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| OLG Hamm, 31.03.1982 - 6 WF 119/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BRAGO §§ 123, 128; GKG § 7; KostO § 15; PKHG Art. 5 Nr. 1
Prozeßkostenhilfe; Frist für die Erinnerung gegen die Festsetzung von Armenanwaltsgebühren; Frist zur Nachliquidation des beigeordneten Rechtsanwalts; Anwendung der neuen Sätze des § 123 BRAGO. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 08.01.1982 - 6 WF 651/81
Auszug aus OLG Hamm, 31.03.1982 - 6 WF 119/82
Dieser Auffassung hat sich der Senat mit der Maßgabe angeschlossen, daß dies angesichts des verfassungsrechtlichen Gebots der Gleichbehandlung nur dann gelten kann, wenn nicht in derselben Instanz auf der Gegenseite Armenrechtsbewilligung und Anwaltsbeiordnung in der Zeit vor dem 1. Januar 1981 erfolgt sind (vgl. den Senatsbeschluß JurBüro 1982, 571). - KG, 14.08.1981 - 1 W 4446/80
Kostenrechnung für die Ausstellung eines gemeinschaftlichen Erbscheins und eines …
Auszug aus OLG Hamm, 31.03.1982 - 6 WF 119/82
Soweit das Oberlandesgericht Celle in seinem Beschluß vom 13. August 1981 (vgl. Rpfleger 1981, 497) für die Rückforderung zuviel gezahlter Armenanwaltsvergütung eine Frist von einem Kalenderjahr seit der endgültigen Beendigung des Verfahren annehmen will, ist dafür kein plausibler Grund ersichtlich, da die Entscheidung ebenfalls von § 7 GKG ausgeht, und sich unter anderem auf das Oberlandesgericht Stuttgart (AnwBl 1978, 46) stützt.
- OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - 1 Ws 362/12
Rückforderung überzahlter Pflichtverteidigervergütung
Die Norm wird nach heute ganz herrschender Meinung auf die Rückforderung zu Unrecht festgesetzter Rechtsanwaltsvergütung analog angewendet (vgl. OLG Brandenburg 2 Ws 111/09 vom 25. August 2009 und 2 Ws 125/09 vom 10. September 2009 [auch im Folgenden: soweit ohne Fundstelle angegeben, zitiert nach Juris];… OLG Thüringen 1 Ws 407/05 vom 20. März 2006, Rn. 25; OLG Schleswig 15 WF 92/08 vom 26. Juni 2008; OLG Saarbrücken, OLGR 2000, 199; OLG Düsseldorf 10 WF 11/94 vom 17. Januar 1995; OLG Koblenz 13 WF 932/92 vom 12. Oktober 1992; OLG Frankfurt a. M. 2 WF 34/91 vom 4. März 1991; OLG Köln 4 WF 130/82 vom 28. September 1982; OLG Celle 10 WF 77/82 vom 6. August 1982; OLG Hamm 6 WF 119/82 vom 31. März 1982; LSG NRW L 7 AS 712/10 B vom 5. Mai 2011; SG Berlin S 127 SF 407/10 E vom 1. November 2010; LAG Frankfurt a. M. 13 Ta 263 vom 7. September 2010;… Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl. 2010, § 55 Rn. 41;… Hartung, in: Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Aufl. 2006, § 56 Rn. 12;… Schmahl, in: Riedel/Sußbauer, RVG, 9. Aufl. 2005, § 56 Rn. 31.). - OLG Hamm, 10.01.1983 - 6 WF 656/82 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann eine Erinnerung gegen die Gebührenfestsetzung nach § 128 Abs. 3 BRAGO bis zu dem Ablauf des nächsten Kalenderjahres nach der Erledigung des zugrundeliegenden Verfahrens eingelegt werden (vgl. u.a. Senatsbeschluß JurBüro 1982, 877).
- OLG Hamm, 22.06.1983 - 6 WF 236/83 Der Senat hat bereits eine entsprechende Anwendung dieser Vorschriften in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. Beschlüsse vom 15. September 1980 - 6 WF 216/80 - n.v., und vom 31. März 1982 - JurBüro 1982, 877) auf die Zeit, in der überzahlte Armenanwalts- bzw. Prozeßkostenhilfegebühren zurückgefordert bzw. zu wenig gezahlte Gebühren nachliquidiert werden können, vorgenommen.
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