Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG München, 07.12.2017 - 6 U 4503/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,66608
OLG München, 07.12.2017 - 6 U 4503/16 (https://dejure.org/2017,66608)
OLG München, Entscheidung vom 07.12.2017 - 6 U 4503/16 (https://dejure.org/2017,66608)
OLG München, Entscheidung vom 07. Dezember 2017 - 6 U 4503/16 (https://dejure.org/2017,66608)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,66608) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.09.2016 - X ZR 163/12

    Patentrecht: Schadensersatzanspruch eines übergangenen Mitberechtigten bei …

    Auszug aus OLG München, 07.12.2017 - 6 U 4503/16
    Rn. 109 In seinem Urteil " Beschichtungsverfahren " (GRUR 2016, 1257) hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, das Verhältnis mehrerer an einer Erfindung Berechtigter richte sich nach den Regeln des Gemeinschaftsrechts in §§ 741 ff. BGB (…BGH a.a.O. - Beschichtungsverfahren , Tz. 17).

    Rn. 117 c) In seinem Urteil " Beschichtungsverfahren " hat der Bundesgerichtshof betreffend die Anmeldung eines europäischen Patents durch einen Mitberechtigten allein und ohne Zustimmung eines weiteren (klagenden) Mitberechtigten ausgeführt, auf den Fall sei deutsches Recht anzuwenden, da die damalige Klägerin die außervertragliche Schadenshaftung des Beklagten i.S.v. Art. 40 Abs. 1 Satz 1 EGBGB geltend mache (BGH GRUR 2016, 1257 Tz. 15).

  • BGH, 17.05.2011 - X ZR 53/08

    Atemgasdrucksteuerung

    Auszug aus OLG München, 07.12.2017 - 6 U 4503/16
    Soweit die Universität W... diesbezüglich Empfehlungen ausgesprochen habe, seien diese jedenfalls nicht so konkret gewesen, dass die Feststellung getroffen werden könne, die Klägerin habe nur "nach den Weisungen eines Erfinders oder eines Dritten" gehandelt (vgl. BGH GRUR 2011, 903 Tz. 14 - Atemgasdrucksteuerung ).

    Das Landgericht hat unter Hinweis darauf, dass der Offenbarungsgehalt der der Patentfamilie 1 zugrunde liegenden Erfindung nicht über den Inhalt der Patentansprüche hinausgehe und unter Darstellung der Rechtsprechung zu den Voraussetzungen einer Miterfinderschaft - namentlich dergestalt, dass dessen Beitrag zur Erfindung nicht selbständig erfinderisch sein müsse, ein solcher vielmehr nur dann nicht ausreiche, wenn er den Gesamterfolg nicht beeinflusst habe und deshalb für die Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe unwesentlich oder nur auf Weisung hin geschaffen worden sei (vgl. BGH GRUR 2011, 903 - Atemgasdrucksteuerung ; BGH GRUR 2004, 50, 51 - Verkranzungsverfahren ) - festgestellt, dass die Mitarbeiter der Klägerin nicht Alleinerfinder seien, demgemäß ihrer im Hauptantrag geltend gemachten Klage auf Übertragung des deutschen Patents DE 112012006645 (A5) sowie der Europäischen Patentanmeldung EP 2892860 (A1) - insoweit ist zwischenzeitlich ein europäisches Patent erteilt (EP 2892860 A1, Anl. B41) erteilt worden - nicht stattzugeben sei, sondern ihr nur ein Anspruch auf Mitberechtigung an diesem Schutzrecht bzw. dieser Schutzrechtsanmeldung zustehe, damit begründet, dass die Mitarbeiter der Klägerin Dr. A..., Dr. Ad... und Dr. B... zwar unwiderlegt einen Beitrag an der Erfindung geleistet hätten, insbesondere in Richtung auf das Auffinden des Merkmals 3.1 (Einbringen des Reduktionsmittels in einer nicht-oxidierenden Atmosphäre) sowie in Bezug auf den Versuchsaufbau und den -ablauf.

  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 142/01

    "Verkranzungsverfahren"; Begriff des Erfinders

    Auszug aus OLG München, 07.12.2017 - 6 U 4503/16
    Das Landgericht hat unter Hinweis darauf, dass der Offenbarungsgehalt der der Patentfamilie 1 zugrunde liegenden Erfindung nicht über den Inhalt der Patentansprüche hinausgehe und unter Darstellung der Rechtsprechung zu den Voraussetzungen einer Miterfinderschaft - namentlich dergestalt, dass dessen Beitrag zur Erfindung nicht selbständig erfinderisch sein müsse, ein solcher vielmehr nur dann nicht ausreiche, wenn er den Gesamterfolg nicht beeinflusst habe und deshalb für die Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe unwesentlich oder nur auf Weisung hin geschaffen worden sei (vgl. BGH GRUR 2011, 903 - Atemgasdrucksteuerung ; BGH GRUR 2004, 50, 51 - Verkranzungsverfahren ) - festgestellt, dass die Mitarbeiter der Klägerin nicht Alleinerfinder seien, demgemäß ihrer im Hauptantrag geltend gemachten Klage auf Übertragung des deutschen Patents DE 112012006645 (A5) sowie der Europäischen Patentanmeldung EP 2892860 (A1) - insoweit ist zwischenzeitlich ein europäisches Patent erteilt (EP 2892860 A1, Anl. B41) erteilt worden - nicht stattzugeben sei, sondern ihr nur ein Anspruch auf Mitberechtigung an diesem Schutzrecht bzw. dieser Schutzrechtsanmeldung zustehe, damit begründet, dass die Mitarbeiter der Klägerin Dr. A..., Dr. Ad... und Dr. B... zwar unwiderlegt einen Beitrag an der Erfindung geleistet hätten, insbesondere in Richtung auf das Auffinden des Merkmals 3.1 (Einbringen des Reduktionsmittels in einer nicht-oxidierenden Atmosphäre) sowie in Bezug auf den Versuchsaufbau und den -ablauf.
  • BGH, 11.11.1980 - X ZR 58/79

    Spinnturbine II

    Auszug aus OLG München, 07.12.2017 - 6 U 4503/16
    Der entnommene Gegenstand und die angegriffene Patentanmeldung bzw. das angegriffene Patent müssen nach Aufgabe und Lösung übereinstimmen, welche nicht nach der subjektiven Vorstellung der Beteiligten, sondern objektiv anhand der tatsächlichen Lösung der technischen Probleme zu bestimmen sind (vgl. BGH GRUR 1981, 186 - Spinnturbine II ;… Keukenschrijver a.a.O., § 21 Rn. 57;… Moufang a.a.O., § 21 Rn. 47).
  • EuGH, 17.11.2011 - C-412/10

    Homawoo - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Auf außervertragliche …

    Auszug aus OLG München, 07.12.2017 - 6 U 4503/16
    Die Rom-II-VO solle nach ihrem Schutzzweck die Vorhersehbarkeit des Ausgangs von Rechtsstreitigkeiten, die Sicherheit in Bezug auf das anzuwendende Recht und die einheitliche Anwendung der Verordnung in allen Mitgliedstaaten gewährleisten (EuGH a.a.O. - Nintendo/BigBen , Tz. 102 unter Bezugnahme auf EuGH, Urt. v. 17.11.2011, C-412/10 - Homawoo ; nachgewiesen in juris).
  • BGH, 10.11.1982 - VIII ZR 156/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung vertraglicher …

    Auszug aus OLG München, 07.12.2017 - 6 U 4503/16
    Dies gelte nicht nur für Leistungsklagen, sondern auch für Feststellungsklagen (vgl. BGH Urt. v. 10.11.1982 - VIII ZR 156/81).
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2024 - 2 U 31/24

    Kaffeekapsel

    (aa) Der Anspruch nach Art. 11 § 5 Abs. 1 IntPatÜG setzt voraus, dass sich der Anspruchsteller zum maßgeblichen Zeitpunkt im Besitz einer fertigen Erfindung befunden hat, die mit dem Gegenstand der Anmeldung oder des erteilten Patents - hier des EP 'XXX - wesensgleich ist (…Senat, Teilurt. v. 23.06.2016 - I-2 U 71/11, juris Rn. 91 - Waschturm für Rauchgas-Einrichtung; OLG München, Urt. v. 07.12.2017 - 6 U 4503/16, juris Rn. 117;… Benkard/Melullis, PatG, 12. Aufl. 2023, § 8 Rn. 21).

    (aaa) Die Erfindung des Vindikationsklägers ist mit dem Gegenstand der streitigen Anmeldung wesensgleich, wenn beide im technischen Problem und seiner Lösung im Wesentlichen übereinstimmen (vgl. BGH, GRUR 1981, 186, 188 - Spinnturbine II;… Senat, Teilurt. v. 23.06.2016 - I-2 U 71/11, juris Rn. 91 - Waschturm für Rauchgas-Einrichtung;… Urt. v. 09.03.2017 - I-2 U 42/16, BeckRS 2017, 109831 Rn. 58 - Tropfenabscheideranordnung; OLG München, Urt. v. 07.12.2017 - 6 U 4503/16, juris Rn. 117;… BeckOK PatR/Konertz/Kubis, 33. Ed. Stand: 15.07.2024, § 8 Rn. 20).

    Entscheidend ist, welches technische Problem durch die angemeldete Erfindung tatsächlich gelöst wird (BGH, GRUR 1981, 186, 188 f. - Spinnturbine II;… Senat, Teilurt. v. 23.06.2016 - I-2 U 71/11, juris Rn. 101 - Waschturm für Rauchgas-Einrichtung;… Urt. v. 09.03.2017 - I-2 U 42/16, BeckRS 2017, 109831 Rn. 58 - Tropfenabscheideranordnung; OLG München, Urteil vom 07.12.2017 - 6 U 4503/16, juris Rn. 117;… BeckOK/Konertz/Kubis, PatR, 33. Ed. Stand: 15.07.2024, § 8 Rn. 20).

    Er muss dartun und ggf. nachweisen, dass die Anmeldung auf seine erfinderische Leistung zurückgeht (…vgl. Senat, Teilurt. v. 23.06.2016 - I-2 U 71/11, juris Rn. 110 - Waschturm für Rauchgas-Einrichtung; OLG München, Urt. v. 07.12.2017 - 6 U 4503/16, juris Rn. 135;… Benkard/Melullis, PatG, 12. Aufl. 2023, § 8 PatG Rn. 47;… Haedicke/Timmann/Pansch, Handbuch des Patentrechts, 2. Aufl. 2020, § 10 Rn. 246).

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2025 - 2 U 1/24

    Schutzfähigkeit des Streitpatents "Schweißvorrichtung zum Aufschweißen von Bolzen …

    Rn. 92 Allgemeinen Regeln folgend hat im Rahmen der Vindikationsansprüche nach Art. 11 § 5 IntPatÜG bzw. § 8 PatG der Vindikationskläger dazulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen, dass er Erfinder ist (…Senat, Teilurt. v. 23.06.2016 - I-2 U 71/11, juris Rn. 110 - Waschturm für Rauchgas-Einrichtung; OLG München, Urt. v. 07.12.2017 - 6 U 4503/15, BeckRS 2017, 152300 Rn. 92 - Einräumung von Mitberechtigung an Patenten über Vindikationsansprüche;… BeckOK PatR/Konertz/Kubis, 33. Ed. 15.07.2024, PatG § 8 Rn. 49).
  • LG Düsseldorf, 25.04.2024 - 4c O 17/23

    Elektrolysezellen

    Bei den einzelnen Nationalisierungen der Europäischen Anmeldungen kommt es somit auf die jeweiligen materiell-rechtlichen Regelungen zur Beurteilung eines Vindikationsanspruchs an (OLG München, BeckRS 2017, 152300).

    Der entnommene Gegenstand und die angegriffene Patentanmeldung bzw. das angegriffene Patent müssen nach Aufgabe und Lösung übereinstimmen, welche nicht nach der subjektiven Vorstellung der Beteiligten, sondern objektiv anhand der tatsächlichen Lösung der technischen Probleme zu bestimmen sind (vgl. OLG München Urt. v. 07.12.2017 - 6 U 4503/16, BeckRS 2017, 152300, Rn. 83).

  • LG München I, 30.01.2025 - 7 O 6695/22

    Patentanmeldung, Klagepatents, Erfindungsbesitz, Klageabweisung, Vorläufige …

    Entsprechendes gilt im Anwendungsbereich des Art. 11 § 5 IntPatÜG (OLG München BeckRS 2017, 152300 Rn. 92).
  • LG München I, 15.10.2024 - 7 O 13928/23

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, …

    Entsprechendes gilt im Anwendungsbereich des Art. 11 § 5 IntPatÜG (OLG München BeckRS 2017, 152300 Rn. 92).
  • LG Düsseldorf, 11.07.2024 - 4a O 64/22

    Kerze

    Anerkannt ist ebenso, dass, wenn es um die Einräumung einer Mitberechtigung an einer von zwei Deutschen in Deutschland entwickelten Lehre geht, die begehrte Mitberechtigung an ausländischen Anmeldungen nach deutschem Recht einzuräumen sein kann (vgl. OLG München BeckRS 2017, 152300 Rn. 111; Werner, GRUR-Prax 2019, 149).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG München
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht