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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 60 PV 11.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20084
OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 60 PV 11.15 (https://dejure.org/2016,20084)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.05.2016 - 60 PV 11.15 (https://dejure.org/2016,20084)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - 60 PV 11.15 (https://dejure.org/2016,20084)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 33 Abs 2 GG, § 79 Abs 2 S 4 PersVG BE 2004, § 87 Nr 1 PersVG BE 2004, § 87 Nr 2 PersVG BE 2004, § 72 Abs 1 Nr 2 PersVG BE 2004
    Unbeachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung bei Fehlern im Auswahlverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 33 Abs 2 GG, § 79 Abs 2 S 4 PersVG BE, § 87 Nr 1 PersVG BE, § 87 Nr 2 PersVG BE
    Einstellung; Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit; Badmanager; Berliner Bäder-Betriebe; Auswahlverfahren; Mitbestimmung; Zustimmungsverweigerung; unbeachtliche Zustimmungsfiktion; Benachteiligungsverbot; Auswahlgespräche; Dokumentation der Vorauswahl der Bewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2013 - 60 PV 15.12

    Unbeachtlichkeit einer auf die vermeintliche Versäumung der Kündigungsfrist …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 60 PV 11.15
    Rn. 7 Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Beteiligten, die dieser wie folgt begründet: Der erkennende Senat habe im Verfahren OVG 60 PV 15.12 bei der Rüge der Verfristung einer Kündigung ausführlich geprüft, ob die Voraussetzungen des § 626 Abs. 2 BGB eingehalten worden seien, ob also die im Rahmen der Zustimmungsverweigerung geltend gemachten Einwendungen in einem Einigungsverfahren zum Erfolg geführt hätten.

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 8. Oktober 2015 - OVG 60 PV 4.15 -, juris Rn. 35 ff., vom 13. Juni 2013 - OVG 60 PV 15.12 -, juris Rn. 25 …und vom 25. August 2011 - OVG 60 PV 3.11 -, juris Rn. 46 ff. unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluss vom 30. November 1994 - BVerwG 6 P 11.93 -, juris Rn. 14;… allgemein Beschluss vom 16. Juni 2000 - BVerwG 6 P 6.99 - juris Rn. 25) ist eine Verweigerung der Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme auch ohne gesetzliche Festlegung der dafür zugelassenen Gründe unbeachtlich, wenn die von der Personalvertretung angegebenen Gründe offensichtlich außerhalb der Mitbestimmung liegen; dem Personalrat ist es nicht gestattet, von einer Mitbestimmungsbefugnis zwar in der vorgeschriebenen Form, aber ohne inhaltlichen Bezug zu einem gesetzlichen Mitbestimmungstatbestand Gebrauch zu machen.

    Rn. 24 Aus dem vom Beteiligten zitierten Beschluss des Senats vom 13. Juni 2013 - OVG 60 PV 15.12 -, juris Rn. 27 ff. folgt nichts anderes.

  • BVerwG, 30.11.1994 - 6 P 11.93

    Personalrat - Mitbestimmung bei Angestelltenkündigung - Probearbeitsverhältnis - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 60 PV 11.15
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (…vgl. Beschlüsse vom 8. Oktober 2015 - OVG 60 PV 4.15 -, juris Rn. 35 ff., vom 13. Juni 2013 - OVG 60 PV 15.12 -, juris Rn. 25 und vom 25. August 2011 - OVG 60 PV 3.11 -, juris Rn. 46 ff. unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluss vom 30. November 1994 - BVerwG 6 P 11.93 -, juris Rn. 14;… allgemein Beschluss vom 16. Juni 2000 - BVerwG 6 P 6.99 - juris Rn. 25) ist eine Verweigerung der Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme auch ohne gesetzliche Festlegung der dafür zugelassenen Gründe unbeachtlich, wenn die von der Personalvertretung angegebenen Gründe offensichtlich außerhalb der Mitbestimmung liegen; dem Personalrat ist es nicht gestattet, von einer Mitbestimmungsbefugnis zwar in der vorgeschriebenen Form, aber ohne inhaltlichen Bezug zu einem gesetzlichen Mitbestimmungstatbestand Gebrauch zu machen.

    Da den Dienststellen bei personellen Maßnahmen, die auf dem Prinzip der Bestenauslese beruhen, wie etwa bei der Einstellung oder der "Beförderung", von Verfassungs wegen ein weiter Beurteilungs- und Ermessensspielraum eingeräumt ist, in den die Personalvertretung mit ihren Einwendungen nicht eindringen darf, vermögen Einwendungen gegen die rechtsfehlerfreie Eignungsbeurteilung eine Zustimmungsverweigerung nicht zu rechtfertigen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1994 - BVerwG 6 P 11.93 -, juris Rn. 15 f.).

  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 724/12

    Konkurrentenklage - Anforderungsprofil

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 60 PV 11.15
    Dies gilt auch im Bereich der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und nicht nur für die Begründung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen, sondern auch für den Zugang zu Beförderungsämtern und -stellen (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Mai 2014 - 9 AZR 724/12 -, juris Rn. 10).Ob der Beteiligte mit den Bewertungsbögen seiner Dokumentationspflicht genügt, kann nur im Einigungsstellenverfahren entschieden werden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - 6 S 50.11

    Einstweilige Anordnung; Beschwerde; Konkurrentenstreit; Auswahlgespräch; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 60 PV 11.15
    Rn. 25 c) Ebenfalls nicht unbeachtlich ist schließlich der Einwand des Antragstellers in seiner Zustimmungsverweigerung vom 27. Februar 2015, die Auswahlentscheidung verstoße wegen unzureichender Dokumentation der Auswahlgespräche gegen Art. 33 Abs. 2 GG.Stützt der Dienststellenleiter seine Entscheidung in einem Auswahlverfahren auch auf den Eindruck aus Auswahlgesprächen, muss er die gestellten Fragen und die Antworten sowie die Bewertung hinreichend konkret dokumentieren, um das Gebot der Chancengleichheit und der Bestenauslese nicht zu verletzen (vgl. statt vieler OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2012 - OVG 6 S 50.11 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.06.2000 - 6 P 6.99

    Umsetzung; Versetzung; Mitbestimmung; Dienststelle, aufnehmende und abgebende -; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 60 PV 11.15
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (…vgl. Beschlüsse vom 8. Oktober 2015 - OVG 60 PV 4.15 -, juris Rn. 35 ff., vom 13. Juni 2013 - OVG 60 PV 15.12 -, juris Rn. 25 …und vom 25. August 2011 - OVG 60 PV 3.11 -, juris Rn. 46 ff. unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluss vom 30. November 1994 - BVerwG 6 P 11.93 -, juris Rn. 14; allgemein Beschluss vom 16. Juni 2000 - BVerwG 6 P 6.99 - juris Rn. 25) ist eine Verweigerung der Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme auch ohne gesetzliche Festlegung der dafür zugelassenen Gründe unbeachtlich, wenn die von der Personalvertretung angegebenen Gründe offensichtlich außerhalb der Mitbestimmung liegen; dem Personalrat ist es nicht gestattet, von einer Mitbestimmungsbefugnis zwar in der vorgeschriebenen Form, aber ohne inhaltlichen Bezug zu einem gesetzlichen Mitbestimmungstatbestand Gebrauch zu machen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 60 PV 3.11

    Mitbestimmung im Hinblick auf die Beschäftigung eines Leiharbeitnehmers im …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 60 PV 11.15
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (…vgl. Beschlüsse vom 8. Oktober 2015 - OVG 60 PV 4.15 -, juris Rn. 35 ff., vom 13. Juni 2013 - OVG 60 PV 15.12 -, juris Rn. 25 und vom 25. August 2011 - OVG 60 PV 3.11 -, juris Rn. 46 ff. unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluss vom 30. November 1994 - BVerwG 6 P 11.93 -, juris Rn. 14;… allgemein Beschluss vom 16. Juni 2000 - BVerwG 6 P 6.99 - juris Rn. 25) ist eine Verweigerung der Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme auch ohne gesetzliche Festlegung der dafür zugelassenen Gründe unbeachtlich, wenn die von der Personalvertretung angegebenen Gründe offensichtlich außerhalb der Mitbestimmung liegen; dem Personalrat ist es nicht gestattet, von einer Mitbestimmungsbefugnis zwar in der vorgeschriebenen Form, aber ohne inhaltlichen Bezug zu einem gesetzlichen Mitbestimmungstatbestand Gebrauch zu machen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 60 PV 4.15

    Änderung der Arbeitszeiten der Beschäftigten der Zentralen Aufnahmestelle für …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 60 PV 11.15
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 8. Oktober 2015 - OVG 60 PV 4.15 -, juris Rn. 35 ff., vom 13. Juni 2013 - OVG 60 PV 15.12 -, juris Rn. 25 …und vom 25. August 2011 - OVG 60 PV 3.11 -, juris Rn. 46 ff. unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluss vom 30. November 1994 - BVerwG 6 P 11.93 -, juris Rn. 14;… allgemein Beschluss vom 16. Juni 2000 - BVerwG 6 P 6.99 - juris Rn. 25) ist eine Verweigerung der Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme auch ohne gesetzliche Festlegung der dafür zugelassenen Gründe unbeachtlich, wenn die von der Personalvertretung angegebenen Gründe offensichtlich außerhalb der Mitbestimmung liegen; dem Personalrat ist es nicht gestattet, von einer Mitbestimmungsbefugnis zwar in der vorgeschriebenen Form, aber ohne inhaltlichen Bezug zu einem gesetzlichen Mitbestimmungstatbestand Gebrauch zu machen.
  • LG Saarbrücken, 10.03.2017 - 1 S 4/16

    Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot: Anspruch einer Sparkassenkundin auf …

    Nach dem allgemeinen Sprachverständnis und auch in Ansehung des Gebotes der Gleichstellung von Frauen und Männern ist es bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt anerkannt, dass insbesondere das Argument der besseren Verständlichkeit und Lesbarkeit rechtfertigt, weiterhin das generische Maskulinum zu verwenden (s. bspw. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Mai 2016 - OVG 60 PV 11.15 -, juris [Rn 1]: "im Folgenden wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen bei Personenangaben verzichtet; die jeweils andere Sprachform ist stets mit eingeschlossen."; ebenso VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 27. Mai 2015 - 3 K 465/15.NW -, juris [Fußnote 1]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - 60 PV 6.16

    Art und Umfang der Unterrichtung des Personalrats über die amtsärztlichen …

    Einem Schweigen des Personalrats bis zum Ablauf der Zwei-Wochen-Frist steht der Fall unbeachtlicher Einwendungen gleich (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 25. Mai 2016 - OVG 60 PV 11.15 -, juris Rn. 17…, vom 8. Oktober 2015 - OVG 60 PV 4.15 -, juris Rn. 35 ff., vom 13. Juni 2013 - OVG 60 PV 15.12 -, juris Rn. 25 …und vom 25. August 2011 - OVG 60 PV 3.11 -, juris Rn. 46 ff. unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. Beschluss vom 30. November 1994 - BVerwG 6 P 11.93 -, juris Rn. 14, und allgemein Beschluss vom 16. Juni 2000 - BVerwG 6 P 6.99 - juris Rn. 25).
  • VG Berlin, 19.07.2018 - 71 K 5.18

    Absehen von der Stellenausschreibung; Beachtlichkeit der Begründung der …

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. Beschuss vom 25. Mai 2016 - OVG 60 PV 11.15 -, Beschluss vom 28. September 2016 - OVG 62 PV 2.16 - jeweils nach juris), der die Kammer folgt, ist der konkrete Feststellungsantrag zulässig, auch wenn die Besetzung des Dienstpostens vollzogen ist.

    Rn. 22 Die erkennende Kammer (vgl. Beschluss vom 30. August 2017 - VG 71 K 8.16 PVB -) folgt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschuss vom 6. Dezember 1994 - 6 P 35.92 - juris, vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Mai 2016 - OVG 60 PV 11.15 - juris).

  • VG Berlin, 03.07.2019 - 71 K 9.18

    Beachtliche Weigerung des Personalrats, einer Versetzung zuzustimmen; …

    Die erkennende Kammer (vgl. Beschluss vom 30. August 2017 - VG 71 K 8.16 PVB -) folgt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschuss vom 6. Dezember 1994 - 6 P 35.92 - juris, vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Mai 2016 - OVG 60 PV 11.15 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2018 - 61 PV 9.16

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts der Stufenvertretung; Anforderungen an eine …

    Liegt die Begründung der Zustimmungsverweigerung offensichtlich außerhalb des jeweiligen Mitbestimmungstatbestandes, darf der Dienststellenleiter die beabsichtigte Maßnahme auch ohne gesetzliche Festlegung der dafür zugelassenen Gründe ausnahmsweise als gebilligt ansehen (…Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 7. April 2010 - BVerwG 6 P 6.09 -, juris Rn. 19, …und vom 30. November 1994 - BVerwG 6 P 11.93 -, juris Rn. 14; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 25. Mai 2016 - OVG 60 PV 11.15 -, juris Rn. 17…, vom 30. Oktober 2015 - OVG 62 PV 7.15 -, juris Rn. 26…, vom 25. August 2011 - OVG 60 PV 3.11 -, juris Rn. 47, …und vom 14. Januar 2011 - OVG 60 PV 15.09 -, juris Rn. 26).
  • VG Hannover, 08.11.2017 - 17 A 1908/16

    Beachtlichkeit; Einstellung; Mitbestimmung; Outsourcing; Zustimmungsfiktion; …

    Die Personalvertretung kann die Zustimmung im Hinblick auf diesen Kernbereich des Mitbestimmungszwecks nur beachtlich verweigern, wenn die Dienststelle bei der Eignungsbeurteilung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist oder allgemeingültige Maßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.09.1992 - 6 P 24.91 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 17.10.2012 - 5 A 10523/12 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg., Beschl. v. 25.05.2016 - OVG 60 PV 11.15 -, juris Rn. 18).
  • VG Magdeburg, 19.10.2021 - 17 A 2/21

    Mitbestimmung bei einer Einstellung

    Vielmehr gilt die beabsichtigte Maßnahme nach Ablauf der gesetzlichen Äußerungsfrist als gebilligt (BVerwG…, Beschluss vom 03.03.2016 - 5 PB 31.15 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 30.11.1994 - 6 P 11.93 -, juris; BAG…, Urteil vom 19.06.2007 - 2 AZR 58/06 -, juris Rn. 22; OVG BB, Beschluss vom 25.05.2016 - OVG 60 PV 11.15 -, juris Rn. 17).
  • VG Hannover, 29.06.2022 - 16 A 4385/20

    Auswahlentscheidung; Beachtlichkeit; Bundesagentur für Arbeit; Gesamturteil; …

    Die Personalvertretung kann die Zustimmung aber beachtlich verweigern, wenn die Dienststelle bei der Eignungsbeurteilung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist oder allgemeingültige Maßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.09.1992 - 6 P 24.91 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 17.10.2012 - 5 A 10523/12 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg., Beschl. v. 25.05.2016 - OVG 60 PV 11.15 -, juris Rn. 18).
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