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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.03.2016 - 6 ZB 15.2426   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8348
VGH Bayern, 30.03.2016 - 6 ZB 15.2426 (https://dejure.org/2016,8348)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.03.2016 - 6 ZB 15.2426 (https://dejure.org/2016,8348)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. März 2016 - 6 ZB 15.2426 (https://dejure.org/2016,8348)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige endgültige Herstellung und Fertigstellung einer Straße

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige endgültige Herstellung und Fertigstellung einer Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 14.11.2013 - 6 B 12.704

    Ausschluss der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen bei Vorteilslageneintritt …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2016 - 6 ZB 15.2426
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. November 2013 (6 B 12.704 - juris Rn. 22) entschieden hat, ist die Festsetzung von Erschließungsbeiträgen - ohne Rücksicht auf das Entstehen der Beitragsschuld und unbeschadet der Verjährungsregelungen - ausgeschlossen, wenn seit dem Entstehen der Vorteilslage durch die endgültige technische Fertigstellung der Erschließungsanlage mehr als 30 Jahre vergangen sind.

    Abgesehen davon lässt sich die Frage, soweit sie überhaupt einer verallgemeinernden Beantwortung zugänglich ist, auf der Grundlage der Rechtsprechung ohne weiteres verneinen, weil es nicht auf den Zustand der "Betriebsfertigkeit", sondern den der "endgültigen technischen Fertigstellung" der Erschließungsanlage ankommt (BayVGH, U. v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 - juris Rn. 22).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2016 - 6 ZB 15.2426
    Rn. 3 Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B. v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2016 - 6 ZB 15.2426
    Rn. 3 Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B. v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • VGH Bayern, 13.11.2012 - 6 BV 09.1555

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; Grunderwerb als Merkmal der …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2016 - 6 ZB 15.2426
    Diese Regelungen genügen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen ebenso wie dem gesetzgeberischen Ziel des § 132 Nr. 4 BauGB, den betroffenen Grundstückseigentümern die endgültige Herstellung der ihre Grundstücke erschließenden Anlage möglichst eindeutig erkennbar zu machen (vgl. BayVGH, U. v. 13.11.2012 - 6 BV 09.1555 - juris Rn. 24 m. w. N.).
  • BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 5.17

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen ohne klare zeitliche Grenze verfassungswidrig

    Entscheidend ist, ob diese sowohl im räumlichen Umfang als auch in der bautechnischen Ausführung nur provisorisch her- oder schon endgültig technisch fertiggestellt ist, d.h. dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (vgl. VGH München…, Urteil vom 24. Februar 2017 - 6 BV 15.10 00 - BayVBl. 2017, 522 Rn. 30 f. und Beschluss vom 30. März 2016 - 6 ZB 15.24 26 - BayVBl. 2016, 558 Rn. 9; Driehaus, KStZ 2014, 181 ;… Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 11 Rn. 42, 55).
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 9 LC 110/18

    Ablösung; Abnahme; Aufrechnung; Ausschlussfrist; Bebauungsplan; Beitrag; …

    Ausreichend für den Eintritt der Vorteilslage ist danach nicht, ob die Straße schon "gebrauchsfertig" und "benutzbar" ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30.3.2016, a. a. O., juris Rn. 9).

    Entscheidend ist, ob diese sowohl im räumlichen Umfang als auch in der bautechnischen Ausführung nur provisorisch her- oder schon endgültig technisch fertiggestellt ist, d. h. dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (BVerwG…, Beschluss vom 6.9.2018, a. a. O., juris Rn. 55; vgl. auch BayVGH…, Urteil vom 24.2.2017 - 6 BV 15.1000 - BayVBl. 2017, 522 = juris Rn. 30 f. und Beschluss vom 30.3.2016 - 6 ZB 15.2426 - BayVBl. 2016, 558 = juris Rn. 9;… Driehaus/Raden, a. a. O., § 11 Rn. 42, 55).

    Hinzu kommt, dass es nicht darauf ankommt, ob die Anlage "gebrauchsfertig" oder "benutzbar" ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30.3.2016, a. a. O., juris Rn. 9), sondern ob sie insgesamt endgültig technisch fertiggestellt ist.

  • VGH Bayern, 24.02.2017 - 6 BV 15.1000

    Zum Eintritt der erschließungsbeitragsrechtlich abzugeltenden Vorteilslage bei …

    Dementsprechend tritt die Vorteilslage bei einer A. Straße (früher § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG/BauGB; nunmehr Art. 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG), wie der Senat wiederholt entschieden hat, (erst) dann ein, wenn sie endgültig technisch fertiggestellt ist, das heißt dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (…vgl. BayVGH, U.v. 14.11.2013 - 6 B 12.704 - BayVBl 2014, 241 Rn. 22; B.v. 30.3.2016 - 6 ZB 15.2426 - juris Rn. 9;… B.v. 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - juris Rn. 15).
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