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Weitere Entscheidungen unten: OLG Schleswig, 10.06.2010 | KG, 14.09.2010

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.05.2012 - 6 U 42/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12256
OLG Brandenburg, 29.05.2012 - 6 U 42/09 (https://dejure.org/2012,12256)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.05.2012 - 6 U 42/09 (https://dejure.org/2012,12256)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Mai 2012 - 6 U 42/09 (https://dejure.org/2012,12256)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB-KK 94 § 1 Abs. 1 a; MB-KK 94 § 4 Abs. 2
    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für naturheilkundliche Leistungen eines Orthopäden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für naturheilkundliche Leistungen eines Orthopäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2012 - 6 U 42/09
    Rn. 79 Nach gefestigter Rechtsprechung ist deshalb eine Heilbehandlung medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen (BGH, Urteil vom 12.3.2003, IV RZ 278/01, VersR 2003, 581, zitiert nach Juris Rn 27).
  • BGH, 14.01.2010 - III ZR 188/09

    Arztvertrag: Vergütungsanspruch eines vom behandelnden Arzt beauftragten …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2012 - 6 U 42/09
    Wird der Arzt auf einem Gebiet tätig, auf dem er Leistungen fachlich nicht erbringen kann und darf, ist er auch nicht berechtigt, eine Abrechnung gegenüber dem Patienten vorzunehmen (BGH, Urteil vom 14.1.2010, III ZR 188/09, NJW 2010, 1200, zitiert nach Juris Rn 11).
  • BGH, 30.11.1977 - IV ZR 69/76

    Ambulante Behandlung in Diagnose-Klinik

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2012 - 6 U 42/09
    Aber auch die bei ihr möglicherweise tätigen approbierten Ärzte fallen nach dem Wortsinn nicht unter § 4 Abs. 2 MB/KK, weil sie keine selbständige Niederlassung begründet haben (so BGH, Urteil vom 30.11.2007, IV ZR 69/76 zum gleichlautenden § 4 Abs. 2 AVBKK/KHT).
  • OLG Köln, 23.01.1992 - 5 U 96/91

    Behandlung durch bei einer GmbH angestellte Zahnärzte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2012 - 6 U 42/09
    Erbringt also eine GmbH eine Laborleistung, ist das Krankenversicherungsunternehmen nicht zur Leistung verpflichtet (so auch OLG Hamm, Urteil vom 24.6.1992, 20 U 90/92, NJW 1993, 801; OLG München, Urteil vom 6.2.1992, 6 U 5645/91, MDR 1993, 40; jeweils zitiert nach Juris; OLG Köln, Urteil vom 23.1.1992, 5 U 96/91, r+s 1992, 100, zitiert nach beck-online).
  • OLG Hamm, 24.06.1992 - 20 U 90/92

    Niederlassung; Arzt; Beruf; Praxis; GmbH; Leistungsausschluß für …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2012 - 6 U 42/09
    Erbringt also eine GmbH eine Laborleistung, ist das Krankenversicherungsunternehmen nicht zur Leistung verpflichtet (so auch OLG Hamm, Urteil vom 24.6.1992, 20 U 90/92, NJW 1993, 801; OLG München, Urteil vom 6.2.1992, 6 U 5645/91, MDR 1993, 40; jeweils zitiert nach Juris; OLG Köln, Urteil vom 23.1.1992, 5 U 96/91, r+s 1992, 100, zitiert nach beck-online).
  • LG Köln, 02.04.1991 - 25 O 281/90

    Behandlung durch bei einer GmbH angestellte Zahnärzte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2012 - 6 U 42/09
    Erbringt also eine GmbH eine Laborleistung, ist das Krankenversicherungsunternehmen nicht zur Leistung verpflichtet (so auch OLG Hamm, Urteil vom 24.6.1992, 20 U 90/92, NJW 1993, 801; OLG München, Urteil vom 6.2.1992, 6 U 5645/91, MDR 1993, 40; jeweils zitiert nach Juris; OLG Köln, Urteil vom 23.1.1992, 5 U 96/91, r+s 1992, 100, zitiert nach beck-online).
  • OLG München, 06.02.1992 - 6 U 5645/91

    Wettbewerb; Hinweis auf Nichterstattung; Laborinstitut als GmbH; Niedergelassener …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2012 - 6 U 42/09
    Erbringt also eine GmbH eine Laborleistung, ist das Krankenversicherungsunternehmen nicht zur Leistung verpflichtet (so auch OLG Hamm, Urteil vom 24.6.1992, 20 U 90/92, NJW 1993, 801; OLG München, Urteil vom 6.2.1992, 6 U 5645/91, MDR 1993, 40; jeweils zitiert nach Juris; OLG Köln, Urteil vom 23.1.1992, 5 U 96/91, r+s 1992, 100, zitiert nach beck-online).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 10.06.2010 - 6 U 42/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14759
OLG Schleswig, 10.06.2010 - 6 U 42/09 (https://dejure.org/2010,14759)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.06.2010 - 6 U 42/09 (https://dejure.org/2010,14759)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - 6 U 42/09 (https://dejure.org/2010,14759)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Werbung für "Geist-Chirurgie" mit Heilerfolg ist ohne wissenschaftliche Grundlage irreführend

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • schleswig-holstein.de PDF, S. 12 (Pressemitteilung)

    Reiseangebot zu "Geist-Chirurgie" als irreführende Werbung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geist-Chirurgie-Reise und irreführende Werbung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Irreführendes Reiseangebot zu "Geist-Chirurgie"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung für therapeutische Reise zu "Geistheilern" unzulässig

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Die Geister die ich rief - Reiseangebot zu "Geist-Chirurgie" als irreführende Werbung eingestuft

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Irreführung durch Werbung für therapeutische Erfolge von "Geist-Chirurgie" auf den Philippinen

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 20.03.2007 - 1 BvR 1226/06

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Geistheilers

    Auszug aus OLG Schleswig, 10.06.2010 - 6 U 42/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 20. März 2007 (Az.: 1 BvR 1226/06; NJW-RR 2007, 1048 ff.) zu "Geistheilern" dargelegt, dass die Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes die Grenzen unzulässiger Werbung für Arznei- und andere Mittel zur Behandlung von Krankheiten festlegt.
  • LG Köln, 21.12.2022 - 84 O 186/21
    In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass eine sekundäre Darlegungs- und Beweislast des Unterlassungsschuldners erst entsteht, sofern der Unterlassungsgläubiger substantiiert die Umstrittenheit der vom Unterlassungsschuldner in Anspruch genommenen Wirkung/Wirkungsweise darlegt (vgl. BGH GRUR 1991, 848 ff. - Rheumalind II; OLG Karlsruhe MD 2007, 831, 834; OLG München MD 2017, 186 ff.; OLG Frankfurt am Main WRP 2014, 103 ff.; KG MD 1997, 572; OLG Hamm MD 2011, 158; OLG Hamburg MD 2011, 222; OLG Schleswig-Holstein, SchlHA 2010, 402; OLG Zweibrücken MD 2009, 695; OLG Celle GRUR-RR 2008, 441; OLG Bamberg MD 2007, 522; OLG Stuttgart MD 2006, 631; OLG Hamm, Urteil vom 20.05.2014 - 4 U 57/13).
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Rechtsprechung
   KG, 14.09.2010 - 6 U 42/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14140
KG, 14.09.2010 - 6 U 42/09 (https://dejure.org/2010,14140)
KG, Entscheidung vom 14.09.2010 - 6 U 42/09 (https://dejure.org/2010,14140)
KG, Entscheidung vom 14. September 2010 - 6 U 42/09 (https://dejure.org/2010,14140)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 aF VVG, § 49 aF VVG, § 12 Abs 1 UAbs 1 Buchst b AKB, § 286 Abs 1 ZPO
    Kfz-Teilkaskoversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Kraftfahrzeugdiebstahls

  • verkehrslexikon.de

    Den Anforderungen an die Beweisführung bei der Geltendmachung einer Entschädigungsleistung aus der Teilkaskoversicherung wegen Diebstahls

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Anforderungen an die Beweisführung bei der Geltendmachung einer Entschädigungsleistung aus der Teilkaskoversicherung wegen Diebstahls

  • rechtsportal.de

    Nachweis des äußeren Bildes eines Fahrzeugdiebstahls in der Fahrzeugversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachweis des äußeren Bildes eines Fahrzeugdiebstahls in der Fahrzeugversicherung

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Papierfundstellen

  • NZV 2012, 302 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus KG, 14.09.2010 - 6 U 42/09
    Da die Parteien - dies ergibt eine Auslegung des Versicherungsvertrages im Hinblick auf die in Entwendungsfällen typische Beweisnot - eine Absenkung der normalen Beweisanforderungen vereinbart haben (BGH NZV 1995, 394; BGH NJW-RR 1996, 275), wird es als ausreichend, aber auch notwendig angesehen, dass der Versicherungsnehmer den Beweis für das so genannte "äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung" erbringt.

    Dazu genügt es, dass er ein Mindestmaß an Tatsachen darlegt und beweist, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine Wegnahme gegen den Willen des Berechtigten zulassen (BGH VersR 1996, 319 und 575; NJW 1995, 2169).

  • BGH, 26.03.1997 - IV ZR 91/96

    Vernehmung von Zeugen zum Beweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus KG, 14.09.2010 - 6 U 42/09
    Zu diesem Mindestmaß an Tatsachen gehören das Abstellen des versicherten Fahrzeugs an einem bestimmten Ort einerseits und das spätere Nicht-Wiederauffinden gegen den Willen des Versicherungsnehmers andererseits; hinsichtlich dieser Tatsachen muss der Versicherungsnehmer allerdings den Vollbeweis führen (vgl. im Einzelnen BGH VersR 1997, 733, 734; VersR 1993, 571).
  • BGH, 13.12.1995 - IV ZR 54/95

    Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus KG, 14.09.2010 - 6 U 42/09
    Dazu genügt es, dass er ein Mindestmaß an Tatsachen darlegt und beweist, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine Wegnahme gegen den Willen des Berechtigten zulassen (BGH VersR 1996, 319 und 575; NJW 1995, 2169).
  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus KG, 14.09.2010 - 6 U 42/09
    Zu diesem Mindestmaß an Tatsachen gehören das Abstellen des versicherten Fahrzeugs an einem bestimmten Ort einerseits und das spätere Nicht-Wiederauffinden gegen den Willen des Versicherungsnehmers andererseits; hinsichtlich dieser Tatsachen muss der Versicherungsnehmer allerdings den Vollbeweis führen (vgl. im Einzelnen BGH VersR 1997, 733, 734; VersR 1993, 571).
  • BGH, 08.11.1995 - IV ZR 221/94

    Beweisführung bei einem Einbruchdiebstahl durch Versicherungsnehmer und …

    Auszug aus KG, 14.09.2010 - 6 U 42/09
    Da die Parteien - dies ergibt eine Auslegung des Versicherungsvertrages im Hinblick auf die in Entwendungsfällen typische Beweisnot - eine Absenkung der normalen Beweisanforderungen vereinbart haben (BGH NZV 1995, 394; BGH NJW-RR 1996, 275), wird es als ausreichend, aber auch notwendig angesehen, dass der Versicherungsnehmer den Beweis für das so genannte "äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung" erbringt.
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