Rechtsprechung
| OLG Celle, 30.04.2002 - 6 W 56/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Bauvertrag: Einstweilige Verfügung bei Unwirksamkeit der Sicherungsabrede und bevorstehender Inanspruchnahme der Bürgschaft
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB ; § 9 AGBG
Unterlassung der Inanspruchnahme eines Bürgen bei Unwirksamkeit der der Bürgschaftsverpflichtung zugrunde liegenden Sicherungsabrede; Fehlender Anspruch auf Erhalt einer Bürgschaft auf erstes Anfordern; Erkennbar fehlende Sicherung für die Geltendmachung eines ... - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bürgschaft auf erstes Anfordern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterlassung der Inanspruchnahme eines Bürgen bei Unwirksamkeit der der Bürgschaftsverpflichtung zugrunde liegenden Sicherungsabrede; Fehlender Anspruch auf Erhalt einer Bürgschaft auf erstes Anfordern; Erkennbar fehlende Sicherung für die Geltendmachung eines ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Einstweilige Verfügung gegen Inanspruchnahme durch Bürgschaft a.e.A.: Voraussetzungen? (IBR 2002, 310)
Verfahrensgang
- LG Stade, 22.04.2002 - 6 O 153/02
- OLG Celle, 30.04.2002 - 6 W 56/02
Papierfundstellen
- BauR 2002, 1596
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00
Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung …
Auszug aus OLG Celle, 30.04.2002 - 6 W 56/02
Zwar begründet die Bürgschaft eine von der Verpflichtung des Hauptvertrages verschiedene, rechtlich selbständige Verpflichtung, die ihren Rechtsgrund in sich selbst trägt und daher grundsätzlich unabhängig vom Bestand der Hauptschuld ist (BGH, NJW 2001, 1857).Einwendungen können in der Regel erst im Rückforderungsprozess geltend gemacht werden (BGHZ 136, 27, 32; NJW 2001, 1857).
Ausnahmen gelten jedoch dann und sind schon im Erstprozess zu beachten, wenn sich die Berechtigung der Einwendungen aus dem unstreitigen Sachverhalt oder dem Inhalt der Vertragsurkunden ohne weiteres ergibt (BGH, NJW 2001, 1857; BauR 1995, 251, 252).
Ein derartiger Ausnahmetatbestand ist insbesondere dann gegeben, wenn der Bürgschaftsvertrag nur der Erfüllung der Sicherungsabrede dient, die der Gläubiger mit dem Hauptschuldner getroffen hat, sich aus dieser jedoch kein Anspruch auf Erhalt einer Bürgschaft auf erstes Anfordern ergibt (BGH, NJW 2001, 1857;… Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 7. Teil Rdnr. 42f.;… 10. Teil Rdnr. 3).
Diese von der Antragsgegnerin gestellten Vertragsbedingungen verstoßen gegen § 9 AGBGB a. F. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs benachteiligt eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, wonach der Besteller 5% der Auftragssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist als Sicherheit einbehalten darf und dieser Einbehalt ausschließlich durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, den anderen Teil entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil das Ablösungsrecht einer Bürgschaft auf erstes Anfordern keinen angemessenen Ausgleich für diesen Sicherheitseinbehalt darstellt (BGHZ 136, 27, 31-33; NJW 2001, 1857, 1858).
- BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95
Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung …
Auszug aus OLG Celle, 30.04.2002 - 6 W 56/02
Einwendungen können in der Regel erst im Rückforderungsprozess geltend gemacht werden (BGHZ 136, 27, 32; NJW 2001, 1857).Diese von der Antragsgegnerin gestellten Vertragsbedingungen verstoßen gegen § 9 AGBGB a. F. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs benachteiligt eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, wonach der Besteller 5% der Auftragssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist als Sicherheit einbehalten darf und dieser Einbehalt ausschließlich durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, den anderen Teil entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil das Ablösungsrecht einer Bürgschaft auf erstes Anfordern keinen angemessenen Ausgleich für diesen Sicherheitseinbehalt darstellt (BGHZ 136, 27, 31-33; NJW 2001, 1857, 1858).
- OLG München, 20.06.1995 - 13 U 5787/94
Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch …
Auszug aus OLG Celle, 30.04.2002 - 6 W 56/02
Vielmehr kann auch der Hauptschuldner im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens verlangen, dem Gläubiger die Inanspruchnahme des Bürgen zu untersagen (OLG Köln, BauR 1998, 555, 558; KG, BauR 1997, 665, 666; OLG München, NJW-RR 1996, 534, 535;… Koeble/Kniffka, 10. Teil Rdnr. 2 - 4).
- OLG Köln, 30.10.1997 - 12 U 40/97
Bürgschaft auf ersten Anfordern
Auszug aus OLG Celle, 30.04.2002 - 6 W 56/02
Vielmehr kann auch der Hauptschuldner im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens verlangen, dem Gläubiger die Inanspruchnahme des Bürgen zu untersagen (OLG Köln, BauR 1998, 555, 558; KG, BauR 1997, 665, 666; OLG München, NJW-RR 1996, 534, 535;… Koeble/Kniffka, 10. Teil Rdnr. 2 - 4). - OLG Zweibrücken, 20.09.1994 - 8 U 214/93
Leistungsänderungen: Arbeitseinstellung bis zur Vereinbarung eines neuen Preises?
Auszug aus OLG Celle, 30.04.2002 - 6 W 56/02
Ausnahmen gelten jedoch dann und sind schon im Erstprozess zu beachten, wenn sich die Berechtigung der Einwendungen aus dem unstreitigen Sachverhalt oder dem Inhalt der Vertragsurkunden ohne weiteres ergibt (BGH, NJW 2001, 1857; BauR 1995, 251, 252). - OLG Frankfurt, 07.05.1998 - 9 W 8/98
Zulässigkeit einstweiliger Verfügung auf Auszahlung einbehaltener Sicherheit
Auszug aus OLG Celle, 30.04.2002 - 6 W 56/02
Hierfür genügt nicht die bloße Tatsache der Unwirksamkeit der Sicherungsabrede sowie die bevorstehende Inanspruchnahme der Bürgin durch die Antragsgegnerin (OLG Frankfurt, BauR 1998, 1280, 1281;… Knifka/Koeble, 10. Teil Rdnr. 14). - KG, 10.12.1996 - 15 U 726/96
Rechtsmißbräuchliche Inanspruchnahme einer Bürgschaft auf erstes Anfordern
Auszug aus OLG Celle, 30.04.2002 - 6 W 56/02
Vielmehr kann auch der Hauptschuldner im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens verlangen, dem Gläubiger die Inanspruchnahme des Bürgen zu untersagen (OLG Köln, BauR 1998, 555, 558; KG, BauR 1997, 665, 666; OLG München, NJW-RR 1996, 534, 535;… Koeble/Kniffka, 10. Teil Rdnr. 2 - 4).
- KG, 08.05.2008 - 8 W 33/08
Gewerberaummiete: Untersagung der Inanspruchnahme der Mietbürgschaft durch den …
Rn. 5 Eine Untersagung durch einstweilige Verfügung nach § 935 ZPO setzt voraus, dass ohne diese Maßnahme die Verwirklichung des Rechts der Antragstellerin vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (OLG Celle, OLGR Celle 2002, 243). - OLG Braunschweig, 11.08.2011 - 8 W 44/11
Kostenteilung zwischen den Parteien nach übereinstimmender Erledigungserklärung …
Rn. 4 Nach überwiegender Auffassung muss nach §§ 935, 940 ZPO neben dem Verfügungsanspruch zusätzlich ein Verfügungsgrund für eine einstweilige Verfügung vorliegen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30.04.2002 - 6 W 56/02 - BauR 2002, 1596, 1597; OLG Frankfurt, BauR 1998, 1280; OLG Rostock, BauR 2003, 582, 584;… Ingenstau/Korbion/Vygen/Kratzenberg, VOB, 17. Aufl., § 17 Nr. 4 VOB/B Rz. 121). - OLG Köln, 12.12.2011 - 16 W 35/11
Untersagung der Inanspruchnahme des Bürgen aus einer Gewährleistungsbürgschaft …
Erforderlich ist darüber hinaus, dass der Antragstellerin im Falle der unberechtigten Inanspruchnahme der Bürgschaft schwere, nicht tragbare finanzielle Nachteile drohen (OLG Rostock, BauR 2003, 582; OLG Celle, BauR 2002, 1596;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl., Rn 376).
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