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Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2003

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 06.09.2002 - 6 U 66/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1451
OLG Oldenburg, 06.09.2002 - 6 U 66/02 (https://dejure.org/2002,1451)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06.09.2002 - 6 U 66/02 (https://dejure.org/2002,1451)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06. September 2002 - 6 U 66/02 (https://dejure.org/2002,1451)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Haftung des Anlageberaters: Beratungspflichten bei der Vermittlung nicht börsennotierter Aktien

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatz wegen mangelhafter Beratung im Rahmen einer Wertpapiervermittlungstätigkeit; Positive Vertragsverletzung wegen unzureichender Aufklärung beim Erwerb von nicht börsennotierten Aktien; Belehrungspflicht des Anlageberaters bei Vermittlung nicht ...

  • Judicialis

    BGB § 242

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Anlageberater - Aufklärungspflichten über erschwerte Handelbarkeit von nicht börsennotierten Aktien

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Belehrungspflicht des Anlageberaters über erschwerte Handelbarkeit von nicht börsennotierten Aktien

  • jurawelt.com

    Bei Vermittlung nicht börsennotierter Aktien hat der Anlageberater den Käufer insbesondere über die erschwerte Handelbarkeit solcher Papiere zu belehren; im Einzelfall kann sich die Verpflichtung ergeben, vom Kauf abzuraten

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Anlagevermittlung - Beratungspflicht bei nicht börsennotierten Aktien

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 675, 242
    Belehrungspflicht des Anlageberaters über erschwerte Handelbarkeit von nicht börsennotierten Aktien

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des Anlageberaters, Belehrungspflicht über erschwerte Handelbarkeit von nicht börsennotierten Aktien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 675 Abs. 2
    Pflichten und Haftung eines Kapitalanlagevermittlers im Rahmen eines Auskunftsvertrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen mangelhafter Beratung im Rahmen einer Wertpapiervermittlungstätigkeit; Positive Vertragsverletzung wegen unzureichender Aufklärung beim Erwerb von nicht börsennotierten Aktien; Belehrungspflicht des Anlageberaters bei Vermittlung nicht ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 179
  • ZIP 2002, 2252
  • MDR 2003, 166
  • MDR 2003, 166 (Volltext mit red. LS)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 21 U 27/01

    Erhöhte Aufklärungspflicht des Vermittlers beim Verkauf von Penny Stocks …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.09.2002 - 6 U 66/02
    Insoweit sind strenge Anforderungen zu stellen (…vgl. Vortmann a. a. O.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1051).
  • LG Hamburg, 04.12.1997 - 327 O 143/97

    Belehrungspflicht durch Anlageberater bei nicht börseneingeführten Aktien

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.09.2002 - 6 U 66/02
    Bei der Vermittlung nicht börsennotierter Aktien hat der Anlageberater dem Käufer die sich aus der fehlenden Börseneinführung ergebenen Konsequenzen zu erläutern und ihm deutlich zu machen, dass die jederzeitige Handelbarkeit solcher Aktien nicht gewährleistet ist (vgl. hierzu LG Hamburg, NJW-RR 1999, 556 f.;… Vortmann, Aufklärungs und Beratungspflichten der Banken, Rz. 334 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04

    Aufklärungspflicht - Belegschaftsaktien - Darlehen

    Insbesondere gehört dazu die ausdrückliche Information, dass ohne Zulassung der Aktie zu einem Markt, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird (§ 2 Abs. 5 WpHG), die Unternehmensbeteiligung ein über das übliche Kursrisiko hinausgehendes zusätzliche Risiko birgt, wirtschaftlich nicht verwertet werden zu können (LG Hamburg 4. Dezember 1997 - 327 O 143/97 - NJW-RR 1999, 556; OLG Oldenburg 6. September 2002 - 6 U 66/02 - NJW-RR 2003, 179; LG Berlin 15. Oktober 2003 - 28 O 588/02 - VuR 2004, 20; Hanseatisches OLG Hamburg 16. Januar 2004 - 14 U 135/03 - OLGR Hamburg 2005, 109; KG Berlin 20. Dezember 2004 - 8 U 126/04 - KGR Berlin 2005, 424; zur Vermittlung von sog. Penny Stocks BGH 22. Januar 1991 - XI ZR 151/89 - WM 1991, 315).
  • OLG Stuttgart, 28.04.2008 - 5 U 6/08

    Aktiengesellschaft: Schadensersatzanspruch des Aktionärs bei Werbung für den …

    Auch beim Erwerb nicht börsennotierter Aktien besteht nach der Rechtsprechung die Pflicht des Anlageberaters (OLG Oldenburg NJW-RR 2003, 179; Thüringer OLG, Urteil vom 22.02.2005, 8 U 547/04 zum Genussrecht), Anlagevermittlers (BAG MDR 2006, 877; KG KGR 2005, 424) oder Emmitenten (OLG Hamburg OLGR 2005, 109; OLG Frankfurt NZG 2004, 483) zur Aufklärung über den Umstand der fehlenden Börsennotierung.

    Aufgeklärt werden muss darüber, dass die jederzeitige Handelbarkeit nicht gewährleistet ist (OLG Hamburg OLGR 2005, 109; KG KGR 2005, 424; OLG Oldenburg NJW-RR 2003, 179).

    An die Aufklärung hierzu sind strenge Anforderungen zu stellen (KG KGR 2005, 424; OLG Oldenburg NJW-RR 2003, 179).

  • OLG Düsseldorf, 01.04.2009 - 18 U 208/08

    Auskunftspflichten von Vertretern einer Anlagevermittlungsgesellschaft

    Für den hier vorliegenden Fall des Verkaufs nicht börsennotierter Aktien muss der Vermittler unter anderem auf die erschwerte Handelbarkeit dieser Wertpapiere hinweisen, sowie darauf, dass sich daran voraussichtlich nur dann etwas ändern wird, wenn ein Börsengang gelingt (OLG Oldenburg ZIP 2002, 2252 sowie OLG München 20 U 1954/07).

    Denn selbst wenn dies der Fall wäre, ist der Zeugin B. ein Schaden jedenfalls dadurch entstanden, dass sie Aktien erworben hat, die mit besonderen Risiken verbunden sind und deswegen nicht ihren persönlichen Wert- und Risikovorstellungen entsprechen (vgl. OLG Oldenburg ZIP 2002, 2252 sowie BGHZ 111, 213).

  • LG Berlin, 15.10.2003 - 28 O 588/02

    Haftung des Anlagevermittlers aus Auskunfts- und Beratungsvertrag wegen …

    Im Hinblick auf die besonderen Gefahren des Geschäfts sind an den Aufklärungsumfang jedoch hohe Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 6.9.2002, 6 U 66/02, m.w.N.; LG Hamburg NJW-RR 1999, 556 f.; für Penny Stocks: OLG Düsseldorf ZIP 2002, 1583 = NJW-RR 2002, 1051), diese müssen dem Durchschnittsanleger verständlich und nachvollziehbar sein (vgl. hierzu allgemein BGH WM 1982, 862).

    Im Hinblick auf die besonderen Gefahren des Geschäfts sind an den Aufklärungsumfang jedoch hohe Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 6.9.2002, 6 U 66/02, m.w.N.; LG Hamburg NJW-RR 1999, 556 f.; für Penny Stocks: OLG Düsseldorf ZIP 2002, 1583 = NJW-RR 2002, 1051), diese müssen dem Durchschnittsanleger verständlich und nachvollziehbar sein (vgl. hierzu allgemein BGH WM 1982, 862).

  • AG Wuppertal, 08.07.2011 - 32 C 312/10

    Fehlende Information über erhebliche Einschränkung der Verkaufsmöglichkeiten von …

    Bei der Vermittlung nicht börsennotierter Aktien hat der Anlageberater dem Käufer nämlich die sich aus der fehlenden Börseneinführung ergebenden Konsequenzen zu erläutern und ihm deutlich zu machen, dass die jederzeitige Handelbarkeit solcher Aktien nicht gewährleistet ist (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 06.09.2002 - 6 U 66/02 - zitiert nach juris).

    Der Schaden ist darin zu sehen, dass er Aktien erworben hat, die durch die mangelnde Börsennotierung mit besonderen Risiken verbunden waren und nicht den persönlichen Wert- und Risikovorstellungen des Klägers entsprachen (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 06.09.2002 - 6 U 66/02 - zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 30.03.2009 - 8 U 107/08

    Anspruch auf Rückzahlung des Einlagebetrages wegen behaupteter Täuschungen beim …

    Insbesondere gehört dazu die ausdrückliche Information, dass ohne Zulassung der Aktie zu einem Markt, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird (§ 2 Abs. 5 WpHG), die Unternehmensbeteiligung ein über das übliche Kursrisiko hinausgehendes zusätzliche Risiko birgt, wirtschaftlich nicht verwertet werden zu können (LG Hamburg 4. Dezember 1997 - 327 O 143/97 - NJW-RR 1999, 556; OLG Oldenburg 6. September 2002 - 6 U 66/02 - NJW-RR 2003, 179 = ZIP 2002, 2252; LG Berlin 15. Oktober 2003 - 28 O 588/02 - VuR 2004, 20; Hanseatisches OLG Hamburg 16. Januar 2004 - 14 U 135/03 - OLGR Hamburg 2005, 109; KG Berlin 20. Dezember 2004 - 8 U 126/04 - KGR Berlin 2005, 424; zur Vermittlung von sog. Penny Stocks BGH 22. Januar 1991 - XI ZR 151/89 - WM 1991, 315; vgl. auch BAG, Urteil vom 4.10.2005 - 9 AZR 598/04 betr.
  • KG, 20.12.2004 - 8 U 126/04

    Haftung aus Anlageberatung: Umfang der Beratungspflichten bei Vermittlung nicht …

    Insoweit sind strenge Anforderungen zu stellen (OLG Oldenburg, OLGR Oldenburg 2002, 280; LG Hamburg VuR 1998, 156; LG Berlin, VuR 2004, 20).
  • OLG München, 12.01.2006 - 23 U 4115/05
    Mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar sind die Grundsätze zur Vermittlung nicht börsennotierter Aktien (vgl. OLG Oldenburg ZIP 2002, 2252 [OLG Oldenburg 06.09.2002 - 6 U 66/02] ).
  • LG Kempten, 20.04.2006 - 1 O 2384/05
    Insoweit sind strenge Anforderungen zu stellen (OLG Oldenburg NJW-RR 2003/179 [OLG Oldenburg 06.09.2002 - 6 U 66/02] ).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2003 - L 6 U 66/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,20598
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2003 - L 6 U 66/02 (https://dejure.org/2003,20598)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.05.2003 - L 6 U 66/02 (https://dejure.org/2003,20598)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Mai 2003 - L 6 U 66/02 (https://dejure.org/2003,20598)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Zahlung einer Verletztenrente; Minderung der Erwerbsfähigkeit; Maßgeblichkeit der unfallbedingten Funktionseinschränkung; Fehlen oder Vorliegen eines größeren Vorschadens

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Zahlung einer Verletztenrente; Minderung der Erwerbsfähigkeit; Maßgeblichkeit der unfallbedingten Funktionseinschränkung; Fehlen oder Vorliegen eines größeren Vorschadens

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