Rechtsprechung
| OLG Hamm, 03.02.2010 - II-6 WF 363/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 78 Abs. 2
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren vor den Familiengerichten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren vor den Familiengerichten
Verfahrensgang
- AG Blomberg, 29.09.2009 - 3 F 241/09
- OLG Hamm, 03.02.2010 - II-6 WF 363/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.02.2009 - XII ZB 137/08
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe im …
Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2010 - 6 WF 363/09
Vielmehr wird sich die Annahme einer schwierigen Sach- und Rechtslage jeweils nur nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls bemessen lassen können (vgl. dazu die noch zu § 121 Abs. 2 ZPO ergangene Entscheidung BGH NJW-RR 2009, 794). - OLG Hamm, 07.02.2003 - 11 WF 14/03
Sorgerechtsverfahren um die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge ; …
Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2010 - 6 WF 363/09
Im Übrigen soll "im Regelfall" ein Anwalt erforderlich sein (Musielak-Borth, Keidel-Zimmermann, a.a.O., letzterer unter Hinweis auf OLG Hamm FamRZ 2003, 1936; FamRZ 1997, 754; OLG Saarbrücken AnwBl. 1990, 54). - OLG Hamm, 08.08.1996 - 1 WF 262/96
Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2010 - 6 WF 363/09
Im Übrigen soll "im Regelfall" ein Anwalt erforderlich sein (…Musielak-Borth, Keidel-Zimmermann, a.a.O., letzterer unter Hinweis auf OLG Hamm FamRZ 2003, 1936; FamRZ 1997, 754; OLG Saarbrücken AnwBl. 1990, 54).
- OLG Düsseldorf, 27.09.1988 - 10 W 95/88
Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2010 - 6 WF 363/09
Im Übrigen soll "im Regelfall" ein Anwalt erforderlich sein (…Musielak-Borth, Keidel-Zimmermann, a.a.O., letzterer unter Hinweis auf OLG Hamm FamRZ 2003, 1936; FamRZ 1997, 754; OLG Saarbrücken AnwBl. 1990, 54). - OLG Bamberg, 12.10.1988 - 2 WF 235/88
Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2010 - 6 WF 363/09
Rn. 8 In Sorge- und Umgangsrechtsverfahren wird die Auffassung vertreten, dass eine Beiordnung dann nicht zu erfolgen hat, die Beiordnung also nicht erforderlich ist, wenn zwischen Eltern und Jugendamt keine Meinungsunterschiede bestehen (Musielak-Borth, FamFG, Rn 4 zu § 78; Keidel-Zimmermann; FamFG, Rn 12 zu § 78 unter Hinweis auf - zum alten Recht - KG JurBüro 1991, 403, OLG Bamberg, JurBüro 1989, 417). - KG, 12.04.1990 - 18 WF 2162/90
Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2010 - 6 WF 363/09
Rn. 8 In Sorge- und Umgangsrechtsverfahren wird die Auffassung vertreten, dass eine Beiordnung dann nicht zu erfolgen hat, die Beiordnung also nicht erforderlich ist, wenn zwischen Eltern und Jugendamt keine Meinungsunterschiede bestehen (Musielak-Borth, FamFG, Rn 4 zu § 78; Keidel-Zimmermann; FamFG, Rn 12 zu § 78 unter Hinweis auf - zum alten Recht - KG JurBüro 1991, 403, OLG Bamberg, JurBüro 1989, 417).
- OLG Hamm, 21.09.2010 - 2 WF 117/10
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Umgangsverfahren
Unter vergleichbaren Umständen erscheint aufgrund denkbar geringer Meinungsunterschiede zwischen den Kindeseltern im Umgangsverfahren eine Anwaltsbeiordnung in der Regel nicht erforderlich (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 3.2.2010 - 6 WF 363/09 -, abgedruckt bei "juris", Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 15.2.2010 - 10 WF 59/10 -, FamRZ 2010, 1363; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 6.4.2010 - 9 WF 27/10 -, abgedruckt bei "juris", Rn. 12).
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