Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 03.04.2003 - 6 U 7/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
StrEG § 7
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 847; StrEG § 7 Abs. 2, 3
Entschädigung für zu Unrecht erlittene Strafvolstreckungsmaßnahmen bei Leistung von gemeinnütziger Arbeit anstelle einer Ersatzfreiheitsstrafe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Entschädigung nach Fehlurteil? - Nicht, wenn der vermeintliche Übeltäter gemeinnützige Arbeit leistete
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatzanspruch eines Strafgefangenen bei Leistung gemeinnütziger Arbeit als Ersatzfreiheitsstrafe, Nichtleistung der Geldstrafe und Ausbleiben eines Vermögensschadens
Verfahrensgang
- LG Zweibrücken, 29.04.2002 - 1 O 367/01
- OLG Zweibrücken, 03.04.2003 - 6 U 7/02
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2314
Wird zitiert von ...
- LG Flensburg, 13.04.2018 - 2 O 227/17
Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit gegen den Anspruchsteller verhängten …
So hat etwa das Oberlandesgericht Zweibrücken einem Betroffenen, der in seiner Freizeit unentgeltliche gemeinnützige Arbeit zur Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe auf Grund eines Strafbefehls ableisten musste, keinen Entschädigungsanspruch wegen Freiheitsentziehung zugesprochen (vgl. OLG Zweibrücken Urteil v. 3.4.2003, Az. 6 U 7/02, NJW 2004, 2314).Es ist deshalb gerechtfertigt, eine Entschädigung auf die Freiheitsentziehung durch Haft zu beschränken (vgl. auch OLG Zweibrücken NJW 2004, 2314, 2315), um die üblichen mit der Haft verbundenen Unzuträglichkeiten - als immateriellen Schaden - ausgleichen.
Diese Lösung entspricht im Übrigen auch dem im Zivilrecht geltenden allgemeinen Schadensersatzrecht, welches bei Einbußen an Arbeitskraft und Freizeit grundsätzlich keinen Schmerzensgeldanspruch gewährt (vgl. auch OLG Zweibrücken NJW 2004, 2314, 2315).
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Rechtsprechung
| KG, 03.06.2003 - 6 U 7/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Feststellung einer erheblichen Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Fahrzeugdiebstahls bei widersprüchlichen Angaben des Versicherten; Indizwirkung der erheblich wahrscheinlichen Vortäuschung eines Diebstahls bei der Frage nach einer möglichen ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht
, S. 4 (Kurzinformation)
Beweisanforderungen bei behauptetem Kfz-Diebstahl
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Auto erst gestohlen - und dann verbrannt? - Kein Versicherungsschutz bei sehr wahrscheinlich vorgetäuschtem Autodiebstahl
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 286; AKB § 12 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.11.2001 - 17 O 434/00
- KG, 03.06.2003 - 6 U 7/02
Papierfundstellen
- VersR 2004, 997
- VersR 2004, 998
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94
Redlichkeit des Versicherungsnehmers; Zurückweisung von Ansprüchen in der …
Auszug aus KG, 03.06.2003 - 6 U 7/02
Vom Regelfall eines redlichen Versicherungsnehmers kann dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, die schwerwiegende Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers wecken (BGH VersR 1996, 575;… Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., Rn. 26, 27 zu § 49 VVG). - BGH, 08.11.1995 - IV ZR 221/94
Beweisführung bei einem Einbruchdiebstahl durch Versicherungsnehmer und …
Auszug aus KG, 03.06.2003 - 6 U 7/02
Dem Umstand, dass der Diebstahl mit erheblicher Wahrscheinlichkeit vorgetäuscht ist, kommt bei der im Rahmen des § 61 VVG vorzunehmenden Würdigung jedoch erhebliche indizielle Bedeutung zu (BGH r + s 1996, 410, 411; VersR 1984, 330, 331; VersR 1984, 78, 79; OLG Köln VersR 1997, 444; r + s 1992, 44, 45). - OLG Köln, 13.08.1996 - 9 U 6/96
Pkw; Fahrzeugentwendung; Sachverständigengutachten; Passender Schlüssel; Wille …
Auszug aus KG, 03.06.2003 - 6 U 7/02
Dem Umstand, dass der Diebstahl mit erheblicher Wahrscheinlichkeit vorgetäuscht ist, kommt bei der im Rahmen des § 61 VVG vorzunehmenden Würdigung jedoch erhebliche indizielle Bedeutung zu (BGH r + s 1996, 410, 411; VersR 1984, 330, 331; VersR 1984, 78, 79; OLG Köln VersR 1997, 444; r + s 1992, 44, 45).
- OLG Oldenburg, 14.02.1996 - 2 U 274/95
Entwendung, Brand, Diebstahl, Bild, äußeres, Vollbeweis, Kennzeichen, amtliches, …
Auszug aus KG, 03.06.2003 - 6 U 7/02
Es ist unter diesen Umständen kein Grund ersichtlich, welchen Zweck ein Diebstahl gehabt haben könnte (vgl. auch OLG Celle ZfS 1999, 158; OLG Oldenburg r + s 1996, 171 f.; OLG Hamm VersR 1986, 567, 568). - OLG Köln, 12.12.1991 - 5 U 78/91
Auszug aus KG, 03.06.2003 - 6 U 7/02
Dem Umstand, dass der Diebstahl mit erheblicher Wahrscheinlichkeit vorgetäuscht ist, kommt bei der im Rahmen des § 61 VVG vorzunehmenden Würdigung jedoch erhebliche indizielle Bedeutung zu (BGH r + s 1996, 410, 411; VersR 1984, 330, 331; VersR 1984, 78, 79; OLG Köln VersR 1997, 444; r + s 1992, 44, 45). - OLG Celle, 11.12.1997 - 8 U 143/96
Auszug aus KG, 03.06.2003 - 6 U 7/02
Es ist unter diesen Umständen kein Grund ersichtlich, welchen Zweck ein Diebstahl gehabt haben könnte (vgl. auch OLG Celle ZfS 1999, 158; OLG Oldenburg r + s 1996, 171 f.; OLG Hamm VersR 1986, 567, 568).
- LG Hamburg, 25.04.2014 - 330 O 159/13
Sittenwidrigkeit des Ankaufs von Forderungen des Mandanten durch den …
Es ist auch ständige Rechtsprechung (…statt vieler LG Düsseldorf, Urt. v. 03.02.2012 - 22 S 125/11; KG, Urt. v. 3.6.2003 - 6 U 7/02, jew. zit. n. Juris, jew. m.w.N.), dass eine Vielzahl von Indizien geeignet sein kann, die richterliche Überzeugung mit dem Beweisgrad des § 286 ZPO zu begründen, wenn nicht derjenige, gegen den die Vielzahl von Indizien spricht, diesen etwa durch eine persönliche Anhörung gemäß § 141 ZPO auszuräumen in der Lage ist. - LG Berlin, 17.10.2011 - 44 O 316/10
Deckungsklage gegen Kaskoversicherung bei Fahrzeugdiebstahl - Zweifeln an …
Vom Regelfall eines redlichen Versicherungsnehmers kann jedoch dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, die schwerwiegende Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers wecken (BGH VersR 1996, 575; KG, Urteil vom 03. Juni 2003 - 6 U 7/02 -).
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