Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 08.10.2010 - 6 WF 196/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
§ 63 Abs. 2 Nr. 1 FamFG
Ablehnende einstweilige Anordnung; Beschwerdefrist - Justiz Rheinland-Pfalz
§ 18 Abs 1 FamFG, § 63 Abs 2 Nr 1 FamFG
Einstweiliges Anordnungsverfahren: Frist zur Anfechtung einer ablehnenden Entscheidung betreffend gerichtliche Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Landstuhl, 02.07.2010 - 2 F 196/10
- OLG Zweibrücken, 08.10.2010 - 6 WF 196/10
Papierfundstellen
- FGPrax 2011, 50
- FamRZ 2011, 497
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 96/13
Beschwerdefrist im Erbbaurecht
Dem schließt sich der Senat aus der genannten Überlegung heraus an; überdies entspricht dies auch zu § 63 Abs. 2 Nr. 1 FamFG nun herrschender Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Zweibrücken FGPrax 2011, 50; NJW-RR 2011, 1016; KG NJW-RR 2011, 1228; OLG Frankfurt NJW 2012, 3250, je zitiert nach juris). - OLG Zweibrücken, 13.12.2010 - 5 WF 159/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einem durch einen Belehrungsmangel …
Rn. 18 Zwar ist derzeit in der Rechtsprechung und der Literatur umstritten, ob auf den Fall des § 56 Abs. 3 FamFG die allgemeine Beschwerdefrist von einem Monat des § 63 Abs. 1 FamFG oder die zweiwöchige Beschwerdefrist des § 63 Abs. 2 Nr. 1 FamFG Anwendung findet (…für eine Frist von zwei Wochen: Soyka, Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Auflage 2010, § 56 FamFG Rn 10;… Bumiller/Harders FamFG/FGG, 9. Aufl., § 58 Rn 8; Schwonberg in Schulte-Bunert/Weinreich FamFG, 2009, § 56 Rn 25; Musielak/Borth Familiengerichtliche Verfahren, 2009, § 56 Rn 14 ;… a.A.: Stößer in Prütting/Helms FamFG, 2009, § 56 Rn 11 und Giers in Keidel FamFG, 16. Auflage, § 56 Rn 11 unter Verweis auf Schürmann FamRB 2009, S. 375, 382; vgl. auch Beschluss des 6. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 8. Oktober 2010, Az.: 6 WF 196/10 , wonach bei einem Rechtsmittel gegen eine ablehnende Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren die Zweiwochenfrist des § 63 Abs. 2 Nr. 1 FamFG gilt). - KG, 18.04.2011 - 16 UF 52/11
Einstweiliges Anordnungsverfahren in Sorgerechtssachen: Beschwerdefrist bei …
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