Rechtsprechung
| OLG Köln, 16.01.2007 - 6 W 1/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 91a; ; ZPO § 93; ; ZPO § 138 Abs. 4; ; UWG § 4 Nr. 9 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 4 Nr. 9 lit. a; ZPO § 91a § 93 § 138 Abs. 4
Kein sofortiges Anerkenntnis nach Ablauf der Klageerwiderungsfrist oder Zustellung eines Versäumnisurteils - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anerkenntnis nach Versäumnisurteil
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung der Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens nach Klageerhebung; Frist zur Anerkennung des streitgegenständlichen Anspruchs; Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache; Entscheidung über die Kosten des Verfahrens; Gefahr vermeidbarer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 27.10.2006 - 81 O 87/06
- OLG Köln, 16.01.2007 - 6 W 1/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05
Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren
Auszug aus OLG Köln, 16.01.2007 - 6 W 1/07
Der letzteren Auffassung hat sich - und zwar insbesondere mit Blick auf die Neufassung des § 307 ZPO durch das 1. JuMoG, auf Grund dessen es für den Erlass eines Anerkenntnisurteils einer mündlichen Verhandlung nicht mehr bedarf - inzwischen der BGH angeschlossen (NJW 06, 2490 f).
- BGH, 21.03.2019 - IX ZB 54/18
Kostenentscheidung: Vorliegen eines sofortigen Anerkenntnisses nach Anordnung des …
Denn ob ein Beklagter, der gegen sich nach § 331 ZPO ein Versäumnisurteil ergehen lässt und nach Einspruch anerkennt, in den Genuss der Kostenvergünstigung des § 93 ZPO gelangt, ist streitig (dafür: OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1668;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 39. Aufl., § 93 Rn. 11;… Wieczorek/Schütze/Smid/Hartmann, ZPO, 4. Aufl., § 93 Rn. 12; dagegen: OLGR Köln 2007, 424;… Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 93 Rn. 6 unter dem Stichwort "Versäumnisurteil";… Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 15. Aufl., § 93 Rn. 32;… Stein/Jonas/Muthorst, ZPO, 23. Aufl., § 93 Rn. 8;… MünchKomm-ZPO/Schulz, 5. Aufl., § 93 Rn. 60). - LG Mannheim, 09.06.2009 - 2 O 200/08
Schriftliches Vorverfahren: Sofortiges Anerkenntnis nach Versäumnisurteil
Rn. 25 Zwar leuchtet nicht ohne weiteres ein, dass schon allein der Umstand, dass der Beklagte mit dem Versäumnisurteil einen gerichtlichen Hinweis auf die Schlüssigkeit der Klage erhalten hat, der Kostenfolge nach § 93 ZPO entgegenstehen soll (so aber offenbar OLG Köln, WRP 2007, 559; MünchKommZPO/ Geibel , 3. A., 2008, § 93 Rn 36; Zöller/ Herget , 27. A., 2009, § 93 Rn 4). - OLG Frankfurt, 16.02.2026 - 3 W 3/26
Sofortiges Anerkenntnis bei Anordnung Güteverhandlung und frühen ersten Termins
Denn jedenfalls dann, wenn die Beklagte innerhalb der Frist zur Verteidigungsanzeige oder innerhalb der Klageerwiderungsfrist ohne jede Einschränkung einen Klageabweisungsantrag ankündigt und erst in einem nachfolgenden Schriftsatz oder in der Güteverhandlung oder im frühen ersten Termin den gegen sie geltend gemachten Anspruch anerkennt, handelt es sich nicht mehr um ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 16.01.2007 - 6 W 1/07 -, WRP 2007, 559, 560; OLG Hamm, Urteil vom 14.12.2021 - 7 U 86/20 -, juris; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.06.2008 - 7 O 4785/08 -, NJOZ 2021, 4820, 4821;… Flockenhaus, in: Musielak/Voit (Hrsg.), ZPO, 22. Aufl. 2025, § 93, Rdnr. 4;… Goldbeck, in: Kern/Diehm (Hrsg.), ZPO, 2. Aufl. 2020, § 93, Rdnr. 29 mit Fußn. 62; Leube, JA 2015, 768, 771;… Oberheim, Zivilprozessrecht für Referendare, 15. Aufl. 2023, § 29, Rdnr. 1407;… Schmitz-Herscheidt, in ders./Wagner, Zivilprozess- und Verhandlungstaktik, 1. Aufl. 2020, Rdnr. 307).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 08.03.2007 - 6 W 1/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- rechtsportal.de
ZPO § 406
Befangenheit eines Sachverständigen wegen geschäftlicher Beziehungen eines Mitarbeiters zu einer Partei - Wolters Kluwer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Geschäftliche Beziehungen eines Mitarbeiters zu den Parteien
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Befangenheit eines Sachverständigen wegen geschäftlicher Beziehungen seines Mitarbeiters zu einer Partei (IBR 2007, 1316)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BauR 2008, 134
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04
Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren
Auszug aus OLG Celle, 08.03.2007 - 6 W 1/07
Rn. 11 4. Die Festsetzung des Beschwerdewertes beruht auf § 3 ZPO und die Kostenentscheidung auf § 91 ZPO, der auch im Ablehnungsverfahren Anwendung findet ( BGH MDR 2005, 1016 [BGH 06.04.2005 - V ZB 25/04] i. V. m. Zöller-Herget, ZPO, 26. Aufl., § 91 Rn. 13 Stichworte "Richter" - und "Sachverständigenablehnung"). - BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/75
Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen
Auszug aus OLG Celle, 08.03.2007 - 6 W 1/07
Entscheidend ist vielmehr, ob vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend objektive Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit eines Sachverständigen zu erregen ( BGH NJW 1975, 1363 [BGH 15.04.1975 - X ZR 52/75]).
- LG Kiel, 24.02.2009 - 11 O 43/06
Sachverständigenablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei einem Hinweis auf …
Entscheidend ist, ob vom Standpunkt der ablehnenden Partei genügend objektive Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit eines Sachverständigen zu erregen (std. Rechtsprechung, z. B. OLG Celle BauR 2008, 134). - OLG Celle, 05.07.2007 - 6 W 54/07
Wirksamkeit der Entscheidung der Kammer in einer originären Einzelrichtersache; …
Rn. 8 Der Sachverständige Prof. Dr. R. dürfte die Unverwertbarkeit seines Gutachtens durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben, da er verpflichtet war, seinen Mitarbeiter Sch., den er nicht nur für Tätigkeiten von untergeordneter Bedeutung einsetzen wollte, zuvor nach seinen Geschäftsbeziehungen, die persönliche Verbindungen zu den Parteien aufweisen, zu befragen und diese den Parteien mitzuteilen, wie bereits vom Senat im Beschluss vom 8. März 2007 zu 6 W 1/07 ausgeführt, worauf wegen der Einzelheiten verwiesen wird.
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