Rechtsprechung
| OLG Hamm, 01.09.1994 - 6 U 85/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Bewertung der Eindringtiefe seitlicher Fahrzeugschäden und zur Haftungsabwägung bei Alkoholisierung eines Unfallbeteiligten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Kurzinformation)
Bei Zunehmen der Eindringtiefe seitlicher Schäden von vorn nach hinten spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass das von der Seite kommende Fahrzeug bei der Kollision in Bewegung war
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 S. 2; ZPO § 287
Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück ausfahrenden mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs; Nachweis der Missachtung des Vorrangs des fließenden Verkehrs durch das ausfahrende Fahrzeug - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kfz; Kollision; Rechter Winkel; Eindringungstiefe; Bewegung; Streifberührung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 22.11.1993 - 6 U 154/93
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein mit Kupplungsschaden liegen gebliebenes …
Auszug aus OLG Hamm, 01.09.1994 - 6 U 85/94
Das gilt jedenfalls nach der h.M. in Lit. und Rspr., der der Senat folgt auch für den Fall der Alkoholbeeinflussung (vgl. Senat, NZV 1994, 319 m.w.N.).
- OLG Schleswig, 28.11.2025 - 7 U 61/25
Abwägung der Mitverursachungsbeiträge bei einem Unfall mit Traktorgespann
Im Rahmen der Haftungsverteilung können nämlich nur solche Umstände berücksichtigt werden, die sich erwiesenermaßen unfallursächlich ausgewirkt haben (so ausdrücklich zur Frage der Alkoholisierung bei absoluter Fahruntüchtigkeit BGH, Urteil vom 10.1.1995, VI ZR 247/94, NJW 1995, 1029; OLG Hamm, Urteil vom 1.9.1994, 6 U 85/94, juris Rn. 14; OLG Koblenz…, Urteil vom 3.2.2014, 12 U 607/13, juris Rn. 16). - OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 3 U 258/02
Zum Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch nach einem Verkehrsunfall beim …
Auch diese führt gemäß § 17 StVG nur dann zur Mithaftung, wenn sie sich nachweislich unfallursächlich ausgewirkt hat (BGH, NZV 1995, 145 = VersR 1995, 357 = r+s 1995, 132 = DAR 1995, 196; OLG Hamm, DAR 1995, 23; Senatsurteil vom 14.10.1994, Az. 3 U 951/93-183 = NZV 1995, 23). - OLG Schleswig, 11.11.2025 - 7 U 61/25
Mitfahrt; Alkohol; absolute Fahruntüchtigkeit; Mitverschulden; Haftung des …
Im Rahmen der Haftungsverteilung können nämlich nur solche Umstände berücksichtigt werden, die sich erwiesenermaßen unfallursächlich ausgewirkt haben (so ausdrücklich zur Frage der Alkoholisierung bei absoluter Fahruntüchtigkeit BGH, Urteil vom 10.1.1995, VI ZR 247/94, NJW 1995, 1029 ; OLG Hamm, Urteil vom 1.9.1994, 6 U 85/94, juris Rn. 14; OLG Koblenz…, Urteil vom 3.2.2014, 12 U 607/13, juris Rn. 16).
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