Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 20.11.1997 - 6 WF 63/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BSHG § 91
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken - 41 F 439/97
- OLG Saarbrücken, 20.11.1997 - 6 WF 63/97
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 31.10.1996 - 14 WF 190/96
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.11.1997 - 6 WF 63/97
Es kann daher dahinstehen und bedarf hier keiner Entscheidung der umstrittenen Frage, ob nicht in Anbetracht der treuhänderischen Rückübertragung des Unterhaltsanspruchs der Klägerin ggf. ein - der prozeßkostenhilferechtlichen Bedürftigkeit entgegenstehender - Anspruch auf Vorschuß und Ersatz der Prozeßkosten gegen den Sozialhilfeträger nach Auftragsrecht (§§ 669, 670 BGB ) zustehen kann (vgl. zu dieser Frage: einerseits OLG Koblenz, FamRZ 1997, 1086 ; andererseits: OLG Köln, FamRZ 1997, 297 ; OLG Celle, FamRZ 1997, 1088 ; zum Problem auch: Finger, FuR 1997, 287 ff). - OLG Koblenz, 03.04.1997 - 15 UF 1327/96
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.11.1997 - 6 WF 63/97
Es kann daher dahinstehen und bedarf hier keiner Entscheidung der umstrittenen Frage, ob nicht in Anbetracht der treuhänderischen Rückübertragung des Unterhaltsanspruchs der Klägerin ggf. ein - der prozeßkostenhilferechtlichen Bedürftigkeit entgegenstehender - Anspruch auf Vorschuß und Ersatz der Prozeßkosten gegen den Sozialhilfeträger nach Auftragsrecht (§§ 669, 670 BGB ) zustehen kann (vgl. zu dieser Frage: einerseits OLG Koblenz, FamRZ 1997, 1086 ; andererseits: OLG Köln, FamRZ 1997, 297 ; OLG Celle, FamRZ 1997, 1088 ; zum Problem auch: Finger, FuR 1997, 287 ff). - OLG Hamm, 03.07.1996 - 6 UF 551/95
Überleitung von Unterhaltsansprüchen aufgrund der Zurechnung fiktiver Einkünfte
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.11.1997 - 6 WF 63/97
Die angefochtene Verweigerung der Prozeßkostenhilfe würde - unbeschadet der vorstehenden Erwägungen - auch deswegen den Angriffen der Beschwerde standhalten, weil es - worauf die Nichtabhilfeentscheidung des Familiengerichts zu Recht hinweist - an der für die Schlüssigkeit der Klage vorausgesetzten öffentlich-rechtlichen Vergleichsberechnung fehlt (vgl. hierzu: OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1548 ; OLGR Koblenz 1997, 26; OLG Hamm, FamRZ 1997, 90 ; Seetzen, Sozialhilfeleistungen im Unterhaltsprozeß, NJW 1994, 2505, 2508; Brudermüller, Anwendungsprobleme des § 91 BSHG , FuR 1995, 17 ff.; Schellhorn, Vergleichsberechnung beim Übergang von Unterhaltsansprüchen nach § 91 BSHG , FuR 1995, 10 ff), welche unter Beachtung sozialhilferechtlicher Schutzvorschriften durch § 91 BSHG gesetzlich vorgeschrieben ist (vgl. hierzu: Senatsurteil vom 18. September 1997 - 6 UF 15/97). - OLG Celle, 16.08.1996 - 15 WF 162/96
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.11.1997 - 6 WF 63/97
Es kann daher dahinstehen und bedarf hier keiner Entscheidung der umstrittenen Frage, ob nicht in Anbetracht der treuhänderischen Rückübertragung des Unterhaltsanspruchs der Klägerin ggf. ein - der prozeßkostenhilferechtlichen Bedürftigkeit entgegenstehender - Anspruch auf Vorschuß und Ersatz der Prozeßkosten gegen den Sozialhilfeträger nach Auftragsrecht (§§ 669, 670 BGB ) zustehen kann (vgl. zu dieser Frage: einerseits OLG Koblenz, FamRZ 1997, 1086 ; andererseits: OLG Köln, FamRZ 1997, 297 ; OLG Celle, FamRZ 1997, 1088 ; zum Problem auch: Finger, FuR 1997, 287 ff). - OLG Saarbrücken, 18.09.1997 - 6 UF 15/97
Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.11.1997 - 6 WF 63/97
Die angefochtene Verweigerung der Prozeßkostenhilfe würde - unbeschadet der vorstehenden Erwägungen - auch deswegen den Angriffen der Beschwerde standhalten, weil es - worauf die Nichtabhilfeentscheidung des Familiengerichts zu Recht hinweist - an der für die Schlüssigkeit der Klage vorausgesetzten öffentlich-rechtlichen Vergleichsberechnung fehlt (vgl. hierzu: OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1548 ; OLGR Koblenz 1997, 26; OLG Hamm, FamRZ 1997, 90 ; Seetzen, Sozialhilfeleistungen im Unterhaltsprozeß, NJW 1994, 2505, 2508; Brudermüller, Anwendungsprobleme des § 91 BSHG , FuR 1995, 17 ff.; Schellhorn, Vergleichsberechnung beim Übergang von Unterhaltsansprüchen nach § 91 BSHG , FuR 1995, 10 ff), welche unter Beachtung sozialhilferechtlicher Schutzvorschriften durch § 91 BSHG gesetzlich vorgeschrieben ist (vgl. hierzu: Senatsurteil vom 18. September 1997 - 6 UF 15/97).
- OLG Saarbrücken, 12.03.1998 - 6 UF 72/97
Schlüssigkeit der Klage des Sozialhilfeträgers bei Anspruchsübergang
Für die Schlüssigkeit einer Klage, mit welcher der Träger der Sozialhilfe übergegangene Unterhaltsansprüche gemäß § 91 BSHG gegen den Unterhaltsschuldner geltend macht, ist daher nach Maßgabe der Rechtsprechung beider Familiensenate des Saarländischen Oberlandesgerichts eine öffentlich-rechtliche Vergleichsberechnung vorausgesetzt (vgl.: Senatsbeschluß vom 20. November 1997 - 6 WF 63/97 - und Senatsurteil vom 29. Januar 1998 - 6 UF 84/97; 9. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 11. Februar 1998 - 9 UF 34/97; ferner: OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1548 ; OLGR Koblenz 1997, 26; OLG Hamm, FamRZ 1997, 90 ). - OLG Saarbrücken, 29.01.1998 - 6 UF 84/97 Der Klage fehlte es bis zum 14. Dezember 1997 an der für ihre Schlüssigkeit vorausgesetzten öffentlich-rechtlichen Vergleichsberechnung (vgl. hierzu zuletzt: Senatsbeschluß vom 20. November 1997 - 6 WF 63/97; OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1548 ; OLGR Koblenz 1997, 26; OLG Hamm, FamRZ 1997, 90 ; Seetzen, Sozialhilfeleistungen im Unterhaltsprozeß, NJW 1994, 2505, 2508; Brudermüller, Anwendungsprobleme des § 91 BSHG , FuR 1995, 17 ff; Schellhorn, Vergleichsberechnung beim Übergang von Unterhaltsansprüchen nach § 91 BSHG , FuR 1995, 10 ff), welche unter Beachtung sozialhilferechtlicher Schutzvorschriften durch § 91 BSHG gesetzlich vorgeschrieben ist (vgl. hierzu: Senatsurteil vom 18. September 1997 - 6 UF 15/97).
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