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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.08.2008 - 6 ZB 05.1617   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,74197
VGH Bayern, 12.08.2008 - 6 ZB 05.1617 (https://dejure.org/2008,74197)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.08.2008 - 6 ZB 05.1617 (https://dejure.org/2008,74197)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. August 2008 - 6 ZB 05.1617 (https://dejure.org/2008,74197)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; verfrühter Beitragsbescheid; Heilung; planungsrechtliche Grundlage; Bebauungsplan; Inzidentkontrolle; Zweiterschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84

    Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2008 - 6 ZB 05.1617
    Bei der Beurteilung der Frage des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Anbaustraße müssen nämlich sowohl im "Ob" als auch im "Inwieweit" andere für das Grundstück schon bestehende Anbaustraßen weggedacht werden (BVerwG vom 27.6.1985 BVerwGE 71, 363/365 ff.).

    Eine der aufgrund besonderer planungsrechtlicher Festsetzungen anerkannten Ausnahmen, die die Zuordnung von Grundstücksteilflächen nur zu einer der Straßen begründen können (vgl. BVerwG vom 27.6.1985 a.a.O.; vom 3.2.1989 NVwZ 1989, 1072/1074 f.; vom 4.10.1990 NVwZ 1991, 484; vom 22.1.1998 DVBl 1998, 713), liegt ersichtlich nicht vor und ist von der Klägerin nicht geltend gemacht worden.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2008 - 6 ZB 05.1617
    Sie wären anzunehmen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine entscheidungserhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würden (BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2008 - 6 ZB 05.1617
    Aufgrund dieses Entstehens sachlicher (auf die jeweiligen Grundstücke bezogener) Beitragspflichten losgelöst vom Ergehen der Beitragsbescheide, die konstitutiv nur noch die persönliche Beitragspflicht der Eigentümer oder Erbbauberechtigten im Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe (§ 134 Abs. 1 BauGB) begründen, ist im Erschließungsbeitragsrecht in seit langem gefestigter Rechtsprechung (vgl. BVerwG vom 28.11.1975 BVerwGE 50, 2 ff. = KStZ 1976, 191 ff.) anerkannt, dass "verfrüht" ergangene Beitragsbescheide im Laufe des gerichtlichen Verfahrens durch rechtliche oder tatsächliche Veränderungen "geheilt" werden können und bei ihrer Überprüfung nicht auf den Zeitpunkt ihres Erlasses, sondern denjenigen der gerichtlichen Entscheidung abzustellen ist.
  • BVerwG, 22.01.1998 - 8 B 5.98

    Erschließungswirkung, übergroßes Grundstück, Frontlänge, Ausrichtung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2008 - 6 ZB 05.1617
    Eine der aufgrund besonderer planungsrechtlicher Festsetzungen anerkannten Ausnahmen, die die Zuordnung von Grundstücksteilflächen nur zu einer der Straßen begründen können (…vgl. BVerwG vom 27.6.1985 a.a.O.; vom 3.2.1989 NVwZ 1989, 1072/1074 f.; vom 4.10.1990 NVwZ 1991, 484; vom 22.1.1998 DVBl 1998, 713), liegt ersichtlich nicht vor und ist von der Klägerin nicht geltend gemacht worden.
  • BVerwG, 04.10.1990 - 8 C 1.89

    Begriff des Grundstücks und des "Erschlossenseins"

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2008 - 6 ZB 05.1617
    Eine der aufgrund besonderer planungsrechtlicher Festsetzungen anerkannten Ausnahmen, die die Zuordnung von Grundstücksteilflächen nur zu einer der Straßen begründen können (…vgl. BVerwG vom 27.6.1985 a.a.O.; vom 3.2.1989 NVwZ 1989, 1072/1074 f.; vom 4.10.1990 NVwZ 1991, 484; vom 22.1.1998 DVBl 1998, 713), liegt ersichtlich nicht vor und ist von der Klägerin nicht geltend gemacht worden.
  • VGH Bayern, 17.10.2000 - 6 B 96.1248
    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2008 - 6 ZB 05.1617
    Das Verwaltungsgericht ist im Anschluss an die Entscheidung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Oktober 2000 Az. 6 B 96.1248 davon ausgegangen, dass die zum Grundstück der Klägerin führende Stichstraße unselbstständiger Bestandteil der Anbaustraße "..." sei, bei Erlass der umstrittenen Beitragsbescheide vom 11. Dezember 1997 und 19. April 2001 allerdings sachliche Beitragspflichten für diese Erschließungsanlage noch nicht entstanden gewesen seien, weil es an der planungsrechtlichen Grundlage im Sinne von § 125 BauGB für die Stichstraße gefehlt habe und diese auch noch nicht endgültig hergestellt gewesen sei.
  • VGH Bayern, 27.06.2007 - 6 B 05.2561
    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2008 - 6 ZB 05.1617
    Richtig ist hieran, dass planerische Festsetzungen in Form einer Satzung nicht in Art der Zustimmung des § 125 Abs. 2 BauGB alten Rechts die in Natur errichtete Anbaustraße gegen Einwendungen bezüglich ihrer Rechtmäßigkeit abschirmen können (BayVGH vom 27.6.2007 Az. 6 B 05.2561 zu derselben Rechtsauffassung im Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 26.8.2005 RN 11 K 05.521).
  • VGH Bayern, 18.05.2016 - 6 ZB 15.2785

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag

    Sie verkennt dabei, dass die Widmung nicht mit rückwirkender Kraft verfügt worden ist und nach ständiger Rechtsprechung ein Beitragsbescheid noch im Laufe des gerichtlichen Verfahrens geheilt werden kann (u. a. BayVGH, B. v. 12.8.2008 - 6 ZB 05.1617 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 13.12.2016 - 6 B 16.978

    Straßenausbaubeitrag für nachträglich gewidmete Ortsstraße

    Ein ursprünglich wegen fehlender oder nicht vollständiger Widmung rechtswidriger Beitragsbescheid unterliegt daher nicht der Aufhebung, wenn die (vollständige) Widmung der ausgebauten Straße nach Erlass des angefochtenen Bescheids nachgeholt wird (…u. a. BayVGH, B. v. 18.5.2016 - 6 ZB 15.2785 - juris Rn. 17; B. v. 12.8.2008 - 6 ZB 05.1617 - juris Rn. 5;… Driehaus in ders. , Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 172 ff., 177).
  • VG Sigmaringen, 17.07.2012 - 3 K 2839/10

    Erschließungsbeitragsrechtliche Behandlung einer Fläche, die unselbständiger Teil …

    Auch Flächen, die außerhalb des durch Festsetzungen des Bebauungsplan als bebaubar ausgewiesenen Bereichs liegen, aber im Rahmen des § 23 Abs. 5 BauNVO baulich nutzbar sind, sind in erschließungsbeitragsrechtlichem Sinne aber erschlossen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12.08.2008 - 6 ZB 05.1617 -, juris).
  • VGH Bayern, 03.04.2009 - 6 ZB 07.2049

    Erschließungsbeitragsrecht; offen, ob Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …

    Das Verwaltungsgericht musste keine Inzidentkontrolle dieses Bebauungsplans vornehmen, da weder auf der Hand liegende Fehler erkennbar sind noch die Klägerin etwaige Mängel problematisiert hat (BayVGH vom 12.8.2008, Az. 6 ZB 05.1617).
  • VG Augsburg, 29.06.2023 - Au 2 K 22.180

    Zur zeitlichen Begrenzung der Erhebung von Erschließungsbeiträgen (BayKAG Art. 5a …

    Ob das der Fall ist, bestimmt sich nach dem einschlägigen materiellen Recht (vgl. BVerwG, U.v. 27.4.1990 - 8 C 87.88 - NVwZ 1991, 360; BayVGH, B.v. 12.8.2008 -6 ZB 05.1617 - juris Rn. 5;… Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 11. Aufl. 2022, § 19 Rn. 28 ff. m.w.N.).
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