptsache auflösend bedingt ist (Senat, Teilurteil vom 27. September 2017 - 6 U 34/17, juris Rn. 13).

    Rn. 29 a) Das Gericht entscheidet im Fall des § 709 ZPO i.V. mit § 108 ZPO über die Höhe der Sicherheitsleistung von Amts wegen nach pflichtgemäßem, im Berufungsrechtszug überprüfbarem Ermessen (…Senat, Teilurteile vom 10. Mai 2017 - 6 U 169/16 , juris Rn. 13 ; vom 27. September 2017 - 6 U 34/17, juris Rn. 15).

  • KG, 07.05.2024 - 21 U 129/23

    Bemessung der Sicherheitsleistung zum Schutz eines Vollstreckungsschuldners vor …

    Rn. 5 1. Über den Antrag ist ohne mündliche Verhandlung (§ 718 Abs. 1 S. 2 ZPO) durch Teilurteil zu entscheiden, das unanfechtbar (§ 718 Abs. 2 ZPO) und durch die instanzabschließende Entscheidung des Senats in der Hauptsache auflösend bedingt ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. September 2017, 6 U 34/17; OLG Frankfurt, Urteil vom 16. Februar 2024, 21 U 65/23; OLG Brandenburg, Urteil vom 14. März 2024, 12 U 210/23).
  • LG Köln, 03.12.2019 - 31 O 318/15

    Zur Frage wann eine bekannte Marke im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG …

    Rn. 60 In diesem Zusammenhang hat die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 07.02.2018 in der Parallelsache 31 O 308/15 (=6 U 34/17) ausgeführt:.
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