Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 05.12.2016 - 6 W 110/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 91a ZPO, § 926 II ZPO
Erledigung eines Aufhebungsantrages nach § 926 II ZPO durch Zustellung der Klageschrift - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zu den Kosten des Aufhebungsantrags, wenn fristgemäß erhobene Klage "demnächst" zugestellt wird
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91a; ZPO § 926 II
Eilverfahren; Aufhebungsantrag; Erledigung - rechtsportal.de
ZPO § 91a; ZPO § 926 II
Rechtsfolgen der Erhebung der Hauptsacheklage hinsichtlich eines Aufhebungsantrags - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erledigung eines Aufhebungsantrages nach § 926 II ZPO durch Zustellung der Klageschrift
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 14.10.2016 - 10 O 171/15
- OLG Frankfurt, 05.12.2016 - 6 W 110/16
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 18.03.2025 - 5 W 114/24
Kostenentscheidung nach § 91a ZPO; Verfahren auf Aufhebung einer einstweiligen …
Dies entspricht der herrschenden Auffassung (vgl. OLG Düsseldorf…, Urteil vom 12.02.2008 - 20 U 166/07 - OLGR Düsseldorf 2009, 92, Rdnr. 16 nach juris; OLG Celle…, Beschluss vom 12.04.2007 - 3 W 43/07 - MDR 2007, 1280, Rdnr. 8 nach juris; OLG Köln…, Beschluss vom 23.06.1999 - 6 W 12/99 - OLGR Köln 1999, 400, Rdnr. 2 nach juris [noch zu § 270 Abs. 3 ZPO a.F.]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.12.2016 - 6 W 110/16 - Rdnr. 4 nach juris; OLG Koblenz, Urteil vom 08.12.1994 - U 1368/94 - NJW-RR 1995, 443, 444 unter 2.;… Bruns, a.a.O, § 926, Rdnr. 12;… Elzer/Mayer, a.a.O., § 926 ZPO Rdnr. 18;… Voß, a.a.O., § 926 Rdnr. 17;… Drescher, a.a.O., § 926 Rdnr. 17;… a.A wohl nur Huber/Braun, a.a.O., § 926 Rdnrn. 16 [die sich allerdings zu Unrecht auf OLG Koblenz a.a.O., NJW-RR 1995, 443, 444 unter 2. stützen; die ferner in Bezug genommene Entscheidung des OLG Frankfurt - Beschluss vom 29.01.1987 - 6 U 33/86 - GRUR 1987, 650, 651 rechte Spalte unter 3., Abs. 2, dürfte bereits im Hinblick auf OLG Frankfurt - 6 W 110/16 - a.a.O., Rdnr. 4 nach juris überholt sein]).Im Ausgangspunkt folgt dem auch das Oberlandesgericht Frankfurt, welches ebenfalls annimmt, dass § 167 ZPO auf die Einhaltung der Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage nach § 926 Abs. 1 ZPO anzuwenden ist, wenn die Hauptsacheklage zwar rechtzeitig eingereicht, aber erst nach Ablauf der für Ihre Erhebung gesetzten Frist zugestellt wird (OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.12.2016 - 6 W 110/16 - Rdnr. 4 nach juris).
Es vertritt dazu, dass es für die im Falle übereinstimmender Erledigungserklärungen zu treffende Kostenentscheidung darauf ankomme, ob der Aufhebungsantrag zum Zeitpunkt seiner Einreichung zulässig und begründet war; es nimmt hierzu an, Letzteres sei der Fall, wenn zu diesem Zeitpunkt die Klage mangels Zustellung noch nicht erhoben gewesen und die Rückwirkung noch nicht eingetreten sei (OLG Frankfurt - 6 W 110/16 - a.a.O., Rdnr. 4 nach juris).
- OLG Köln, 04.03.2026 - 6 W 13/26
Erfolglose sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen Kostenbeschluss im …
Dass wenn die Hauptsacheklage - wie im Streitfall - nicht fristgerecht, sondern erst im Laufe des Aufhebungsverfahrens erhoben wird und die Parteien daraufhin das Aufhebungsverfahren übereinstimmend für erledigt erklären, grundsätzlich den Gläubiger die Kostentragungslast trifft, weil sich durch sein Verhalten das Aufhebungsverfahren nachträglich erledigt hat, entspricht weitgehend einhelliger Ansicht (…s. z.B. G. Vollkommer in: Zöller, ZPO, 36 Aufl., § 926 Rn. 26;… Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 4. Aufl., Rn. 522;… Schmidt in: Büscher, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 3. Aufl., § 12 Rn. 346; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.05.1981, 6 W 20/81, juris Leitsatz und MDR 1982, 328; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.12.2016, 6 W 110/16, juris, Tz. 3 ff.; KG Berlin, Beschluss vom 13.08.2019, 2 W 22/19, juris Tz. 6, 10).
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