Rechtsprechung
| OLG Hamm, 02.01.2012 - I-6 W 74/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Aussetzung wegen Strafverfahren, Ermessen, Begründung der Aussetzungsentscheidung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
ZPO § 149; ZPO § 252
Aussetzung wegen Strafverfahren, Ermessen, Begründung der Aussetzungsentscheidung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 148
Voraussetzungen der Aussetzung des Verfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen der Aussetzung des Verfahrens
Verfahrensgang
- LG Hagen, 28.10.2011 - 6 O 276/11
- OLG Hamm, 02.01.2012 - I-6 W 74/11
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- OLG Düsseldorf, 24.10.1997 - 22 W 59/97
Auszug aus OLG Hamm, 02.01.2012 - 6 W 74/11
Die Begründung des Aussetzungsbeschlusses muss ausreichende Erwägungen zur Ermessensausübung erkennen lassen (BGH Beschl. v. 17.11.2009 - VI ZB 58/08 m.w.N.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1531; OLG Bremen Beschl. v. 16.12.2010 -2 W 114/10).So ist bei einem schon weit fortgeschrittenen Strafverfahren eine Aussetzung eher vertretbar, als bei einem noch im Anfangsstadium befindlichen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1531).
Ein Ausnahmefall, dass sich die relevanten Ermessenserwägungen zweifelsfrei aus der Akte erschließen lassen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1531) liegt - schon angesichts der fehlenden Erkenntnisse zum gegenwärtigen Stand des Ermittlungsverfahrens - nicht vor.
- BGH, 17.11.2009 - VI ZB 58/08
Aussetzung eines Zivilrechtsstreits bis zur Erledigung eines Strafverfahrens …
Auszug aus OLG Hamm, 02.01.2012 - 6 W 74/11
Die Begründung des Aussetzungsbeschlusses muss ausreichende Erwägungen zur Ermessensausübung erkennen lassen (BGH Beschl. v. 17.11.2009 - VI ZB 58/08 m.w.N.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1531; OLG Bremen Beschl. v. 16.12.2010 -2 W 114/10).Es fehlt aber an einer Abwägung der Tatsachen, die eine Aussicht auf bessere Erkenntnis im Strafverfahren eröffnen, mit den achtenswerten Interessen der Klägerin an einer alsbaldigen Entscheidung über sein Begehren, also ihrem Interesse an der Beachtung des Beschleunigungsgebots (vgl. BGH Beschl. v. 17.11.2009 - VI ZB 58/08; OLG Düsseldorf NJW 1980, 2534; OLG Frankfurt VersR 2002, 635).
- OLG Frankfurt, 01.02.2001 - 24 W 5/01
Aussetzung eines Zivilprozesses bis zur Erledigung eine Strafverfahrens
Auszug aus OLG Hamm, 02.01.2012 - 6 W 74/11
Daraus folgt, dass das Beschwerdegericht nur nachzuprüfen hat, ob das -- erstinstanzlich tätige -- Gericht die Maßstäbe erkannt und seiner Ermessensentscheidung zugrundegelegt hat, die nach dem Zweck der Vorschrift "einschlägig" sind, welche die Ermessensentscheidung eröffnet (OLG Frankfurt VersR 2002, 635; LArbG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 06.01.2011 - 7 Ta 2606/10 - juris).Es fehlt aber an einer Abwägung der Tatsachen, die eine Aussicht auf bessere Erkenntnis im Strafverfahren eröffnen, mit den achtenswerten Interessen der Klägerin an einer alsbaldigen Entscheidung über sein Begehren, also ihrem Interesse an der Beachtung des Beschleunigungsgebots (vgl. BGH Beschl. v. 17.11.2009 - VI ZB 58/08; OLG Düsseldorf NJW 1980, 2534; OLG Frankfurt VersR 2002, 635).
- OLG Saarbrücken, 21.06.2010 - 5 W 155/10
Rechtsstreit: Verfahrensaussetzung bei Bedeutungslosigkeit der Straftat für die …
Auszug aus OLG Hamm, 02.01.2012 - 6 W 74/11
Rn. 18 Eine Kostenentscheidung war nicht veranlasst, weil die entstandenen Kosten einen Teil der Kosten des Rechtsstreits darstellen, die unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahrens nach §§ 91 ff. ZPO von der in der Sache unterliegenden Partei zu tragen sind (OLG Saarbrücken Beschl. v. 21.06.2010 - 5 W 155/10;… LArbG Berlin-Brandenburg a.a.O.;… Zöller-Greger ZPO 28. Aufl. § 252 Rdn. 3). - OLG Düsseldorf, 20.06.1980 - 4 W 34/80
Strafbare Handlung; Prozeßökonomie; Beschwerde; Ermessensspielraum
Auszug aus OLG Hamm, 02.01.2012 - 6 W 74/11
Es fehlt aber an einer Abwägung der Tatsachen, die eine Aussicht auf bessere Erkenntnis im Strafverfahren eröffnen, mit den achtenswerten Interessen der Klägerin an einer alsbaldigen Entscheidung über sein Begehren, also ihrem Interesse an der Beachtung des Beschleunigungsgebots (vgl. BGH Beschl. v. 17.11.2009 - VI ZB 58/08; OLG Düsseldorf NJW 1980, 2534; OLG Frankfurt VersR 2002, 635). - LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2011 - 7 Ta 2606/10
Aussetzung wegen Ermittlungsverfahrens - Beschleunigungsgrundsatz
Auszug aus OLG Hamm, 02.01.2012 - 6 W 74/11
Daraus folgt, dass das Beschwerdegericht nur nachzuprüfen hat, ob das -- erstinstanzlich tätige -- Gericht die Maßstäbe erkannt und seiner Ermessensentscheidung zugrundegelegt hat, die nach dem Zweck der Vorschrift "einschlägig" sind, welche die Ermessensentscheidung eröffnet (OLG Frankfurt VersR 2002, 635; LArbG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 06.01.2011 - 7 Ta 2606/10 - juris). - OLG Bremen, 16.12.2010 - 2 W 114/10
Anforderungen an die Begründung der Aussetzung des Zivilverfahrens
Auszug aus OLG Hamm, 02.01.2012 - 6 W 74/11
Die Begründung des Aussetzungsbeschlusses muss ausreichende Erwägungen zur Ermessensausübung erkennen lassen (BGH Beschl. v. 17.11.2009 - VI ZB 58/08 m.w.N.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1531; OLG Bremen Beschl. v. 16.12.2010 -2 W 114/10).
- BGH, 25.07.2019 - I ZB 82/18
Internationaler Straßengüterverkehr im Anwendungsbereich der CMR: Aussetzung …
Rn. 39 Das Beschwerdegericht darf bei Vorliegen von Ermessensfehlern die Aussetzungsentscheidung lediglich aufheben (OLG Düsseldorf, NJW 1980, 2534; OLG Hamm, Beschluss vom 2. Januar 2012 - 6 W 74/11, BeckRS 2012, 02310; LAG Köln, Beschluss vom 30. August 2012 - 12 Ta 197/12, BeckRS 2012, 73390). - OLG Dresden, 19.12.2014 - 5 W 1291/14
Zulässigkeit der Aussetzung eines Zivilverfahrens bis zum Abschluss der …
Der Beschluss muss in seiner Begründung ausreichende Erwägungen zur Ermessensentscheidung enthalten, weil nur dann ihre Richtigkeit für die Parteien des Rechtsstreites und für das Beschwerdegericht nachprüfbar ist (…vgl. BGH, Beschl. v. 17.11.2009, aaO.; OLG Brandenburg, Beschl. v. 26.01.2010, 12 W 62/09, NJW-RR 2010, 787; OLG Hamm, Beschl. v. 02.01.2012, 6 W 74/11; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 06.06.2012, 19 W 26/12, NJW-RR 2013, 184). - LAG Köln, 30.08.2012 - 12 Ta 197/12
Voraussetzung für eine Aussetzung nach § 149 ZPO
Die Entscheidung des Gerichts ist gemäß § 252 ZPO, § 78 S. 1 ArbGG durch das Beschwerdegericht nur auf das Vorliegen des Aussetzungsgrundes und auf Ermessensfehler hin nachzuprüfen (…vgl. Zöller-Greger, 29. Auflage, ZPO, § 252 Rn. 3; BGH, Beschluss vom 12.12.2005, II ZB 30/04, MDR 2006, 704; OLG Hamm, Beschluss vom 02.01.2012, 6 W 74/11, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.01.2011, 7 Ta 2606/10, juris).Rn. 17 Da die Voraussetzungen für die Ausübung des Aussetzungsermessens vorliegen, das Beschwerdegericht seine eigenen Ermessenserwägungen aber nicht an die Stelle des Ausgangsgerichts setzen darf (…vgl. Zöller-Greger, 29. Auflage, ZPO, § 252 Rn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 02.01.2012, 6 W 74/11, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.01.2011, 7 Ta 2606/10, juris), ist der angefochtene Beschluss aufzuheben und zur erneuten Entscheidung über den Aussetzungsantrag an das Arbeitsgericht zurückzuverweisen.
- LAG Hessen, 25.03.2014 - 2 Ta 41/14
Begründung eines Aussetzungsbeschlusses
Das Beschwerdegericht darf hingegen seine eigenen Ermessenserwägungen nicht an die Stelle des Ausgangsgerichts setzen (Vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 2. Januar 2012 - I-6 W 74/11 - zitiert nach Juris Rdnr. 8).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 23.05.2011 - I-6 W 74/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
UrhG § 101 Abs. 9
Anforderungen an die Begründung der gerichtlichen Anordnung der Zulässigkeit der Auskunfterteilung anhand von Verkehrsdaten - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen für eine Anordnung gem. § 101 Abs. 9 UrhG nach Auskunftserteilung seitens eines Internet-Providers
Verfahrensgang
- LG Köln, 08.02.2011 - 227 O 18/11
- OLG Köln, 23.05.2011 - I-6 W 74/11
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10
Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem …
Auszug aus OLG Köln, 23.05.2011 - 6 W 74/11
Der in Anspruch genommene Anschlussinhaber kann trotz Eintritts der Erledigung in der Hauptsache mit der Erteilung der Auskunft durch den Provider - hier die Beteiligte zu 3) - gemäß § 22 FamFG i.V.m. § 101 Abs. 9 Satz 4 UrhG Beschwerde einlegen, wenn er geltend macht, durch den Anordnungsbeschluss in seinen Rechten verletzt zu sein (vgl. im Einzelnen Senat, Beschluss vom 05.10.2010 - 6 W 82/10 - WRP 2010, 1554).
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| OLG Brandenburg, 23.08.2011 - 6 W 74/11 |
Volltextveröffentlichung
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