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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.02.2011 - 6 WF 140/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4658
OLG Saarbrücken, 21.02.2011 - 6 WF 140/10 (https://dejure.org/2011,4658)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.02.2011 - 6 WF 140/10 (https://dejure.org/2011,4658)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Februar 2011 - 6 WF 140/10 (https://dejure.org/2011,4658)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 76 Abs 1 FamFG, § 114 S 1 ZPO
    Verfahrenskostenhilfe: Aufhebung einer erst im Nachhinein getroffenen Entscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertung der Erkenntnisse aus dem Hauptsacheverfahren bei nachträglicher Entscheidung über die VerfahrenskostenhilfeVerfassungsrechtlich ist es geboten, dass das Gericht seine Entscheidung über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nicht im Nachhinein trifft und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verfahrenskostenhilfe: Keine Entscheidung mit späteren Tatsachen

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Über die Erfolgsaussichten bei PKH darf nicht erst entschieden werden, wenn das Hauptsacheverfahren vorbei ist.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwertung der Erkenntnisse aus dem Hauptsacheverfahren bei nachträglicher Entscheidung über die Verfahrenskostenhilfe

Besprechungen u.ä.

  • ra-braune.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gericht darf über die Prozesskostenhilfe nicht im Nachhinein entscheiden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1460
  • MDR 2011, 625
  • FamRZ 2011, 1157
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 29.07.2011 - 6 WF 72/11

    Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren: Vorwegnehmende Beurteilung einer …

    Die vertiefte Erörterung im Hauptsacheverfahren wird nicht selten Anlass bieten, die Rechtsmeinung, die sich das Gericht zunächst bildet, zu überdenken (vgl. zum Ganzen BVerfGE 81, 347; BVerfG NJW 2010, 3083; FamRZ 2009, 1654; 2007, 273; 2005, 1893; Senatsbeschluss vom 21. Februar 2011 - 6 WF 140/10 -, NJW 2011, 1460 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 04.07.2016 - 6 WF 64/16

    Familiensache: Verfahrenskostenhilfe für einen Stufenantrag auf Zahlung …

    Dies bedeutet zugleich, dass Verfahrenskostenhilfe nur verweigert werden darf, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. dazu grundlegend BVerfGE 81, 347; siehe auch Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2015 - 6 WF 156/15 -, vom 29. Juli 2011 - 6 WF 72/11 -, FamRZ 2012, 807, und vom 21. Februar 2011 - 6 WF 140/10 -, NJW 2011, 1460; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 20. März 2013 - 9 WF 453/12 -).
  • OLG Saarbrücken, 14.02.2020 - 6 WF 22/20

    1. Bei der Frage, ob für einen gegen einen Unterhaltstitel gerichteten …

    In solchen Fällen muss das Gericht dem Antragsteller bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen selbst dann Verfahrenskostenhilfe bewilligen, wenn es die Auffassung vertritt, dass die Rechtsfrage zu Ungunsten des Antragstellers zu entscheiden ist (vgl. zum Ganzen BVerfGE 81, 347; BVerfG NJW 2010, 3083; FamRZ 2009, 1654; 2007, 273; 2005, 1893; Senatsbeschlüsse vom 3. Mai 2018 - 6 WF 60/18 -, vom 29. Juli 2011 - 6 WF 72/11 -, FamRZ 2012, 807, und vom 21. Februar 2011 - 6 WF 140/10 -, NJW 2011, 1460; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 4. Juni 2019 - 9 WF 7/19 -, FuR 2019, 675).
  • LG Lübeck, 23.01.2018 - 14 T 92/17

    Prozesskostenhilfebewilligung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über …

    Rn. 5 (vgl. hierzu auch: OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. Februar 1991 - 4 W 3703/90 -, BeckRS 2010, 29684; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21. Februar 2011 - 6 WF 140/10 -, JW 2011, 1460, Juris Rn. 3: "Verfassungsrechtlich ist es außerdem geboten, dass das Gericht seine Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht im Nachhinein trifft, dementsprechend seine Erkenntnisse aus dem Hauptsacheverfahren in die Entscheidung über die Prozesskostenhilfe mit einfließen lässt." Fischer, in: Musielak/Voit, ZPO, 14. A., § 119 Rn. 14: "Eine Beweisaufnahme ist bei der Frage der Erfolgsaussicht jedenfalls dann nicht zu berücksichtigen, wenn das Gericht über den PKH-Antrag vorab hätte entscheiden können und es der Partei nicht möglich war, sich der Beweisaufnahme zu entziehen." Thomas/Putzo, ZPO, 37.A., § 119 Rn. 4).
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