Rechtsprechung
| KG, 15.01.2020 - 6 W 45/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 133 BGB, § 2084 BGB, § 2247 BGB
Auslegung der Formulierung "gemeinsamer Tod" in Ehegattentestament - IWW
- Deutsches Notarinstitut
- erbrechtsiegen.de
Ehegattentestament - Auslegung der Formulierung gemeinsamer Tod
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 133 ; BGB § 2084
Beschwerde gegen einen Beschluss des Nachlassgerichts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Auslegung des Begriffs "gemeinsamer Tod" in einem gemeinschaftlichen Testament
Verfahrensgang
- AG Berlin-Neukölln, 04.04.2019 - 60 VI A 846/17
- KG, 15.01.2020 - 6 W 45/19
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.06.2019 - IV ZB 30/18
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei Einsetzung des Schlusserben …
Auszug aus KG, 15.01.2020 - 6 W 45/19
Diese Grundsätze sind gefestigte und ständig vertretene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Testamentsauslegung (vgl. BGH…, Urteil vom 07.10.1992 - IV ZR 160/91 Rz. 10, juris, FamRZ 1993, 318; Urteil vom 19.06.2019 - IV ZB 30/18 -, Rn. 15 m.w.N., ErbR 2019, 642, Rz. 15), der der Senat folgt.Zur Wahrung dieses Formerfordernisses ist notwendig, aber auch ausreichend, wenn der durch Auslegung ermittelte Erblasserwille im Testament andeutungsweise oder versteckt zum Ausdruck kommt, dort also eine, wenn auch noch so geringe, Grundlage findet (BGH, Urteil vom 19.06.2019 a.a.O., Rz. 16 f.).
- BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
Auszug aus KG, 15.01.2020 - 6 W 45/19
Diese Grundsätze sind gefestigte und ständig vertretene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Testamentsauslegung (vgl. BGH, Urteil vom 07.10.1992 - IV ZR 160/91 Rz. 10, juris, FamRZ 1993, 318;… Urteil vom 19.06.2019 - IV ZB 30/18 -, Rn. 15 m.w.N., ErbR 2019, 642, Rz. 15), der der Senat folgt.Handelt es sich - wie hier - um ein gemeinschaftliches Testament, dann ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei der Auslegung ferner zu prüfen, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teiles entsprochen hat (BGH - IV ZR 160/91 -, a.a.O., Rn. 12).
- OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 3 W 37/18
Auslegung eines Testaments
Auszug aus KG, 15.01.2020 - 6 W 45/19
Dementsprechend kann die Formulierung auch in dem Sinne zu verstehen sein, dass damit der Zeitpunkt gemeint sein soll, in dem beide Eheleute "gemeinsam" tot sind, also im Sinne "wenn wir beide tot sind", und dass für diesen Fall die Einsetzung des Alleinerben als Schlusserben des Letztversterbenden erfolgen sollte (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.01.2019 - 3 W 37/18 -, Rn. 23, FamRZ 2019, 1366; KG, Beschluss vom 14.01.1997 - 1 W 8000/95 -, ZEV 1997, 247; BayObLG, Beschluss vom 25.01.2000 -1Z BR 181/99 -, FamRZ 2000, 1186, 1187 m.w.N. seiner Rspr.;… Palandt-Weidlich, BGB, 79. Auflage, § 2269 Rn. 9a;… Burandt/Rojahn-Braun, Erbrecht, 3. Auflage, § 2269 Rn. 29; anders OLG Thüringen, Beschluss vom 23.02.2015 - 6 W 516/14 -, FamRZ 2016, 412 mit Anm. Gottwald).
- BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99
Auslegung eines Testaments
Auszug aus KG, 15.01.2020 - 6 W 45/19
Dementsprechend kann die Formulierung auch in dem Sinne zu verstehen sein, dass damit der Zeitpunkt gemeint sein soll, in dem beide Eheleute "gemeinsam" tot sind, also im Sinne "wenn wir beide tot sind", und dass für diesen Fall die Einsetzung des Alleinerben als Schlusserben des Letztversterbenden erfolgen sollte (vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 31.01.2019 - 3 W 37/18 -, Rn. 23, FamRZ 2019, 1366; KG, Beschluss vom 14.01.1997 - 1 W 8000/95 -, ZEV 1997, 247; BayObLG, Beschluss vom 25.01.2000 -1Z BR 181/99 -, FamRZ 2000, 1186, 1187 m.w.N. seiner Rspr.;… Palandt-Weidlich, BGB, 79. Auflage, § 2269 Rn. 9a;… Burandt/Rojahn-Braun, Erbrecht, 3. Auflage, § 2269 Rn. 29; anders OLG Thüringen, Beschluss vom 23.02.2015 - 6 W 516/14 -, FamRZ 2016, 412 mit Anm. Gottwald). - OLG Jena, 23.02.2015 - 6 W 516/14
Auslegung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments - Tod des …
Auszug aus KG, 15.01.2020 - 6 W 45/19
Dementsprechend kann die Formulierung auch in dem Sinne zu verstehen sein, dass damit der Zeitpunkt gemeint sein soll, in dem beide Eheleute "gemeinsam" tot sind, also im Sinne "wenn wir beide tot sind", und dass für diesen Fall die Einsetzung des Alleinerben als Schlusserben des Letztversterbenden erfolgen sollte (vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 31.01.2019 - 3 W 37/18 -, Rn. 23, FamRZ 2019, 1366; KG, Beschluss vom 14.01.1997 - 1 W 8000/95 -, ZEV 1997, 247; BayObLG, Beschluss vom 25.01.2000 -1Z BR 181/99 -, FamRZ 2000, 1186, 1187 m.w.N. seiner Rspr.;… Palandt-Weidlich, BGB, 79. Auflage, § 2269 Rn. 9a;… Burandt/Rojahn-Braun, Erbrecht, 3. Auflage, § 2269 Rn. 29; anders OLG Thüringen, Beschluss vom 23.02.2015 - 6 W 516/14 -, FamRZ 2016, 412 mit Anm. Gottwald). - KG, 14.01.1997 - 1 W 8000/95
Voraussetzungen der Verwirkung des Beschwerderechts bei Ablauf eines langen …
Auszug aus KG, 15.01.2020 - 6 W 45/19
Dementsprechend kann die Formulierung auch in dem Sinne zu verstehen sein, dass damit der Zeitpunkt gemeint sein soll, in dem beide Eheleute "gemeinsam" tot sind, also im Sinne "wenn wir beide tot sind", und dass für diesen Fall die Einsetzung des Alleinerben als Schlusserben des Letztversterbenden erfolgen sollte (vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 31.01.2019 - 3 W 37/18 -, Rn. 23, FamRZ 2019, 1366; KG, Beschluss vom 14.01.1997 - 1 W 8000/95 -, ZEV 1997, 247; BayObLG, Beschluss vom 25.01.2000 -1Z BR 181/99 -, FamRZ 2000, 1186, 1187 m.w.N. seiner Rspr.;… Palandt-Weidlich, BGB, 79. Auflage, § 2269 Rn. 9a;… Burandt/Rojahn-Braun, Erbrecht, 3. Auflage, § 2269 Rn. 29; anders OLG Thüringen, Beschluss vom 23.02.2015 - 6 W 516/14 -, FamRZ 2016, 412 mit Anm. Gottwald).
- OLG Karlsruhe, 04.01.2023 - 14 W 89/22
Ausgehen von einer gemeinsamen Schlusserbeneinsetzung der Kinder der Ehegatten …
Dementsprechend kann die Formulierung auch in dem Sinne zu verstehen sein, dass damit der Zeitpunkt gemeint sein soll, in dem beide Eheleute "gemeinsam" tot sind, also im Sinne "wenn wir beide tot sind" (vgl. nur KG Berlin, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 6 W 45/19 -, Rn. 18, juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20
Voraussetzungen für gemeinschaftliches wechselbezügliches Testament
Auch das Wort "gemeinsam" erfasst üblicherweise auch das zeitlich versetzte Sterben und ist nicht so einschränkend gemeint oder zu verstehen wie die Formulierung "gleichzeitig" (vgl. KG, Beschluss v. 15.1.2020, 6 W 45/19 , Rn. 15 ). - OLG Frankfurt, 29.01.2026 - 20 W 261/24
Auslegung Ehegattentestament
Somit stellt sich zunächst nicht die vielfach in der obergerichtlichen Rechtsprechung diskutierte Frage, ob die bloße Wortwahl "gemeinsam" schon nach dem Wortsinn bzw. bei nächstliegender Auslegung den Fall eines "gleichzeitigen" Versterbens meint (so etwa Oberlandesgericht Jena, Beschluss vom 23.02.2015, Az. 6 W 516/14, Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 28.04.1987, Az. 11 W 152/86 - dort: "Für den Fall unseres gemeinsamen Ablebens …" -, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 27.10.1986, Az. BReg 1 Z 23/86, jeweils zitiert nach beck-online) oder aber bereits nach allgemeinem Sprachverständnis auch ein zeitlich, etwa auch über mehrere Jahre versetztes Versterben der Ehegatten umfasst (so etwa Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2021, Az. 3 Wx 193/20, Kammergericht, Beschluss vom 15.01.2020, Az. 6 W 45/19, Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 31.01.2019, Az. 3 W 37/18, jeweils zitiert nach beck-online). - AG Wipperfürth, 18.10.2022 - 8 VI 113/22 Setzen sich Ehegatten gegenseitig zunächst zum Alleinerben ein und für den Fall des "gemeinsamen Todes" einen Schlusserben, ist im Schlusserbfall dessen Alleinerbenstellung gegeben, auch wenn die Ehegatten mehrere Jahre nacheinander versterben (vgl. KG BeckRS 2020, 1631).
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