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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.08.2016 - 6 ZB 15.2238   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,29224
VGH Bayern, 26.08.2016 - 6 ZB 15.2238 (https://dejure.org/2016,29224)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.08.2016 - 6 ZB 15.2238 (https://dejure.org/2016,29224)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. August 2016 - 6 ZB 15.2238 (https://dejure.org/2016,29224)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Erstellen eines medizinischen Gutachtens zur Dienstunfähigkeit eines Beamten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Erstellen eines medizinischen Gutachtens zur Dienstunfähigkeit eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 20.01.2011 - 2 B 2.10

    Zwangspensionierungsverfahren; Anforderungen an amtsärztliches Gutachten

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2016 - 6 ZB 15.2238
    Grundlage für die Entscheidung über die Dienstfähigkeit ist ein nach einer ärztlichen Untersuchung nach Maßgabe des § 48 BBG erstelltes Gutachten, das sowohl die notwendigen Feststellungen zum Sachverhalt, d. h. die in Bezug auf den Beamten erhobenen Befunde, als auch die aus medizinischer Sicht daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen für die Fähigkeit des Beamten enthalten muss, sein abstraktfunktionelles Amt weiter auszuüben (BVerwG, U.v. 20.1.2011 - 2 B 2.10 - juris;… BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 21;… B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 14.50 - juris Rn. 9).

    Wie detailliert eine (amts-) ärztliche Stellungnahme jeweils sein muss, kann jedoch nicht abstrakt beantwortet werden, sondern richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles (BVerwG, B.v. 20.1.2011 - 2 B 2.10 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 22.8.2016 - 6 ZB 16.679 - Rn. 9).

  • BVerwG, 27.01.2006 - 5 B 98.05

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage; Beschränkung eines Rechtsmittels …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2016 - 6 ZB 15.2238
    Rn. 4 Eine Abweichung i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt vor, wenn das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der benannten Rechtsprechung des Divergenzgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht; diese Voraussetzung muss der Rechtsmittelführer durch eine Gegenüberstellung der divergierenden (abstrakten) Rechtssätze darlegen (st. Rspr.; vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2006 - 5 B 98.05 - juris Rn. 6 m. w. N.).

    Rn. 24 Zur Darlegung grundsätzlicher Bedeutung im Sinne der genannten Vorschrift muss der Rechtsmittelführer eine konkrete, aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Rechtsfrage herausarbeiten, die für die Berufungsentscheidung erheblich sein kann und eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, B.v. 27.1.2006 - 5 B 98.05; B.v. 13.2.2001 - 5 B 63.00 m. w. N.).

  • BVerwG, 03.02.2010 - 7 B 35.09

    Aufklärungspflicht des Gerichts; Gutachten

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2016 - 6 ZB 15.2238
    Gutachten und fachtechnische Stellungnahmen sind dann ungeeignet, wenn sie grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht, ein anderer Sachverständiger über neuere oder über überlegenere Forschungsmittel oder größere Erfahrung verfügt oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines der Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird (st. Rspr., vgl. z. B. BVerwG, B.v. 3.2.2010 - 7 B 35.09 - juris Rn. 12 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 22.08.2016 - 6 ZB 16.679

    Zwangspensionierung wegen Dienstunfähigkeit - Erfolgloser …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2016 - 6 ZB 15.2238
    Wie detailliert eine (amts-) ärztliche Stellungnahme jeweils sein muss, kann jedoch nicht abstrakt beantwortet werden, sondern richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles (…BVerwG, B.v. 20.1.2011 - 2 B 2.10 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 22.8.2016 - 6 ZB 16.679 - Rn. 9).
  • BVerwG, 13.02.2001 - 5 B 63.00

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Voraussetzungen …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2016 - 6 ZB 15.2238
    Rn. 24 Zur Darlegung grundsätzlicher Bedeutung im Sinne der genannten Vorschrift muss der Rechtsmittelführer eine konkrete, aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Rechtsfrage herausarbeiten, die für die Berufungsentscheidung erheblich sein kann und eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, B.v. 27.1.2006 - 5 B 98.05; B.v. 13.2.2001 - 5 B 63.00 m. w. N.).
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2016 - 6 ZB 15.2238
    Rn. 6 Auch die vom Kläger geltend gemachte Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - ist nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2016 - 6 ZB 15.2238
    Rn. 3 1. Soweit der Kläger vorträgt, das erstinstanzliche Urteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 - ab, in dem es die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zurruhesetzungsverfügung eines Beschäftigten der Deutschen Telekom AG aufgezeigt hat, wird die behauptete Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) schon nicht in einer den Anforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO genügenden Weise dargelegt.
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2016 - 6 ZB 15.2238
    Rn. 10 2. Aus den Darlegungen des Klägers ergeben sich auch keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), da damit weder ein einzelner tragender Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642).
  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2016 - 6 ZB 15.2238
    Wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat, muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, insbesondere substantiiert darlegen, warum sich dem Gericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9 m. w. N.;… BayVGH, B.v. 22.3.2010 -14 ZB 08.1083 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 14.50

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit; …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.08.2016 - 6 ZB 15.2238
    Grundlage für die Entscheidung über die Dienstfähigkeit ist ein nach einer ärztlichen Untersuchung nach Maßgabe des § 48 BBG erstelltes Gutachten, das sowohl die notwendigen Feststellungen zum Sachverhalt, d. h. die in Bezug auf den Beamten erhobenen Befunde, als auch die aus medizinischer Sicht daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen für die Fähigkeit des Beamten enthalten muss, sein abstraktfunktionelles Amt weiter auszuüben (BVerwG, U.v. 20.1.2011 - 2 B 2.10 - juris;… BayVGH, U.v. 25.1.2013 - 6 B 12.2062 - juris Rn. 21; B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 14.50 - juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2011 - 1 A 440/10

    Vorstand der Deutschen Telekom AG handelt bei der Versetzung eines Mitarbeiters …

  • VGH Bayern, 25.01.2013 - 6 B 12.2062

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit; Anforderungen …

  • VGH Bayern, 22.03.2010 - 14 ZB 08.1083

    Zulassungsantrag; Beihilfe; LASIK-Operation; chirurgische Hornhautkorrektur durch …

  • VGH Bayern, 02.07.2015 - 14 CE 15.971

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren; Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit; …

  • VG München, 08.05.2015 - M 21 K 13.5316

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Beamten der Deutschen Telekom AG in den …

  • VGH Bayern, 27.05.2014 - 6 CS 14.624

    Bundesbeamtenrecht; Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand; Sofortvollzug

  • VGH Bayern, 09.09.2008 - 11 ZB 08.30289

    Keine Verletzung des Anspruchs auf die Gewährung rechtlichen Gehörs durch …

  • VGH Bayern, 03.03.2014 - 14 ZB 13.661

    Dienstunfall (Prellung der rechten Schulter nach Sturz)

  • VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans und isolierter Antrag auf Befreiung von …

    Der Sache nach zielt das Zulassungsvorbringen auf die Würdigung des Sachverhalts und der getroffenen Feststellungen ab und ist auch deshalb als Frage der einzelfallbezogenen Rechtsanwendung für die geltend gemachte Divergenz unerheblich (vgl. BayVGH, B.v. 28.8.2016 - 6 ZB 15.2238 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 18.07.2017 - 6 ZB 16.681

    Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag für die Verbesserung der Gehwege

    Eine solche Divergenz liegt vor, wenn das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der benannten Rechtsprechung des Divergenzgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht; diese Voraussetzung muss der Rechtsmittelführer durch eine Gegenüberstellung der divergierenden (abstrakten) Rechtssätze darlegen (BayVGH, B.v. 26.8.2016 - 6 ZB 15.2238 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.07.2017 - 6 ZB 16.684

    Antrag auf Zulassung einer Berufung - Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag

    Eine solche Divergenz liegt vor, wenn das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der benannten Rechtsprechung des Divergenzgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht; diese Voraussetzung muss der Rechtsmittelführer durch eine Gegenüberstellung der divergierenden (abstrakten) Rechtssätze darlegen (BayVGH, B.v. 26.8.2016 - 6 ZB 15.2238 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.07.2017 - 6 ZB 16.691

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen Straßenausbaubeitrag

    Eine solche Divergenz liegt vor, wenn das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der benannten Rechtsprechung des Divergenzgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht; diese Voraussetzung muss der Rechtsmittelführer durch eine Gegenüberstellung der divergierenden (abstrakten) Rechtssätze darlegen (BayVGH, B.v. 26.8.2016 - 6 ZB 15.2238 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.06.2017 - 6 ZB 17.30519

    EuGH kein divergenz-relevantes Gericht

    "Abweichung" meint Widerspruch im abstrakten Rechtssatz; eine Divergenz im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG ist deshalb nur dann gegeben" wenn das Verwaltungsgericht in Anwendung (ein und) derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung eines in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG genannten Obergerichtes aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht (…vgl. BVerwG, B.v. 27.1.2006 - 5 B 98.05 - juris Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 26.8.2016 - 6 ZB 15.2238 - juris Rn. 5).
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