Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 21.03.2013 - 6 W 143/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 319 Abs 1 ZPO, § 319 Abs 3 ZPO, § 567 Abs 1 ZPO
Urteilsberichtigung: Sofortige Beschwerde gegen eine vor Urteilserlass vorgenommene "Rubrumsberichtigung"; Auslegung der Parteibezeichnung in der Klageschrift - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 319 Abs. 3; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Berichtigung des RubrumsZPO § 319 Abs. 3 - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Berichtigung des Rubrums gem. § 319 Abs. 3 ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 17.01.2013 - 3 O 246/12
- OLG Koblenz, 21.03.2013 - 6 W 143/13
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 692/02
Außerordentliche Kündigung - Klageschrift - Auslegung
Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2013 - 6 W 143/13
Ein solcher Beschluss über die "Rubrumsberichtigung" ist nicht der materiellen Rechtskraft fähig (vgl. BAG, Urteil vom 27. November 2003 - 2 AZR 692/02, BAGE 109, 47 Rdnr. 31). - BGH, 10.03.2011 - VII ZR 54/10
Parteiwechsel bei gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme der …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2013 - 6 W 143/13
Dabei gilt der Grundsatz, dass die Klageerhebung gegen die in Wahrheit gemeinte Partei nicht an deren fehlerhafter Bezeichnung scheitern darf, wenn diese Mängel in Anbetracht der jeweiligen Umstände letztlich keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen lassen (BGH, Urteil vom 10. März 2011 - VII ZR 54/10, NJW 2011, 1453 Rdnr. 11). - BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 279/07
Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift - unrichtige …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2013 - 6 W 143/13
Selbst bei äußerlich eindeutiger, aber offenkundig unrichtiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei angesprochen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (BAG, Urteil vom 28. August 2008 - 2 AZR 279/07, NJW 2009, 1293 Rdnr. 14 m.w.Nachw.). - BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96
Statthaftigkeit des Einspruchs gegen ein weiteres erstes Versäumnisurteil
Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2013 - 6 W 143/13
Der Grundsatz der Meistbegünstigung soll nur Nachteile der durch eine inkorrekte Entscheidung beschwerten Beteiligten ausschließen, aber nicht zu einer dem korrekten Verfahren widersprechenden Erweiterung des Instanzenzuges oder sonstigen prozessualen Vorteilen führen (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - IX ZB 108/96, NJW 1997, 1448 Rdnr. 10 m.w.Nachw.). - LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2011 - 3 Ta 239/11
Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Rubrumsänderung vor Urteilserlass - …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.03.2013 - 6 W 143/13
Denn die sofortige Beschwerde ist, weil eine Entscheidung nach § 319 ZPO nicht vorliegt, nicht statthaft (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 3 Ta 239/11 Rdnr. 5 m.w.Nachw.; diese und die folgenden Entscheidungen zitiert nach juris).
- BGH, 05.07.2023 - XII ZB 539/22
Anforderungen an Berufungsbegründung unter Berücksichtigung einer beanstandeten …
Aus diesem Grunde unterliegt ein Beschluss, der eine "Rubrumsberichtigung" vor Urteilserlass ausspricht, weder in unmittelbarer noch in entsprechender Anwendung von § 319 Abs. 3 ZPO der sofortigen Beschwerde und ist auch nicht der materiellen Rechtskraft fähig (vgl. BAG NZA 2004, 452, 454;… OLG Karlsruhe Beschluss vom 17. Oktober 2016 - 9 W 25/16 - juris Rn. 12; OLG Koblenz Beschluss vom 21. März 2013 - 6 W 143/13 - juris Rn. 4;… Stein/Jonas/Althammer ZPO 23. Aufl. § 319 Rn. 8; Kempe/Antochewicz NJW 2013, 2797, 2799). - OLG Schleswig, 04.10.2024 - 7 W 15/24
Rubrumsberichtigung: Sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung einer Änderung des …
Beschlüsse des Gerichts über eine Rubrumsberichtigung sind mit der sofortigen Beschwerde nicht anfechtbar (OLG Koblenz, Beschluss vom 21. März 2013, 6 W 143/13, juris Rn. 2).Bei dieser Sachlage kommt auch - mangels Bestehens einer planwidrigen Regelungslücke - eine entsprechende Anwendung des § 319 Abs. 3 ZPO nicht in Betracht (OLG Koblenz, Beschluss vom 21.3.2013, 6 W 143/13, juris Rn. 7).
- LG Berlin, 15.04.2014 - 14 O 171/13
Ausführung entgegen der Herstellerrichtlinie: Verschwiegene Arglist?
Selbst bei äußerlich eindeutiger, aber offenkundig unrichtiger Bezeichnung, ist grundsätzlich diejenige Person als Partei angesprochen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (BAG…, Urteil vom 28. August 2008 - 2 AZR 279/07, NJW 2009, 1203 Rdnr. 14 m.w.Nachw.; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. März 2013 - 6 W 143/13). - OLG Koblenz, 12.11.2018 - 9 W 532/18
Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde: Gerichtliche Anordnung der Beiziehung …
Rn. 6 Lediglich der Vollständigkeit halber ist insoweit ergänzend darauf hinzuweisen, dass ein - hier jedenfalls vor Erlass des Beschlusses vom 22. August 2018 schon nicht vorliegender - Widerspruch gegen einen Antrag des Gegners kein Gesuch im hier maßgeblichen Sinne darstellt, und zwar selbst dann nicht, wenn die Form eines förmlichen Antrags gewählt wird (vgl. RGZ 46, 366, 367;… BGH, NJOZ 2017, 223, 224, Rdnr. 16; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 7. August 2006 - 14 W 35/06 -, juris, Rdnr. 6, m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. März 2013 - 6 W 143/13 -, juris, Rdnr. 5 , m.w.N.; OLG Celle…, Beschluss vom 24. August 2005 - 7 W 86/05 -, Rdnr. 3, m.w.N.;… Musielak/Voit-Ball, ZPO, 15. Aufl. 2018, § 567, Rdnr. 14, m.w.N.).
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