Rechtsprechung
| OLG Köln, 27.02.2026 - 6 U 75/25 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- kanzlei.biz
ARD darf sich gegen Mediathek-Einbindung wehren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Weiterer Anspruch der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen-rechtlichen Rundfunkanstalten der BRD (ARD) verbundenen Landesrundfunkanstalten steht über den zuerkannten Unterlassungsanspruch aus Datenbank-Herstellerrecht bezüglich der Videos hinaus bzgl. Verwendung ...
Kurzfassungen/Presse (3)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Streaming-Plattfom Joyn darf Inhalte aus den Mediatheken von ARD und ZDF nicht per Embedding öffentlich wiedergeben
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Unlauterer Wettbewerb: ARD-Mediathek gibt's nur bei der ARD
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
"Kopie" der ARD Mediathek durch privaten Streaming-Anbieter ist wettbewerbswidrig
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2026, 291
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (70)
- LG München I, 28.05.2025 - 37 O 2223/25
Streaming-Plattfom darf Inhalte aus den Mediatheken von ARD und ZDF nicht per …
Auszug aus OLG Köln, 27.02.2026 - 6 U 75/25
Das muss konsequenterweise auch für das hier in Rede stehende Leistungsschutzrecht für Datenbanken gelten, was zur Folge hat, dass ein bestimmtes Verhalten zwar urheberrechtlich zulässig, medienrechtlich jedoch - vorbehaltlich einer eventuell erforderlichen unionrechtskonformen Auslegung - unzulässig sein kann (vgl. zutreffend LG München, Urteil vom 28.05.2025, 37 O 2223/25, GRUR-RS 2025, 11472 Rn. 71 und 73 - Medienplattform mit fremden Inhalten, betreffend das Parallelverfahren von Arte gegen die Antragsgegnerin).Die Antragstellerinnen weisen in der Berufungsbegründung (S. 47, Bl. 349 d.A.) insofern mit Recht darauf hin, dass der von dem Landgericht als zu unbestimmt angesehene Begriff der "Teile" unter anderem anhand der in der Gesetzesbegründung zum Ausdruck kommenden Zielsetzung konkretisiert werden kann, wo als Beispiel für Teile von Programmen oder Angeboten gerade "einzelne Sendungen oder einzelne Videos auf Abruf" genannt werden (vgl. den Antrag der Staatsregierung Bayern auf Zustimmung zur Neufassung, BayLT-Drs. 18/7640, S. 103), was ausreichend ist, um die Bestimmtheit dieses Begriffs anzunehmen (so auch LG München, Urteil vom 28.05.2025, 37 O 2223/25, GRUR-RS 2025, 11472 Rn. 53 - Medienplattform mit fremden Inhalten).
Rn. 167 bb) § 80 Abs. 1 Nr. 3 MStV ist, was das Landgericht offengelassen hat, als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB anzusehen (ebenso LG München, Urteil vom 28.05.2025, 37 O 2223/25, GRUR-RS 2025, 11472 Rn. 46 ff. - Medienplattform mit fremden Inhalten;… Assion, in: Binder/Vesting, a.a.O., § 80 MStV Rn. 70).
Dass daneben die Landesmedienanstalt als Behörde mit entsprechenden Eingriffsbefugnissen gegenüber der Antragsgegnerin im "klassischen" Subordinationsverhältnis vorgehen könnte, ist unschädlich (im Ergebnis ebenso LG München, Urteil vom 28.05.2025, 37 O 2223/25, GRUR-RS 2025, 11472 Rn. 54 - Medienplattform mit fremden Inhalten;… Assion, in: Binder/Vesting, a.a.O., § 80 MStV Rn. 71).
Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass der Beziehung zum Endkunden eine wirtschaftlich erhebliche Bedeutung für jeden Rundfunkanbieter zukommt (LG München, Urteil vom 28.05.2025, 37 O 2223/25, GRUR-RS 2025, 11472 Rn. 64 m.w.N. - Medienplattform mit fremden Inhalten).
- BGH, 26.01.2023 - I ZR 15/22
KERRYGOLD - Unlautere Nachahmung der Bezeichnung "KERRYGOLD" durch Verwendung der …
Auszug aus OLG Köln, 27.02.2026 - 6 U 75/25
Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Unlauterkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (st. Rspr., vgl. nur BGH GRUR 2023, 736 Rn. 25 = WRP 2023, 699 - KERRYGOLD sowie BGH GRUR 2024, 139 Rn. 11 - GLÜCK).Eine Herkunftstäuschung im weiteren Sinne liegt vor, wenn der Verkehr von geschäftlichen oder organisatorischen - wie lizenz- oder gesellschaftsvertraglichen - Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen ausgeht oder wenn er die Nachahmung für eine neue Serie oder ein unter einer Zweitmarke vertriebenes Produkt des Originalherstellers hält (BGH GRUR 2023, 736, 740 Rn. 46 - KERRYGOLD).
Rn. 314 Für diese Annahme bestehen, wie es im Falle einer nur nachschaffenden Nachahmung erforderlich ist, auch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte, die etwa darin liegen können, dass die Parteien früher einmal durch einen Lizenzvertrag verbunden waren (BGH GRUR 2023, 736, 740 Rn. 46 - KERRYGOLD).
Zudem hat der Bundesgerichtshof in "Kerrygold" klargestellt, dass auch bei unterschiedlichen Herstellerangaben eine umfassende Gesamtabwägung aller Umstände vorzunehmen ist und selbst eine unmittelbare Herkunftstäuschung auch bei unterschiedlichen Produkt- und Herstellerbezeichnungen nicht ausgeschlossen ist (vgl. BGH GRUR 2023, 736 Rn. 50 - Kerrygold, in ausdrücklicher Abgrenzung zu "Viennetta"; so auch das Verständnis des Senats im Urteil vom 20.10.2023, 6 U 20/21, GRUR-RS 2023, 28647 Rn. 20 - Kerrygold II, rechtskräftig durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29.05.2024, I ZR 157/23).
- BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy
Auszug aus OLG Köln, 27.02.2026 - 6 U 75/25
Auch hat der Bundesgerichtshof im Kontext des Datenbankherstellerrechts ausgeführt, dass das Setzen von Hyperlinks auf Artikel, die vom Berechtigten im Internet als Bestandteile einer Datenbank öffentlich zugänglich gemacht worden sind, keine dem Datenbankhersteller vorbehaltene Nutzungshandlung darstelle (BGH GRUR 2003, 958, 962 - Paperboy).Der Bundesgerichtshof hatte in der Entscheidung "Paperboy" noch offengelassen, "ob ein Berechtigter, der ein Werk im Rahmen seines Internetauftritts allgemein zugänglich gemacht hat, stillschweigend sein Einverständnis mit Vervielfältigungen erklärt, die mit dem Abruf des Werks notwendig verbunden sind" (BGH GRUR 2003, 958, 961).
Um eine solche reine Linksetzung, wie sie der Entscheidung "Paperboy" (BGH GRUR 2003, 958) zugrunde lag, geht es im Streitfall indes nicht, wie oben im Zusammenhang mit dem Schutzrecht des Datenbankherstellers näher ausgeführt.
- EuGH, 09.11.2004 - C-203/02
The British Horseracing Board u.a.
Auszug aus OLG Köln, 27.02.2026 - 6 U 75/25
Rn. 98 Richtig ist zwar, dass der EuGH in mehreren Entscheidungen (vgl. neben EuGH GRUR 2021, 1075, 1077 Rn. 32 - CV-Online/Melons auch EuGH GRUR 2005, 244, 248 Rn. 51 - The British Horseracing Board u.a. sowie EuGH GRUR 2014, 166, 168 Rn. 41 - Innoweb) ausgeführt hat, dass die Übernahme von Elementen aus einer Datenbank "das Schutzrecht sui generis des Herstellers der Datenbank beeinträchtigt, da sie ihm Einnahmen entzieht, die es ihm hätten ermöglichen sollen, die Kosten seiner Investition zu amortisieren.".Mache sie jedoch selbst den Inhalt einer Datenbank oder einen Teil davon der Öffentlichkeit zugänglich, so erlaube ihr Schutzrecht sui generis ihr nicht, sich dem Abfragen dieser Datenbank durch Dritte entgegenzustellen (vgl. EuGH GRUR 2005, 244, 249 Rn. 54 f. - The British Horseracing Board u.a.).
Rn. 149 Diese Entnahme/Weiterverwendung führt auch, jedenfalls in der hier angegriffenen konkreten Verletzungsform, zu dem nach dem EuGH für die Bejahung von § 87b Abs. 1 S. 2 UrhG erforderlichen Ergebnis, dass die Übernahme unwesentlicher Bestandteile darauf hinauslaufen muss, die Datenbank in ihrer Gesamtheit oder zumindest zu einem wesentlichen Teil wieder zu erstellen, sei es zur Erstellung einer anderen Datenbank oder zur Ausübung einer anderen Tätigkeit als der Erstellung einer solchen Datenbank (EuGH GRUR 2005, 244, 251 Rn. 87 - The British Horseracing Board u.a.).
- BGH, 07.12.2023 - I ZR 126/22
Glück - Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz betrifft Waren und …
Auszug aus OLG Köln, 27.02.2026 - 6 U 75/25
Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Unlauterkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (st. Rspr., vgl. nur BGH GRUR 2023, 736 Rn. 25 = WRP 2023, 699 - KERRYGOLD sowie BGH GRUR 2024, 139 Rn. 11 - GLÜCK).Rn. 259 Diese wettbewerbliche Eigenart kann durch langjährige Marktpräsenz, umfangreiche Bewerbung, Prämierungen, Absatzzahlen, Marktanteil und/oder die aktive Verteidigung gegen Nachahmungen gesteigert sein (vgl. zu diesen Kriterien BGH GRUR 2024, 139 Rn. 25 - GLÜCK; zuletzt BGH GRUR 2025, 918, 924 Rn. 49 - Bewegungsspielzeug).
Eine nachschaffende Übernahme ist demgegenüber gegeben, wenn die fremde Leistung lediglich als Vorbild genutzt wird und eine bloße Annäherung an das Originalprodukt festzustellen ist (vgl. nur BGH GRUR 2024, 139 Rn. 29 - GLÜCK).
- EuGH, 03.06.2021 - C-762/19
CV-Online Latvia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtlicher Schutz von …
Auszug aus OLG Köln, 27.02.2026 - 6 U 75/25
Er ist weit auszulegen und erfasst jede Handlung, die darin besteht, sich ohne Zustimmung des Datenbankherstellers die Ergebnisse seiner Investition anzueignen und ihm damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihm ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren (BGH GRUR 2009, 852 - Elektronischer Zolltarif m.w.N. aus der EuGH-Rechtsprechung; jüngst EuGH GRUR 2021, 1075 - CV-Online/Melons; s. auch Senat GRUR-RR 2006, 78, 81 - EZT).Rn. 98 Richtig ist zwar, dass der EuGH in mehreren Entscheidungen (vgl. neben EuGH GRUR 2021, 1075, 1077 Rn. 32 - CV-Online/Melons auch EuGH GRUR 2005, 244, 248 Rn. 51 - The British Horseracing Board u.a. sowie EuGH GRUR 2014, 166, 168 Rn. 41 - Innoweb) ausgeführt hat, dass die Übernahme von Elementen aus einer Datenbank "das Schutzrecht sui generis des Herstellers der Datenbank beeinträchtigt, da sie ihm Einnahmen entzieht, die es ihm hätten ermöglichen sollen, die Kosten seiner Investition zu amortisieren.".
Rn. 108 Nach dem EuGH ist außerdem ein angemessenes Gleichgewicht herzustellen zwischen dem legitimen Interesse der Hersteller von Datenbanken, in der Lage zu sein, ihre wesentlichen Investitionen zu amortisieren, einerseits und dem Interesse der Nutzer und der Wettbewerber dieser Hersteller, Zugang zu den in diesen Datenbanken enthaltenen Informationen zu erhalten, sowie der Möglichkeit, innovative Produkte auf der Grundlage dieser Informationen zu erstellen (EuGH GRUR 2021, 1075, 1078 Rn. 41 - CV-Online/Melons).
- BGH, 30.04.2015 - I ZR 13/14
Zulässigkeit der "Tagesschau-App"
Auszug aus OLG Köln, 27.02.2026 - 6 U 75/25
Weder die Gemeinschaftseinrichtung "ARD Online" noch die ARD selbst (hierzu BGH GRUR 2015, 1228, 1229 Rn. 18 ff. - Tagesschau-App) sind rechts- bzw. parteifähig.Rn. 237 Auch wenn die ARD nach der Rechtsprechung (BGH GRUR 2015, 1228, 1229 Rn. 18 ff. - Tagesschau-App; BVerwG NJOZ 2006, 2117 Rn. 5) über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt, ist die in ihr stattfindende Zusammenarbeit der Antragstellerinnen und der Deutschen Welle dergestalt institutionalisiert, dass sie als abgrenzbare Einheit auftritt und auch als solche vom Verkehr wahrgenommen wird.
- BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06
Streit um Domainnamen ahd.de
Auszug aus OLG Köln, 27.02.2026 - 6 U 75/25
Nach der Rechtsprechung erfasst der Schutz des Unternehmenskennzeichens auch Abkürzungen, selbst wenn sie nicht als Wort aussprechbar sind (BGH GRUR 2009, 685, 686 Rn. 17 - ahd.de).Abzustellen ist insoweit auf den Tätigkeitsbereich des Unternehmens (BGH GRUR 2009, 685, 686 Rn. 18 - ahd.de).
- BGH, 15.10.2020 - I ZR 210/18
Vorwerk ./. Amazon - Täuschung über Identität des Anbieters auf …
Auszug aus OLG Köln, 27.02.2026 - 6 U 75/25
Der BGH hat nämlich ausgeführt, dass die Herkunftshinweisfunktion berührt sei, wenn der angesprochene Verkehr erwarte, beim Anklicken von mittels Marken als Schlüsselwörtern generierter Anzeigen ausschließlich Angebote von Produkten des Markeninhabers gezeigt zu bekommen, die sodann erscheinenden Ergebnislisten jedoch ohne gesonderte Kenntlichmachung neben Produkten des Markeninhabers gleichrangig Angebote anderer Hersteller enthalten (BGH GRUR 2020, 1311, 1315 Rn. 46 - Vorwerk).Ein Verstoß gegen die anständigen Gepflogenheiten kann angenommen werden, wenn durch die Benutzung des Zeichens der Eindruck entsteht, es bestünden Handelsbeziehungen zwischen dem Zeicheninhaber und dem Dritten (vgl. BGH GRUR 2020, 1311, 1317 Rn. 73 f. - Vorwerk; BGH GRUR 2013, 631 - AMARULA/Marulablu sowie Senat GRUR-RR 2019, 466, 468 Rn. 29 - Küchenmaschinen-Rezepte).
- BGH, 30.04.2009 - I ZR 42/07
DAX
Auszug aus OLG Köln, 27.02.2026 - 6 U 75/25
In dem weiteren Fall des Oberlandesgerichts Frankfurt wurden auf Basis eines als Leistungsergebnis geschützten Index (DAX) eigene Finanzprodukte entwickelt, die der geschützten Dienstleistung nicht ähnlich waren (vgl. auch die nachfolgende BGH-Entscheidung GRUR 2009, 1162, 1165 Rn. 43 - DAX).Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn mit den Ansprüchen aus dem UWG Schutz nicht für eine Kennzeichnung, sondern für ein konkretes Leistungsergebnis begehrt wird (BGH GRUR 2007, 339, 342 Rn. 23 - Stufenleitern; BGH GRUR 2009, 1162, 1165 Rn. 40 - DAX).
- EuGH, 12.11.2002 - C-206/01
DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN …
- BGH, 10.04.2025 - I ZR 80/24
Bewegungsspielzeug - Prüfung einer unlauteren Nachahmung wegen mittelbarer …
- OLG Köln, 21.10.2022 - 6 U 61/22
Rechtmäßigkeit der Weitersendung und öffentlichen Zugänglichmachung einer …
- OLG München, 20.10.2005 - 29 U 2129/05
Schutz der Bezeichnung "Österreich.de" als Bezeichnung eines Internetportals
- OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05
Wetterdaten für Flugzeugführer - Datenbankschutz und Auskunftspflicht nach …
- EuG, 30.04.2025 - T-83/20
bonnanwalt/ EUIPO - Bayerischer Rundfunk e. a. (tagesschau) - Unionsmarke - …
- BGH, 01.12.2010 - I ZR 196/08
Zweite Zahnarztmeinung II
- BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08
Vorschaubilder
- BGH, 09.09.2021 - I ZR 113/20
Vertragsdokumentengenerator - Zulässigkeit eines digitalen …
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17
Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß
- BGH, 28.06.2018 - I ZR 236/16
keine-vorwerk-vertretung - Markenrechtsverletzung: Verwendung einer bekannten …
- BGH, 09.12.2021 - I ZR 146/20
Werbung für Fernbehandlungen
- BGH, 04.05.2016 - I ZR 58/14
Segmentstruktur - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Anforderungen an die …
- BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10
pjur/pure
- BGH, 15.12.2016 - I ZR 197/15
Bodendübel - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart …
- BGH, 22.01.2009 - I ZR 139/07
pcb - Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken bei Google Adwords
- BGH, 02.12.2015 - I ZR 176/14
Herrnhuter Stern - Wettbewerbsverstoß: Voraussetzung für die Entstehung …
- BGH, 03.11.2016 - I ZR 101/15
MICRO COTTON - Verfahren wegen Verletzung einer Unionsmarke: Zulässigkeit eines …
- BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04
Pralinenform
- BGH, 27.03.2013 - I ZR 100/11
AMARULA/Marulablu
- BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96
Tele-Info-CD
- BGH, 11.09.2024 - I ZR 140/23
Coffee - Einwilligung hinsichtlich Urheberrechtseingriff für übliche Nutzungen …
- BGH, 01.07.2021 - I ZR 137/20
Kaffeebereiter - Wettbewerbsverstoß: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast …
- BGH, 13.08.2009 - I ZR 130/04
Gedichttitelliste III
- BGH, 18.11.2010 - I ZR 155/09
Sedo
- BGH, 31.07.2008 - I ZR 171/05
Haus & Grund II
- OLG Hamburg, 02.03.2010 - 5 W 17/10
Unternehmenskennzeichen in URL
- BGH, 16.11.2017 - I ZR 91/16
Handfugenpistole - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Anforderungen an die …
- BGH, 16.12.2004 - I ZR 69/02
Literaturhaus
- BGH, 24.02.2005 - I ZR 161/02
Seicom
- BGH, 21.09.2006 - I ZR 270/03
Stufenleitern
- EuGH, 09.10.2008 - C-304/07
DIE ÜBERNAHME VON ELEMENTEN AUS EINER GESCHÜTZTEN DATENBANK IN EINE ANDERE …
- BGH, 30.04.2009 - I ZR 191/05
Elektronischer Zolltarif
- BGH, 28.07.2022 - I ZR 205/20
Flugbuchung im Internet: Erhebung eines zusätzlichen Entgelts für die Nutzung …
- OLG Köln, 13.09.2019 - 6 U 29/19
Kochbücher für "Thermomix" - Aufschrift "Thermomix" kann trotz Markenschutz …
- OLG Köln, 14.07.2017 - 6 U 197/16
Unterlassungsansprüche eines Modeunternehmens wegen Nachahmung einer Jeans
- BGH, 12.01.2023 - I ZR 86/22
DACHSER - Markenrechtliche Zulässigkeit der Verwendung eines Firmen-Logos auf …
- EuGH, 19.12.2013 - C-202/12
Innoweb - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Art. 7 Abs. 1 …
- BGH, 27.04.2006 - I ZR 109/03
SmartKey
- OLG Köln, 28.02.2020 - 6 U 128/19
- OLG Köln, 20.10.2023 - 6 U 20/21
Aktivlegitimation bezüglich Geltendmachung Wettbewerbsverstoß Herkunftstäuschung …
- OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 40/06
Unlauterer Wettbewerb: Untersagung der Deutschen Börse des Handels einer Bank mit …
- OLG Düsseldorf, 14.02.2006 - 20 U 195/05
Keine Markenrechtsverletzung durch Meta-Tags
- BVerwG, 14.03.2018 - 10 C 3.17
Siedlungsmülldeponie in Stralendorf ist der Landeshauptstadt Schwerin zuzuordnen
- OLG Köln, 28.10.2005 - 6 U 172/03
Datenbankschutz auch bei amtlichen Werken
- OLG Nürnberg, 15.02.2022 - 3 U 2794/21
Markenmäßige Verwendung einer Wortmarke mit beschreibenden Anklängen
- OLG Hamburg, 06.02.2025 - 15 U 43/24
Würfelketten - Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung von Modeschmuck
- BVerwG, 10.11.2005 - 6 PB 14.05
Personalrat des WDR; ARD-Studio Brüssel; Ortskräfte.
- BGH, 28.01.1988 - I ZR 21/86
"Christophorus-Stiftung"; Schutz einer Bezeichnung für einen geschäftlichen …
- OLG Hamburg, 08.05.2025 - 5 U 98/24
Markenrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der Bewerbung und des Vertriebs …
- BGH, 23.01.1976 - I ZR 95/75
Lohnsteuerhilfevereine als Gewerbetreibende i. S. des § 13 Abs. 1 UWG (Gesetz …
- OLG Köln, 08.10.2004 - 6 U 113/04
Kein unlauterer Wettbewerb bei gleichzeitige Nutzung von Internet und …
- OLG Köln, 04.05.2018 - 6 U 95/17
Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs gegen eingetragenen Designrechte verstoßender …
- OLG Köln, 11.10.2024 - 6 U 48/24
Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch unter dem Gesichtspunkt der …
- KG, 23.05.2012 - 5 U 119/11
Markenverletzung oder Werktitelverletzung bei Einsatz der Domain "de.de" durch …
- BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 181/62
- OLG Frankfurt, 06.12.2000 - 6 W 199/00
- BGH, 20.07.2006 - I ZR 185/03
Bodenrichtwertsammlung
- OLG München, 09.05.2019 - 29 U 1048/18
Unzulässige Nutzung der Bodenrichtwertsammlung eines Gutachterausschusses auf …
- OLG Köln, 19.12.2025 - 6 U 90/24
- LG Darmstadt, 18.05.2026 - 18 O 1/26
Irreführende Werbung eines Lohnsteuerhilfevereins
Auch kann die bloße Wiedergabe des gesetzlichen Verbotstatbestands in der Antragsformulierung dann unschädlich sein, wenn sich das mit dem selbst nicht hinreichend klaren Antrag Begehrte im Tatsächlichen durch Auslegung unter Heranziehung des Sachvortrags des Klägers eindeutig ergibt und die betreffende tatsächliche Gestaltung zwischen den Parteien nicht in Frage gestellt ist, sondern sich der Streit der Parteien ausschließlich auf die rechtliche Qualifizierung der angegriffenen Verhaltensweise beschränkt (BGH, Urteil vom 29.6.1995 - I ZR 137/93; Urteil vom 29.4.2010 - I ZR 202/07; Beschluss vom 4.2.2021 - I ZR 79/20; Urteil vom 28.7.2022 - I ZR 205/20; OLG Köln, Urteil vom 27.2.2026 - 6 U 75/25).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".