Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 6 W 115/25, 6 U 60/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,29134
OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 6 W 115/25, 6 U 60/18 (https://dejure.org/2025,29134)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.09.2025 - 6 W 115/25, 6 U 60/18 (https://dejure.org/2025,29134)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. September 2025 - 6 W 115/25, 6 U 60/18 (https://dejure.org/2025,29134)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,29134) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 727 ZPO, § 123 Abs 2 Nr 1 UmwG, § 133 Abs 1 UmwG, § 14 Abs 5 MarkenG, § 14 Abs 2 S 1 Nr 2 MarkenG
    Gesetzlicher Unterlassungsanspruch - vollstreckbare Urteilsausfertigung gegen den übernehmenden Rechtsträger nach Abspaltung (§ 727 ZPO)

  • Betriebs-Berater

    Gesetzlicher Unterlassungsanspruch und vollstreckbare Urteilsausfertigung gegen den übernehmenden Rechtsträger nach Abspaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unterlassungspflicht gilt nicht automatisch für neue Firma nach Betriebsaufspaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerdeverfahren gegen die Zurückweisung des Antrags auf Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel (hier: Marke und Bezeichnung "CASELLA INDUSTRIEPARK")

Besprechungen u.ä.

  • heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Erteilung einer vollstreckbaren Urteilsausfertigung gegen den übernehmenden Rechtsträger nach Abspaltung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2025, 2557
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 26.04.2007 - I ZR 34/05

    Schuldnachfolge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 6 W 115/25
    Grund dafür ist entsprechend der angefochtenen Entscheidung, dass es sich bei der aufgrund des persönlichen Verhaltens begründete Wiederholungsgefahr um einen tatsächlichen Umstand handelt, der nach den Verhältnissen in der Person des in Anspruch Genommenen zu beurteilen ist (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 26.04.2007 - I ZR 34/05, NJW 2008, 301 Rn. 11 f. - Schuldnachfolge;… Urteil vom 18.03.2010 - I ZR 158/07, GRUR 2010 Rn. 40 - Modulgerüst;… NJW 2013, 436 Rn. 15 - Wiederholungsgefahr bei Unternehmensverschmelzung; siehe auch bereits BGH; Urteil vom 16.03.2006 - I ZR 92/03, juris 17 - Flüssiggastank).

    Der gesetzliche Unterlassungsanspruch geht dabei auch dann nicht auf den Rechtsnachfolger über, wenn der Verstoß durch Organe des Rechtsvorgängers oder Mitarbeiter seines Unternehmens begangen worden ist, die gegebenenfalls auch für den übernehmenden Rechtsträger tätig sind (vgl. z.B. BGH, NJW 2008, 301 Rn. 11 f. - Schuldnachfolge;… NJW 2013, 436 Rn. 15 - Wiederholungsgefahr bei Unternehmensverschmelzung; zur (fehlenden) Gefahr einer Wiederholung wettbewerbswidriger Handlungen eines Insolvenzschuldners durch einen den Betrieb als Partei kraft Amtes im eigenen Namen fortführenden Insolvenzverwalter, vgl. auch BGH…, Urteil vom 18.03.2010 - I ZR 158/07, Rn. 39 f. - Modulgerüst, siehe dagegen noch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11.0.2.2009 -14 W 16/09 , juris).

    Vielmehr müssen besondere Umstände bestehen, die zu der früher begangenen Zuwiderhandlung hinzutreten (vgl. BGH, NJW 2008, 301 Rn. 14 f. - Schuldnachfolge;… NJW 2013, 436 Rn. 15 - Wiederholungsgefahr bei Unternehmensverschmelzung).

  • OLG Hamburg, 24.08.2009 - 5 W 183/08

    Klauselgegenklage: Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 6 W 115/25
    Ausgeschlossen ist eine Rechtsnachfolge in die Schuldnerstellung, wenn der Anspruch seiner Rechtsnatur nach nicht gegen einen Dritten fortbestehen kann (vgl. z.B. OLG Hamburg, Beschluss vom 24.08.2009 - 5 W 183/08, juris Rn. 7;… Wolfensteiner/M. Volmer in Münchener Kommentar zu ZPO, 7. Aufl. 2025, § 727 Rn. 62).

    Nach zutreffender der Ansicht der Schuldnerin, der CCF und des Landgerichts kann für einen rechtskräftigen Unterlassungstitel damit nichts anderes gelten als für einen gesetzlichen Unterlassungsanspruch (siehe auch OLG Hamburg, Beschluss vom 24.08.2009 - 5 W 183/08, juris Rn. 8; Köhler, WRP 2010, 475, 481 aE; Mels/Franzen, GRUR 2008, 968 970, 974;… Ohly, aaO, § 8 UWG Rn. 153).

  • BGH, 18.03.2010 - I ZR 158/07

    Modulgerüst II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 6 W 115/25
    Grund dafür ist entsprechend der angefochtenen Entscheidung, dass es sich bei der aufgrund des persönlichen Verhaltens begründete Wiederholungsgefahr um einen tatsächlichen Umstand handelt, der nach den Verhältnissen in der Person des in Anspruch Genommenen zu beurteilen ist (vgl. z.B. BGH…, Urteil vom 26.04.2007 - I ZR 34/05, NJW 2008, 301 Rn. 11 f. - Schuldnachfolge; Urteil vom 18.03.2010 - I ZR 158/07, GRUR 2010 Rn. 40 - Modulgerüst;… NJW 2013, 436 Rn. 15 - Wiederholungsgefahr bei Unternehmensverschmelzung; siehe auch bereits BGH; Urteil vom 16.03.2006 - I ZR 92/03, juris 17 - Flüssiggastank).

    Der gesetzliche Unterlassungsanspruch geht dabei auch dann nicht auf den Rechtsnachfolger über, wenn der Verstoß durch Organe des Rechtsvorgängers oder Mitarbeiter seines Unternehmens begangen worden ist, die gegebenenfalls auch für den übernehmenden Rechtsträger tätig sind (…vgl. z.B. BGH, NJW 2008, 301 Rn. 11 f. - Schuldnachfolge;… NJW 2013, 436 Rn. 15 - Wiederholungsgefahr bei Unternehmensverschmelzung; zur (fehlenden) Gefahr einer Wiederholung wettbewerbswidriger Handlungen eines Insolvenzschuldners durch einen den Betrieb als Partei kraft Amtes im eigenen Namen fortführenden Insolvenzverwalter, vgl. auch BGH, Urteil vom 18.03.2010 - I ZR 158/07, Rn. 39 f. - Modulgerüst, siehe dagegen noch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11.0.2.2009 -14 W 16/09 , juris).

  • BGH, 16.08.2016 - X ZR 37/16

    Nachweis der Unzuständigkeit des Urkundsbeamten für die Erteilung einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 6 W 115/25
    bb) Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main war am 21.02.2024 - und erst recht zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag nach § 727 ZPO - nicht mehr aktenmäßig (vgl. insofern z.B. BGH, Beschluss vom 16.08.2016 - X ZR 37/16, juris Rn. 4;… Ulrici in BeckOK ZPO, 57. Edition, Stand: 01.12.2024, § 724 Rn. 8 mwN) mit dem Rechtsstreit befasst.

    Nachdem der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde gegen vorgenanntes Urteil mit Beschluss vom 22.04.2020 zurückgewiesen hatte (I ZR 166/19; dazu, dass der Bundesgerichtshof als "höheres Gericht" für die Erteilung der Vollstreckungsklausel zuständig ist, während sich die Akten bei ihm befinden, vgl. BGH, Beschluss vom 16.08.2016 - X ZR 37/16, juris Rn. 4), sind die Akten dem Landgericht am 04.06.2020 über das Oberlandesgericht zurückgesandt worden (…vgl. GA 753, 755; der Antrag gemäß § 727 Abs. 1 ZPO ist am 22.02.2024 hinterhergeschickt worden, vgl. GA 757 f.).

  • OLG Frankfurt, 11.02.2009 - 14 W 16/09

    Wettbewerbsrechtliches Unterlassungsurteil: Vollstreckung gegen den …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 6 W 115/25
    Dies ist aus materiell-rechtlichen Gründen etwa bei höchstpersönlichen Verpflichtungen der Fall (…vgl. z.B. Schmitt/Hörtnagel, Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz, 10. Aufl. 2024, § 131 UmwG Rn. 76;… Ulrici, aaO, § 727 Rn. 12; siehe auch BT-Drucks. 16/2919 S. 19 [zu § 132]; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.02.2009 - 14 W 16/09 , juris Rn. 6 ).

    Der gesetzliche Unterlassungsanspruch geht dabei auch dann nicht auf den Rechtsnachfolger über, wenn der Verstoß durch Organe des Rechtsvorgängers oder Mitarbeiter seines Unternehmens begangen worden ist, die gegebenenfalls auch für den übernehmenden Rechtsträger tätig sind (…vgl. z.B. BGH, NJW 2008, 301 Rn. 11 f. - Schuldnachfolge;… NJW 2013, 436 Rn. 15 - Wiederholungsgefahr bei Unternehmensverschmelzung; zur (fehlenden) Gefahr einer Wiederholung wettbewerbswidriger Handlungen eines Insolvenzschuldners durch einen den Betrieb als Partei kraft Amtes im eigenen Namen fortführenden Insolvenzverwalter, vgl. auch BGH, Urteil vom 18.03.2010 - I ZR 158/07, Rn. 39 f. - Modulgerüst, siehe dagegen noch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11.0.2.2009 -14 W 16/09 , juris).

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 67/18

    Erfolgshonorar für Versicherungsberater - Vereinbarung eines beratungsrechtlichen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 6 W 115/25
    (a) Nach § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG spaltet ein sog. übertragender Rechtsträger einen oder mehrere Teil/e seines Vermögens "zur Aufnahme" durch einen oder mehrere bestehende/n Rechtsträger (sog. übernehmende/r Rechtsträger) ab, indem er dem/den übernehmenden Rechtsträger/n diese/n Vermögensteil/e gegen Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaften an dem/den übernehmenden Rechtsträger/n an seinen Anteilsinhaber jeweils als Gesamtheit überträgt (siehe insoweit u.a. BGH, Urteil vom 06.06.2019 - I ZR 67/18, GRUR 2019, 3065 Rn. 15 - Erfolgshonorar für Versicherungsberater, zur Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 UmwG).
  • BGH, 28.06.2006 - XII ZB 9/04

    Umfang der Rechtskraft eines gegen einen abgespaltenen Rechtsträger ergangenen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 6 W 115/25
    Der Bundesgerichtshof hat die entscheidungserhebliche Rechtsfrage, ob nach der Abspaltung eines Betriebsteils zur Aufnahme durch den Schuldner einer titulierten gesetzlichen Unterlassungspflicht auf Antrag des Gläubigers nach § 727 ZPO eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils gegen den übernehmenden Rechtsträger zu erteilen ist ('Umschreibung des Unterlassungstitels vom übertragenden auf den übernehmenden Rechtsträger') noch nicht entschieden (zur "umgekehrten" Frage nach der Erstreckung der Rechtskraft eines gegen den nach § 123 Abs. 2 Nr. 2 UmwG abgespaltenen Rechtsträger ergangenen Urteils auf den übertragenden Rechtsträger, siehe dagegen bereits BGH, Beschluss vom 28.06.2006 - XII ZB 9/04, BB 2006, 2038).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2000 - 6 W 32/00

    Auflösung eines Titelschuldners durch Aufspaltung: Titelumschreibung auf neuen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 6 W 115/25
    (3) § 133 Abs. 1 UmwG führt vorliegend nicht zu einer anderen Bewertung (siehe insoweit aber OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.04.2000 - 6 W 32/00, NJW-WettR 2000, 269, zur Aufspaltung unter Auflösung des Titelschuldners).
  • BGH, 29.06.2011 - VII ZB 89/10

    Zwangsvollstreckung aus Grundschuld-Unterwerfungserklärungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 6 W 115/25
    Die Rechtsnachfolge im Sinne von § 727 ZPO folgt insoweit dem materiell-rechtlichen Übertragungstatbestand (vgl. BGH, Beschluss vom 29.06.2011 - VII ZB 89/10, NJW 2011, 2803 Rn. 16).
  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 92/03

    Flüssiggastank

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 6 W 115/25
    Grund dafür ist entsprechend der angefochtenen Entscheidung, dass es sich bei der aufgrund des persönlichen Verhaltens begründete Wiederholungsgefahr um einen tatsächlichen Umstand handelt, der nach den Verhältnissen in der Person des in Anspruch Genommenen zu beurteilen ist (vgl. z.B. BGH…, Urteil vom 26.04.2007 - I ZR 34/05, NJW 2008, 301 Rn. 11 f. - Schuldnachfolge;… Urteil vom 18.03.2010 - I ZR 158/07, GRUR 2010 Rn. 40 - Modulgerüst;… NJW 2013, 436 Rn. 15 - Wiederholungsgefahr bei Unternehmensverschmelzung; siehe auch bereits BGH; Urteil vom 16.03.2006 - I ZR 92/03, juris 17 - Flüssiggastank).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 173/12

    Unwirksame Klauseln eines Mobilfunkanbieters: Wiederholungsgefahr bei …

  • BGH, 23.06.2021 - VII ZB 37/20

    A) Die Anordnung der Zwangsversteigerung aufgrund einer nach § 867 Abs. 1 ZPO auf …

  • OLG Frankfurt, 08.08.2019 - 6 U 60/18

    Rechtserhaltende Benutzung und Schutzumfang einer für Immobienvermietung und …

  • OLG Frankfurt, 04.07.2024 - 6 U 104/24

    Markenmäßige Zeichennutzung - "Casella

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Frankfurt
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht