Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 29.10.2021 - 6 U 646/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 45 GKG, § 52 Abs 2 GKG, § 23 Abs 3 S 2 RVG, § 36 Abs 3 GNotKG
Streitwertfestsetzung für eine Feststellungsklage sowie eine Hilfswiderklage in Zusammenhang mit dem Widerruf einer Fahrzeugkauf-Finanzierung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 45
Verbraucherdarlehen; Widerruf; Streitwert; Hilfswiderklage; Feststellungsklage; Vergleich; Wertverlust - rechtsportal.de
GKG § 45
Verbraucherdarlehen; Widerruf; Streitwert; Hilfswiderklage; Feststellungsklage; Vergleich; Wertverlust - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.08.2021 - VI ZR 1265/20
Zur Bestimmung von Streitwert und Rechtsmittelbeschwer (hier: Beseitigung eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.10.2021 - 6 U 646/20
Rn. 13 Finden sich entsprechende Anhaltspunkte nicht, ist das Interesse der Beklagten an der begehrten Feststellung in Anlehnung an die Bestimmungen in § 23 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 Alt. 1 RVG, § 52 Abs. 2 GKG, § 36 Abs. 3 GNotKG mit 5.000 Euro zu bewerten (vgl. allgemein etwa BGH, Beschluss vom 24. August 2021 - VI ZR 1265/20 -, Rn. 10 f., juris). - BGH, 11.04.2019 - I ZR 205/18
Beschwer im Rechtsmittelverfahren: Bemessung des Rechtsmittelstreitswerts bei …
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.10.2021 - 6 U 646/20
Rn. 9 Einerseits steht vorliegend keine Hilfsaufrechnung in Rede und andererseits hat der Senat im angegriffenen Beschluss die von der Gegenvorstellung geforderte Addition gerade bereits vorgenommen, nachdem Klage und Hilfswiderklage nicht im Sinne des § 45 Abs. 1 S. 3 GKG denselben Gegenstand betreffen (vgl. allgemein zu den Voraussetzungen etwa BGH, Beschluss vom 11. April 2019 - I ZR 205/18 -, Rn. 7, juris).
- OLG Braunschweig, 30.12.2021 - 4 U 643/21
Rückabwicklung eines zur Finanzierung der Anschaffung eines Fahrzeugs …
Rn. 14 Die Parteien haben eine umfassende Abgeltungsklausel bezüglich aller wechselseitigen Ansprüche vorgesehen, damit deren Schicksal geregelt und das hinter den Anträgen stehende wirtschaftliche Interesse der Beklagten bewusst in den Vergleich einbezogen (so auch Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 22. Juli 2021 - 4 W 25/21 -, Rn. 4, juris, OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Oktober 2021 - 6 U 646/20 -, juris).Rn. 33 Unabhängig davon kommt es für die Wertermittlung auf die tatsächlich bestehenden Interessen und nicht die maximal denkbaren Interessen der Beklagten an (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Oktober 2021 - 6 U 646/20 -, Rn. 14, juris).
Aus diesem Grund ist das Interesse der Beklagten an der begehrten Feststellung in Anlehnung an die Bestimmungen in § 23 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 Alt. 1 RVG, § 52 Abs. 2 GKG, § 36 Abs. 3 GNotKG mit 5.000,- Euro zu bewerten (vgl. allgemein etwa BGH…, Beschluss vom 24. August 2021 - VI ZR 1265/20 -, Rn. 10 f., juris; so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Oktober 2021 - 6 U 646/20 -, Rn. 13, juris).
- OLG Braunschweig, 07.01.2022 - 4 U 602/21
Streitwertfestsetzung für ein Berufungsverfahren; Nicht nachvollziehbare …
Rn. 47 Die Parteien haben eine umfassende Abgeltungsklausel bezüglich aller wechselseitigen Ansprüche vorgesehen, damit deren Schicksal geregelt und das hinter den Anträgen stehende wirtschaftliche Interesse der Beklagten bewusst in den Vergleich einbezogen (so auch Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 22. Juli 2021 - 4 W 25/21 -, Rn. 4, juris, OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Oktober 2021 - 6 U 646/20 -, juris).
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