Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidungen unten: OLG Schleswig, 01.07.2026 | OLG Schleswig, 05.11.2025

Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.06.2025 - 6 U 52/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,15917
OLG Köln, 27.06.2025 - 6 U 52/25 (https://dejure.org/2025,15917)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.06.2025 - 6 U 52/25 (https://dejure.org/2025,15917)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Juni 2025 - 6 U 52/25 (https://dejure.org/2025,15917)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,15917) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    Dubai-Schokolade muss grundsätzlich aus Dubai stammen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Bezeichnung Dubai Chocolate

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Dubai-Hype - Dubai-Schokolade muss grundsätzlich auch tatsächlich aus Dubai stammen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Irreführung durch Bezeichnung "Dubai-Schokolade" wenn diese nicht aus Dubai stammt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dubai-Schokolade? Muss aus Dubai stammen!

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Dubai-Schokolade muss auch aus Dubai kommen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Dubai-Schokolade muss grundsätzlich aus Dubai stammen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Dubai-Schokolade muss grundsätzlich aus Dubai stammen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bezeichnung "Dubai Handmade Chocolate" als einfache geographische Herkunftsbezeichnung; Umwandlung einer geographischen Herkunftsangabe in eine Gattungsbezeichnung

In Nachschlagewerken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2025, 1173
  • MIR 2025, Dok. 046
  • BB 2025, 1602 (S)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 120/98

    SPA; Anspruch auf Rücknahme einer Markenanmeldung

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2025 - 6 U 52/25
    Sie liegt erst vor, wenn ein nur noch ganz unbeachtlicher Teil der Verkehrskreise in der Angabe einen Hinweis auf die geographische Herkunft der Ware oder Dienstleistung sieht (BGH GRUR 2001, 420, 421 - SPA mwN;… Ströbele/Hacker/Thiering, a.a.O., § 126 Rn. 76 mwN).

    Rn. 59 Von der Gefahr einer Irreführung über die geografische Herkunft der Produkte ist auszugehen, wenn die angegriffene Bezeichnung bei einem nicht unwesentlichen Teil der Verkehrskreise eine unrichtige Vorstellung über die geografische Herkunft der Produkte hervorruft (vgl. nur BGH GRUR 2001, 420, 421 - SPA m.w.N., st. Rspr.).

    Rn. 63 cc) Grundsätzlich bedarf es einer Relevanz der Irreführung für den Kaufentschluss im Rahmen des Irreführungsverbots des § 127 Abs. 1 MarkenG nicht (vgl. BGH GRUR 2001, 420, 421 - SPA; zuletzt allerdings offen gelassen, u.a. BGH GRUR 2002, 1074, 1076 - Original Oettinger).

  • BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 183/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2025 - 6 U 52/25
    Derartige Bezeichnungen, die unmittelbar auf eine bestimmte Herkunft verweisen, sind grundsätzlich so lange als Ursprungsbezeichnungen anzusehen, als nicht zweifelsfrei ihre Bestimmung lediglich als von der (örtlichen) Herkunft losgelöste Beschaffenheitsangabe oder reine Fantasiebezeichnung feststeht (vgl. BGH GRUR 1963, 482, 484 - Hollywood Duschschaumbad).

    Dies entspricht dem u.a. durch die Entscheidung "Hollywood Duftschaumbad" (BGH GRUR 1963, 482, 484) vorgezeichneten Regel-Ausnahmeverhältnis zwischen Herkunftsangabe und Gattungs-bzw. Phantasiebezeichnung.

    Bei frisch zubereiteten Lebensmitteln scheidet Dubai nämlich von vornherein und für alle angesprochenen Verkehrskreise erkennbar als Ursprungsort aus (…vgl. zu diesem Gesichtspunkt Sosnitza, in: Ohly/Sosnitza, UWG, 8. Aufl. 2023, § 5 Rn. 357; BGH GRUR 1963, 482, 484 - Hollywood Duftschaumbad), während dies bei importierter Schokolade gerade nicht der Fall ist.

  • BGH, 18.04.2002 - I ZR 72/99

    "Original Oettinger"; Produktion von Waren an einer von der geographischen …

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2025 - 6 U 52/25
    Rn. 63 cc) Grundsätzlich bedarf es einer Relevanz der Irreführung für den Kaufentschluss im Rahmen des Irreführungsverbots des § 127 Abs. 1 MarkenG nicht (vgl. BGH GRUR 2001, 420, 421 - SPA; zuletzt allerdings offen gelassen, u.a. BGH GRUR 2002, 1074, 1076 - Original Oettinger).

    Dies erfordert eine Abwägung des Interesses der Verbraucher und der Mitbewerber, nicht über die Herkunft des Produkts irregeführt zu werden, mit dem Interesse der Beklagten an der weiteren Nutzung der Herkunftsangabe (vgl. nur BGH GRUR 2002, 1074, 1076 - Original Oettinger;… A. Nordemann, in: Ingerl/Rohnke/Nordemann, a.a.O., § 127 Rn. 10).

  • BGH, 19.09.2001 - I ZR 54/96

    Warsteiner III; Ausräumung eines auf eine unrichtige geographische …

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2025 - 6 U 52/25
    Rn. 33 Sowohl für die Einordnung als Herkunftsangabe als auch für die Feststellung eines Bedeutungswandels von einer geographischen Herkunftsangabe in eine Gattungsbezeichnung ist die Auffassung der betroffenen Verkehrskreise maßgeblich, mithin auf die Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen (vgl. BGH GRUR 1999, 252, 255 - Warsteiner II; BGH GRUR 2002, 160, 162 - Warsteiner III; Senat…, Urteil vom 08.04.2022, 6 U 162/21, WRP 2022, 769, 771 Rn. 24 - Himalaya KönigsSalz;… aus der Literatur ebenso A. Nordemann, in: Ingerl/Rohnke/Nordemann, MarkenG, 4. Aufl. 2023, § 126 Rn. 2 m.w.N.).

    Ausgangspunkt dieser Abwägung ist, dass im Allgemeinen kein schutzwürdiges Interesse Dritter besteht, eine unrichtige geografische Herkunftsangabe zu verwenden (BGH GRUR 2002, 160, 162 - Warsteiner III).

  • OLG Köln, 08.04.2022 - 6 U 162/21

    Bewerbung von Steinspeisesalz mit 'Himalaya KönigsSalz' und …

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2025 - 6 U 52/25
    Rn. 33 Sowohl für die Einordnung als Herkunftsangabe als auch für die Feststellung eines Bedeutungswandels von einer geographischen Herkunftsangabe in eine Gattungsbezeichnung ist die Auffassung der betroffenen Verkehrskreise maßgeblich, mithin auf die Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen (vgl. BGH GRUR 1999, 252, 255 - Warsteiner II; BGH GRUR 2002, 160, 162 - Warsteiner III; Senat, Urteil vom 08.04.2022, 6 U 162/21, WRP 2022, 769, 771 Rn. 24 - Himalaya KönigsSalz;… aus der Literatur ebenso A. Nordemann, in: Ingerl/Rohnke/Nordemann, MarkenG, 4. Aufl. 2023, § 126 Rn. 2 m.w.N.).

    An die Gestaltung entlokalisierender Hinweise, die den angesprochenen Verkehrskreis über den wahren Herstellungsort informieren wollen, sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. Senat, Urteil vom 08.04.2022, 6 U 162/21, WRP 2022, 769, 772 Rn. 34 - Himalaya KönigsSalz;… Schulteis, in: BeckOK MarkenR, 41. Ed. 1.4.2025, § 127 Rn. 15.1;… A. Nordemann, in: Ingerl/Rohnke/Nordemann, a.a.O., § 127 Rn. 6).

  • BGH, 30.07.2015 - I ZR 250/12

    Piadina-Rückruf - Ersatz des Vollziehungsschadens durch eine …

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2025 - 6 U 52/25
    Auch der Senat kann die Frage offenlassen, weil eine solche Relevanz im Streitfall zu bejahen wäre, nachdem geographische Herkunftsangaben für die Kaufentscheidung der Verbraucher regelmäßig eine besondere Bedeutung haben und auch als wesentliche werbliche Kennzeichnungsmittel eingesetzt werden, so dass nur in Ausnahmefällen die geographische Herkunft irrelevant für die Kaufentscheidung ist (vgl. BGH GRUR 2016, 406, 408 Rn. 22 - Piadina-Rückruf zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG;… A. Nordemann, in: Ingerl/Rohnke/Nordemann, a.a.O., § 127 Rn. 5).
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2025 - 6 U 52/25
    Rn. 68 Die in dem abstrakten Vorspann des Unterlassungsantrags enthaltene Umschreibung dient in einem Fall, in dem wie hier die konkrete Verletzungsform antragsgegenständlich ist, dazu, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die von dem Verbot als kerngleiche Verletzungsformen erfasst sein sollen (vgl. BGH GRUR 2006, 164 Rn. 14 - Aktivierungskosten II;… st. Rspr., siehe nur Schmidt, in: Büscher, UWG, 3. Aufl. 2024, § 12 Rn. 130 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 21.01.2025 - 6 O 18/25

    "Dubai-Schokolade" - nicht irreführend

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2025 - 6 U 52/25
    Rn. 56 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. (Beschluss vom 21.01.2025, 2-06 O 18/25, GRUR-RR 2025, 168).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2022 - 12 W 5/22

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung; Einseitige Erledigungserklärung; …

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2025 - 6 U 52/25
    Diese Streitfrage (vgl. dazu OLG Düsseldorf NJW-RR 2022, 935, 936) kann daher offenbleiben.
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2025 - 6 U 52/25
    Rn. 24 Das Vorbringen des Antragstellers genügt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2007, 1079 Rn. 18 - Bundesdruckerei) ohne weiteres den Anforderungen an ein konkretes Wettbewerbsverhältnis und mangels eines substantiierten Bestreitens auch den nach Ansicht der Antragsgegnerin gemäß der Rechtsprechung des OLG Hamm (Urteil vom 03.04.2025, 4 U 29/24) erhöhten Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer ernsthaft und nachhaltig betriebenen Geschäftstätigkeit.
  • BGH, 02.07.1998 - I ZR 55/96

    Warsteiner II

  • EuGH, 25.10.2005 - C-465/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEZEICHNUNG "FETA" ALS GESCHÜTZTE …

  • OLG Hamm, 03.04.2025 - 4 U 29/24

    Kein Verkauf von Ersatz-Tanks für E-Zigaretten an Jugendliche

  • BGH, 06.06.1980 - I ZR 97/78

    Lübecker Marzipan

  • EuG, 12.09.2007 - T-291/03

    "GRANA" IST AUF GEMEINSCHAFTSEBENE GESCHÜTZT UND STELLT KEINE GATTUNGSBEZEICHNUNG …

  • BGH, 01.02.1990 - I ZR 108/88

    Dresdner Stollen II - Irreführung/Herkunft

  • OLG München, 30.03.2023 - 6 U 120/22

    Ausnutzung des Rufs einer geographischen Herkunftsangabe für Zigarren und …

  • BPatG, 14.04.2016 - 30 W (pat) 35/13

    Hiffenmark II - Markenbeschwerdeverfahren - Antrag auf Eintragung einer …

  • BGH, 23.01.1959 - I ZR 14/58

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 01.07.2026 - 6 U 52/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,19291
OLG Schleswig, 01.07.2026 - 6 U 52/25 (https://dejure.org/2026,19291)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.07.2026 - 6 U 52/25 (https://dejure.org/2026,19291)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. Juli 2026 - 6 U 52/25 (https://dejure.org/2026,19291)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2026,19291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Vertragsverlängerung; Telekommunikation; Auskunftsanspruch; Beseitigungsanspruch

  • rechtsportal.de

    Vertragsverlängerung; Telekommunikation; Auskunftsanspruch; Beseitigungsanspruch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2026, 335
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 13.02.2025 - C-612/23

    Verbraucherzentrale Berlin (Notion de durée d'engagement initiale) - Vorlage zur …

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.07.2026 - 6 U 52/25
    Zudem verkenne der BGH in der vom Landgericht zur Begründung herangezogenen Entscheidung vom 10.07.2025 (III ZR 61/24), dass der EuGH in der dem Urteil des BGH zugrunde liegenden Entscheidung vom 13.02.2025 (C-612/23) gerade nicht die vom BGH festgestellte Annahme treffe, dass der neue Vertrag ab dem Vertragsabschluss zu laufen beginne, sondern vielmehr ausdrücklich zwischen Vertragsschluss und In-Vollzug-Setzen des Vertrags unterscheide.

    Rn. 22 "Es wird darauf hingewiesen, dass nach Vorberatung des Senats die Berufung in Bezug auf die Anträge zu 1, 2, 4 und 5 aufgrund der insoweit eindeutigen neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die auf der EuGH-Entscheidung vom 13.02.2025 (C-612/23) beruht, keine Erfolgsaussicht haben dürfte.

    Nach der Entscheidung des EuGH vom 13.02.2025 (Az.: C-612/23) sei zwischen Vertragsschluss und Leistungsbereitstellung zu differenzieren, so dass kein Verstoß gegen § 56 Abs. 1 TKG vorliege, da die 24-Monatsfrist erst ab Beginn der Leistungserbringung aus dem Folgevertrag zu berechnen sei.

    Das gilt nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH und des BGH auch für Vertragsverlängerungen, wobei die Laufzeit vom Zeitpunkt des Abschlusses des Verlängerungsvertrages an berechnet wird; also nicht erst ab einem für später vereinbarten Laufzeitbeginn, ab dem die Leistungen tatsächlich erst erbracht werden sollen (vgl. EuGH, Urteil vom 13.02.2025 - C-612/23, juris Rn. 38; BGH, Urteil vom 10.07.2025 - III ZR 61/24, juris 25).

    Vielmehr dürfte die von ihr in Bezug genommene überwiegende Auffassung in der Literatur, die von einer Verlängerung nicht ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sondern erst zum Zeitpunkt der Leistungserbringung ausgeht, durch die zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des EuGH (Urteil vom 13.02.2025, Rs. C-612/23, juris) und des BGH (…Urteil vom 10.07.2025 - III ZR 61/24, juris Rn. 40 sowie nachfolgend Urteil vom 08.01.2026 - III ZR 8/25, juris Rn. 24) überholt sein.

    So betont der EuGH in seinem Urteil vom 13.02.2025 (Az. C-612/23, juris Rn. 33 f.), dass das Hauptziel der dem § 56 TKG zugrunde liegenden Universaldienstrichtlinie 2002/22/EG darin bestehe, es den Verbrauchern zu erleichtern, in voller Sachkenntnis den Anbieter zu wechseln, wenn dies in ihrem Interesse sei, und dass der Verbraucher durch lange Vertragslaufzeiten daran gehindert werde.

    Denn der EuGH hat in dem Urteil vom 13.02.2025 (aaO, juris Rn. 38) festgestellt, dass ein Folgevertrag auch dann keine Laufzeit von mehr als 24 Monaten beinhalten darf, wenn er bereits vor Ablauf des Erstvertrags unterzeichnet und in Vollzug gesetzt wurde.

  • BGH, 10.07.2025 - III ZR 61/24

    BGH erklärt Vertragsverlängerungen über 24 Monate hinaus für unzulässig

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.07.2026 - 6 U 52/25
    Denn die Gesamtlaufzeit wird auch in diesen Fällen vom Zeitpunkt des Abschlusses des Verlängerungsvertrags an berechnet (Anschluss an BGH, Urteil vom 10.07.2025 - III ZR 61/24).

    Zudem verkenne der BGH in der vom Landgericht zur Begründung herangezogenen Entscheidung vom 10.07.2025 (III ZR 61/24), dass der EuGH in der dem Urteil des BGH zugrunde liegenden Entscheidung vom 13.02.2025 (C-612/23) gerade nicht die vom BGH festgestellte Annahme treffe, dass der neue Vertrag ab dem Vertragsabschluss zu laufen beginne, sondern vielmehr ausdrücklich zwischen Vertragsschluss und In-Vollzug-Setzen des Vertrags unterscheide.

    Das gilt nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH und des BGH auch für Vertragsverlängerungen, wobei die Laufzeit vom Zeitpunkt des Abschlusses des Verlängerungsvertrages an berechnet wird; also nicht erst ab einem für später vereinbarten Laufzeitbeginn, ab dem die Leistungen tatsächlich erst erbracht werden sollen (vgl. EuGH…, Urteil vom 13.02.2025 - C-612/23, juris Rn. 38; BGH, Urteil vom 10.07.2025 - III ZR 61/24, juris 25).

    Vielmehr dürfte die von ihr in Bezug genommene überwiegende Auffassung in der Literatur, die von einer Verlängerung nicht ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sondern erst zum Zeitpunkt der Leistungserbringung ausgeht, durch die zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des EuGH (Urteil vom 13.02.2025, Rs. C-612/23, juris) und des BGH (Urteil vom 10.07.2025 - III ZR 61/24, juris Rn. 40 sowie nachfolgend Urteil vom 08.01.2026 - III ZR 8/25, juris Rn. 24) überholt sein.

    Im Übrigen wird auf die zutreffende Begründung des BGH im Urteil vom 10.07.2025 (III ZR 61/24, aaO, Rn. 28), sowie auf die anschließende Entscheidung vom 08.01.2026 (…III ZR 8/25, juris Rn. 29, 34), wonach eine Vorlage an den EuGH auch für die Frage des Laufzeitbeginns nicht erforderlich sei, Bezug genommen.

  • OLG Frankfurt, 13.06.2025 - 3 U 286/22

    Folgenbeseitigungsverpflichtung einer Bank bei Verwendung unwirksamer AGB

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.07.2026 - 6 U 52/25
    Vielmehr ist die Auskunft in pseudonymisierter Form gegenüber einer zur Verschwiegenheit verpflichteten Person zu erteilen (Anschluss an OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 13. Juni 2025 - 3 U 286/22).

    Rn. 43 Der Auskunftsanspruch ist zur Überprüfung bzw. Kontrolle des geltend gemachten Folgenbeseitigungsanspruchs als Hauptanspruch erforderlich (…Köhler/Bornkamm/Feddersen-Bornkamm, UWG, 44. Auflage 2026, § 8 Rn. 1.108 c; OLG Frankfurt, Urteil vom 13. Juni 2025 - 3 U 286/22, juris Rn. 155; BGH…, Urteil vom 18. März 2026 - IV ZR 184/24, juris Rn. 59).

    Der Zweck der Auskunftserteilung, die Erfüllung des Folgenbeseitigungsanspruchs zu überprüfen, steht diesen Einschränkungen nicht entgegen (ebenso OLG Frankfurt, Urteil vom 13. Juni 2025 - 3 U 286/22, juris Rn. 157).

    Eine möglichst weite Interpretation des berechtigten Interesses ist zudem (unions-)grundrechtlich geboten (vgl. dazu OLG München…, Urteil vom 24.10.2018, Az. 3 U 1551/17, Rn. 32, zitiert nach juris; ebenso OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 13. Juni 2025 - 3 U 286/22, juris Rn. 161).

  • BGH, 08.01.2026 - III ZR 8/25

    Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens …

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.07.2026 - 6 U 52/25
    § 309 Nr. 9 lit. a) BGB ist auch neben § 56 Abs. 1 TKG anwendbar (vgl. nur BGH, Urteil vom 08.01.2026 - III ZR 8/25, juris Rn. 25ff.).

    Vielmehr dürfte die von ihr in Bezug genommene überwiegende Auffassung in der Literatur, die von einer Verlängerung nicht ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sondern erst zum Zeitpunkt der Leistungserbringung ausgeht, durch die zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des EuGH (Urteil vom 13.02.2025, Rs. C-612/23, juris) und des BGH (Urteil vom 10.07.2025 - III ZR 61/24, juris Rn. 40 sowie nachfolgend Urteil vom 08.01.2026 - III ZR 8/25, juris Rn. 24) überholt sein.

    Im Übrigen wird auf die zutreffende Begründung des BGH im Urteil vom 10.07.2025 (…III ZR 61/24, aaO, Rn. 28), sowie auf die anschließende Entscheidung vom 08.01.2026 (III ZR 8/25, juris Rn. 29, 34), wonach eine Vorlage an den EuGH auch für die Frage des Laufzeitbeginns nicht erforderlich sei, Bezug genommen.

  • BGH, 02.02.2023 - III ZR 63/22

    Täuschung durch Angaben zur Mindestvertragslaufzeit bei …

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.07.2026 - 6 U 52/25
    Soweit die Beklagte mit dieser Einwendung auf die Entscheidung des BGH vom 02.02.2023 (Az. III ZR 63/22, juris Rn. 25ff., Rn. 36) abstellen will, betraf dieses Urteil einen anderen Fall, da dort nach den Feststellungen des OLG Düsseldorf im angegriffenen Urteil (OLG Düsseldorf, Urteil vom 31. März 2022 - I-20 U 71/21, juris) der Zeitpunkt des Beginns der zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertragsverlängerung als nicht feststellbar offen gelassen worden war.

    Auch der Mobilfunkbetreiber hatte sich ausweislich der ersten Rechnung, der bereits vor Ende der Laufzeit des ersten Vertrags der neu vereinbarte Tarif für den verlängerten Vertrag zugrunde gelegt worden war, hinsichtlich des Zeitpunkts des Beginns der Laufzeit widersprüchlich verhalten (vgl. Rn. 3 f. des BGH-Urteils vom 02.02.2023, aaO).

  • LG Kiel, 05.11.2025 - 14 O 92/24

    freenet DLS GmbH

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.07.2026 - 6 U 52/25
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Kiel vom 05.11.2025, Aktenzeichen 14 O 92/24, im Tenor zu Ziffer 3 abgeändert und Ziffer 3 wie folgt neu gefasst:.

    Rn. 17 das Urteil des Landgerichts Kiel vom 05.11.2025, Az. 14 O 92/24, abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte …

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.07.2026 - 6 U 52/25
    Aufgrund der Drittwirkung der Grundrechte kann sich der Einzelne nicht nur gegenüber dem Staat, sondern auch gegenüber Privaten auf das grundrechtlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung berufen (BVerfG, Beschluss vom 06.11.2019 - 1 BvR 16/13, juris Rn. 84 - Recht auf Vergessen I).
  • LG Berlin, 28.10.2021 - 16 O 43/21

    Keine Verwahrentgelte auf Girokonten/Tagesgeldkonten

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.07.2026 - 6 U 52/25
    Dieses Interesse ist umso höher zu bewerten, als der Gesetzgeber die Wahrung kollektiver Verbraucherinteressen bewusst dem Privatrecht unterstellte und auf die staatliche Durchsetzung verzichtete (vgl. LG Berlin, Urteil vom 28.10.2021 - 16 O 43/21, juris Rn. 71; LG Hamburg…, Urteil vom 24. November 2022 - 312 O 257/19, juris Rn. 138).
  • BGH, 20.03.2018 - XI ZR 309/16

    Unwirksame Klausel zur Aufrechnung durch Bankkunden

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.07.2026 - 6 U 52/25
    Rn. 40 e) Eine Wiederholungsgefahr ist zu bejahen, da die Beklagte die Wirksamkeit der streitgegenständlichen Vertragsverlängerung verteidigt und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abgelehnt hat (vgl. BGH, Urteile vom 18. April 2002 - III ZR 199/01, WM 2002, 1355 f.;… vom 25. Juli 2012 - IV ZR 201/10, BGHZ 194, 208 Rn. 80; vom 20. März 2018 - XI ZR 309/16, BGHZ 218, 132 Rn. 23).
  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.07.2026 - 6 U 52/25
    Rn. 40 e) Eine Wiederholungsgefahr ist zu bejahen, da die Beklagte die Wirksamkeit der streitgegenständlichen Vertragsverlängerung verteidigt und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abgelehnt hat (vgl. BGH, Urteile vom 18. April 2002 - III ZR 199/01, WM 2002, 1355 f.; vom 25. Juli 2012 - IV ZR 201/10, BGHZ 194, 208 Rn. 80;… vom 20. März 2018 - XI ZR 309/16, BGHZ 218, 132 Rn. 23).
  • BGH, 14.12.2017 - I ZR 184/15

    Folgenbeseitigungsanspruch: Versicherer müssen Kunden über fehlerhafte Klauseln …

  • BGH, 10.10.2013 - VII ZR 19/12

    Ingenieurvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Verkürzung der …

  • BGH, 12.03.2009 - III ZR 142/08

    Zur Rechtsnatur der unselbstständigen Stiftung und Anwendbarkeit des AGB-Rechts

  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines …

  • OLG München, 24.10.2018 - 3 U 1551/17

    Ansprüche aus einem Vertragshändlervertrag: Auskunft über Abnehmer eines Krans …

  • OLG Düsseldorf, 31.03.2022 - 20 U 71/21

    Vertragsverlängerungen im Bereich Mobilfunk für Bestandskunden Vereinbarung einer …

  • BGH, 07.02.1996 - IV ZR 16/95

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung bei mehreren vorformulierten …

  • BGH, 18.03.2026 - IV ZR 184/24

    Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum sogenannten …

  • BGH, 10.10.1991 - VII ZR 289/90

    Voraussetzungen des Aushandelns

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08

    Restwertbörse

  • BGH, 25.07.2017 - VI ZR 222/16

    Allgemeiner Auskunftsanspruch: Verjährung vor dem Hauptanspruch

  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83

    GEMA-Vermutung I

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Schleswig

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 05.11.2025 - 6 U 52/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,52567
OLG Schleswig, 05.11.2025 - 6 U 52/25 (https://dejure.org/2025,52567)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.11.2025 - 6 U 52/25 (https://dejure.org/2025,52567)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. November 2025 - 6 U 52/25 (https://dejure.org/2025,52567)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,52567) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • verbraucherzentrale.de

    Klage gegen Freenet DLS

    Vertragsverlängerung von Telekommunikationsvertrag um weitere 24 Monate innerhalb der Erstlaufzeit / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Schleswig
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht