Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 29.04.2013 - 6 WF 77/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 243 FamFG, § 91a ZPO, § 92 Abs 2 ZPO, § 98 ZPO
Unterhaltsabänderungsverfahren: Kostenentscheidung bei Vergleichsabschluss - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 99; ZPO § 91a
Kostenverteilung nach Abschluss eines Vergleichs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kostenverteilung nach billigem Ermessen bei übereinstimmender Erledigungserklärung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestimmung der Kostenverteilung nach Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs ohne ausdrückliche Kostenregelung
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 12.02.2013 - 52 F 264/11
- OLG Saarbrücken, 29.04.2013 - 6 WF 77/13
Papierfundstellen
- MDR 2013, 794
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05
Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2013 - 6 WF 77/13
Dabei kann § 98 S. 2 ZPO von den Parteien nicht nur ausdrücklich, sondern auch stillschweigend in der Weise abgedungen werden, dass über die Kosten des Rechtsstreits nach den allgemeinen Kostenvorschriften entschieden werden soll (BGH, FamRZ 2006, 853; vgl. auch BGH, MDR 2007, 644, jeweils m.w.N.). - BGH, 28.09.2011 - XII ZB 2/11
Vergleich ohne Kostenregelung in einer Unterhaltssache: Anfechtbarkeit der …
- BGH, 15.03.2006 - XII ZR 209/05
Kostenentscheidung nach teilweiser außergerichtlicher Einigung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.04.2013 - 6 WF 77/13
Dabei kann § 98 S. 2 ZPO von den Parteien nicht nur ausdrücklich, sondern auch stillschweigend in der Weise abgedungen werden, dass über die Kosten des Rechtsstreits nach den allgemeinen Kostenvorschriften entschieden werden soll (BGH, FamRZ 2006, 853; vgl. auch BGH, MDR 2007, 644, jeweils m.w.N.).
- OLG Nürnberg, 02.07.2020 - 13 W 2128/20
Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention nach Vergleich
Demgemäß sollte über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes entschieden und die Geltung der sonst eingreifenden Auslegungsregel des § 98 ZPO ausgeschlossen werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 04.02.2016 - IX ZB 28/15, juris Rn. 2; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.04.2013 - 6 WF 77/13, juris Rn. 3;… Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 98 Rn. 3).
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