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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.07.2024 - 6 W 46/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,18942
OLG Frankfurt, 11.07.2024 - 6 W 46/24 (https://dejure.org/2024,18942)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.07.2024 - 6 W 46/24 (https://dejure.org/2024,18942)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Juli 2024 - 6 W 46/24 (https://dejure.org/2024,18942)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 63 S 1 Nr 2 GKG, § 68 GKG
    3.000 EUR Streitwert in datenschutzrechtlichen Verfahren wegen Deezer-Datenleck

  • IWW

    § 63 S 1 Nr 2 GKG, § 68 GKG
    Streitwert, Datenschutz, Datenleck

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DSGVO Art. 32 ; ZPO § 3
    Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Betreiber einer Streaming-Plattform wegen Nichtverhinderung eines unbefugten Zugriff Dritten auf das Datenarchiv; Beschwerde gegen die Höhe des Streitwerts

Kurzfassungen/Presse (3)

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    3.000 EUR Streitwert in datenschutzrechtlichen Verfahren wegen Deezer-Datenleck

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    3.000 EUR Streitwert in datenschutzrechtlichen Verfahren wegen Deezer-Datenleck

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streitwert für DSGVO-Ansprüche bei Deezer-Datenleck liegt bei 3.000,- EUR

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2024, 673
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23

    Facebook-Scraping

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.07.2024 - 6 W 46/24
    Das Landgericht hat den Streitwert im Anschluss an das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm, Urteil vom 15.8.2023 - 7 U 19/23, GRU-RS 2023, 22505, Rn.254 ff.) auf bis 3.000 EUR festgesetzt (Bl. 525 ff. der Akten).

    Auch der Senat teilt die Grundsätze zur Streitwertfestsetzung, die das OLG Hamm (Urteil vom 15.8.2023 - 7 U 19/23, GRU-RS 2023, 22505, Rn.254 ff.) entwickelt hat:.

  • BGH, 08.10.2012 - X ZR 110/11

    Vorausbezahlte Telefongespräche II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.07.2024 - 6 W 46/24
    Der Streitwert für den Antrag zu 1 (Entschädigung) ist gemäß § 3 ZPO, da insoweit keine offensichtlich übertriebene Einschätzung des Streitwerts seitens der Klägerin vorliegt (…vgl. dazu BGH Beschluss vom 12.6.2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875 Rn. 5; siehe auch BGH Beschl. v. 8.10.2012 - X ZR 110/11, GRUR 2012, 1288 Rn. 4), auf 1.000,00 EUR festzusetzen.

    Das Gericht ist bei der Streitwertbemessung nicht an die subjektiven Wertangaben in der Klageschrift gebunden (so explizit BGH Beschl. v. 8.10.2012 - X ZR 110/11, GRUR 2012, 1288 Rn. 4, sogar für übereinstimmende Angaben der Parteien;… siehe auch BGH Beschluss vom 12.6.2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875 Rn. 5).

  • BGH, 12.06.2012 - X ZR 104/09

    Antimykotischer Nagellack II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.07.2024 - 6 W 46/24
    Der Streitwert für den Antrag zu 1 (Entschädigung) ist gemäß § 3 ZPO, da insoweit keine offensichtlich übertriebene Einschätzung des Streitwerts seitens der Klägerin vorliegt (vgl. dazu BGH Beschluss vom 12.6.2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875 Rn. 5;… siehe auch BGH Beschl. v. 8.10.2012 - X ZR 110/11, GRUR 2012, 1288 Rn. 4), auf 1.000,00 EUR festzusetzen.

    Das Gericht ist bei der Streitwertbemessung nicht an die subjektiven Wertangaben in der Klageschrift gebunden (…so explizit BGH Beschl. v. 8.10.2012 - X ZR 110/11, GRUR 2012, 1288 Rn. 4, sogar für übereinstimmende Angaben der Parteien; siehe auch BGH Beschluss vom 12.6.2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875 Rn. 5).

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.07.2024 - 6 W 46/24
    c) Außer Betracht zu lassen ist insbesondere die über die konkret-individuellen Interessen hinausgehende gesamtgesellschaftliche oder general-präventive sowie die abstrakt-generelle Bedeutung für andere potentiell betroffene Personen (…vgl. BGH Beschluss vom 30.11.2004 - VI ZR 65/04, BeckRS 2004, 12785 = juris Rn. 2; BGH MDR 2016, 1344 Rn. 42).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 65/04

    Streitwert bei unerlaubter E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.07.2024 - 6 W 46/24
    c) Außer Betracht zu lassen ist insbesondere die über die konkret-individuellen Interessen hinausgehende gesamtgesellschaftliche oder general-präventive sowie die abstrakt-generelle Bedeutung für andere potentiell betroffene Personen (vgl. BGH Beschluss vom 30.11.2004 - VI ZR 65/04, BeckRS 2004, 12785 = juris Rn. 2;… BGH MDR 2016, 1344 Rn. 42).
  • BGH, 17.01.2023 - VI ZB 114/21

    Ermittlung der Berufungsbeschwer bei äußerungsrechtlicher Klage auf Unterlassung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.07.2024 - 6 W 46/24
    a) Der Streitwert für nichtvermögensrechtliche Ansprüche wird gemäß § 48 Abs. 2 GKG unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Parteien - nach Ermessen bestimmt; es kann dann im konkreten Einzelfall von dem in § 23 Abs. 3 Satz 2 Hs. 2 RVG vorgesehenen Regelstreitwert erheblich abzuweichen sein (vgl. zu einer Herabsetzung auf 500, 00 EUR jeweils nur BGH Beschluss vom 17.1.2023, NJW-RR 2023, 959 Rn. 11;… BGH Beschluss vom 28.1.2021, GRUR-RS 2021, 2286 Rn. 9).
  • OLG München, 05.02.2018 - 29 W 1855/17

    Gebührenstreitwert beim Parteiwechsel auf Beklagtenseite

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.07.2024 - 6 W 46/24
    Insbesondere kommt ihnen keine indizielle Bedeutung zu, wenn sie - wie hier - das tatsächliche Interesse offensichtlich nicht zutreffend widerspiegelt (so auch OLG München Beschluss vom 5.2.2018 - 29 W 1855/17, NJW-RR 2018, 575 = juris Rn. 16).
  • BGH, 25.04.2023 - VI ZR 111/22

    Wert der Beschwer bei Anspruch einer Bank auf Unterlassung von Betrugsvorwürfen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.07.2024 - 6 W 46/24
    Zu berücksichtigen ist zudem die Stellung der Beteiligten sowie Art, Umfang und Gefährlichkeit der zu unterlassenden / begehrten Handlung (vgl. BGH GRUR 2023, 1143 Rn. 13 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.12.2024 - 6 W 46/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,37535
OLG Köln, 10.12.2024 - 6 W 46/24 (https://dejure.org/2024,37535)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.12.2024 - 6 W 46/24 (https://dejure.org/2024,37535)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Dezember 2024 - 6 W 46/24 (https://dejure.org/2024,37535)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 04.06.2021 - 6 U 152/10

    Ansprüche wegen der unzulässigen Nachahmung eines Originalprodukts Unangemessene …

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2024 - 6 W 46/24
    Rn. 3 1. Die Gläubigerin hat nicht schlüssig dargelegt, dass die Schuldnerin nach Erlass des Ordnungsmittelbeschlusses des Landgerichts Köln vom 09.10.2023 (84 O 116/09 SH I), bestätigt durch den Beschluss des Senats vom 18.03.2024 (6 W 48/23), weiterhin schuldhaft gegen das Unterlassungsgebot aus dem Urteil des Senats vom 04.06.2021 (6 U 152/10) verstoßen hat.

    Gemäß dem Ergebnis des Berichts der Materialprüfungsanstalt F., die ihre Untersuchungen und Versuche auftragsgemäß an denen des im Verfahren 6 U 152/10 gerichtlich bestellten Sachverständigen ausgerichtet habe, führten die Änderungen dazu, dass ihre Regalmodulkomponenten qualitativ denen der Gläubigerin entsprächen und mit diesen kompatibel seien.

    Rn. 7 Im vorliegenden Fall hat die Schuldnerin bereits im März 2022, nach dem ersten Zwangsvollstreckungsantrag der Gläubigerin, Schreiben an ihre Abnehmer versandt, darin auf das rechtskräftige Urteil des Senats vom 04.06.2021 im Verfahren 6 U 152/10 hingewiesen und die Zwischenhändler um Rückgabe der bereits ausgelieferten L1000-Standard-Regalmodulkomponenten gebeten.

  • OLG Brandenburg, 06.07.2023 - 6 W 48/23

    Kostentragung im Richterablehnungsverfahren; Anspruch der Gegenseite auf …

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2024 - 6 W 46/24
    Rn. 3 1. Die Gläubigerin hat nicht schlüssig dargelegt, dass die Schuldnerin nach Erlass des Ordnungsmittelbeschlusses des Landgerichts Köln vom 09.10.2023 (84 O 116/09 SH I), bestätigt durch den Beschluss des Senats vom 18.03.2024 (6 W 48/23), weiterhin schuldhaft gegen das Unterlassungsgebot aus dem Urteil des Senats vom 04.06.2021 (6 U 152/10) verstoßen hat.

    Soweit die Gläubigerin sich darauf beruft, dass Einwendungen gegen den titulierten Unterlassungsanspruch wie angebliche Änderungen tatsächlicher Umstände bzgl. der vom gerichtlichen Sachverständigen im Erkenntnisverfahren festgestellten Qualitätsmängel im Ordnungsmittelverfahren nicht erneut zu überprüfen seien, ist ihr entgegenzuhalten, dass es vorliegend nicht um einen Wegfall des Unterlassungstitels wegen veränderter Umstände geht, sondern schlicht um die Frage, ob die Schuldnerin weiterhin - auch noch nach Abschluss des ersten Ordnungsmittelverfahrens 84 O 116/19 LG Köln / 6 W 48/23 - gegen das Untersagungsgebot verstößt.

  • BGH, 13.10.2022 - I ZR 98/21

    Umfang eines ausgesprochenen Verbots bei Abwandlungen

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2024 - 6 W 46/24
    Wie der Bundesgerichtshof in dem beiden Beteiligten bekannten Beschluss vom 13.10.2022 (I ZR 98/21) ausgeführt hat, umfasst das in dem Unterlassungstitel ausgesprochene Verbot über die mit der verbotenen Form identischen Handlungen hinaus zwar auch im Kern gleichartige Abwandlungen, in denen das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.06.2024 - 6 W 46/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,15042
OLG Brandenburg, 12.06.2024 - 6 W 46/24 (https://dejure.org/2024,15042)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.06.2024 - 6 W 46/24 (https://dejure.org/2024,15042)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juni 2024 - 6 W 46/24 (https://dejure.org/2024,15042)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2024 - 6 W 46/24
    b) Ist die Zustellung hingegen wirksam oder nach § 189 ZPO als wirksam zu fingieren (vgl. dazu BGH, Urteil vom 04.06.1992 - IX ZR 149/91, BGHZ 118, 312, juris Rn. 34;… Beschluss vom 23.11.1978 - II ZB 7/78, juris Rn. 4 f;… Urteil vom 22.11.1988 - VI ZR 226/87, juris Rn. 22 f;… Urteil v. 17.01.2002 - IX ZR 100/99, juris Rn. 18 ff;… Urteil v. 07.12.2010 - VI ZR 48/10, juris Rn. 10 f), könnte ein Versäumnisurteil gegen die Beklagte zu 1. derzeit ebenfalls nicht ergehen.
  • BGH, 07.12.2010 - VI ZR 48/10

    Wirksamkeit der Klagezustellung: Mögliche Heilung des etwaigen Zustellungsmangels

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2024 - 6 W 46/24
    b) Ist die Zustellung hingegen wirksam oder nach § 189 ZPO als wirksam zu fingieren (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 04.06.1992 - IX ZR 149/91, BGHZ 118, 312, juris Rn. 34;… Beschluss vom 23.11.1978 - II ZB 7/78, juris Rn. 4 f;… Urteil vom 22.11.1988 - VI ZR 226/87, juris Rn. 22 f;… Urteil v. 17.01.2002 - IX ZR 100/99, juris Rn. 18 ff; Urteil v. 07.12.2010 - VI ZR 48/10, juris Rn. 10 f), könnte ein Versäumnisurteil gegen die Beklagte zu 1. derzeit ebenfalls nicht ergehen.
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 226/87

    Heilung von Zustellungsmängeln; Internationale Zuständigkeit im Gerichtsstand des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2024 - 6 W 46/24
    b) Ist die Zustellung hingegen wirksam oder nach § 189 ZPO als wirksam zu fingieren (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 04.06.1992 - IX ZR 149/91, BGHZ 118, 312, juris Rn. 34;… Beschluss vom 23.11.1978 - II ZB 7/78, juris Rn. 4 f; Urteil vom 22.11.1988 - VI ZR 226/87, juris Rn. 22 f;… Urteil v. 17.01.2002 - IX ZR 100/99, juris Rn. 18 ff;… Urteil v. 07.12.2010 - VI ZR 48/10, juris Rn. 10 f), könnte ein Versäumnisurteil gegen die Beklagte zu 1. derzeit ebenfalls nicht ergehen.
  • BGH, 17.01.2002 - IX ZR 100/99

    Wirkung und Umfang einer Vertretungsanzeige für die beklagte Partei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2024 - 6 W 46/24
    b) Ist die Zustellung hingegen wirksam oder nach § 189 ZPO als wirksam zu fingieren (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 04.06.1992 - IX ZR 149/91, BGHZ 118, 312, juris Rn. 34;… Beschluss vom 23.11.1978 - II ZB 7/78, juris Rn. 4 f;… Urteil vom 22.11.1988 - VI ZR 226/87, juris Rn. 22 f; Urteil v. 17.01.2002 - IX ZR 100/99, juris Rn. 18 ff;… Urteil v. 07.12.2010 - VI ZR 48/10, juris Rn. 10 f), könnte ein Versäumnisurteil gegen die Beklagte zu 1. derzeit ebenfalls nicht ergehen.
  • BGH, 23.11.1978 - II ZB 7/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Voraussetzungen für die Legitimation als …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2024 - 6 W 46/24
    b) Ist die Zustellung hingegen wirksam oder nach § 189 ZPO als wirksam zu fingieren (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 04.06.1992 - IX ZR 149/91, BGHZ 118, 312, juris Rn. 34; Beschluss vom 23.11.1978 - II ZB 7/78, juris Rn. 4 f;… Urteil vom 22.11.1988 - VI ZR 226/87, juris Rn. 22 f;… Urteil v. 17.01.2002 - IX ZR 100/99, juris Rn. 18 ff;… Urteil v. 07.12.2010 - VI ZR 48/10, juris Rn. 10 f), könnte ein Versäumnisurteil gegen die Beklagte zu 1. derzeit ebenfalls nicht ergehen.
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