Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 14.50 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Bundesbeamtenrecht; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit; Mindestanforderungen an ärztliches Gutachten
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Mindestanforderungen an ärztliches Gutachten im Zurruhesetzungsverfahren
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 13.11.2013 - RO 1 K 13.553
- VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 14.50
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (12)
- VGH Bayern, 25.01.2013 - 6 B 12.2062
Bundesbeamtenrecht; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit; Anforderungen …
Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 14.50
Die Vorschrift stellt in diesem Zusammenhang eine die Grundregel des Satzes 1 ergänzende Regelung dar, mit deren Hilfe - einem Regelbeispiel bzw. einer gesetzlichen Vermutung entsprechend oder zumindest vergleichbar - die Feststellung der Dienstunfähigkeit im Einzelfall erleichtert werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 19;… OVG NW, U.v. 9.5.2011 - 1 A 440/10 - juris Rn. 90).Auch diese sind vom Gericht - in den Grenzen der erforderlichen Sachkenntnis - nicht ungeprüft zu übernehmen, sondern selbstverantwortlich zu überprüfen und nachzuvollziehen (BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 20;… OVG NW, U.v. 22.1.2010 - 1 A 2211.07 - juris Rn. 35 ff.).
Bei der Prüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 BBG muss insbesondere plausibel sein, dass keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist (BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 21;… OVG NW, B.v. 3.2.2012 - 1 B 1490.11 - juris Rn. 8).
Eine Depression muss keineswegs zwingend zur dauerhaften Dienstunfähigkeit führen (vgl. BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 24;… OVG NW, B.v. 3.2.2012 - 1 B 1490/11 - juris Rn. 12); so heißt es etwa in dem Klassifikationssystem der Weltgesundheitsorganisation, dass bei einer leichten Depression der betroffene Patient oft in der Lage sei, die meisten Aktivitäten fortzusetzen.
- BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08
Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung …
Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 14.50
Daher setzt Dienstunfähigkeit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.2004 - 2 C 27.03 - BVerwGE 122, 53/55; U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297/300 Rn. 14).Die materielle Rechtmäßigkeit einer solchen Prognose und damit die Versetzung des Beamten in den Ruhestand hängt regelmäßig von den Kenntnissen ab, die der zuständigen Behörde im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zur Frage der Dienstunfähigkeit zur Verfügung stehen (BVerwG, U.v. 16.10.1997 - 2 C 7.97 - BVerwGE 105, 267/269; U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 Rn. 14).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2012 - 1 B 1490/11
Hinreichende und nachvollziehbare Begründung eines ärztlichen Gutachtens als …
Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 14.50
Eine Depression muss keineswegs zwingend zur dauerhaften Dienstunfähigkeit führen (…vgl. BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 24; OVG NW, B.v. 3.2.2012 - 1 B 1490/11 - juris Rn. 12); so heißt es etwa in dem Klassifikationssystem der Weltgesundheitsorganisation, dass bei einer leichten Depression der betroffene Patient oft in der Lage sei, die meisten Aktivitäten fortzusetzen.
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 14.50
Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624). - BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97
Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung …
Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 14.50
Die materielle Rechtmäßigkeit einer solchen Prognose und damit die Versetzung des Beamten in den Ruhestand hängt regelmäßig von den Kenntnissen ab, die der zuständigen Behörde im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zur Frage der Dienstunfähigkeit zur Verfügung stehen (BVerwG, U.v. 16.10.1997 - 2 C 7.97 - BVerwGE 105, 267/269;… U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 Rn. 14). - BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 14.50
Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624). - BVerwG, 06.03.2012 - 2 A 5.10
Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand; Grundsatz …
- BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03
Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 14.50
Daher setzt Dienstunfähigkeit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.2004 - 2 C 27.03 - BVerwGE 122, 53/55;… U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297/300 Rn. 14). - BVerwG, 20.01.2011 - 2 B 2.10
Zwangspensionierungsverfahren; Anforderungen an amtsärztliches Gutachten
Auszug aus VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 14.50
Wie detailliert eine amtsärztliche Stellungnahme danach jeweils sein muss, kann allerdings nicht abstrakt beantwortet werden, sondern richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (BVerwG, B.v. 20.1.2011 - 2 B 2.10 - juris Rn. 5). - BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06
Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der …
- BVerwG, 03.06.2014 - 2 B 105.12
Erledigung einer Zurruhesetzungsverfügung; Verhältnismäßigkeit einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2011 - 1 A 440/10
Vorstand der Deutschen Telekom AG handelt bei der Versetzung eines Mitarbeiters …
- VG München, 14.01.2015 - M 5 E 14.5086
Offensichtliche Rechtswidrigkeit der Ruhestandsversetzung
Bei der Prüfung nach Art. 65 Abs. 1 BayBG muss insbesondere plausibel sein, dass keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist (…BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 21;… OVG NW, B.v. 3.2.2012 - 1 B 1490.11 - juris Rn. 8; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 14.50 - juris; zur Plausibilität: BayVGH, B.v. 19.9.2014 - 3 C 13.2642 - juris).Die Schreiben des Polizeiärztlichen Dienstes kommen einem lediglich formblattmäßigen Ankreuzen gleich (vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 14.50 - juris), da jegliche sich aufdrängende Auseinandersetzung zum Gesundheitszustand fehlt.
- VGH Bayern, 26.08.2016 - 6 ZB 15.2238
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Bundesbeamtengesetz
Grundlage für die Entscheidung über die Dienstfähigkeit ist ein nach einer ärztlichen Untersuchung nach Maßgabe des § 48 BBG erstelltes Gutachten, das sowohl die notwendigen Feststellungen zum Sachverhalt, d. h. die in Bezug auf den Beamten erhobenen Befunde, als auch die aus medizinischer Sicht daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen für die Fähigkeit des Beamten enthalten muss, sein abstraktfunktionelles Amt weiter auszuüben (BVerwG, U.v. 20.1.2011 - 2 B 2.10 - juris;… BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 21; B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 14.50 - juris Rn. 9). - VG Regensburg, 22.11.2017 - RO 1 K 16.1699
Rechtmäßigkeit der Versetzung in den Ruhestand
Die streitgegenständliche Verfügung entfaltet weiterhin Rechtswirkung, weil der Zeitraum bis zum Erreichen der Altersgrenze für die Bemessung des Ruhegehalts außer Betracht bleibt, die zum 28.10.2014 erfolgte Beförderung des Klägers zum Bundesbahnhauptsekretär in BesGr A 8 nicht mehr ruhegehaltfähig wird und die Ruhestandsversetzung gemäß § 47 Abs. 4 Satz 2 BBG Grundlage für die Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge ist (vgl. insoweit auch BayVGH, B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 14.50 - juris Rn. 6).
- VGH Bayern, 20.05.2015 - 6 ZB 13.2470
Bundesbeamtenrecht; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit; maßgeblicher …
Auch diese sind vom Gericht - in den Grenzen der erforderlichen Sachkenntnis - nicht ungeprüft zu übernehmen, sondern selbstverantwortlich zu überprüfen und nachzuvollziehen (BayVGH, B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 14.50 - juris Rn. 7 f. m.w.N.). - VGH Bayern, 22.08.2016 - 6 ZB 16.679
Zwangspensionierung wegen Dienstunfähigkeit - Erfolgloser …
Rn. 9 Das Verwaltungsgericht (S. 10 f. des Urteils) ist zu Recht und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U. v. 20.1.2011 - 2 B 2.10 - juris) und des Senats (…z. B. BayVGH, U. v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 21; B. v. 13.8.2014 - 6 ZB 14.50 - juris Rn. 9) davon ausgegangen, dass ärztliche Gutachten zur Frage der Dienstunfähigkeit hinreichend und nachvollziehbar begründet sein müssen. - VG Bayreuth, 07.10.2014 - B 5 K 12.684
Versetzung in den Ruhestand; Feststellung der Dienstunfähigkeit
Die Verantwortung zur Feststellung der Dienstunfähigkeit hat freilich die Behörde, nicht der begutachtende Amtsarzt (BayVGH, B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 14.50 - juris Rn. 8). - VG Regensburg, 17.02.2016 - RO 1 K 14.1331
Ruhestandsversetung wegen Polizeidienstunfähigkeit
Denn die streitgegenständliche Verfügung entfaltet weiterhin Rechtswirkung, weil der Zeitraum bis zum Erreichen der Altersgrenze für die Bemessung des Ruhegehalts außer Betracht bleibt und die Ruhestandsversetzung nach Art. 66 Abs. 2 Satz 3 BayBG Grundlage für die Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge ist (vgl. insoweit auch BayVGH, B. v. 13.8.2014, 6 ZB 14.50, Rn. 6).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".