Rechtsprechung
| OLG München, 22.09.1994 - 6 U 5255/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Schleichwerbung in der TV-"Sprechstunde" - Bei Unzufriedenheit mit Schleichwerbung erhält das Unternehmen vom Fernsehsender kein Geld zurück
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II, 07.07.1993 - 11 O 2191/93
- OLG München, 22.09.1994 - 6 U 5255/93
Papierfundstellen
- ZUM 1995, 888
- afp 1995, 655
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 22.01.2004 - 29 U 4872/03
Möglicher Wettbewerbsverstoß bei verdeckter journalistischer Recherche
Getarnte Werbung in Kino- oder Fernsehfilmen, für die der Interessierte Zahlungen oder andere über bloßes Zurverfügungstellen von Requisiten hinausgehende Leistungen von einigem Gewicht erbringt, verstößt darüber hinaus regelmäßig gegen § 1 UWG (vgl. BGHZ 130, 205, 216 f, 222 - "Feuer, Eis & Dynamit I"; OLG München ZUM 1995, 888, 889). - OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - 23 U 30/06
Presserechtliche Kennzeichnungspflicht von Anzeigen
Ein Verstoß gegen diese Vorschrift macht den zugrunde liegenden Vertrag wegen Gesetzesverstoß gemäß § 134 BGB (OLG München Urt. v. 22.9.1994 - 6 U 5255/93, AfP [Archiv für Presserecht] 1995, 655;… OLG Düsseldorf Urt. v. 21.4.1975 - 5 U 129/74, NJW 1975, 2018;… Löffler/Ricker Handbuch des Presserechts, 5. Auflage 2005, Kapitel 14 Rdn. 18a;… Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Auflage, § 134 Rdn.20) bzw. wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB (OLG München Urt. v. 22.9.1994 - 6 U 5255/93, AfP 1995, 655) nichtig. - KG, 23.02.2004 - 14 U 177/02
Wirksamkeit eines Kooperationsvertrages über Fernsehwerbung
§ 7 Abs. 3 RStV stellt mit seinen Sätzen 1 und 2 ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB dar (so ausdrücklich Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2003, § 7 Rn. 36, s.a. OLG München AfP 1995, S. 655f. für einen Fall der Schleichwerbung unter Bezugnahme auch auf § 1 UWG;… Staudinger, BGB, 2003, § 134 Rn. 311 mit Hinweis darauf, dass der Verstoß gegen ein Verbotsgesetz in Fällen vorliegender Art zugleich aus den §§ 134 BGB, 1 UWG folgt;… das OLG München NJW-RR 1992, S. 1460 geht in einem Fall redaktionell aufgemachter Werbung von Nichtigkeit des Werbevertrages nach § 138 BGB aus).
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